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   OLG Brandenburg, 30.03.2007 - 1 Ss (OWi) 291 B/06   

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https://dejure.org/2007,4525
OLG Brandenburg, 30.03.2007 - 1 Ss (OWi) 291 B/06 (https://dejure.org/2007,4525)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 30.03.2007 - 1 Ss (OWi) 291 B/06 (https://dejure.org/2007,4525)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 30. März 2007 - 1 Ss (OWi) 291 B/06 (https://dejure.org/2007,4525)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • openjur.de
  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Objektive und subjektive Tatbestandsvoraussetzungen des Bußgeldtatbestandes des Führens eines Kraftfahrzeuges unter der Wirkung berauschender Mittel gemäß § 24a Abs. 2 Straßenverkehrsgesetz (StVG); Grenzwerte bei Cannabiskonsum bei Verkehrsordnungswidrigkeiten; Abgrenzung ...

Kurzfassungen/Presse (2)

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)

    Amphetamin - Cannabis im Straf- und OWi-Recht - Cannabisthemen - Drogen - Führerscheinthemen

  • IWW (Kurzinformation)

    Drogenfahrt - Feststellung des Führens eines Kfz unter der Wirkung eines berauschenden Mittels

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerfG, 21.12.2004 - 1 BvR 2652/03

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die Verurteilung wegen Führens eines

    Auszug aus OLG Brandenburg, 30.03.2007 - 1 Ss OWi 291 B/06
    § 24 a Abs. 2 StVG sei vielmehr verfassungskonform auszulegen: Es müsse eine Konzentration festgestellt werden, die es entsprechend dem Charakter der Vorschrift als eines abstrakten Gefährdungsdeliktes als möglich erscheinen lasse, dass der untersuchte Kraftfahrzeugführer am Straßenverkehr teilgenommen habe, obwohl seine Fahrtüchtigkeit eingeschränkt gewesen sei (BVerfG NJW 2005, 349, 351).

    Da es weiterhin an gesicherten, in Wissenschaftskreisen einhellig akzeptierten Erkenntnissen über die Dosis-Konzentrations-Wirkungsbeziehungen, welche eine exakte Festlegung von Grenzwerten analog denen für die Blutalkoholkonzentration (vgl. § 24 a Abs. 1 StVG) erlauben würden, fehlt, (vgl. die Zusammenstellung von Krause, HRRS 4/2005, 138, 145-149), ist insoweit lediglich sicherzustellen, dass vom blutanalytischen Wirkstoffnachweis nur solche Konzentrationen berücksichtigt werden, die "deutlich oberhalb des Nullwertes" liegen (vgl. BVerfG NJW 2005, 349, 351).

    Denn die Kammer hat sich hierbei (vgl. BVerfG NJW 2005, 349, 351) u.a. auch auf die Auffassung des Bayerischen Obersten Landesgerichts bezogen, das in dem zitierten Beschluss das Medium genau bezeichnet hat ("1 ng/ml im Serum", BayObLG NJW 2003, 1681, 1682).

  • OLG Karlsruhe, 29.01.2007 - 3 Ss 205/06

    Feststellung der Fahruntüchtigkeit wegen des Genusses von Cannabis

    Auszug aus OLG Brandenburg, 30.03.2007 - 1 Ss OWi 291 B/06
    aa) Danach reicht es für die Feststellung des Führens eines Kraftfahrzeugs unter der Wirkung des berauschenden Mittels Cannabis nach dem gegenwärtigen Stand der wissenschaftlichen Erkenntnis aus, wenn bei einer Blutuntersuchung auf THC im Blutserum, welche den von der Grenzwertkommission vorausgesetzten Qualitätsstandards genügt (vgl. Eisenmenger aaO.), ein Messergebnis ermittelt wird, welches den von der Grenzwertkommission empfohlenen analytischen Grenzwert von 1 ng/ml THC im Serum erreicht; Zuschläge für Messungenauigkeiten sind dabei nicht erforderlich (vgl. OLG Karlsruhe, Beschl. v. 29. Januar 2007 - 3 Ss 205/06, BA 2007, 101 f; OLG Schleswig, Beschl. v. 18. September 2006 - 1 Ss OWi 119/06, Zit. aus juris; OLG Saarbrücken, Beschl. v. 29. November 2006 - 1 SS (B) 44/2006 (57/06), NJW 2007, 309, 310; OLG Bamberg, Beschl. v. 8. August 2005 - 2 Ss OWi 551/05, BA 2006, 238, 239; OLG Köln, Beschl. v. 30. Juni 2005 - 8 Ss-OWi 103/05, NStZ-RR 2005, 385, 386; OLG Zweibrücken, Beschl. v. 13. April 2005 - 1 Ss 50/05 BA 2006, 235, vgl. auch Janiszewski/Jagow/Burmann, Straßenverkehrsrecht 19. Aufl. § 24 a StVG Rdnr. 5 a).

    Hinsichtlich der vom Tatrichter zu klärenden Frage des subjektiven Tatvorwurfs wird Folgendes zu beachten sein: Die für die Frage von Vorsatz oder Fahrlässigkeit entscheidenden Voraussetzungen beziehen sich im Rahmen von § 24 a Abs. 2 StVG nicht lediglich auf den Konsumvorgang, sondern auch auf die Wirkung des berauschenden Mittels zum Tatzeitpunkt (vgl. OLG Karlsruhe BA 2007, 101, 102; OLG Hamm NZV 2005, 428, 429).

  • OLG Zweibrücken, 13.04.2005 - 1 Ss 50/05

    Verkehrsordnungswidrigkeit: Qualifizierter Nachweis des Betäubungsmittelkonsums

    Auszug aus OLG Brandenburg, 30.03.2007 - 1 Ss OWi 291 B/06
    aa) Danach reicht es für die Feststellung des Führens eines Kraftfahrzeugs unter der Wirkung des berauschenden Mittels Cannabis nach dem gegenwärtigen Stand der wissenschaftlichen Erkenntnis aus, wenn bei einer Blutuntersuchung auf THC im Blutserum, welche den von der Grenzwertkommission vorausgesetzten Qualitätsstandards genügt (vgl. Eisenmenger aaO.), ein Messergebnis ermittelt wird, welches den von der Grenzwertkommission empfohlenen analytischen Grenzwert von 1 ng/ml THC im Serum erreicht; Zuschläge für Messungenauigkeiten sind dabei nicht erforderlich (vgl. OLG Karlsruhe, Beschl. v. 29. Januar 2007 - 3 Ss 205/06, BA 2007, 101 f; OLG Schleswig, Beschl. v. 18. September 2006 - 1 Ss OWi 119/06, Zit. aus juris; OLG Saarbrücken, Beschl. v. 29. November 2006 - 1 SS (B) 44/2006 (57/06), NJW 2007, 309, 310; OLG Bamberg, Beschl. v. 8. August 2005 - 2 Ss OWi 551/05, BA 2006, 238, 239; OLG Köln, Beschl. v. 30. Juni 2005 - 8 Ss-OWi 103/05, NStZ-RR 2005, 385, 386; OLG Zweibrücken, Beschl. v. 13. April 2005 - 1 Ss 50/05 BA 2006, 235, vgl. auch Janiszewski/Jagow/Burmann, Straßenverkehrsrecht 19. Aufl. § 24 a StVG Rdnr. 5 a).

    Denn diese Amphetaminkonzentration liegt unter dem insoweit geltenden analytischen Grenzwert von 25 ng/ml im Serum und kann daher nach den Grundsätzen der auch für die Substanz Amphetamin geltenden Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts nicht zu einer Verwirklichung des objektiven Bußgeldtatbestandes führen (vgl. OLG München NJW 2006, 1606 f.; OLG Zweibrücken NJW 2005, 2168 f.).

  • BVerfG, 25.01.2005 - 1 BvR 760/04
    Auszug aus OLG Brandenburg, 30.03.2007 - 1 Ss OWi 291 B/06
    Der Vorwurf fahrlässigen Handelns (§ 10 OWiG) setzt dabei nicht voraus, dass der Betroffene tatsächlich bemerkt hat, dass er das Fahrzeug unter Einfluss des Rauschmittels fuhr; denn in diesem Fall läge vorsätzliches Verhalten vor (BayOblG, Beschl. v. 26. Februar 2004 - 2 ObIWi 45/04, BVerfG, Beschl. v. 25. Januar 2005 - 1 BvR 760/04, jeweils abgedruckt in BA 2006, 47, 49).
  • OLG München, 13.03.2006 - 4St RR 199/05

    Einschränkung der Fahrtüchtigkeit durch Amphetamin

    Auszug aus OLG Brandenburg, 30.03.2007 - 1 Ss OWi 291 B/06
    Denn diese Amphetaminkonzentration liegt unter dem insoweit geltenden analytischen Grenzwert von 25 ng/ml im Serum und kann daher nach den Grundsätzen der auch für die Substanz Amphetamin geltenden Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts nicht zu einer Verwirklichung des objektiven Bußgeldtatbestandes führen (vgl. OLG München NJW 2006, 1606 f.; OLG Zweibrücken NJW 2005, 2168 f.).
  • BGH, 20.03.1991 - 2 StR 610/90

    Sachverständigengutachten - Identitätsgutachten - Morphologisches

    Auszug aus OLG Brandenburg, 30.03.2007 - 1 Ss OWi 291 B/06
    Die Würdigung des Sachverständigengutachtens ist bereits insofern unzureichend, als das Amtsgericht die wesentlichen Anknüpfungstatsachen und Darlegungen des Sachverständigen nicht so wiedergibt, wie dies für eine Überprüfung der Beweiswürdigung in der Rechtsbeschwerdeinstanz erforderlich gewesen wäre (vgl. hierzu BGH NStZ 1991, 596 f.).
  • BayObLG, 20.01.2003 - 4St RR 133/02

    Betäubungsmittelstrafrecht: Absehen von Strafe bei Besitz einer geringen Menge -

    Auszug aus OLG Brandenburg, 30.03.2007 - 1 Ss OWi 291 B/06
    Denn die Kammer hat sich hierbei (vgl. BVerfG NJW 2005, 349, 351) u.a. auch auf die Auffassung des Bayerischen Obersten Landesgerichts bezogen, das in dem zitierten Beschluss das Medium genau bezeichnet hat ("1 ng/ml im Serum", BayObLG NJW 2003, 1681, 1682).
  • OLG Hamm, 03.05.2005 - 4 Ss OWi 215/05

    Keine subjektive Erkennbarkeit der Wirkung von Rauschmitteln zum Tatzeitpunkt bei

    Auszug aus OLG Brandenburg, 30.03.2007 - 1 Ss OWi 291 B/06
    Hinsichtlich der vom Tatrichter zu klärenden Frage des subjektiven Tatvorwurfs wird Folgendes zu beachten sein: Die für die Frage von Vorsatz oder Fahrlässigkeit entscheidenden Voraussetzungen beziehen sich im Rahmen von § 24 a Abs. 2 StVG nicht lediglich auf den Konsumvorgang, sondern auch auf die Wirkung des berauschenden Mittels zum Tatzeitpunkt (vgl. OLG Karlsruhe BA 2007, 101, 102; OLG Hamm NZV 2005, 428, 429).
  • OLG Schleswig, 18.09.2006 - 1 Ss OWi 119/06

    Fahruntüchtigkeit nach Genuss von Cannabis

    Auszug aus OLG Brandenburg, 30.03.2007 - 1 Ss OWi 291 B/06
    aa) Danach reicht es für die Feststellung des Führens eines Kraftfahrzeugs unter der Wirkung des berauschenden Mittels Cannabis nach dem gegenwärtigen Stand der wissenschaftlichen Erkenntnis aus, wenn bei einer Blutuntersuchung auf THC im Blutserum, welche den von der Grenzwertkommission vorausgesetzten Qualitätsstandards genügt (vgl. Eisenmenger aaO.), ein Messergebnis ermittelt wird, welches den von der Grenzwertkommission empfohlenen analytischen Grenzwert von 1 ng/ml THC im Serum erreicht; Zuschläge für Messungenauigkeiten sind dabei nicht erforderlich (vgl. OLG Karlsruhe, Beschl. v. 29. Januar 2007 - 3 Ss 205/06, BA 2007, 101 f; OLG Schleswig, Beschl. v. 18. September 2006 - 1 Ss OWi 119/06, Zit. aus juris; OLG Saarbrücken, Beschl. v. 29. November 2006 - 1 SS (B) 44/2006 (57/06), NJW 2007, 309, 310; OLG Bamberg, Beschl. v. 8. August 2005 - 2 Ss OWi 551/05, BA 2006, 238, 239; OLG Köln, Beschl. v. 30. Juni 2005 - 8 Ss-OWi 103/05, NStZ-RR 2005, 385, 386; OLG Zweibrücken, Beschl. v. 13. April 2005 - 1 Ss 50/05 BA 2006, 235, vgl. auch Janiszewski/Jagow/Burmann, Straßenverkehrsrecht 19. Aufl. § 24 a StVG Rdnr. 5 a).
  • OLG Bamberg, 08.08.2005 - 2 Ss OWi 551/05

    Fahruntüchtigkeit bei Nachweis von THC

    Auszug aus OLG Brandenburg, 30.03.2007 - 1 Ss OWi 291 B/06
    aa) Danach reicht es für die Feststellung des Führens eines Kraftfahrzeugs unter der Wirkung des berauschenden Mittels Cannabis nach dem gegenwärtigen Stand der wissenschaftlichen Erkenntnis aus, wenn bei einer Blutuntersuchung auf THC im Blutserum, welche den von der Grenzwertkommission vorausgesetzten Qualitätsstandards genügt (vgl. Eisenmenger aaO.), ein Messergebnis ermittelt wird, welches den von der Grenzwertkommission empfohlenen analytischen Grenzwert von 1 ng/ml THC im Serum erreicht; Zuschläge für Messungenauigkeiten sind dabei nicht erforderlich (vgl. OLG Karlsruhe, Beschl. v. 29. Januar 2007 - 3 Ss 205/06, BA 2007, 101 f; OLG Schleswig, Beschl. v. 18. September 2006 - 1 Ss OWi 119/06, Zit. aus juris; OLG Saarbrücken, Beschl. v. 29. November 2006 - 1 SS (B) 44/2006 (57/06), NJW 2007, 309, 310; OLG Bamberg, Beschl. v. 8. August 2005 - 2 Ss OWi 551/05, BA 2006, 238, 239; OLG Köln, Beschl. v. 30. Juni 2005 - 8 Ss-OWi 103/05, NStZ-RR 2005, 385, 386; OLG Zweibrücken, Beschl. v. 13. April 2005 - 1 Ss 50/05 BA 2006, 235, vgl. auch Janiszewski/Jagow/Burmann, Straßenverkehrsrecht 19. Aufl. § 24 a StVG Rdnr. 5 a).
  • OLG Köln, 30.06.2005 - 8 Ss OWi 103/05

    Fahruntüchtigkeit bei Führen eines Kraftfahrzeugs unter Einwirkung von Cannabis

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