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   OLG Brandenburg, 30.03.2017 - 12 U 71/16   

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https://dejure.org/2017,13271
OLG Brandenburg, 30.03.2017 - 12 U 71/16 (https://dejure.org/2017,13271)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 30.03.2017 - 12 U 71/16 (https://dejure.org/2017,13271)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 30. März 2017 - 12 U 71/16 (https://dejure.org/2017,13271)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen des Anspruchs des Auftraggebers auf Erstattung von Mängelbeseitigungskosten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Voraussetzungen des Anspruchs des Auftraggebers auf Erstattung von Mängelbeseitigungskosten

  • rechtsportal.de

    Voraussetzungen des Anspruchs des Auftraggebers auf Erstattung von Mängelbeseitigungskosten

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Mangelhaft ausgeführte Abdichtungsarbeiten sprechen für unzureichende Bauüberwachung!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • mek-law.de (Kurzinformation/Entscheidungsbesprechung)

    Hohe Anforderungen an den Nachweis für eine ordnungsgemäße Bauüberwachung des Architekten

  • baurecht-architektenrecht.info (Kurzinformation)

    Mangelhaft ausgeführte Abdichtungsarbeiten Indiz für unzureichende Bauüberwachung!

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Anspruch des Auftraggebers auf Erstattung von Mängelbeseitigungskosten

Besprechungen u.ä. (3)

  • mek-law.de (Kurzinformation/Entscheidungsbesprechung)

    Hohe Anforderungen an den Nachweis für eine ordnungsgemäße Bauüberwachung des Architekten

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Mangelhaft ausgeführte Abdichtungsarbeiten sprechen für unzureichende Bauüberwachung! (IBR 2017, 384)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Gesamtschuldner kraft Abtretung!? (IBR 2017, 432)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2017, 1489
  • NZBau 2017, 612
  • NZM 2018, 841
  • BauR 2018, 861
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (11)

  • OLG München, 22.02.2006 - 27 U 607/05

    Korrekte Bezeichnung von Baumängeln nach der Symptomtheorie des BGH

    Auszug aus OLG Brandenburg, 30.03.2017 - 12 U 71/16
    Somit oblag es der Beklagten zu 1., im Rahmen der Ursachenforschung zu prüfen, inwieweit sie zur Mängelbeseitigung verpflichtet war (vgl. OLG München BauR 2007, 2073).
  • BGH, 22.12.2011 - VII ZR 7/11

    Gewährleistung beim Pferdekauf: Schadensersatzhaftung von Tierarzt und Verkäufer

    Auszug aus OLG Brandenburg, 30.03.2017 - 12 U 71/16
    Sowohl die Beklagte zu 1. als auch die Beklagte zu 2. haben für die Beseitigung des gleichartigen Vermögensnachteils einzustehen, den die Kläger als Besteller dadurch erlitten haben, dass jeder der Beklagten seine vertraglichen Pflichten nicht erfüllt hat (vgl. BGH NJW 2012, 1071).
  • BGH, 10.04.2003 - VII ZR 251/02

    Umfang der Mängelbeseitigungskosten; Hotelunterbringung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 30.03.2017 - 12 U 71/16
    Da die Kläger einen Schadensersatzanspruch geltend machen, kann im Rahmen einer Schätzung nach § 287 ZPO auch nur der Betrag ausgeurteilt werden, der für die Mängelbeseitigung sicher anfallen wird (vgl. BGH BauR 2003, 1211).
  • BGH, 16.05.2002 - VII ZR 81/00

    Nachweis der Verletzung der Bauaufsichtspflicht des Architekten; Umfang der

    Auszug aus OLG Brandenburg, 30.03.2017 - 12 U 71/16
    In einem solchen Fall ist es Sache des Architekten, den Beweis des ersten Anscheins dadurch auszuräumen, dass er seinerseits darlegt, was er oder sein Erfüllungsgehilfe an Überwachungsmaßnahmen geleistet hat (vgl. BGH BauR 2002, 1423; BGH BauR 2009, 515; OLG Köln NJW-RR 2014, 660).
  • BGH, 09.11.2000 - VII ZR 362/99

    Sorgfaltspflichten des Architekten bei Vergabe von Arbeiten durch den Bauherrn

    Auszug aus OLG Brandenburg, 30.03.2017 - 12 U 71/16
    Bei Abdichtungs- und Entwässerungsarbeiten handelt es sich um besonders gefahrträchtige Arbeiten, die in besonderer, gesteigerter Weise vom Architekten beobachtet und überprüft werden müssen (vgl. BGH BauR 2000, 1513; BGH BauR 2001, 273).
  • BGH, 03.07.1997 - VII ZR 210/96

    Inhalt einer Mängelrüge

    Auszug aus OLG Brandenburg, 30.03.2017 - 12 U 71/16
    Dies gilt selbst dann, wenn die angegebenen Symptome des Mangels nur an einigen Stellen aufgetreten sind, während ihre Ursache und damit der Mangel des Werkes das gesamte Gebäude erfasst (sogenannte "Symptomtheorie", vgl. BGH BauR 1997, 1029, Juris Rn. 8 m.w.N.; BGH BauR 2017, 106 Rn. 22; Werner/Pastor, Der Bauprozess, 15. Aufl., Rn. 2153).
  • BGH, 27.11.2008 - VII ZR 206/06

    Zurechenbarkeit eines Verschuldens des vom Bauherrn eingesetzten Planers i.R.d.

    Auszug aus OLG Brandenburg, 30.03.2017 - 12 U 71/16
    In einem solchen Fall ist es Sache des Architekten, den Beweis des ersten Anscheins dadurch auszuräumen, dass er seinerseits darlegt, was er oder sein Erfüllungsgehilfe an Überwachungsmaßnahmen geleistet hat (vgl. BGH BauR 2002, 1423; BGH BauR 2009, 515; OLG Köln NJW-RR 2014, 660).
  • BGH, 22.07.2010 - VII ZR 176/09

    BGH ändert Rechtsprechung zur Berechnung eines Schadensersatzanspruches wegen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 30.03.2017 - 12 U 71/16
    Da die Kläger jedoch daran festhalten, fiktiv auf der Grundlage der Kostenschätzung des Sachverständigen abzurechnen, können sie Umsatzsteuer auf die geltend gemachten Mängelbeseitigungskosten nicht verlangen, solange die Mängelbeseitigung nicht durchgeführt worden ist (vgl. BGH BauR 2010, 1752).
  • OLG Köln, 20.01.2014 - 11 U 116/13

    Umfang der Bauüberwachungspflicht eines Architekten

    Auszug aus OLG Brandenburg, 30.03.2017 - 12 U 71/16
    In einem solchen Fall ist es Sache des Architekten, den Beweis des ersten Anscheins dadurch auszuräumen, dass er seinerseits darlegt, was er oder sein Erfüllungsgehilfe an Überwachungsmaßnahmen geleistet hat (vgl. BGH BauR 2002, 1423; BGH BauR 2009, 515; OLG Köln NJW-RR 2014, 660).
  • OLG Düsseldorf, 19.04.2016 - 21 U 102/15

    Auslegung einer als Vorschussklage bezeichneten Klage gegen einen Architekten

    Auszug aus OLG Brandenburg, 30.03.2017 - 12 U 71/16
    Der Architekt, dem eine Verletzung seiner Überwachungspflicht vorgeworfen wird, hat demnach substanziiert darzulegen, welche Überwachungstätigkeit er durchgeführt hat, dass er in genügendem Maße seiner Pflicht zur Bauüberwachung nachgekommen ist und diesbezüglich ausreichende Überwachungsmaßnahmen geleistet hat (vgl. OLG Düsseldorf, Urt. v. 19.04.2016 - I-21 U 102/15, zitiert nach Juris, Rn. 58).
  • BGH, 24.08.2016 - VII ZR 41/14

    VOB-Vertrag: Mängelrüge bei Benennung vom Mangelsymptomen

  • OLG München, 20.01.2021 - 20 U 2534/20

    Architektenhaftung: Umfang der Bauüberwachung bei Abdichtungsarbeiten

    Zu Recht hat es Abdichtungsarbeiten als besonders gefahrgeneigte Arbeiten eingeordnet (vgl. OLG Brandenburg, Urteil vom 30.03.2017 - 12 U 71/16, juris Rn. 38 m.w.N.).

    Kommt es bei derartigen Arbeiten zu Ausführungsmängeln, spricht bereits der Beweis des ersten Anscheins dafür, dass der Architekt seine Bauüberwachungspflicht verletzt hat (vgl. OLG Brandenburg, Urteil vom 30.03.2017 - 12 U 71/16, juris 38; BGH, Urteil vom 16.05.2002 - VII ZR 81/00, juris Rn. 11).

  • OLG Saarbrücken, 16.01.2019 - 1 U 395/12

    Entwässerungsplan gehört zur Ausführungsplanung!

    Solche Arbeiten müssen in besonderer, gesteigerter Weise vom Architekten beobachtet und überprüft werden (OLG Brandenburg, Urt. v. 30.3.2017 - 12 U 71/16 - NZBau 2017, 612 ff. Rn. 35; OLG Düsseldorf aaO. Rn. 60; BGH, Urteil vom 26. September 1985 - VII ZR 50/84 -, NJW-RR 1986, 182 f.).
  • OLG Celle, 27.02.2019 - 14 U 54/18

    Überwiegender Planungsfehler: Architekt kann Unternehmer nicht in Regress nehmen!

    Gleichwohl erhöht die unzureichende Bauüberwachung in diesem Fall auch den Haftungsanteil des Klägers im Innenverhältnis zur Beklagten, weil sie die fehlerhafte Planung manifestiert hat und im Rahmen der Überwachung von Abdichtungsarbeiten eine besondere Sorgfalt des Überwachers geboten ist, woraus wiederum eine entsprechend erhöhte Verantwortlichkeit folgt (vgl. z.B. OLG Brandenburg, Urteil vom 30.03.2017 - 12 U 71/16, IBR 2017, 384).
  • LG Düsseldorf, 06.04.2023 - 13 O 151/15

    Wiederauffüllungsverpflichtung kann zu Übersicherung führen!

    Der Architekt, dem eine Verletzung seiner Überwachungspflicht vorgeworfen wird, hat demnach substantiiert darzulegen, welche Überwachungstätigkeit er durchgeführt hat, dass er in genügendem Maße seiner Pflicht zur Bauüberwachung nachgekommen ist und diesbezüglich ausreichende Überwachungsmaßnahmen geleistet hat (Brandenburgisches Oberlandesgericht, Urteil vom 30. März 2017 - 12 U 71/16; OLG Düsseldorf, Urteil vom 19. April 2016 -1-21 U 102/15; OLG München, Urteil vom 20. Januar 2021 - 20 U 2534/20 Bau; vgl. auch BGH, Urteil vom 16. Mai 2002 VII ZR 81/00).
  • LG Landshut, 16.03.2020 - 23 O 857/13

    Schadensersatz, Schadensersatzanspruch, Marke, Technik, Mangelbeseitigung,

    In einem solchen Fall ist es Sache des Architekten, den Beweis des ersten Anscheins dadurch auszuräumen, dass er seinerseits substantiiert darlegt, was er oder sein Erfüllungsgehilfe an Überwachungsmaßnahmen geleistet hat (OLG Brandenburg, 12 U 71/16).
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