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OLG Brandenburg, 30.04.2008 - 7 U 79/07 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Aufrechnung gegen eine gemeinschaftliche Forderung i.S.v. § 432 BGB bei Aufhebung der Gemeinschaft; Übernahme der persönlichen Zahlungsverpflichtung für die Entrichtung eines Grundschuldbetrages und der Zinsen durch eine Person bei der Bestellung der ...
- OLG Brandenburg
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZVG § 93
Zur Unzulässigkeit einer Zwangsvollstreckung aus einem Zuschlagsbeschluss - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Potsdam, 09.08.2005 - 2 K 243/03
- LG Potsdam, 04.04.2007 - 1 O 314/06
- OLG Brandenburg, 30.04.2008 - 7 U 79/07
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 20.02.1984 - II ZR 112/83
Aufhebung der Grundstücksgemeinschaft durch Zwangsversteigerung - …
Auszug aus OLG Brandenburg, 30.04.2008 - 7 U 79/07
Folglich beruft sich der Kläger auf Seite 5 der Klage (Bl. 16 d.A.) mit Recht darauf, dass die titulierte Forderung der Beklagten nicht allein, sondern nur nach Maßgabe ihrer Beteiligung an der Gemeinschaft (§ 420 BGB) - das heißt nur zur Hälfte (BGH NJW 1984, 2526, 2527) - zusteht.Maßgeblich ist, dass die Forderung auf Zahlung des Erlöses teilbar ist (BGH NJW 1984, 2526, 2527).
- BGH, 25.02.1988 - III ZR 272/85
Klage auf Rückzahlung eines ausgekehrten Versteigerungserlöses - Zulässigkeit der …
Auszug aus OLG Brandenburg, 30.04.2008 - 7 U 79/07
Die von der Beklagten betriebene Zwangsvollstreckung ist nämlich noch nicht beendet, weil der Versteigerungserlös - nach Maßgabe des Protokolls zur Verteilung vom 22.08.2007 (Bl. 417 - 420 d.A.) - noch nicht ausgekehrt ist (BGH WM 1988, 845).