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   OLG Brandenburg, 30.04.2008 - 7 U 79/07   

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https://dejure.org/2008,18923
OLG Brandenburg, 30.04.2008 - 7 U 79/07 (https://dejure.org/2008,18923)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 30.04.2008 - 7 U 79/07 (https://dejure.org/2008,18923)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 30. April 2008 - 7 U 79/07 (https://dejure.org/2008,18923)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Aufrechnung gegen eine gemeinschaftliche Forderung i.S.v. § 432 BGB bei Aufhebung der Gemeinschaft; Übernahme der persönlichen Zahlungsverpflichtung für die Entrichtung eines Grundschuldbetrages und der Zinsen durch eine Person bei der Bestellung der ...

  • OLG Brandenburg PDF
  • Judicialis

    BGB § 432; ; BGB § 756; ; ZPO § 543 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZVG § 93
    Zur Unzulässigkeit einer Zwangsvollstreckung aus einem Zuschlagsbeschluss

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 20.02.1984 - II ZR 112/83

    Aufhebung der Grundstücksgemeinschaft durch Zwangsversteigerung -

    Auszug aus OLG Brandenburg, 30.04.2008 - 7 U 79/07
    Folglich beruft sich der Kläger auf Seite 5 der Klage (Bl. 16 d.A.) mit Recht darauf, dass die titulierte Forderung der Beklagten nicht allein, sondern nur nach Maßgabe ihrer Beteiligung an der Gemeinschaft (§ 420 BGB) - das heißt nur zur Hälfte (BGH NJW 1984, 2526, 2527) - zusteht.

    Maßgeblich ist, dass die Forderung auf Zahlung des Erlöses teilbar ist (BGH NJW 1984, 2526, 2527).

  • BGH, 25.02.1988 - III ZR 272/85

    Klage auf Rückzahlung eines ausgekehrten Versteigerungserlöses - Zulässigkeit der

    Auszug aus OLG Brandenburg, 30.04.2008 - 7 U 79/07
    Die von der Beklagten betriebene Zwangsvollstreckung ist nämlich noch nicht beendet, weil der Versteigerungserlös - nach Maßgabe des Protokolls zur Verteilung vom 22.08.2007 (Bl. 417 - 420 d.A.) - noch nicht ausgekehrt ist (BGH WM 1988, 845).
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