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   OLG Brandenburg, 30.04.2015 - 12 U 165/13   

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https://dejure.org/2015,9974
OLG Brandenburg, 30.04.2015 - 12 U 165/13 (https://dejure.org/2015,9974)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 30.04.2015 - 12 U 165/13 (https://dejure.org/2015,9974)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 30. April 2015 - 12 U 165/13 (https://dejure.org/2015,9974)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die ärztliche Risikoaufklärung bei einer Operation am Ellbogen; Höhe des Schmerzensgeldes bei verspäteter Schmerzmedikation bei unzureichender Versorgung mit Schmerzmitteln für die Dauer von neun Tagen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 823 Abs. 1
    Anforderungen an die ärztliche Risikoaufklärung bei einer Operation am Ellbogen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Anforderung an die ärztliche Risikoaufklärung bei einer Operation am Ellbogen

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Anforderung an die ärztliche Risikoaufklärung bei einer Operation am Ellbogen

  • haerlein.de (Kurzinformation)

    Wenn ein Patient nach einer Operation behauptet, dass eine Indikation für die Operation nicht vorgelegen habe

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (24)

  • BGH, 06.07.1955 - GSZ 1/55

    Bemessung des Schmerzensgeldanspruches

    Auszug aus OLG Brandenburg, 30.04.2015 - 12 U 165/13
    Maßgeblich sind Größe, Heftigkeit und Dauer der Schmerzen, Leiden, Entstellungen und psychischen Beeinträchtigungen, wobei Leiden und Schmerzen wiederum durch die Art der Primärverletzung, die Zahl und Schwere der Operationen, die Dauer der stationären und der ambulanten Heilbehandlungen, den Zeitraum der Arbeitsunfähigkeit und die Höhe des Dauerschadens bestimmt werden (BGH VersR 1955, S. 615; Küppersbusch/Höher, Ersatzansprüche bei Personenschaden, 11. Aufl., Rn. 274 ff).

    Im Rahmen der Genugtuungsfunktion ist insbesondere die Schwere des Verschuldens des Schädigers in Ansatz zu bringen (BGH NJW 1955, S. 1675; NJW 1982, S. 985; VersR 1982, S. 1410).

  • OLG Brandenburg, 01.09.1999 - 1 U 3/99

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Arzthaftung, Fehlerhafte Aufklärung, Chirurgie

    Auszug aus OLG Brandenburg, 30.04.2015 - 12 U 165/13
    Die Aufklärung hat den Patienten einen zutreffenden allgemeinen Eindruck von der Schwere des Eingriffs und der Art der Belastung zu vermitteln, die sich für seine körperliche Integrität und seine Lebensführung aus dem Eingriff ergeben können (Brandenburgisches OLG - 1. Zivilsenat-, VersR 2000, S. 1283; Geiß/Greiner, a. a. O., Teil C, Rn. 5).

    Beruft sich der Arzt - wie vorliegend der Beklagte - auf den Einwand der hypothetischen Einwilligung, hat der Patient glaubhaft zu machen, er hätte sich bei ordnungsgemäßer Aufklärung in einem echten Entscheidungskonflikt befunden, wobei die Darlegung des Konfliktes plausibel, also nachvollziehbar sein muss, hingegen kommt es nicht darauf an, wie sich der Patient entschieden haben würde (BGH VersR 2005, S. 836; Brandenburgisches OLG - 1. Zivilsenat -, VersR 2000, S. 1283; Geiß/Greiner, a. a. O., Teil C, Rn. 138 ff).

  • OLG Brandenburg, 24.03.2011 - 12 U 75/08

    Behandlungsvertrag: Aufklärungspflicht bei einer Spinalanästhesie

    Auszug aus OLG Brandenburg, 30.04.2015 - 12 U 165/13
    Im Ergebnis erscheint dem Senat hierfür ein Schmerzensgeld von 500, 00 EUR angemessen, aber auch ausreichend (vgl. auch die Entscheidung des Senats vom 24.03.2011, Az.: 12 U 75/08; veröffentlicht in juris: Schmerzensgeld von 200, 00 EUR im Fall einer verzögerten Kopfoperation um zweieinhalb Tage bei - sehr starken - postspinalen Kopfschmerzen).
  • OLG Koblenz, 17.08.2004 - 5 W 482/04

    Arzthaftung: Darlegung eines Entscheidungskonflikts bei ärztlichem

    Auszug aus OLG Brandenburg, 30.04.2015 - 12 U 165/13
    Maßgeblich ist dabei, in welcher persönlichen Entscheidungssituation der Patient bei ordnungsgemäßer und vollständiger Aufklärung gestanden hätte und ob ihn die Aufklärung ernsthaft vor die Frage gestellt hätte, ob er seine Einwilligung erteilen solle oder nicht (OLG Oldenburg VersR 2006, S. 517; vgl. auch OLG Koblenz GesR 2005, S. 15).
  • OLG Stuttgart, 17.11.1998 - 14 U 69/97

    Aufklärungspflicht eines Zahnarztes

    Auszug aus OLG Brandenburg, 30.04.2015 - 12 U 165/13
    Für die ärztliche Hinweispflicht auf ein bestimmtes Risiko ist dabei nicht der statistische Grad der Risikodichte entscheidend; maßgebend ist vielmehr, ob das Risiko sich im Fall der Verwirklichung für die Lebensführung des Patienten als schwer belastend darstellt und trotz seiner Seltenheit für den Eingriff spezifisch und für den Laien überraschend ist (BGH VersR 2000, S. 725; BGH MDR 2005, S. 159; VersR 2006, a. a. O.; VersR 2007, S. 66; OLG Stuttgart VersR 1999, S. 1500; Brandenburgisches OLG - 1. Zivilsenat -, a. a. O.).
  • OLG Oldenburg, 20.01.1984 - 6 U 178/79

    Schmerzensgeld; Beeinträchtigung der Sehfähigkeit; Ärztliche Fehlbehandlung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 30.04.2015 - 12 U 165/13
    Im Rahmen der Aufklärung ist auch das Risiko zu erörtern, inwieweit trotz fehlerfreier medizinischer Behandlung Schadensrisiken bestehen, seien es mögliche Komplikationen während des Eingriffs oder sonstige schädliche Nebenfolgen (BGH VersR 2005, S. 1238; Geiß/Greiner, a. a. O., Rn. 41; vgl. auch BGH VersR 1982, S. 147; OLG Oldenburg VersR 1986, S. 69).
  • BGH, 07.04.1992 - VI ZR 192/91

    Darlegungs- und Beweislast bei postoperativer Risikoaufklärung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 30.04.2015 - 12 U 165/13
    Darlegungs- und beweispflichtig für eine richtige und vollständige Aufklärung ist der behandelnde Arzt (BGH VersR 1992, S. 960 und 747).
  • BGH, 15.03.2005 - VI ZR 313/03

    Anforderungen an die ärztliche Aufklärung über unterschiedliche

    Auszug aus OLG Brandenburg, 30.04.2015 - 12 U 165/13
    Beruft sich der Arzt - wie vorliegend der Beklagte - auf den Einwand der hypothetischen Einwilligung, hat der Patient glaubhaft zu machen, er hätte sich bei ordnungsgemäßer Aufklärung in einem echten Entscheidungskonflikt befunden, wobei die Darlegung des Konfliktes plausibel, also nachvollziehbar sein muss, hingegen kommt es nicht darauf an, wie sich der Patient entschieden haben würde (BGH VersR 2005, S. 836; Brandenburgisches OLG - 1. Zivilsenat -, VersR 2000, S. 1283; Geiß/Greiner, a. a. O., Teil C, Rn. 138 ff).
  • BGH, 14.06.2005 - VI ZR 179/04

    Verurteilung des Krankenhausträgers, der einem Notfallpatienten 1985

    Auszug aus OLG Brandenburg, 30.04.2015 - 12 U 165/13
    Im Rahmen der Aufklärung ist auch das Risiko zu erörtern, inwieweit trotz fehlerfreier medizinischer Behandlung Schadensrisiken bestehen, seien es mögliche Komplikationen während des Eingriffs oder sonstige schädliche Nebenfolgen (BGH VersR 2005, S. 1238; Geiß/Greiner, a. a. O., Rn. 41; vgl. auch BGH VersR 1982, S. 147; OLG Oldenburg VersR 1986, S. 69).
  • LG Freiburg, 05.12.1988 - 9 T 13/88
    Auszug aus OLG Brandenburg, 30.04.2015 - 12 U 165/13
    Ist über einen medizinischen Eingriff nicht ordnungsgemäß aufgeklärt worden, ist eine Einwilligung des Patienten in die Behandlung nicht wirksam, zugleich stellt der Eingriff eine Verletzung des Behandlungsvertrages und eine rechtswidrige Körperverletzung dar (BGH VersR 1990, S. 1010; VersR 1989, S. 251; Geiß/Greiner, a. a. O., Teil C, Rn. 1 f).
  • BGH, 14.03.2006 - VI ZR 279/04

    Blutspender sind auch über seltene mit der Blutspende spezifisch verbundene

  • BGH, 10.10.2006 - VI ZR 74/05

    Wirksamkeit der Einwilligung der Sorgeberechtigten bei relativ indizierten

  • BGH, 15.02.2000 - VI ZR 48/99

    Umfang der Aufklärung bei Schutzimpfung von Kindern

  • BGH, 05.10.2004 - XI ZR 210/03

    Zum Anscheinsbeweis für grob fahrlässigiges Verhalten des Karteninhabers bei

  • OLG Hamm, 13.05.2003 - 9 U 13/03

    Verletzung der Verkehrssicherungspflicht und Amtshaftung bei fehlendem

  • BGH, 17.03.1998 - VI ZR 74/97

    Umfang der ärztlichen Aufklärungspflicht

  • BGH, 01.02.2005 - VI ZR 174/03

    Anforderungen an die Darlegung eines Entscheidungskonflikts im

  • BGH, 27.10.1981 - VI ZR 69/80

    Schadensersatz aufgrund Arzthaftung - Pflichtverletzung und Behandlungsfehler -

  • BGH, 02.02.1982 - VI ZR 296/80

    Pflicht eines Taxifahrers zur Anlegung des Sicherheitsgurts auf einer langen

  • BGH, 08.05.1990 - VI ZR 227/89

    Aufklärungspflicht von Ärzten einer Spezialklinik

  • OLG Oldenburg, 30.03.2005 - 5 U 66/03

    Arthrodese; Arzthaftung; Aufklärungspflicht; Behandlungsalternative;

  • BGH, 24.11.1987 - VI ZR 65/87

    Umfang der ärztlichen Aufklärung bei Heileingriff

  • BGH, 08.01.1985 - VI ZR 15/83

    Anforderungen an den Beweis der Aufklärung durch einen Arzt; Verwertung eines

  • OLG Koblenz, 29.11.2001 - 5 U 1382/00

    Umfang der Aufklärungspflicht vor einem dreistufigen diagnostischen Eingriff;

  • OLG Saarbrücken, 25.08.2023 - 1 U 100/22

    Rechtsstellung des Patienten bei Abschluss eines totalen

    Dabei sind an den Nachweis einer ordnungsgemäßen Aufklärung des Patienten keine unbilligen und übertriebenen Anforderungen zu stellen, zumal das vertrauensvolle Gespräch zur Aufklärung zwischen Arzt und Patienten möglichst von bürokratischem Formalismus frei bleiben soll; ist daher ein Beweis für die ständige Praxis einer gewissenhaften Aufklärung erbracht, sollte dem Arzt im Zweifelsfall geglaubt werden, dass die Aufklärung auch im Einzelfall in der gebotenen Weise geschehen ist (Brandenburgisches OLG, Urteil vom 30. April 2015 - 12 U 165/13 -, juris Rn. 21; BGH, Urteil vom 8. Januar 1985 - VI ZR 15/83 - NJW 1985, 1399 ff., juris Rn. 13, jeweils m. w. N.).
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