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   OLG Brandenburg, 30.07.2015 - 5 U 43/14   

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OLG Brandenburg, 30.07.2015 - 5 U 43/14 (https://dejure.org/2015,20618)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 30.07.2015 - 5 U 43/14 (https://dejure.org/2015,20618)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 30. Juli 2015 - 5 U 43/14 (https://dejure.org/2015,20618)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Wasserhaushaltsrechtlicher Erstattungsanspruch

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ansprüche des Eigentümers einer Bundeswasserstraße wegen der Entnahme von Wasser aufgrund einer wasserrechtlichen Erlaubnis

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2015, 950
  • DVBl 2015, 1334
  • DÖV 2015, 980
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 27.03.2015 - V ZR 216/13

    Ufergrundstücke an einem Flusslauf im früheren Ostteil von Berlin:

    Auszug aus OLG Brandenburg, 30.07.2015 - 5 U 43/14
    Denn nach Art. 12 Abs. 1 Satz 1 Verf-DDR vom 6. April 1968 i. d. F. vom 7. Oktober 1974 waren neben u. a. den Industriebetrieben auch die Verkehrswege kraft Gesetzes Volkseigentum (vgl. auch BGH MDR 2015, 700, juris Rn. 14).

    Entgegen der Auffassung der Beklagten handelt es sich bei den Entnahmewerken auch um Gebäude i. S. v. § 912 Abs. 1 BGB oder zumindest dem analog § 912 Abs. 1 BGB gleichstehende werterhaltungswürdige größere Bauwerke (vgl. dazu BGH MDR 2015, 700, juris Rn. 28 ff.; Staudinger/Roth BGB § 912 Rn. 6 m.w.N.).

  • BGH, 15.12.1975 - II ZR 54/74

    Gefahrenschutzpflicht in der Schiffahrt

    Auszug aus OLG Brandenburg, 30.07.2015 - 5 U 43/14
    Davon abgesehen war der Rechtsweg zu den ordentlichen Gerichten mit den im ersten Rechtszug erhobenen Ansprüchen zulässig (vgl. BGHZ 65, 384, juris Rn. 6).
  • BGH, 28.01.2011 - V ZR 141/10

    Verjährung des Anspruchs auf Beseitigung einer Störung in der Ausübung des

    Auszug aus OLG Brandenburg, 30.07.2015 - 5 U 43/14
    Der Herausgabeanspruch aus § 985 BGB umfasst die Räumung nicht und der Beseitigungsanspruch aus § 1004 Abs. 1 Satz 1 BGB ist verjährt (Art. 229 § 6 Abs. 1 Satz 1, Abs. 4 Satz 1 EGBGB i. V. m. §§ 195, 199 Abs. 1 BGB; vgl. BGH NJW 2011, 1068, juris Rn. 6).
  • BGH, 03.02.2000 - III ZR 296/98

    Polizeiliche Untersagung der Naßauskiesung; Berücksichtigung rechtmäßigen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 30.07.2015 - 5 U 43/14
    Aus dem systematischen Zusammenwirken von §§ 8 ff. WHG und §§ 39 f. WHG lässt sich ableiten, dass eine Beeinträchtigung i. S. v. § 40 Abs. 3 Satz 1 WHG nicht mit dem durch Erlaubnis legalisierten Entnehmen von Wasser begründet werden kann (vgl. BGHZ 143, 362, juris Rn. 15 m.w.N).
  • BGH, 13.11.2003 - III ZR 70/03

    Ersatzansprüche wegen Gesundheitsschäden eines Polizeibeamten bei einem Einsatz

    Auszug aus OLG Brandenburg, 30.07.2015 - 5 U 43/14
    Die Annahme einer Geschäftsführung ohne Auftrag der Verwaltung für den Bürger verbietet sich nicht einmal dann ohne weiteres, wenn die öffentliche Hand bei dem betreffenden Vorgang hauptsächlich zur Erfüllung öffentlich-rechtlicher Pflichten tätig geworden ist (BGHZ 156, 394 Rn. 8 m.w.N.).
  • BGH, 13.07.2012 - V ZR 206/11

    Bereicherungsanspruch des Wohnungsberechtigten bei eigenmächtiger Vermietung der

    Auszug aus OLG Brandenburg, 30.07.2015 - 5 U 43/14
    Mit der Wasserentnahme greift die Klägerin auch nicht in ein Recht der Beklagten (§ 4 Abs. 2 WHG) oder den Zuweisungsgehalt eines solchen Rechts ein, da diese jener die Wasserentnahme schon nicht untersagen kann, solange die wasserrechtliche Erlaubnis bestandskräftig ist (vgl. BGH NJW 2012, 3572, juris Rn. 9; sog. Eingriffskondiktion).
  • VG Karlsruhe, 11.12.2018 - 14 K 532/17

    Unterhaltspflicht für eine Ufermauer

    Die Auffangregelung des § 40 Abs. 3 Satz 1 Var. 3 WHG soll alle Tatbestände betreffen, die durch die beiden anderen in § 40 Abs. 3 Satz 1 WHG genannten Fälle der Verursachung eines Hindernisses für den Wasserabfluss und für die Schifffahrt nicht erfasst werden, aber dennoch Unterhaltungsmaßnahmen nach § 39 WHG erforderlich werden lassen (Niesen in: Berendes/Frenz/Müggenborg, a.a.O. § 40 Rn. 40; Brandenburgisches OLG, Urteil vom 30.07.2015 - 5 U 43/14 -, juris).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 14.03.2024 - 3 L 3/24

    Erforderlichkeit einer Entscheidung der zuständigen Behörde über den

    Gleiches müsse - so der Kläger - auch für die spezialgesetzliche Ausprägung des Anspruchs aus öffentlich-rechtlicher Geschäftsführung ohne Auftrag gelten, was in dem Urteil des Brandenburgischen Oberlandesgerichts vom 30. Juli 2015 (Az. 5 U 43/14, juris Rn. 26) zum Ausdruck komme.

    Die einschlägige - veröffentlichte - Rechtsprechung zu dieser Thematik sei ebenfalls begrenzt (HessVGH, Urteil vom 17. September 1992, a.a.O.; OLG Brandenburg, Urteil vom 30. Juli 2015, a.a.O.).

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