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   OLG Brandenburg, 30.08.2006 - 7 U 155/04   

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https://dejure.org/2006,23565
OLG Brandenburg, 30.08.2006 - 7 U 155/04 (https://dejure.org/2006,23565)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 30.08.2006 - 7 U 155/04 (https://dejure.org/2006,23565)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 30. August 2006 - 7 U 155/04 (https://dejure.org/2006,23565)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (32)

  • BGH, 14.12.1992 - II ZR 298/91

    Überlassung von Anlagevermögen durch GmbH-Gesellschafter als

    Auszug aus OLG Brandenburg, 30.08.2006 - 7 U 155/04
    Auch die Gebrauchsüberlassung eines Grundstücks aufgrund eines Miet- oder Pachtverhältnisses an eine GmbH stellt eine eigenkapitalersetzende Leistung dar, wenn sie in der Krise erfolgt oder nach dem Eintritt der Krise nicht beendet wird, obwohl das möglich ist (BGH ZIP 2005, 484, 485; NJW 1997, 3026; 1993, 392, 393; Baumbach/Hueck/Fastrich, a.a.O., § 32 a, Rn. 32).

    Ausschlaggebend ist vielmehr der gesellschaftsrechtliche Einfluss, den die Gesellschafter durch ihre Beteiligung sowohl am Besitz- als auch am Betriebsunternehmen auf den Schuldner ausüben können, und die ihnen damit eröffnete Möglichkeit der Entscheidung innerhalb einer angemessenen Zeit nach dem Eintritt der Krise, ob sie dem Schuldner das Anlagevermögen weiter belassen und den Geschäftsbetrieb fortführen oder ob sie durch die Herausnahme der Gegenstände die Gesellschaft - mit oder ohne die Durchführung eines Insolvenzverfahrens - beenden wollen (BGH NJW 1993, 392, 393; 1992, 1169, 1170).

    Zwar wird ein hinreichender gesellschaftsrechtlicher Einfluss nicht anzunehmen sein, wenn der Gesellschafter, der der Gesellschaft die Leistung gewährt hat, gegen den Willen der anderen Gesellschafter keine Entscheidung über die Liquidation der Gesellschaft herbeiführen kann (BGH NJW 1993, 392, 393).

  • BGH, 05.02.2004 - IX ZR 473/00

    Anfechtbarkeit der Befriedigung einer fremden Schuld

    Auszug aus OLG Brandenburg, 30.08.2006 - 7 U 155/04
    Er erfasst jedes rechtlich erhebliche Handeln, das heißt jede Willensbetätigung, die eine rechtliche Wirkung auslöst (BGH NJW 2004, 1660 f.; NJW-RR 2004, 983; HeidelbKomm./Kreft, InsO, 4. Aufl., § 129, Rn. 10; MünchKomm./Kirchhof, InsO, § 129, Rn. 7).

    Das trifft auf Zahlungen des Schuldners, die - wie hier im Hinblick auf die Verbindlichkeiten der Schuldnerin aus dem Mietvertrag über Gewerberäume, die infolge des Übergangs des Besitzes am Grundstück auf die Beklagte zu 7. am 9.2.2000 für die Zeit danach nicht mehr gemäß § 275 BGB a. F. entfallen sind - auf bestehende Verbindlichkeiten erbracht werden, stets zu (vgl. BGH NJW-RR 2004, 983).

  • BGH, 16.10.1989 - II ZR 307/88

    Kapitalersatz bei Vermietung von Wirtschaftsgütern an die GmbH

    Auszug aus OLG Brandenburg, 30.08.2006 - 7 U 155/04
    Im Falle der - hier geschehenen - Überlassung einer Sache zum Gebrauch ist darauf abzustellen, ob anstelle des Gesellschafters ein außenstehender Dritter zur Überlassung des Gebrauchs bereit gewesen wäre (BGH NJW 1993, 2179, 2181; 1990, 516, 517; Baumbach/Hueck/Fastrich, a.a.O., § 32 a, Rn. 57).

    Das gilt jedenfalls für die Überlassung von Standardwirtschaftsgütern (BGH NJW 1990, 516, 517; Baumbach/Hueck/Fastrich a.a.O.); die für spezielle Wirtschaftsgüter, deren besondere Eigenschaften gerade auf die Zwecke der Gesellschaft ausgerichtet sind, geltenden Grundsätze (vgl. Baumbach/Hueck/Fastrich, a.a.O., § 32 a, Rn. 58) bedürfen keiner Betrachtung, da der Sachvortrag der Parteien keinen Anhaltspunkt dafür bietet, dass das Betriebsgrundstück der Schuldnerin ein solches dargestellt hat.

  • OLG Brandenburg, 13.01.2010 - 7 U 2/08

    Überlassung von Standardwirtschaftsgütern an die Gesellschaft als

    Dazu bedarf es regelmäßig der Vorlage einer Überschuldungsbilanz (BGH NJW 2001, 1280; Senat, Urteil vom 30.8.2006, 7 U 155/04; Kreft/Kirchhof, a.a.O., § 19, Rn. 17), die der Kläger nicht beigebracht hat.
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