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   OLG Brandenburg, 30.08.2007 - 12 U 33/07   

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https://dejure.org/2007,9468
OLG Brandenburg, 30.08.2007 - 12 U 33/07 (https://dejure.org/2007,9468)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 30.08.2007 - 12 U 33/07 (https://dejure.org/2007,9468)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 30. August 2007 - 12 U 33/07 (https://dejure.org/2007,9468)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Schadensersatz und Schmerzensgeld nach Behandlung einer Patella-Mehrfragmentfraktur; Anforderungen an die Darlegungspflichten und Substantiierungspflichten eines klagenden Patienten im Arzthaftungsprozess; Zulässigkeit der urkundlichen Verwertung des in ...

  • OLG Brandenburg PDF
  • Judicialis

    BGB § 31; ; BGB § ... 89; ; BGB § 203; ; BGB § 278; ; BGB § 823 Abs. 1; ; BGB § 831; ; BGB § 847 a. F.; ; BGB § 852 a. F.; ; BGB § 852 Abs. 1 a. F.; ; ZPO § 85 Abs. 2; ; ZPO § 139 Abs. 2; ; ZPO § 234 Abs. 1; ; ZPO § 236; ; ZPO § 256 Abs. 1; ; ZPO § 264 Nr. 2; ; ZPO § 286; ; ZPO § 525; ; ZPO § 533

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 286 Abs. 1; ZPO § 233
    Pflichten des Anwalts bei Übersendung fristwahrender Schriftsätze per Telefax - Darlegungslast des Patienten in Arzthaftungsprozessen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 06.06.2000 - VI ZR 98/99

    Weitere Sachaufklärung nach urkundenbeweislicher Verwertung eines Gutachtens aus

    Auszug aus OLG Brandenburg, 30.08.2007 - 12 U 33/07
    Eine neue Begutachtung ist ferner dann anzuordnen, wenn eine Partei zu erkennen gibt, dass sie von einem Sachverständigen die Beantwortung weiterer, das Beweisthema betreffende Fragen erwartet (vgl. BGH NJW 2000, 3072, 3073).
  • BGH, 02.12.1980 - VI ZR 175/78

    Rechtsnatur von Äußerungen der Gewerkschaft der Eisenbahner Deutschlands über die

    Auszug aus OLG Brandenburg, 30.08.2007 - 12 U 33/07
    Der Senat verkennt dabei nicht, dass an die Darlegungs- und Substanziierungspflichten des klagenden Patienten im Arzthaftungsprozess nur maßvolle Anforderungen zu stellen sind, da ihm regelmäßig die genaue Einsicht in das Behandlungsgeschehen und das nötige medizinische Fachwissen zu Erfassung und Darstellung des Konfliktstoffes fehlen (vgl. BGH NJW 1981, 630, 631; BGH NJW 1987, 500; Brandenburgisches OLG NJW-RR 2001, 1608; Geiß/Greiner, Arzthaftpflichtrecht, 5. Aufl., Rn. E 2).
  • BGH, 16.01.2001 - VI ZR 381/99

    Feststellungsinteresse bei Klage auf Ersatz künftigen Schadens

    Auszug aus OLG Brandenburg, 30.08.2007 - 12 U 33/07
    Ein Feststellungsinteresse gem. § 256 Abs. 1 ZPO ist nur zu verneinen, wenn aus der Sicht des Geschädigten bei verständiger Würdigung kein Grund gegeben ist, mit dem Eintritt eines Schadens wenigstens zu rechnen (vgl. BGH NJW 2001, 1431; BGH NJW-RR 2007, 601).
  • BGH, 09.01.2007 - VI ZR 133/06

    Zulässigkeit einer Klage auf Festsetzung der deliktischen Verpflichtung eines

    Auszug aus OLG Brandenburg, 30.08.2007 - 12 U 33/07
    Ein Feststellungsinteresse gem. § 256 Abs. 1 ZPO ist nur zu verneinen, wenn aus der Sicht des Geschädigten bei verständiger Würdigung kein Grund gegeben ist, mit dem Eintritt eines Schadens wenigstens zu rechnen (vgl. BGH NJW 2001, 1431; BGH NJW-RR 2007, 601).
  • BGH, 26.01.2006 - I ZB 64/05

    Anforderungen an die Ausgangskontrolle bei der Versendung einer

    Auszug aus OLG Brandenburg, 30.08.2007 - 12 U 33/07
    Bei der Übermittlung fristwahrender Schriftsätze per Telefax kommt der Rechtsanwalt seiner Verpflichtung, für eine wirksame Ausgangskontrolle zu sorgen, nur dann nach, wenn er seinen dafür zuständigen Mitarbeitern die Weisung erteilt, sich einen Einzelnachweis ausdrucken zu lassen, auf dieser Grundlage die Vollständigkeit der Übermittlung zu prüfen und die Notfrist erst nach Kontrolle des Sendeberichts zu löschen (BGH in ständiger Rechtsprechung, vgl. BGH NJW 2004, 3490; BGH NJW 2006, 1519 jeweils m.w.N.).
  • BGH, 21.07.2004 - XII ZB 27/03

    Anforderungen an die Ausgangskontrolle bei der Übermittlung fristwahrender

    Auszug aus OLG Brandenburg, 30.08.2007 - 12 U 33/07
    Bei der Übermittlung fristwahrender Schriftsätze per Telefax kommt der Rechtsanwalt seiner Verpflichtung, für eine wirksame Ausgangskontrolle zu sorgen, nur dann nach, wenn er seinen dafür zuständigen Mitarbeitern die Weisung erteilt, sich einen Einzelnachweis ausdrucken zu lassen, auf dieser Grundlage die Vollständigkeit der Übermittlung zu prüfen und die Notfrist erst nach Kontrolle des Sendeberichts zu löschen (BGH in ständiger Rechtsprechung, vgl. BGH NJW 2004, 3490; BGH NJW 2006, 1519 jeweils m.w.N.).
  • BGH, 23.10.2003 - V ZB 28/03

    Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde wegen Verletzung des Anspruchs auf effektiven

    Auszug aus OLG Brandenburg, 30.08.2007 - 12 U 33/07
    Einfach zu erledigende Aufgaben der Telefaxübermittlung durfte der Prozessbevollmächtigte seinem Personal überlassen, er brauchte es nicht konkret zu überwachen oder zu kontrollieren (vgl. BGH NJW 2004, 367, 368).
  • BGH, 02.03.1993 - VI ZR 104/92

    Tatrichterliche Sachkunde zur Auswertung medizinischer Fachliteratur

    Auszug aus OLG Brandenburg, 30.08.2007 - 12 U 33/07
    Dies schließt jedoch nicht aus, im Rahmen der an sich erforderlich werdenden Beweisaufnahme von der Einholung eines Sachverständigengutachtens abzusehen und ein bereits in einem früheren Verfahren eingeholtes Gutachten - wie etwa ein im Schlichtungsverfahren vor der Schlichtungsstelle für Arzthaftpflichtfragen eingeholtes Gutachten - im Wege des Urkundsbeweises gem. § 286 ZPO zu verwerten, wodurch eine weitere Beweisaufnahme entbehrlich wird (vgl. BGH NJW 1987, 2300; BGH NJW 1993, 2378, 2379; OLG Köln VersR 1990, 311; OLG Oldenburg OLGR 1998, 167).
  • OLG Düsseldorf, 08.04.2004 - 8 U 96/03

    Mindestanforderungen an die Substanziierungspflicht des Patienten im

    Auszug aus OLG Brandenburg, 30.08.2007 - 12 U 33/07
    Der Tatsachenvortrag muss zumindest in groben Zügen erkennen lassen, welches ärztliche Verhalten fehlerhaft gewesen und welcher Schaden hieraus entstanden sein soll (vgl. OLG Düsseldorf VersR 2005, 1737).
  • OLG Brandenburg, 11.07.2001 - 1 U 4/01

    Darlegungs- und Substantiierungspflichten des klagenden Patienten im

    Auszug aus OLG Brandenburg, 30.08.2007 - 12 U 33/07
    Der Senat verkennt dabei nicht, dass an die Darlegungs- und Substanziierungspflichten des klagenden Patienten im Arzthaftungsprozess nur maßvolle Anforderungen zu stellen sind, da ihm regelmäßig die genaue Einsicht in das Behandlungsgeschehen und das nötige medizinische Fachwissen zu Erfassung und Darstellung des Konfliktstoffes fehlen (vgl. BGH NJW 1981, 630, 631; BGH NJW 1987, 500; Brandenburgisches OLG NJW-RR 2001, 1608; Geiß/Greiner, Arzthaftpflichtrecht, 5. Aufl., Rn. E 2).
  • BGH, 21.10.1986 - VI ZR 107/86

    Zurückweisung verspäteten Vorbringens

  • BGH, 19.05.1987 - VI ZR 147/86

    Beweis durch Begutachtung durch eine Gutachter- und Schlichtungsstelle im

  • BGH, 04.04.2007 - III ZB 85/06

    Sorgfaltspflichten eines Rechtsanwalts bei Erteilung einer Anweisung zur Wahrung

  • OLG Brandenburg, 17.07.2008 - 12 U 221/07
    Der Tatsachenvortrag muss zumindest in groben Zügen erkennen lassen, welches ärztliche Verhalten fehlerhaft gewesen und welcher Schaden hieraus entstanden sein soll (vgl. OLG Düsseldorf VersR 2005, 1737 [OLG Düsseldorf 08.04.2004 - I-8 U 96/03]; Senatsurteil v. 30.08.2007 - 12 U 33/07, S. 11).
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