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   OLG Brandenburg, 30.11.2017 - 5 W (Lw) 3/17, 5 WLw 3/17   

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https://dejure.org/2017,52514
OLG Brandenburg, 30.11.2017 - 5 W (Lw) 3/17, 5 WLw 3/17 (https://dejure.org/2017,52514)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 30.11.2017 - 5 W (Lw) 3/17, 5 WLw 3/17 (https://dejure.org/2017,52514)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 30. November 2017 - 5 W (Lw) 3/17, 5 WLw 3/17 (https://dejure.org/2017,52514)
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  • BGH, 06.07.1990 - BLw 8/88

    Veräußerung landwirtschaftlicher Grundstücke an einen Nebenerwerbslandwirt

    Auszug aus OLG Brandenburg, 30.11.2017 - 5 W (Lw) 3/17
    (1) Maßstab für die Beurteilung der Frage, ob eine ungesunde Verteilung des Grund und Bodens im Sinne von § 9 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 2 GrdstVG vorliegt, ist, ob die Veräußerung Maßnahmen zur Verbesserung der Agrarstruktur widerspricht; hierfür sind insbesondere die Agrarberichte der Bundesregierung nach §§ 4, 5 LwG heranzuziehen (BGHZ 112, 86, juris Rn. 7; Senat, Beschluss v. 26. Februar 2009 - 5 W [Lw] 9/08, juris Rn. 26).

    Eine Verschlechterung der Agrarstruktur ist in der Regel anzunehmen, wenn landwirtschaftlich genutzter Boden an einen Nichtlandwirt veräußert werden soll und ein Vollerwerbslandwirt das Grundstück dringend zur Aufstockung seines Betriebes benötigt, sein Betrieb leistungsfähig und aufstockungswürdig ist und er zum Erwerb des Grundstücks nach den Bedingungen des Kaufvertrages bereit und in der Lage ist (BGHZ 112, 86, juris Rn. 8; Senat a. a. O., juris Rn. 27).

  • BGH, 25.11.2016 - BLw 4/15

    Genehmigungsverfahren nach dem Grundstücksverkehrsgesetz: Erwerber eines

    Auszug aus OLG Brandenburg, 30.11.2017 - 5 W (Lw) 3/17
    (5) Vor diesem Hintergrund erübrigt es sich, dem Antragsteller die Vorlage des seine Einbringungsverpflichtung bezeugenden Gesellschaftsvertrages aufzugeben (vgl. BGH NJW-RR 2017, 655 Rn. 12, BzAR 2014, 281 Rn. 15; Senat BzAR 2013, 425, juris Rn. 47).
  • OLG Brandenburg, 04.05.2017 - 5 W (Lw) 7/15

    Genehmigung der Veräußerung eines in Brandenburg belegenen landwirtschaftlich

    Auszug aus OLG Brandenburg, 30.11.2017 - 5 W (Lw) 3/17
    23 (3) Wie der Senat im Anschluss an die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (NJW-RR 2105, 855 Rn. 8) bereits entschieden hat (Beschl. v. 4. Mai 2017 - 5 W (Lw) 7/15, BeckRS 2017, 125613 Rn. 27 ff.), steht ein Haupterwerbslandwirt, der seine Landwirtschaft in erheblicher Entfernung von dem veräußerten Grundstück betreibt, einem Nichtlandwirt hinsichtlich § 9 Abs. 1 Nr. 1 GrdstVG gleich, wenn das Grundstück nicht durch ein belastbares Betriebskonzept in den landwirtschaftlichen Betrieb eingebunden ist.
  • BGH, 28.11.2014 - BLw 3/13

    Landwirtschaftssache: Wirksamkeit einer Verlängerung der Frist für die

    Auszug aus OLG Brandenburg, 30.11.2017 - 5 W (Lw) 3/17
    Nach neuerer Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHZ 203, 297 Rn. 10 ff.) hängt die Wirksamkeit der Fristverlängerung um zwei Monate nicht mehr davon ab, ob die Genehmigungsbehörde die siedlungsrechtlichen Voraussetzungen für die Ausübung des Vorkaufsrechts gemäß § 12 GrdstVG zutreffend bejaht hat.
  • BGH, 26.04.2002 - BLw 36/01

    Verbesserung der Agrarstruktur durch prozentual geringe Erhöhung des

    Auszug aus OLG Brandenburg, 30.11.2017 - 5 W (Lw) 3/17
    So liegt es etwa bei der Anhebung eines bislang geringen Eigenlandanteils (Missverhältnis zwischen Eigenland- und Pachtlandanteil), und zwar auch dann, wenn der Eigenlandanteil durch den in Rede stehenden Flächenerwerb nur in geringem Maße erhöht wird, da jede Vergrößerung des Eigenlandanteils auch der Stärkung des landwirtschaftlichen Betriebs zugute kommt und somit auch der Verbesserung der Agrarstruktur dient (BGH NJW-RR 2002, 1169, juris Rn. 4; Senat a. a. O.).
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