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   OLG Brandenburg, 31.01.2007 - 3 W 49/05   

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https://dejure.org/2007,4526
OLG Brandenburg, 31.01.2007 - 3 W 49/05 (https://dejure.org/2007,4526)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 31.01.2007 - 3 W 49/05 (https://dejure.org/2007,4526)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 31. Januar 2007 - 3 W 49/05 (https://dejure.org/2007,4526)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Aufklärungspflichten einer Bank im Zusammenhang mit der Finanzierung einer Immobilien-Kapitalanlage; Konkludentes Zustandekommen eines Beratungsvertrags mit einer Bank bzgl. einer Immobilien-Kapitalanlage; Aufklärungspflicht einer Bank bei Überschreitung der ...

  • OLG Brandenburg PDF
  • Judicialis

    HwiG § 1; ; HwiG § 1 S. 1 Nr. 1; ; HwiG § 1 Abs. 1 S. 1 Nr. 1; ; HwiG § 2; ; HwiG § 3; ; HwiG § 3 Abs. 1 S. 1; ; WertV § 18 Abs. 3 d; ; BGB § ... 278; ; VerbrKrG § 3 Abs. 2 Nr. 2; ; VerbrKrG § 6 Abs. 2 S. 4; ; VerbrKrG § 9 Abs. 3 S. 1; ; VerbrKrG § 18 Satz 2; ; HypBG § 11; ; HypBG § 12

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zur Aufklärungspflicht der kreditgebenden Bank bei Grundstücksgeschäften - Zurechnung von Verkäuferwissen, institutionales Zusammenwirken

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Aufklärungspflicht wegen Überschreitung der Kreditgeberrolle

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (28)

  • BGH, 18.11.2003 - XI ZR 322/01

    Aufklärungs- und Beratungspflichten einer Bank bei Finanzierung einer zu

    Auszug aus OLG Brandenburg, 31.01.2007 - 3 W 49/05
    aa) Eine Aufklärungspflicht wegen Überschreitung der Kreditgeberrolle setzt voraus, dass die Bank im Zusammenhang mit der Planung, der Durchführung oder dem Vertrieb des Objekts gleichsam als Partei des zu finanzierenden Geschäfts in nach außen erkennbarer Weise Funktionen oder Aufgaben des Veräußerers oder Vertreibers übernommen und damit einen zusätzlichen auf die übernommenen Funktionen bezogenen Vertrauenstatbestand geschaffen hat (vgl. BGH, Urteil vom 18.11.2003 - XI ZR 322/01 = WM 2004, 172, Textziffer 21 m.w.N.).

    bb) Ein zur Aufklärung verpflichtender besonderer Gefährdungstatbestand, wie er etwa zu bejahen ist, wenn es Kreditinstitute das eigene wirtschaftliche Wagnis auf den Kunden verlagert und diesen bewusst mit einem Risiko belastet, das über die mit dem zu finanzierenden Vorhaben normalerweise verbundenen Gefahren hinausgeht (vgl. BGH Urteil vom 18.11.2003 a.a.O.), kann gegeben sein, wenn sich die Bank alle Forderungen des Partners des Kreditnehmers abtreten lässt und dessen Partner damit jeder wirtschaftlichen Bewegungsfreiheit beraubt, oder wenn die Verwirklichung des zu finanzierenden Unternehmens bei Valutierung schon nicht mehr möglich war (vgl. von Heymann, NJW 1999, 1577 m.w.N.).

    Nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung (BGHZ 146, 5, 9 f.; BGH, Urteil vom 18. April 2000 - XI ZR 193/99, WM 2000, 1245, 1247 sowie BGH, Beschluss vom 5. Februar 2002 - XI ZR 327/01, WM 2002, 588; BGH, Urteil vom 18.11.2003 - XI ZR 322/01) setzt § 3 Abs. 2 Nr. 2 VerbrKrG nicht voraus, dass der Kredit grundpfandrechtlich vollständig durch einen entsprechenden Wert des belasteten Grundstücks gesichert oder der Beleihungsrahmen gemäß §§ 11, 12 HypBG eingehalten ist.

    Das Überschreiten der in § 18 S.2 VerbrKrG vorausgesetzten Wesentlichkeitsgrenze hat der BGH in einem Fall verneint, in dem eine Grundschuld über 134.000 DM auf einer Eigentumswohnung lastete, deren Wert möglicherweise nur 40.000 DM betrug (BGH, Urteil vom 18.11.2003 - XI ZR 322/01 = WM 2004, 172), also bei einem dinglichen Sicherungsbeitrag von nicht einmal 30%.

  • BGH, 18.04.2000 - XI ZR 193/99

    Einwendungsdurchgriff bei Kredit nach dem VerbrKrG

    Auszug aus OLG Brandenburg, 31.01.2007 - 3 W 49/05
    Nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung (BGHZ 146, 5, 9 f.; BGH, Urteil vom 18. April 2000 - XI ZR 193/99, WM 2000, 1245, 1247 sowie BGH, Beschluss vom 5. Februar 2002 - XI ZR 327/01, WM 2002, 588; BGH, Urteil vom 18.11.2003 - XI ZR 322/01) setzt § 3 Abs. 2 Nr. 2 VerbrKrG nicht voraus, dass der Kredit grundpfandrechtlich vollständig durch einen entsprechenden Wert des belasteten Grundstücks gesichert oder der Beleihungsrahmen gemäß §§ 11, 12 HypBG eingehalten ist.

    Für die Frage, ob ein grundpfandrechtlich abgesicherter Kredit zu den üblichen Bedingungen gewährt worden ist, kommt es entscheidend auf die Zinshöhe und die sonstigen Kreditkonditionen an (BGH, Urteile vom 18. April 2000 - XI ZR 193/99, WM 2000, 1245, 1247 und vom 7. November 2000 - XI ZR 27/00, WM 2001, 20, 21 f.; Beschluss vom 5. Februar 2002 -XI ZR 327/01, WM 2002, 588).

    Hierbei kann sich ein gegenüber den von der Bundesbank erfassten Krediten erhöhtes Risiko des Kreditgebers - etwa durch Überschreiten der gesetzlich vorgesehenen Beleihungsgrenze (BGH, Urteil vom 18. April 2000 - XI ZR 193/99, WM 2000, 1245, 1247) - in einem erhöhten Zinssatz niederschlagen (vgl. BGH, Urteil vom 20. Juni 2000 -XI ZR 237/99, WM 2000, 1580, 1581; OLG Köln aaO).

  • BGH, 05.02.2002 - XI ZR 327/01

    Sicherung eines Kredits mit Grundpfandrechten

    Auszug aus OLG Brandenburg, 31.01.2007 - 3 W 49/05
    Nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung (BGHZ 146, 5, 9 f.; BGH, Urteil vom 18. April 2000 - XI ZR 193/99, WM 2000, 1245, 1247 sowie BGH, Beschluss vom 5. Februar 2002 - XI ZR 327/01, WM 2002, 588; BGH, Urteil vom 18.11.2003 - XI ZR 322/01) setzt § 3 Abs. 2 Nr. 2 VerbrKrG nicht voraus, dass der Kredit grundpfandrechtlich vollständig durch einen entsprechenden Wert des belasteten Grundstücks gesichert oder der Beleihungsrahmen gemäß §§ 11, 12 HypBG eingehalten ist.

    Für die Frage, ob ein grundpfandrechtlich abgesicherter Kredit zu den üblichen Bedingungen gewährt worden ist, kommt es entscheidend auf die Zinshöhe und die sonstigen Kreditkonditionen an (BGH, Urteile vom 18. April 2000 - XI ZR 193/99, WM 2000, 1245, 1247 und vom 7. November 2000 - XI ZR 27/00, WM 2001, 20, 21 f.; Beschluss vom 5. Februar 2002 -XI ZR 327/01, WM 2002, 588).

  • BGH, 07.11.2000 - XI ZR 27/00

    Nichtabnahmeentschädigung bei Annuitätendarlehen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 31.01.2007 - 3 W 49/05
    Nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung (BGHZ 146, 5, 9 f.; BGH, Urteil vom 18. April 2000 - XI ZR 193/99, WM 2000, 1245, 1247 sowie BGH, Beschluss vom 5. Februar 2002 - XI ZR 327/01, WM 2002, 588; BGH, Urteil vom 18.11.2003 - XI ZR 322/01) setzt § 3 Abs. 2 Nr. 2 VerbrKrG nicht voraus, dass der Kredit grundpfandrechtlich vollständig durch einen entsprechenden Wert des belasteten Grundstücks gesichert oder der Beleihungsrahmen gemäß §§ 11, 12 HypBG eingehalten ist.

    Für die Frage, ob ein grundpfandrechtlich abgesicherter Kredit zu den üblichen Bedingungen gewährt worden ist, kommt es entscheidend auf die Zinshöhe und die sonstigen Kreditkonditionen an (BGH, Urteile vom 18. April 2000 - XI ZR 193/99, WM 2000, 1245, 1247 und vom 7. November 2000 - XI ZR 27/00, WM 2001, 20, 21 f.; Beschluss vom 5. Februar 2002 -XI ZR 327/01, WM 2002, 588).

  • BGH, 20.05.2003 - XI ZR 248/02

    Rechtsfolgen unwirksamer Beschränkung der Revisionszulassung; Umfang des

    Auszug aus OLG Brandenburg, 31.01.2007 - 3 W 49/05
    Im Übrigen würde eine etwaige Aufklärungspflichtverletzung der Beklagten keinen Anspruch der Kläger auf Rückabwicklung des Darlehensvertrages rechtfertigen, sondern nur auf Ersatz der durch die gewählte Finanzierung entstandenen Mehrkosten (BGH, Urteil vom 20. Mai 2003 - XI ZR 248/02, WM 2003, 1370, 1373).

    Welches Finanzierungsmodell für den Interessenten günstiger ist, muss individuell und nachvollziehbar durchgerechnet werden (vgl. BGH, Urteil vom 20.05.2003 - XI ZR 248/02 = NJW 2003, 2529; OLG Köln WM 2000, 127, 129).

  • BGH, 18.03.2003 - XI ZR 422/01

    Voraussetzungen des Widerrufsrechts bei Gewährung eines Realkredits zu "üblichen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 31.01.2007 - 3 W 49/05
    § 3 Abs. 2 Nr. 2 VerbrKrG ist vielmehr nur dann nicht anzuwenden, wenn die Voraussetzungen des § 18 Satz 2 VerbrKrG vorliegen, etwa weil nur ein nicht wesentlicher Teil des Kredits grundpfandrechtlich abgesichert ist (BGH, Urteil vom 18. März 2003 - XI ZR 422/01, aaO).

    Die Erheblichkeit einer Überschreitung hat der BGH in einem Fall bejaht, nachdem er den vereinbarten effektiven Jahreszins, der die Zinsobergrenze für Kredite mit fünfjähriger Laufzeit um rund 1, 8 Punkte und für solche mit zehnjähriger Laufzeit um 0, 86 Punkte überschritt, auf die im Darlehensvertrag vorgesehene siebenjährige Zinsfestschreibung interpoliert und so eine Überschreitung von deutlich mehr als 1 Punkt ermittelt hat (vgl. BGH, Urteil vom 18.03.2003 - XI ZR 422/01 = NJW 2003, 2093).

  • BGH, 16.05.2006 - XI ZR 6/04

    Zu kreditfinanzierten sogenannten "Schrottimmobilien"

    Auszug aus OLG Brandenburg, 31.01.2007 - 3 W 49/05
    ee) Die Beklagten haften schließlich auch nicht für ein Aufklärungsverschulden unter dem Gesichtspunkt eines Wissensvorsprungs aufgrund widerleglich vermuteter Kenntnis von der arglistigen Täuschung des Vermittlers über das Anlageobjekt (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 16.05.2006 - XI ZR 6/04, Rn. 50 ff.).

    Die Kenntnis der Bank von einer solchen arglistigen Täuschung wird widerleglich vermutet, wenn Verkäufer oder Fondsinitiatoren, die von ihnen beauftragten Vermittler und die finanzierende Bank in institutionalisierter Art und Weise zusammenwirken, auch die Finanzierung der Kapitalanlage vom Verkäufer oder Vermittler, sei es auch nur über einen von ihm benannten Finanzierungsvermittler, angeboten wurde und die Unrichtigkeit der Angaben des Verkäufers, Fondsinitiators oder der für sie tätigen Vermittler bzw. des Verkaufs- oder Fondsprospekts nach den Umständen des Falles evident ist, so dass sich aufdrängt, die Bank habe sich der arglistigen Täuschung geradezu verschlossen (BGH, Urteil vom 16. Mai 2006 - XI ZR 6/04, WM 2006, 1194, 1200 f.).

  • LG Stuttgart, 11.02.2000 - 22 O 134/99

    Voraussetzungen für eine Privilegierung des Realkredits nach § 3 Abs. 2 Satz 2

    Auszug aus OLG Brandenburg, 31.01.2007 - 3 W 49/05
    Allerdings ist nicht jeder Kredit, der einen oberhalb der dort ausgewiesenen Streubreite liegenden effektiven Jahreszins vorsieht, schon deswegen von der Privilegierung ausgenommen (OLG Köln WM 2000, 2139, 2145; LG Stuttgart WM 2000, 1103, 1105).
  • BGH, 14.10.2003 - XI ZR 134/02

    Rechtsfolgen unrichtiger Angaben über die Kosten des Kredits

    Auszug aus OLG Brandenburg, 31.01.2007 - 3 W 49/05
    Wegen dieser gezielten Nachfrage nach einer konkreten Kreditart durften die Beklagten davon ausgehen, dass auf Seiten der Kläger insoweit ein Informationsbedarf nicht vorlag (vgl. BGH, Urteil vom 14. Oktober 2003 - XI ZR 134/02, Umdruck S. 18).
  • OLG Köln, 20.06.2000 - 22 U 215/99

    Zur Haftung einer einen Immobilienerwerb finanzierenden Bank

    Auszug aus OLG Brandenburg, 31.01.2007 - 3 W 49/05
    Allerdings ist nicht jeder Kredit, der einen oberhalb der dort ausgewiesenen Streubreite liegenden effektiven Jahreszins vorsieht, schon deswegen von der Privilegierung ausgenommen (OLG Köln WM 2000, 2139, 2145; LG Stuttgart WM 2000, 1103, 1105).
  • OLG Köln, 29.10.1999 - 3 U 156/99
  • BGH, 03.04.1990 - XI ZR 261/89

    Ermittlung der Gesamtbelastung bei Vereinbarung eines Festkredits mit

  • BGH, 20.06.2000 - XI ZR 237/99

    Vergleichszins bei grundpfandrechtlich abgesicherten Darlehen

  • BGH, 09.03.1989 - III ZR 269/87

    Aufklärungspflicht einer Bank beim Abschluß eines mit einer

  • BGH, 22.06.1999 - XI ZR 316/98

    Anwendung des VerbrKrG auf Realkredite

  • BGH, 09.05.2006 - XI ZR 119/05

    Überprüfung des Kausalzusammenhangs zwischen Haustürsituation und Abschluss des

  • BGH, 12.11.2002 - XI ZR 3/01

    Aufklärungspflicht des finanzierenden Kreditinstituts im Rahmen steuersparender

  • BGH, 20.01.2004 - XI ZR 460/02

    Widerruf eines Darlehensvertrages wegen Vermittlung des finanzierten Geschäfts in

  • BGH, 23.03.2004 - XI ZR 194/02

    Aufklärungspflicht der finanzierenden Bank über die Höhe einer Innenprovision

  • BGH, 31.03.1992 - XI ZR 70/91

    Aufklärungspflichten einer Bank bei Kreditvergabe zur Verwendung im Rahmen

  • BGH, 14.06.2004 - II ZR 393/02

    Rechte des Kreditnehmers gebenüber der Bank beim kreditfinanzierten Erwerb von

  • BGH, 14.03.2003 - V ZR 308/02

    Aufklärungspflicht des Verkäufers über Provisionsverpflichtung gegenüber dem

  • BGH, 27.01.2004 - XI ZR 37/03

    Einwendungsdurchgriff gegenüber der finanzierenden Bank bei einem Realkredit

  • BGH, 15.03.2005 - XI ZR 135/04

    Wirksamkeit eines Geschäftsbesorgungsvertrages im Rahmen eines Steuersparmodells

  • BGH, 26.10.2004 - XI ZR 255/03

    Begriff des Realkreditvertrages bei einem finanzierten Grundstücksgeschäft;

  • OLG Stuttgart, 08.01.2001 - 6 U 57/00

    Verbraucherkredit - verbundenes Geschäft - Beitritt zu Anlage-Fonds und

  • BGH, 28.04.1992 - XI ZR 165/91

    Schriftliches Verfahren nur bei Prozeßförderung - Aufklärungspflicht bei

  • BGH, 09.11.2004 - XI ZR 315/03

    Vertretungsbefugnis eines unter Verstoß gegen das Rechtsberatungsgesetz

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