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   OLG Brandenburg, 31.01.2007 - 3 W 67/05   

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OLG Brandenburg, 31.01.2007 - 3 W 67/05 (https://dejure.org/2007,5718)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 31.01.2007 - 3 W 67/05 (https://dejure.org/2007,5718)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 31. Januar 2007 - 3 W 67/05 (https://dejure.org/2007,5718)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Streit um die Bewilligung von Prozesskostenhilfe (PKH) hinsichtlich der Rückabwicklung eines Darlehensvertrages zur Finanzierung des Kaufpreises einer vermieteten Eigentumswohnung; Widerrufsrecht nach dem Haustürwiderrufsgesetz mangels ordnungsgemäßer Belehrung; ...

  • OLG Brandenburg PDF
  • Judicialis

    HwiG § 1; ; HwiG § 1 Abs. 1; ; HwiG § 1 Abs. 1 Nr. 1; ; HwiG § 1 Abs. 2; ; HwiG § 3; ; HwiG § 3 Abs. 1 S. 1; ; HwiG § 5 Abs. 2; ; EGBGB Art. ... 229 § 9; ; EGBGB Art. 229 § 5 Satz 2; ; BGB § 278; ; BGB § 242; ; BGB § 389; ; VerbrKrG § 3 Abs. 2 Nr. 2; ; VerbrKrG § 7 Abs. 2; ; VerbrKrG § 18 S. 2; ; WertV § 18 Abs. 3; ; HypBG § 11; ; HypBG § 12

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ausnahmevoraussetzungen zum Wegfall eines Widerrufrechts

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Aufklärungspflicht wegen Überschreitung der Kreditgeberrolle

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (35)

  • BGH, 18.11.2003 - XI ZR 322/01

    Aufklärungs- und Beratungspflichten einer Bank bei Finanzierung einer zu

    Auszug aus OLG Brandenburg, 31.01.2007 - 3 W 67/05
    aa) Eine Aufklärungspflicht wegen Überschreitung der Kreditgeberrolle setzt voraus, dass die Bank im Zusammenhang mit der Planung, der Durchführung oder dem Vertrieb des Objekts gleichsam als Partei des zu finanzierenden Geschäfts in nach außen erkennbarer Weise Funktionen oder Aufgaben des Veräußerers oder Vertreibers übernommen und damit einen zusätzlichen auf die übernommenen Funktionen bezogenen Vertrauenstatbestand geschaffen hat (vgl. BGH, Urteil vom 18.11.2003 - XI ZR 322/01 = WM 2004, 172, Textziffer 21 m.w.N.).

    bb) Ein zur Aufklärung verpflichtender besonderer Gefährdungstatbestand, wie er etwa zu bejahen ist, wenn das Kreditinstitut das eigene wirtschaftliche Wagnis auf den Kunden verlagert und diesen bewusst mit einem Risiko belastet, das über die mit dem zu finanzierenden Vorhaben normalerweise verbundenen Gefahren hinausgeht (vgl. BGH Urteil vom 18.11.2003 a.a.O.), kann gegeben sein, wenn sich die Bank alle Forderungen des Partners des Kreditnehmers abtreten lässt und dessen Partner damit jeder wirtschaftlichen Bewegungsfreiheit beraubt, oder wenn die Verwirklichung des zu finanzierenden Unternehmens bei Valutierung schon nicht mehr möglich war (vgl. von Heymann, NJW 1999, 1577 m.w.N.).

    Nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung (BGHZ 146, 5, 9 f.; BGH, Urteil vom 18. April 2000 - XI ZR 193/99, WM 2000, 1245, 1247 sowie BGH, Beschluss vom 5. Februar 2002 - XI ZR 327/01, WM 2002, 588; BGH, Urteil vom 18.11.2003 - XI ZR 322/01) setzt § 3 Abs. 2 Nr. 2 VerbrKrG nicht voraus, dass der Kredit grundpfandrechtlich vollständig durch einen entsprechenden Wert des belasteten Grundstücks gesichert oder der Beleihungsrahmen gemäß §§ 11, 12 HypBG eingehalten ist.

    Das Überschreiten der in § 18 S. 2 VerbrKrG vorausgesetzten Wesentlichkeitsgrenze hat der BGH in einem Fall verneint, in dem eine Grundschuld über 134.000 DM auf einer Eigentumswohnung lastete, deren Wert möglicherweise nur 40.000 DM betrug (BGH, Urteil vom 18.11.2003 - XI ZR 322/01 = WM 2004, 172), also bei einem dinglichen Sicherungsbeitrag von nicht einmal 30%.

  • BGH, 18.04.2000 - XI ZR 193/99

    Einwendungsdurchgriff bei Kredit nach dem VerbrKrG

    Auszug aus OLG Brandenburg, 31.01.2007 - 3 W 67/05
    Nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung (BGHZ 146, 5, 9 f.; BGH, Urteil vom 18. April 2000 - XI ZR 193/99, WM 2000, 1245, 1247 sowie BGH, Beschluss vom 5. Februar 2002 - XI ZR 327/01, WM 2002, 588; BGH, Urteil vom 18.11.2003 - XI ZR 322/01) setzt § 3 Abs. 2 Nr. 2 VerbrKrG nicht voraus, dass der Kredit grundpfandrechtlich vollständig durch einen entsprechenden Wert des belasteten Grundstücks gesichert oder der Beleihungsrahmen gemäß §§ 11, 12 HypBG eingehalten ist.

    Für die Frage, ob ein grundpfandrechtlich abgesicherter Kredit zu den üblichen Bedingungen gewährt worden ist, kommt es entscheidend auf die Zinshöhe und die sonstigen Kreditkonditionen an (BGH, Urteile vom 18. April 2000 - XI ZR 193/99, WM 2000, 1245, 1247 und vom 7. November 2000 - XI ZR 27/00, WM 2001, 20, 21 f.; Beschluss vom 5. Februar 2002 -XI ZR 327/01, WM 2002, 588 ).

    Hierbei kann sich ein gegenüber den von der Bundesbank erfassten Krediten erhöhtes Risiko des Kreditgebers - etwa durch Überschreiten der gesetzlich vorgesehenen Beleihungsgrenze (BGH, Urteil vom 18. April 2000 -XI ZR 193/99, WM 2000, 1245, 1247) - in einem erhöhten Zinssatz niederschlagen (vgl. BGH, Urteil vom 20. Juni 2000 - XI ZR 237/99, WM 2000, 1580, 1581; OLG Köln aaO).

  • BGH, 20.05.2003 - XI ZR 248/02

    Rechtsfolgen unwirksamer Beschränkung der Revisionszulassung; Umfang des

    Auszug aus OLG Brandenburg, 31.01.2007 - 3 W 67/05
    Ob sich der Darlehensnehmer auch bei einem größeren zeitlichen Abstand zwischen der mündlichen Verhandlung und dem Vertragsschluss durch einen Verstoß gegen § 1 HWiG in einer Lage befindet, in der er in seiner Entschließungsfreiheit beeinträchtigt ist (vgl. BGHZ 123, 380, 393 m.w.Nachw.), ist eine Frage der Würdigung des Einzelfalls (BGH, Urteile vom 21. Januar 2003 - XI ZR 125/02 , WM 2003, 483, 484, vom 18. März 2003 - XI ZR 188/02 , WM 2003, 918, 921 und vom 20. Mai 2003 - XI ZR 248/02 , WM 2003, 1370, 1372).

    Ferner würde eine etwaige Aufklärungspflichtverletzung der Beklagten keinen Anspruch des Klägers auf Rückabwicklung des Darlehensvertrages rechtfertigen, sondern nur auf Ersatz der durch die gewählte Finanzierung entstandenen Mehrkosten (BGH, Urteil vom 20. Mai 2003 -XI ZR 248/02, WM 2003, 1370, 1373).

    Welches Finanzierungsmodell für den Interessenten günstiger ist, muss individuell und nachvollziehbar durchgerechnet werden (vgl. BGH, Urteil vom 20.05.2003 - XI ZR 248/02 = NJW 2003, 2529; OLG Köln WM 2000, 127, 129).

  • BGH, 07.11.2000 - XI ZR 27/00

    Nichtabnahmeentschädigung bei Annuitätendarlehen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 31.01.2007 - 3 W 67/05
    Nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung (BGHZ 146, 5, 9 f.; BGH, Urteil vom 18. April 2000 - XI ZR 193/99, WM 2000, 1245, 1247 sowie BGH, Beschluss vom 5. Februar 2002 - XI ZR 327/01, WM 2002, 588; BGH, Urteil vom 18.11.2003 - XI ZR 322/01) setzt § 3 Abs. 2 Nr. 2 VerbrKrG nicht voraus, dass der Kredit grundpfandrechtlich vollständig durch einen entsprechenden Wert des belasteten Grundstücks gesichert oder der Beleihungsrahmen gemäß §§ 11, 12 HypBG eingehalten ist.

    Für die Frage, ob ein grundpfandrechtlich abgesicherter Kredit zu den üblichen Bedingungen gewährt worden ist, kommt es entscheidend auf die Zinshöhe und die sonstigen Kreditkonditionen an (BGH, Urteile vom 18. April 2000 - XI ZR 193/99, WM 2000, 1245, 1247 und vom 7. November 2000 - XI ZR 27/00, WM 2001, 20, 21 f.; Beschluss vom 5. Februar 2002 -XI ZR 327/01, WM 2002, 588 ).

  • BGH, 16.05.2006 - XI ZR 6/04

    Zu kreditfinanzierten sogenannten "Schrottimmobilien"

    Auszug aus OLG Brandenburg, 31.01.2007 - 3 W 67/05
    ee) Die Beklagten haften schließlich auch nicht für ein Aufklärungsverschulden unter dem Gesichtspunkt eines Wissensvorsprungs aufgrund widerleglich vermuteter Kenntnis von der arglistigen Täuschung des Vermittlers über das Anlageobjekt (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 16.05.2006 - XI ZR 6/04, Rn. 50 ff.).

    Die Kenntnis der Bank von einer solchen arglistigen Täuschung wird widerleglich vermutet, wenn Verkäufer oder Fondsinitiatoren, die von ihnen beauftragten Vermittler und die finanzierende Bank in institutionalisierter Art und Weise zusammenwirken, auch die Finanzierung der Kapitalanlage vom Verkäufer oder Vermittler, sei es auch nur über einen von ihm benannten Finanzierungsvermittler, angeboten wurde und die Unrichtigkeit der Angaben des Verkäufers, Fondsinitiators oder der für sie tätigen Vermittler bzw. des Verkaufs- oder Fondsprospekts nach den Umständen des Falles evident ist, so dass sich aufdrängt, die Bank habe sich Kenntnis von der arglistigen Täuschung geradezu verschlossen (BGH, Urteil vom 16. Mai 2006 - XI ZR 6/04, WM 2006, 1194, 1200 f.).

  • BGH, 05.02.2002 - XI ZR 327/01

    Sicherung eines Kredits mit Grundpfandrechten

    Auszug aus OLG Brandenburg, 31.01.2007 - 3 W 67/05
    Nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung (BGHZ 146, 5, 9 f.; BGH, Urteil vom 18. April 2000 - XI ZR 193/99, WM 2000, 1245, 1247 sowie BGH, Beschluss vom 5. Februar 2002 - XI ZR 327/01, WM 2002, 588; BGH, Urteil vom 18.11.2003 - XI ZR 322/01) setzt § 3 Abs. 2 Nr. 2 VerbrKrG nicht voraus, dass der Kredit grundpfandrechtlich vollständig durch einen entsprechenden Wert des belasteten Grundstücks gesichert oder der Beleihungsrahmen gemäß §§ 11, 12 HypBG eingehalten ist.

    Für die Frage, ob ein grundpfandrechtlich abgesicherter Kredit zu den üblichen Bedingungen gewährt worden ist, kommt es entscheidend auf die Zinshöhe und die sonstigen Kreditkonditionen an (BGH, Urteile vom 18. April 2000 - XI ZR 193/99, WM 2000, 1245, 1247 und vom 7. November 2000 - XI ZR 27/00, WM 2001, 20, 21 f.; Beschluss vom 5. Februar 2002 -XI ZR 327/01, WM 2002, 588 ).

  • BGH, 18.03.2003 - XI ZR 422/01

    Voraussetzungen des Widerrufsrechts bei Gewährung eines Realkredits zu "üblichen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 31.01.2007 - 3 W 67/05
    § 3 Abs. 2 Nr. 2 VerbrKrG ist vielmehr nur dann nicht anzuwenden, wenn die Voraussetzungen des § 18 Satz 2 VerbrKrG vorliegen, etwa weil nur ein nicht wesentlicher Teil des Kredits grundpfandrechtlich abgesichert ist (BGH, Urteil vom 18. März 2003 - XI ZR 422/01, aaO).

    Die Erheblichkeit einer Überschreitung hat der BGH in einem Fall bejaht, nachdem er den vereinbarten effektiven Jahreszins, der die Zinsobergrenze für Kredite mit fünfjähriger Laufzeit um rund 1, 8 Punkte und für solche mit zehnjähriger Laufzeit um 0, 86 Punkte überschritt, auf die im Darlehensvertrag vorgesehene siebenjährige Zinsfestschreibung interpoliert und so eine Überschreitung von deutlich mehr als 1 Punkt ermittelt hat (vgl. BGH, Urteil vom 18.03.2003 - XI ZR 422/01 = NJW 2003, 2093).

  • BGH, 14.10.2003 - XI ZR 134/02

    Rechtsfolgen unrichtiger Angaben über die Kosten des Kredits

    Auszug aus OLG Brandenburg, 31.01.2007 - 3 W 67/05
    Wegen dieser gezielten Nachfrage nach einer konkreten Kreditart durften die Beklagten davon ausgehen, dass auf Seiten des Klägers insoweit ein Informationsbedarf nicht vorlag (vgl. BGH, Urteil vom 14. Oktober 2003 - XI ZR 134/02, Umdruck S. 18).
  • BGH, 03.04.1990 - XI ZR 261/89

    Ermittlung der Gesamtbelastung bei Vereinbarung eines Festkredits mit

    Auszug aus OLG Brandenburg, 31.01.2007 - 3 W 67/05
    Zwar gilt dies nicht in den Fällen, in denen sie dem Kunden an Stelle eines von ihm gewünschten üblichen Ratenkredits einen mit einer Kapitallebensversicherung verbundenen Kreditvertrag anbietet, obwohl ein Versicherungsbedürfnis nicht besteht und die Vertragskombination für den Kunden wirtschaftlich ungünstiger ist als ein marktüblicher Ratenkredit, mit dem der verfolgte Zweck ebenso gut erreichbar ist (BGH, Urteil vom 9. März 1989 - III ZR 269/87, WM 1989, 665, 666 sowie Senatsurteil BGHZ 111, 117, 120).
  • BGH, 12.11.2002 - XI ZR 3/01

    Aufklärungspflicht des finanzierenden Kreditinstituts im Rahmen steuersparender

    Auszug aus OLG Brandenburg, 31.01.2007 - 3 W 67/05
    (2) Ein den Substantiierungsanforderungen genügender Vortrag zu einem entsprechenden Minderwert der erworbenen Wohnung erfordert die Darlegung konkreter, dem Beweis zugänglicher Angaben zu den wertbildenden Faktoren der erworbenen Wohnung (BGH, Urteil vom 12. November 2002 - XI ZR 3/01, WM 2003, 61, 62).
  • BGH, 09.03.1989 - III ZR 269/87

    Aufklärungspflicht einer Bank beim Abschluß eines mit einer

  • BGH, 20.06.2000 - XI ZR 237/99

    Vergleichszins bei grundpfandrechtlich abgesicherten Darlehen

  • LG Stuttgart, 11.02.2000 - 22 O 134/99

    Voraussetzungen für eine Privilegierung des Realkredits nach § 3 Abs. 2 Satz 2

  • OLG Köln, 20.06.2000 - 22 U 215/99

    Zur Haftung einer einen Immobilienerwerb finanzierenden Bank

  • OLG Köln, 29.10.1999 - 3 U 156/99
  • BGH, 22.06.1999 - XI ZR 316/98

    Anwendung des VerbrKrG auf Realkredite

  • BGH, 20.01.2004 - XI ZR 460/02

    Widerruf eines Darlehensvertrages wegen Vermittlung des finanzierten Geschäfts in

  • BGH, 26.10.2004 - XI ZR 255/03

    Begriff des Realkreditvertrages bei einem finanzierten Grundstücksgeschäft;

  • BGH, 14.03.2003 - V ZR 308/02

    Aufklärungspflicht des Verkäufers über Provisionsverpflichtung gegenüber dem

  • BGH, 31.03.1992 - XI ZR 70/91

    Aufklärungspflichten einer Bank bei Kreditvergabe zur Verwendung im Rahmen

  • BGH, 21.01.2003 - XI ZR 125/02

    Gerichtliche Prüfung der Rechtsfolgen des Widerrufs

  • BGH, 15.03.2005 - XI ZR 135/04

    Wirksamkeit eines Geschäftsbesorgungsvertrages im Rahmen eines Steuersparmodells

  • BGH, 09.04.2002 - XI ZR 91/99

    Zum Widerrufsrecht bei Realkreditverträgen

  • BGH, 14.06.2004 - II ZR 393/02

    Rechte des Kreditnehmers gebenüber der Bank beim kreditfinanzierten Erwerb von

  • BGH, 18.03.2003 - XI ZR 188/02

    Rechtsfolgen der Nichtigkeit eines Treuhändervertrages wegen Verstoßes gegen das

  • BGH, 17.10.2006 - XI ZR 205/05

    Beratungspflichten der Bank bei Abschluss eines Grundstückskaufvertrages zum

  • BGH, 27.01.2004 - XI ZR 37/03

    Einwendungsdurchgriff gegenüber der finanzierenden Bank bei einem Realkredit

  • BGH, 16.01.1996 - XI ZR 116/95

    Haustürwiderrufsgesetz - Haustürgeschäft

  • EuGH, 13.12.2001 - C-481/99

    EIN VERBRAUCHER, DER EINEN KREDITVERTRAG IM RAHMEN EINES HAUSTÜRGESCHÄFTS

  • OLG Stuttgart, 08.01.2001 - 6 U 57/00

    Verbraucherkredit - verbundenes Geschäft - Beitritt zu Anlage-Fonds und

  • BGH, 28.04.1992 - XI ZR 165/91

    Schriftliches Verfahren nur bei Prozeßförderung - Aufklärungspflicht bei

  • BGH, 23.03.2004 - XI ZR 194/02

    Aufklärungspflicht der finanzierenden Bank über die Höhe einer Innenprovision

  • BGH, 09.11.2004 - XI ZR 315/03

    Vertretungsbefugnis eines unter Verstoß gegen das Rechtsberatungsgesetz

  • BGH, 26.10.1993 - XI ZR 42/93

    Haustürwiderrufsgesetz - Anwendbarkeit

  • BGH, 13.06.2006 - XI ZR 94/05

    Widerruf von Haustürgeschäften nach der Neuregelung des Widerrufs von

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