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   OLG Brandenburg, 31.01.2019 - 6 W 9/19   

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https://dejure.org/2019,2310
OLG Brandenburg, 31.01.2019 - 6 W 9/19 (https://dejure.org/2019,2310)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 31.01.2019 - 6 W 9/19 (https://dejure.org/2019,2310)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 31. Januar 2019 - 6 W 9/19 (https://dejure.org/2019,2310)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte in Wettbewerbsstreitigkeiten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    Zur wettbewerbswidrigen Einbindung Dritter in die E-Mail-Korrespondenz zweier streitender Unternehmen

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Kein vorbeugender Unterlassungsanspruch gegen Weiterverbreitung einer bestimmten E-Mail ohne besondere Anhaltspunkte

  • dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)

    E-Mail-Weiterleitung an Kunden des ehemaligen Geschäftspartners nicht automatisch wettbewerbswidrig

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MMR 2019, 481
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 24.06.2004 - I ZR 26/02

    Zur Zulässigkeit von Werbeblockern - Fernsehfee

    Auszug aus OLG Brandenburg, 31.01.2019 - 6 W 9/19
    Dieses Recht stellt einen Auffangtatbestand dar, auf eine Verletzung dieses Rechts kann sich der von einem Wettbewerbsverstoß betroffene Mitbewerber, abgesehen von dem Fall der unberechtigten Schutzrechtsverwarnung, nicht berufen (Köhler/Bornkamm, a.a.O., Einl. 7.4; BGH, Urteil vom 24.06.2004 - I ZR 26/02 Rn 40, Werbeblocker I - zit. nach juris).
  • BGH, 15.04.1999 - I ZR 83/97

    Preissturz ohne Ende - Vorbeugender Unterlassungsanspruch;

    Auszug aus OLG Brandenburg, 31.01.2019 - 6 W 9/19
    Ein auf Erstbegehungsgefahr gestützter Anspruch setzt, wie bereits ausgeführt, voraus, dass ernsthafte und greifbare Anhaltspunkte dafür vorhanden sind, der Wettbewerber werde sich in naher Zukunft der konkret bezeichneten wettbewerbswidrigen Maßnahme bedienen (BGH, Urteil vom 15.04.1999 - I ZR 83/97 Rn 23, Preissturz ohne Ende - zit. nach juris).
  • OLG Frankfurt, 07.11.1968 - 6 U 78/68

    Prüfung ausländischen Rechts; Erkenntnisverfahren; Arrestverfahren; Einstweiliges

    Auszug aus OLG Brandenburg, 31.01.2019 - 6 W 9/19
    Kann im summarischen Verfahren aufgrund der dem Gericht präsentierten Rechtsnormen, Gerichtsentscheidungen oder der in der Rechtslehre geäußerten Ansicht nicht eindeutig festgestellt werden, ob das von der Antragstellerin inkriminierte Verhalten der Antragsgegner unter Anwendung ausländischen Rechts ein wettbewerbswidriges Verhalten darstellt, fehlt es im Eilfall an der notwendigen Glaubhaftmachung (OLG Frankfurt, Urteil vom 07.11.1968 - 6 U 78/68, NJW 1969, 991).
  • OLG Hamburg, 08.06.1989 - 6 U 135/88

    Prüfung ausländischen Rechts; Erkenntnisverfahren; normalen Erkenntnisverfahren;

    Auszug aus OLG Brandenburg, 31.01.2019 - 6 W 9/19
    Im Verfahren der einstweiligen Verfügung ist die Pflicht des Richters bezüglich der Ermittlung fremden Rechts auf die Verwendung der präsenten Erkenntnisquellen beschränkt; die Mitwirkungspflicht der Partei gewinnt verstärkte Bedeutung (OLG Hamburg, Urteil vom 08.06.1989 - 6 U 135/88, VersR 1989, 1164).
  • BGH, 11.02.2010 - I ZR 85/08

    Ausschreibung in Bulgarien

    Auszug aus OLG Brandenburg, 31.01.2019 - 6 W 9/19
    Bei Vorliegen eines unmittelbaren Einwirkens auf die geschäftlichen Entscheidungen der ausländischen Marktgegenseite ist Art. 6 Abs. 1 anzuwenden (BGH, Urteil vom 11.02.2010 - I ZR 85/08 Rn 19, Ausschreibung in Bulgarien - zit. nach juris; Staudinger/Fezer/Koss, Internationales Wettbewerbsprivatrecht (2015), Rn 662).
  • BGH, 12.12.2013 - I ZR 131/12

    Zuständigkeit deutscher Gerichte bei englischsprachiger Pressemitteilung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 31.01.2019 - 6 W 9/19
    Die Antragsgegner können nach Wahl des Antragstellers daher vor dem Gericht eines dieser beiden Orte verklagt werden (BGH, Urteil vom 12.12.2013 - I ZR 131/12, englischsprachige Pressemitteilung; Urteil vom 27.11.2014 - I ZR 1/11, Parfümflakon).
  • BGH, 27.11.2014 - I ZR 1/11

    Gemeinschaftsmarkenverordnung Art. 93 Abs. 5; Brüssel I-VO Art. 5 Nr. 3

    Auszug aus OLG Brandenburg, 31.01.2019 - 6 W 9/19
    Die Antragsgegner können nach Wahl des Antragstellers daher vor dem Gericht eines dieser beiden Orte verklagt werden (BGH, Urteil vom 12.12.2013 - I ZR 131/12, englischsprachige Pressemitteilung; Urteil vom 27.11.2014 - I ZR 1/11, Parfümflakon).
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