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   OLG Braunschweig, 02.08.2006 - 2 Ss (B) 38/04   

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https://dejure.org/2006,5081
OLG Braunschweig, 02.08.2006 - 2 Ss (B) 38/04 (https://dejure.org/2006,5081)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 02.08.2006 - 2 Ss (B) 38/04 (https://dejure.org/2006,5081)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 02. August 2006 - 2 Ss (B) 38/04 (https://dejure.org/2006,5081)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de

    Rotlichtverstoß: Automatische Ermittlung der Rotlichtzeit mit bzw. ohne Toleranzabzug durch die nach und vor Januar 2004 zugelassenen Rotlichtüberwachungsanlagen

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 349 Abs. 2 StPO; § 79 Abs. 3 OWiG; § 25 Abs. 2a StVG
    Feststellung eines qualifizierten Rotlichtverstoßes; Verhängung eines Fahrverbots; Überprüfung von "Rotlichtüberwachungsanlagen"

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Feststellung eines qualifizierten Rotlichtverstoßes; Verhängung eines Fahrverbots; Überprüfung von "Rotlichtüberwachungsanlagen"

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 2; ; OWiG § 79 Abs. 3; ; StVG § 25 Abs. 2 a

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BKat Nr. 132.2
    Anforderungen an die Ermittlung der Rotzeit bei Rotlichtüberwachungsanlagen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • IWW (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    Rotlichtverstoß - Berücksichtigung von Toleranzwerten bei der Feststellung der Rotlichtzeit

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Rotlichtverstoß und Fahrverbot - Wenn Sekundenbruchteile entscheiden

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    Rotlichtverstoß - Berücksichtigung von Toleranzwerten bei der Feststellung der Rotlichtzeit

Papierfundstellen

  • NJW 2007, 391
  • NStZ 2007, 181 (Ls.)
  • VersR 2007, 123
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Bremen, 24.01.2002 - Ss (B) 64/01

    Rotlichtverstoß - Anforderungen an die Feststellungen im Urteil

    Auszug aus OLG Braunschweig, 02.08.2006 - 2 Ss (B) 38/04
    Grundsätzlich müssen bei der Feststellung eines qualifizierten Rotlichtverstoßes (i.S.d. lfd. Nr. 132.2 der BKatV) mittels automatischer Überwachungsanlage Gerätetyp und die ggf. zu berücksichtigende Messtoleranz angegeben werden (OLG Bremen DAR 2002, 225; OLG Schleswig SchlHA 2005, 335; vgl. Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 38. Aufl., § 37 StVO, Rdnr.61 gegen Ende; Göhler/Seitz, OWiG, 14. Aufl., § 71 Rdnr.43 g).
  • BayObLG, 09.10.2003 - 1 ObOWi 270/03

    Fahrverbot und lange Verfahrensdauer

    Auszug aus OLG Braunschweig, 02.08.2006 - 2 Ss (B) 38/04
    Daher sind inzwischen seit Begehung des Rotlichtverstoßes über zweieinhalb Jahre vergangen, sodass es inzwischen tatrichterlicher Überprüfung bedarf, ob das Fahrverbot seinen erzieherischen Zweck noch erfüllen kann (vgl. BayObLG NZV 2004, 100 und 210; 2002, 280).
  • OLG Dresden, 19.03.1998 - 2 Ss OWi 575/97
    Auszug aus OLG Braunschweig, 02.08.2006 - 2 Ss (B) 38/04
    Hierzu muss der Abstand der Fahrzeugfront (vgl. OLG Dresden NZV 1998, 335 m.w.Rspr.Nw.) zur (überfahrenen) Haltelinie - in Metern - lediglich durch die pro Sekunde zurückgelegte Fahrstrecke - in Metern - dividiert werden.
  • OLG Bremen, 19.10.2009 - 2 SsBs 38/09

    Anforderungen an die Urteilsgründe bei einem qualifizierten Rotlichtverstoß

    Er lässt sich berechnen, indem man den Abstand der Fahrzeugfront zur (überfahrenen) Haltelinie - in Metern - durch die pro Sekunde zurückgelegte Fahrstrecke - in Metern - dividiert (OLG Braunschweig NJW 2007, 391, 392).
  • OLG Düsseldorf, 16.02.2017 - 1 RBs 264/16

    Standardisiertes Messverfahren Traffipax Traffiphot III; Bemessung der

    Allerdings handelt es sich bei der verwendeten Rotlichtüberwachungsanlage um ein standardisiertes Messverfahren im Sinne der hierzu einschlägigen Entscheidungen des Bundesgerichtshofs (vgl. BGHSt 39, 291 ff. und 43, 277 ff.) mit der Folge, dass zur Darstellung der tatrichterlichen Beweiswürdigung im Urteil grundsätzlich die Angabe des verwendeten Gerätetyps und des gewonnenen Messergebnisses ausreicht (OLG Braunschweig NJW 2007, 391, 392).
  • OLG Hamm, 01.02.2007 - 3 Ss OWi 856/06

    Lichtbild; Verkehrsverstoß; Rechtsbeschwerde; Rüge; Rotlichtverstoß;

    Insbesondere im Bereich der Rotlichtüberwachung mit stationären Messanlagen stehen nämlich zahlreiche Geräte verschiedener Hersteller zur Verfügung, bei denen es teilweise eines zeitlichen Abzugs für die nach dem Überfahren der Haltelinie bis zur Kontaktschleife zurückgelegte Strecke nicht mehr bedarf, teilweise - u.a. bei Geräten des Typs "Traffipax TraffiPhot II" - allerdings weitere Abschläge von bis zu 0, 2 Sekunden für gerätespezifische Messungenauigkeiten vorzunehmen sind (umfassend zu Erforderlichkeit und Umfang vorzunehmender Abschläge bei Rotlichtüberwachungsanlagen z.vgl. OLG Braunschweig, Beschluss vom 02.08.2006 - 2 Ss (B) 38/04 -' bei juris.de).
  • KG, 21.03.2018 - 3 Ws (B) 91/18

    Bußgeldverfahren wegen Rotlichtverstoßes: Höhe des Toleranzabzugs bei Zeitmessung

    Zwar ist anerkannt, dass es bei Rotlichtverstößen der Mitteilung des Toleranzwertes dann nicht bedarf, wenn die Rotlichtzeit auch nach Abzug des "für den Betroffenen günstigsten Toleranzwertes" wenigstens eine Sekunde gedauert hat (vgl. OLG Braunschweig NJW 2007, 391; OLG Bremen DAR 2002, 225; OLG Frankfurt NZV 2008, 588; OLG Schleswig SchlHA 2005, 335; Janker-Hühnermann in BHHJJ, 24. Aufl., § 37 StVO Rn. 30d).
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