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   OLG Braunschweig, 02.12.2008 - 2 UF 29/08   

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https://dejure.org/2008,4063
OLG Braunschweig, 02.12.2008 - 2 UF 29/08 (https://dejure.org/2008,4063)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 02.12.2008 - 2 UF 29/08 (https://dejure.org/2008,4063)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 02. Dezember 2008 - 2 UF 29/08 (https://dejure.org/2008,4063)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • niedersachsen.de PDF
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch einer ein 13 - 15 jähriges und an ADS leidendes Kind betreuenden Ehefrau gegenüber dem Unterhaltspflichtigen auf Betreuungsunterhalt nach der Scheidung; Erfüllung der Erwerbsverpflichtung einer geschiedenen und ein erkranktes Kind betreuenden Ehefrau mit ...

  • Judicialis

    BGB § 1570; ; BGB § 1573; ; BGB § 1578 b; ; BGB § 1609 Nr. 2; ; BGB § 1578 b

  • fr-blog.com

    Nachehelicher Unterhalt bei Betreuung ADS-Kind

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Berechnung des nachehelichen Unterhalts bei Wiederverheiratung des Unterhaltsschuldners; Begriff der Ehe von langer Dauer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    ADS - länger Anspruch auf Betreuungsunterhalt?

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Fortdauer der Unterhaltspflicht bei Betreuung eines "ADS-Kindes"

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2009, 977
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 30.07.2008 - XII ZR 177/06

    Zum Unterhaltsbedarf und zum Rang der Ansprüche, wenn der Unterhaltspflichtige

    Auszug aus OLG Braunschweig, 02.12.2008 - 2 UF 29/08
    Ausnahmen von dieser Dreiteilung sind bei unterschiedlicher Rangfolge der Ansprüche (§ 1609 Nr. 2, 3 BGB) nicht schon im Rahmen der Bedarfsbemessung, sondern erst im Rahmen der Leistungsfähigkeit geboten, und wirken sich nur dann aus, wenn ein Mangelfall vorliegt (BGH FamRZ 2008, 1911.

    Hat der Unterhaltspflichtige allerdings Tatsachen vorgetragen, die - wie die Aufnahme oder Fortführung einer vollzeitigen Erwerbstätigkeit in dem vom Unterhaltsberechtigten erlernten oder vor der Ehe ausgeübten Beruf - einen Wegfall ehebedingter Nachteile und damit eine Begrenzung des nachehelichen Unterhalts nahe legen, obliegt es dem Unterhaltsberechtigten, Umstände darzulegen und zu beweisen, die gegen eine Unterhaltsbegrenzung oder für eine längere "Schonfrist" für die Umstellung auf den Lebensstandard nach den eigenen Einkünften sprechen (BGH FamRZ 2008, 134 ff., BGH FamRZ 2008, 1911 ff.).

  • BGH, 16.07.2008 - XII ZR 109/05

    Zum Bedarf und zur Dauer des Betreuungsunterhalts

    Auszug aus OLG Braunschweig, 02.12.2008 - 2 UF 29/08
    Im Interesse des Kindeswohls wird vielmehr auch künftig ein gestufter, an den Kriterien von § 1570 Abs. 1 BGB orientierter Übergang möglich sein (vgl. BGH FamRZ 2008, 1739 ff.).
  • BGH, 14.11.2007 - XII ZR 16/07

    Darlegungs- und Beweislast bei Begehren auf Befristung oder Beschränkung der

    Auszug aus OLG Braunschweig, 02.12.2008 - 2 UF 29/08
    Hat der Unterhaltspflichtige allerdings Tatsachen vorgetragen, die - wie die Aufnahme oder Fortführung einer vollzeitigen Erwerbstätigkeit in dem vom Unterhaltsberechtigten erlernten oder vor der Ehe ausgeübten Beruf - einen Wegfall ehebedingter Nachteile und damit eine Begrenzung des nachehelichen Unterhalts nahe legen, obliegt es dem Unterhaltsberechtigten, Umstände darzulegen und zu beweisen, die gegen eine Unterhaltsbegrenzung oder für eine längere "Schonfrist" für die Umstellung auf den Lebensstandard nach den eigenen Einkünften sprechen (BGH FamRZ 2008, 134 ff., BGH FamRZ 2008, 1911 ff.).
  • BVerfG, 28.02.2007 - 1 BvL 9/04

    Unterschiedliche Dauer der Unterhaltsansprüche für die Betreuung ehelicher und

    Auszug aus OLG Braunschweig, 02.12.2008 - 2 UF 29/08
    Mit § 1570 Abs. 1 BGB n. F. wird der Betreuungsunterhaltsanspruch geschiedener Ehegatten vor dem Hintergrund der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 28. Februar 2007 (FamRZ 2007, 965 ff.) zur Frage der Verfassungswidrigkeit der bis zum 31.12.2007 unterschiedlichen Dauer von Unterhaltsansprüchen für die Betreuung ehelicher und nicht ehelicher Kinder neu strukturiert.
  • BGH, 09.01.2008 - XII ZR 170/05

    Umfang des Selbstbehalts eines Unterhaltspflichtigen

    Auszug aus OLG Braunschweig, 02.12.2008 - 2 UF 29/08
    Lebt der Pflichtige mit seinem zweiten Ehepartner zusammen, ist für die Unterhaltsberechnung die Ersparnis durch dieses Zusammenleben zu berücksichtigen (vgl. BGH FamRZ 2008, 594 ff.).
  • BGH, 11.04.1990 - XII ZR 42/89

    Abänderung einer vollstreckbaren Urkunde

    Auszug aus OLG Braunschweig, 02.12.2008 - 2 UF 29/08
    Die Abänderung von Vergleichen unterliegt keiner Zeitschranke und kann rückwirkend erfolgen (BGH FamRZ 1990, 989 f.).
  • OLG Brandenburg, 12.06.2008 - 9 UF 186/07

    Nachehelicher Unterhalt: Verlängerung der Dauer des

    Auszug aus OLG Braunschweig, 02.12.2008 - 2 UF 29/08
    Kinder mit dieser Störung benötigen stärkere Überwachung und Anleitung als gesunde Kinder (vergl. auch OLG Brandenburg, FamRZ 2008, 1947 f.).
  • BGH, 17.05.2006 - XII ZR 54/04

    Umfang des Anspruchs von Kindern auf Ausbildungsunterhalt

    Auszug aus OLG Braunschweig, 02.12.2008 - 2 UF 29/08
    Ein Unterhaltsanspruch wäre dann ausgeschlossen, wenn ein grobes und pflichtwidriges Verhalten des volljährigen Kindes anzunehmen wäre (vgl. BGH FamRZ 2006, 1100 f.).
  • BGH, 18.11.2009 - XII ZR 65/09

    Gleichbehandlung von Unterhaltsansprüchen aus erster und zweiter Ehe im Hinblick

    Damit ist das Berufungsgericht der neueren Rechtsprechung des Senats gefolgt (Senatsurteile BGHZ 177, 356 = FamRZ 2008, 1911; vom 1. Oktober 2008 - XII ZR 62/07 - FamRZ 2009, 23 und BGHZ 179, 196 = FamRZ 2009, 411; ebenso OLG Düsseldorf FamRZ 2008, 1254; OLG Bremen NJW 2009, 925; OLG Celle NJW 2009, 1758; OLG Braunschweig FamRZ 2009, 977).

    Das Berufungsgericht hat zur Frage der sich aus dem Zusammenleben in der zweiten Ehe ergebenden Haushaltsersparnis (vgl. Senatsurteil vom 9. Januar 2008 - XII ZR 170/05 - FamRZ 2008, 594, 597 f.; OLG Braunschweig FamRZ 2009, 977, 980; Gutdeutsch/Gerhardt FamRZ 2007, 779, 780) keine Feststellungen getroffen.

  • OLG Celle, 11.03.2010 - 17 UF 154/09

    Erwebsobliegenheit der geschiedenen Ehefrau eines Zahnarztes; Berücksichtigung

    Der Senat hat sich dabei nach erneuter Beratung der Auffassung angeschlossen, dass den Haushaltsersparnissen und Synergieeffekten durch das Zusammenleben des Pflichtigen mit seiner neuen Ehefrau dadurch Rechnung getragen werden kann, dass der Bedarf der geschiedenen Ehefrau um 10 % erhöht wird (vgl. im Ergebnis ebenso OLG Braunschweig FamRZ 2009, 977, 980; Gutdeutsch/Gerhardt FamRZ 2007, 779, 780 f.; Wendl/Gutdeutsch aaO § 5 Rn. 147).
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