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   OLG Braunschweig, 04.05.2021 - 1 Ss 2/21   

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https://dejure.org/2021,15602
OLG Braunschweig, 04.05.2021 - 1 Ss 2/21 (https://dejure.org/2021,15602)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 04.05.2021 - 1 Ss 2/21 (https://dejure.org/2021,15602)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 04. Mai 2021 - 1 Ss 2/21 (https://dejure.org/2021,15602)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Feststellungen des Berufungsgerichts (hier zur Gewerbsmäßigkeit eines Betrugs) auch bei Beschränkung der Berufung auf Strafausspruch; Kein Recht zur Änderung der Tatzeit bei Berufungsbeschränkung auf Rechtsfolge

  • strafrechtsiegen.de

    Berufungsbeschränkung auf Strafausspruch - Folgen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 263 Abs. 3 S. 2 Nr. 1 Alt. 1; StPO § 318
    Feststellungen des Berufungsgerichts (hier zur Gewerbsmäßigkeit eines Betrugs) auch bei Beschränkung der Berufung auf Strafausspruch; Kein Recht zur Änderung der Tatzeit bei Berufungsbeschränkung auf Rechtsfolge

  • rechtsportal.de

    StGB § 263 Abs. 3 S. 2 Nr. 1 Alt. 1; StPO § 318
    Feststellungen des Berufungsgerichts (hier zur Gewerbsmäßigkeit eines Betrugs) auch bei Beschränkung der Berufung auf Strafausspruch; Kein Recht zur Änderung der Tatzeit bei Berufungsbeschränkung auf Rechtsfolge

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Beschränkung der Berufung auf den Strafausspruch - und die Frage der gewerbsmäßigen Begehung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Beschränkung der Berufung auf den Strafausspruch - und die Tatzeit

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2022, 128
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 27.04.2017 - 4 StR 547/16

    Fahren ohne Fahrerlaubnis; Hemmung der Rechtskraft; Berufungsbeschränkung

    Auszug aus OLG Braunschweig, 04.05.2021 - 1 Ss 2/21
    Die den Rechtsmittelberechtigten in § 318 StPO eingeräumte "Macht zum unmittelbaren Eingriff in die Gestaltung des Rechtsmittels" gebietet es, den in Erklärungen zum Ausdruck gekommenen Gestaltungswillen im Rahmen des rechtlich Möglichen zu respektieren (BGH, Beschluss vom 27. April 2017, 4 StR 547/16, juris, Rn. 17 m.w.N; Brandenburgisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 8. Juli 2019, (1) 53 Ss 22/19, juris, Rn. 16).

    Das Rechtsmittelgericht darf diejenigen Entscheidungsteile daher nicht nachprüfen, deren Nachprüfung von keiner Seite begehrt wird, wenn und soweit der angegriffene Entscheidungsteil trennbar ist, also losgelöst vom übrigen Urteilsgehalt selbständig geprüft und beurteilt werden kann (BGH, Beschluss vom 27. April 2017, 4 StR 547/16, juris, Rn. 19 m.w.N.; Brandenburgisches Oberlandesgericht, a.a.O., m.w.N.).

    Dementsprechend ist der Beschränkbarkeit des Rechtsmittels auf den Strafausspruch ihre Wirksamkeit nur dann abzusprechen, wenn die dem Schuldspruch im angefochtenen Urteil zugrundeliegenden Feststellungen tatsächlicher und rechtlicher Art unklar, lückenhaft, widersprüchlich oder so dürftig sind, dass sich Art und Umfang der Schuld nicht in dem zur Überprüfung des Strafausspruchs notwendigen Maße bestimmen lassen oder unklar bleibt, ob sich der Angeklagte überhaupt strafbar gemacht hat (BGH, Beschluss vom 27. April 2017, 4 StR 547/16, juris, Rn. 20 m.w.N.).

  • OLG Karlsruhe, 06.11.2019 - 1 Rv 21 Ss 784/19

    Gewerbsmäßiger Betrug: Wirksamkeit der Beschränkung eines Rechtsmittels auf die

    Auszug aus OLG Braunschweig, 04.05.2021 - 1 Ss 2/21
    Die gewerbsmäßige Vorgehensweise wird durch ein zusätzliches subjektives Element außerhalb des Tatbestandes des § 263 Abs. 1 StGB, nämlich die Absicht der Verschaffung einer dauerhaften Einnahmequelle durch wiederholte Tatbegehung, begründet (OLG Köln, Beschluss vom 23. Mai 2003, Ss 202/03 - 108, juris, Rn. 12; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 6. November 2019, Rv 21 Ss 784/19, juris, Rn. 7; OLG Bamberg, Beschluss vom 6. März 2018, 3 OLG 130 Ss 19/18, juris, Rn. 3; OLG Saarbrücken, Urteil vom 16. Juli 2018, Ss 44/2018, juris, Rn. 20 f.).
  • OLG Bremen, 05.06.2018 - 1 Ss 28/18

    Uneingeschränkte Überprüfungspflicht des Rahmens des Regelfalles nach § 29 BtMG

    Auszug aus OLG Braunschweig, 04.05.2021 - 1 Ss 2/21
    Dass die Berufung entgegen dem Wortlaut nicht auf gesamten Rechtsfolgenausspruch, zu dem auch die Einziehungsentscheidung gehört (OLG Köln, Beschluss vom 30.10.2018, III 1 RVs 214/18, juris, Rn. 12; Hanseatisches Oberlandesgericht Bremen, Beschluss vom 05.06.2018, 1 Ss 28/18, juris, Rn. 17), sondern nur auf den Strafausspruch beschränkt war, ergibt sich nach der vom Senat von Amts wegen vorgenommenen Prüfung (dazu: Schmitt in Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 63. Aufl., § 352 Rn. 4 aE) aus den Erklärungen des Angeklagten im Rahmen der Berufungshauptverhandlung.
  • BGH, 17.03.2000 - 2 StR 430/99

    Zulässige Berichtigung der Urteilsformel bei Zählfehler

    Auszug aus OLG Braunschweig, 04.05.2021 - 1 Ss 2/21
    Etwas anders ergibt sich auch nicht aus dem Umstand, dass Schreibfehler und andere offenbare Unrichtigkeiten in Strafurteilen berichtigt werden können (BGH, Beschluss vom 17. März 2000, 2 StR 430/99, juris, Rn. 4).
  • BGH, 20.06.2017 - 1 StR 458/16

    Umfang der Bindung des neuen Tatgerichts an die festgestellten Tatsachen bei

    Auszug aus OLG Braunschweig, 04.05.2021 - 1 Ss 2/21
    Das Merkmal hat keine Doppelrelevanz, sondern kann vielmehr losgelöst vom Schuldspruch beurteilt werden (BGH, Beschluss vom 20. Juni 2017, 1 StR 458/16, juris, Rn. 15 ff. zu § 95 Abs. 3 S. 2 Nr. 2 AMG).
  • OLG Bamberg, 06.03.2018 - 3 OLG 130 Ss 19/18

    Bindungswirkung von tatrichterlichen Feststellungen zum gewerbsmäßigen Handeln

    Auszug aus OLG Braunschweig, 04.05.2021 - 1 Ss 2/21
    Die gewerbsmäßige Vorgehensweise wird durch ein zusätzliches subjektives Element außerhalb des Tatbestandes des § 263 Abs. 1 StGB, nämlich die Absicht der Verschaffung einer dauerhaften Einnahmequelle durch wiederholte Tatbegehung, begründet (OLG Köln, Beschluss vom 23. Mai 2003, Ss 202/03 - 108, juris, Rn. 12; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 6. November 2019, Rv 21 Ss 784/19, juris, Rn. 7; OLG Bamberg, Beschluss vom 6. März 2018, 3 OLG 130 Ss 19/18, juris, Rn. 3; OLG Saarbrücken, Urteil vom 16. Juli 2018, Ss 44/2018, juris, Rn. 20 f.).
  • KG, 09.04.2020 - 121 Ss 1/20

    Wirksamkeit der Berufungsbeschränkung innerhalb des Rechtsfolgenausspruchs und

    Auszug aus OLG Braunschweig, 04.05.2021 - 1 Ss 2/21
    Dementsprechend sind bei einer auf den Strafausspruch beschränkten Berufung zur Frage der Gewerbsmäßigkeit eigene Feststellungen zu treffen (KG Berlin, Beschluss vom 9. April 2020, (5) 121 Ss 1/20, juris, Rn. 22 ff.).
  • OLG Saarbrücken, 16.07.2018 - Ss 44/18

    Strafverfahren wegen Betruges durch Verkauf von Gebrauchtfahrzeugen mit

    Auszug aus OLG Braunschweig, 04.05.2021 - 1 Ss 2/21
    Die gewerbsmäßige Vorgehensweise wird durch ein zusätzliches subjektives Element außerhalb des Tatbestandes des § 263 Abs. 1 StGB, nämlich die Absicht der Verschaffung einer dauerhaften Einnahmequelle durch wiederholte Tatbegehung, begründet (OLG Köln, Beschluss vom 23. Mai 2003, Ss 202/03 - 108, juris, Rn. 12; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 6. November 2019, Rv 21 Ss 784/19, juris, Rn. 7; OLG Bamberg, Beschluss vom 6. März 2018, 3 OLG 130 Ss 19/18, juris, Rn. 3; OLG Saarbrücken, Urteil vom 16. Juli 2018, Ss 44/2018, juris, Rn. 20 f.).
  • OLG Hamm, 02.06.2008 - 2 Ss 190/08

    Verfahrenshindernis; Rechtskraft; entgegenstehende Entscheidungen

    Auszug aus OLG Braunschweig, 04.05.2021 - 1 Ss 2/21
    Hier handelt es sich auf der Grundlage der im Revisionsverfahren auf die Sachrüge zu überprüfenden Urteilsurkunde und ebenso auf der Basis der Anklageschrift vom 4. August 2019, aus der sich ebenfalls der 16. April 2018 als Tatzeit ergibt und die der Senat zur Prüfung eines etwaigen Prozesshindernisses von Amts wegen zur Kenntnis zu nehmen hat (OLG Hamm, Beschluss vom 2. Juni 2008, 2 Ss 190/08, juris, Rn. 11), nicht um eine solche offenbare Unrichtigkeit.
  • OLG Bamberg, 20.12.2012 - 3 Ss 136/12

    Revision in Strafverfahren: Prüfung der Wirksamkeit einer Berufungsbeschränkung

    Auszug aus OLG Braunschweig, 04.05.2021 - 1 Ss 2/21
    Die Tatzeit ist eine den Schuldspruch betreffende Mindestfeststellung (OLG Bamberg, Beschluss vom 20. Dezember 2012, 3 Ss 136/12, juris, Ls. 3), so dass die Berufung auch insoweit (Tatzeit am 16. April 2018) wirksam beschränkt und kein Raum für die Ergänzung war.
  • BVerfG, 10.09.2010 - 2 BvR 2242/09

    Angebliche Falschbezeichnung des Verurteilten; Urteilsberichtigung (Rubrum;

  • OLG Köln, 23.05.2003 - Ss 202/03
  • OLG Brandenburg, 08.07.2019 - 53 Ss 22/19

    Anforderungen an die Strafzumessung bei der Behauptung von Rechtfertigungs- oder

  • OLG Köln, 30.10.2018 - 1 RVs 214/18

    Strafverfahrensrecht; Strafrecht

  • OLG Braunschweig, 14.12.2021 - 1 Ss 55/21

    Besitz von Drogen nur bei tatsächlichem Herrschaftsverhältnis und Besitzwillen;

    Bei der Angabe einer - gegebenenfalls auch nur zeitraummäßig umrissenen - Tatzeit handelt es sich indes um eine erforderliche Mindestfeststellung (vgl. OLG Braunschweig, Beschluss vom 4. Mai 2021, 1 Ss 2/21, juris, Rn. 11; OLG Bamberg, Beschluss vom 20. Dezember 2012, 3 Ss 136/12, juris, Ls. 3), die zur Beurteilung der Schuld des Angeklagten (vgl. auch UA S. 5: Tat liegt schon zwei Jahre zurück) und gegebenenfalls der Frage, ob Verfolgungsverjährung eingetreten ist, erforderlich ist.
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