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   OLG Braunschweig, 04.07.2005 - 7 U 105/04   

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https://dejure.org/2005,22403
OLG Braunschweig, 04.07.2005 - 7 U 105/04 (https://dejure.org/2005,22403)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 04.07.2005 - 7 U 105/04 (https://dejure.org/2005,22403)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 04. Juli 2005 - 7 U 105/04 (https://dejure.org/2005,22403)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    EuGVVO Art. 5 Nr. 1a
    Internationale Zuständigkeit der Gerichte für Klagen auf Auszahlung von Gewinnzusagen

Verfahrensgang

  • AG Göttingen - 29 C 113/04
  • OLG Braunschweig, 04.07.2005 - 7 U 105/04

Papierfundstellen

  • NJW 2006, 161
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 28.11.2002 - III ZR 102/02

    Fehlende internationale Zuständigkeit als Revisionsgrund; Internationaler

    Auszug aus OLG Braunschweig, 04.07.2005 - 7 U 105/04
    Dagegen kann wegen der Bedeutung der internationalen Zuständigkeit, die über das Internationale Privatrecht des Gerichtsstandes auch das anwendbare Recht steuert, das Fehlen der internationalen Zuständigkeit in der Berufungsinstanz auch dann gerügt werden, wenn das Erstgericht sie unzutreffend angenommen hat (BGH NJW 2003, 426 ff [BGH 28.11.2002 - III ZR 102/02] ; Zöller-Gummer/Heßler, ZPO, 24. Aufl., § 513 Anm. 8 m. w. N. aus der Rechtsprechung).

    7) Für die auf eine Gewinnzusage gestützten Klagen gegen eine natürliche oder juristische Person, die in dem Hoheitsgebiet eines Vertragsstaates ansässig ist und die nach den früheren Vorschriften der EuGVÜ zu prüfen waren, hat die Rechtsprechung bisher überwiegend die internationale Zuständigkeit für Verbrauchersachen im Sinne von Artikel 13 Abs. 1 Nr. 3 EuGVÜ angenommen; bisweilen ist auch der Gerichtsstand der unerlaubten Handlung als gegeben erachtet worden (z. B. BGH NJW 2003, 426, 427 f [BGH 28.11.2002 - III ZR 102/02] ; 2004, 1652, 1653).

  • EuGH, 20.01.2005 - C-27/02

    Engler - Brüsseler Übereinkommen - Auslegung der Artikel 5 Nummern 1 und 3 und 13

    Auszug aus OLG Braunschweig, 04.07.2005 - 7 U 105/04
    Der Europäische Gerichtshof hat aufgrund eines Vorlagebeschlusses aus Österreich am 20.01.2005 in einer vergleichbaren Sache entschieden, der allerdings noch das alte EuGVÜ zugrunde lag (Engler gegen Janus Versand GmbH, veröffentlicht NJW 2005, 811 ff.).
  • BGH, 19.02.2004 - III ZR 226/03

    Anforderungen an die Annahme einer Gewinnzusage

    Auszug aus OLG Braunschweig, 04.07.2005 - 7 U 105/04
    7) Für die auf eine Gewinnzusage gestützten Klagen gegen eine natürliche oder juristische Person, die in dem Hoheitsgebiet eines Vertragsstaates ansässig ist und die nach den früheren Vorschriften der EuGVÜ zu prüfen waren, hat die Rechtsprechung bisher überwiegend die internationale Zuständigkeit für Verbrauchersachen im Sinne von Artikel 13 Abs. 1 Nr. 3 EuGVÜ angenommen; bisweilen ist auch der Gerichtsstand der unerlaubten Handlung als gegeben erachtet worden (z. B. BGH NJW 2003, 426, 427 f [BGH 28.11.2002 - III ZR 102/02] ; 2004, 1652, 1653).
  • BGH, 09.12.2004 - III ZR 112/04

    Begriff des Senders einer Gewinnzusage

    Auszug aus OLG Braunschweig, 04.07.2005 - 7 U 105/04
    Unter Berufung auf die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 09.12.2004 ( III ZR 112/04 ), in welcher die Anwendung deutschen Rechts kraft Rechtswahl der Parteien gemäß Artikel 27 EGBGB angenommen wird lediglich mit der Begründung, die Parteien hätten ihrem Sachvortrag übereinstimmend dieses Recht zugrunde gelegt, könnte dies auch für den vorliegenden Rechtsstreit gelten.
  • OLG Braunschweig, 09.09.2002 - 7 U 16/02

    Internationale Zuständigkeit eines Gerichts gemäß Art. 14 Abs. 1 des Brüsseler

    Auszug aus OLG Braunschweig, 04.07.2005 - 7 U 105/04
    Auch der vorliegend entscheidende Senat hat bereits in diesem Sinne erkannt (7 U 16/02, Urteil vom 09.09.2002; 7 U 89/02, Urteil vom 17.03.2003).
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