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   OLG Braunschweig, 04.11.1999 - 2 U 29/99   

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OLG Braunschweig, 04.11.1999 - 2 U 29/99 (https://dejure.org/1999,8520)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 04.11.1999 - 2 U 29/99 (https://dejure.org/1999,8520)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 04. November 1999 - 2 U 29/99 (https://dejure.org/1999,8520)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 2229 Abs. 4 BGB; § 138 Abs. 1 BGB; § 1902 BGB
    Wirksamkeit eines Testaments bei Vorliegen einer allgemeinen Hirnleistungsminderung in Form einer senilen Demenz ; Voraussetzungen an die Testierfähigkeit; Sittenwidrigkeit einer Testamentseinsetzung des Betreuers durch den Betreuten; Ausschluss der gesetzlichen ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wirksamkeit eines Testaments bei Vorliegen einer allgemeinen Hirnleistungsminderung in Form einer senilen Demenz ; Voraussetzungen an die Testierfähigkeit; Sittenwidrigkeit einer Testamentseinsetzung des Betreuers durch den Betreuten; Ausschluss der gesetzlichen ...

  • bundesanzeiger-verlag.de PDF

    § 138 BGB
    Sittenwidrigkeit eines Testaments zu Gunsten des Betreuers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • erbrecht-ratgeber.de (Kurzinformation)

    Erbeinsetzung eines Betreuers - Testament der Betreuten ist sittenwidrig

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei) (Leitsatz)

    Sittenwidrigkeit eines Testaments der Betreuten zugunsten des Betreuers

  • erbrecht-papenmeier.de (Kurzinformation)

    Betreuer erschleicht sich das Erbe

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 138 § 1896 § 1937
    Sittenwidrigkeit eines Testaments zu Gunsten des Betreuers

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2000, 1189
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 20.10.1993 - IV ZR 231/92

    Erbeinsetzung eines auf Kosten der Sozialhilfe untergebrachten Kindes

    Auszug aus OLG Braunschweig, 04.11.1999 - 2 U 29/99
    Sittenwidrigkeit von letztwilligen Verfügungen kann allerdings nur in besonderen Ausnahmefällen angenommen werden, da die Anwendung von § 138 BGB sich hier als Einschränkung der Testierfreiheit des Erblassers und daher als Eingriff in die grundrechtlich gewährleistete Privatautonomie im Erbrecht auswirkt (BGH 111, 36, 39; BGH NJW 94, 248 f.).

    Die Einschränkung der Testierfreiheit durch § 138 Abs. 1 BGB kommt nur dann in Betracht, wenn das Verdikt der Sittenwidrigkeit, sich auf eine klare, deutlich umrissene Wertung des Gesetzgebers oder allgemeine Rechtsauffassung stützen kann (BGH NJW 1994, S. 248, 250 [BGH 20.10.1993 - IV ZR 231/92] zu III 2 c; BayObLG NJW 98, 2369).

  • BayObLG, 18.12.1997 - 1Z BR 73/97

    Einflußnahme des Betreuers bei Erbeinsetzung

    Auszug aus OLG Braunschweig, 04.11.1999 - 2 U 29/99
    Auch ein Testament des Betreuten zugunsten des Betreuers als einseitiges Rechtsgeschäft kann wegen der Umstände, unter denen es errichtet ist, sittenwidrig sein (Schwab, FamRZ 1990, S. 681, 688, Damrau-Zimmermann, Betreuung und Vormundschaft, 2. Aufl. 1995 § 1908 i. Rdn. 10, G. Müller, ZEV 1998, S. 219, 223; BayObLG NJW 1998, S. 2369).

    Die Einschränkung der Testierfreiheit durch § 138 Abs. 1 BGB kommt nur dann in Betracht, wenn das Verdikt der Sittenwidrigkeit, sich auf eine klare, deutlich umrissene Wertung des Gesetzgebers oder allgemeine Rechtsauffassung stützen kann (BGH NJW 1994, S. 248, 250 [BGH 20.10.1993 - IV ZR 231/92] zu III 2 c; BayObLG NJW 98, 2369).

  • BGH, 08.12.1982 - IVb ZR 333/81

    Sittenwidrigkeit eines Unterhaltsverzichts

    Auszug aus OLG Braunschweig, 04.11.1999 - 2 U 29/99
    Die Sittenwidrigkeit eines Rechtsgeschäfts kann sich nicht nur aus seinem Inhalt, sondern auch aus seinem Gesamtcharakter ergeben, aus einer zusammenfassenden Würdigung von Inhalt, Beweggrund und Zweck des Rechtsgeschäfts ( "Umstands-Sittenwidrigkeit" ; BGHZ 86, 82, 88 [BGH 08.12.1982 - IVb ZR 333/81] ; 107, 92, 97) [BGH 28.02.1989 - IX ZR 130/88] .
  • OLG Frankfurt, 22.12.1997 - 20 W 264/95

    Verletzung der gerichtlichen Aufklärungspflicht hinsichtlich der Testierfähigkeit

    Auszug aus OLG Braunschweig, 04.11.1999 - 2 U 29/99
    Der Erblasser muß vielmehr eine konkrete Vorstellung seines letzten Willens haben, in der Lage sein, sich ein klares Urteil über die Tragweite seiner Entscheidung zu bilden, dabei frei von Einflüssen Dritten zu handeln sowie den Inhalt des Testamentes von sich aus zu bestimmen und auszudrücken (vgl. Staudinger-W. Baumann, Bearbeitung August 1995, § 2229 Rdziff. 10; Soergel-Harder, 12. Aufl. 1992, § 2229 Rdziff. 2; OLG Frankfurt NJW-RR 1998, S. 870 m.w.N. zur Rechtsprechung) Dazu war Frau ... am 30. Januar 1987 nicht in der Lage.
  • BGH, 21.03.1990 - IV ZR 169/89

    Sittenwidrigkeit eines Testaments

    Auszug aus OLG Braunschweig, 04.11.1999 - 2 U 29/99
    Sittenwidrigkeit von letztwilligen Verfügungen kann allerdings nur in besonderen Ausnahmefällen angenommen werden, da die Anwendung von § 138 BGB sich hier als Einschränkung der Testierfreiheit des Erblassers und daher als Eingriff in die grundrechtlich gewährleistete Privatautonomie im Erbrecht auswirkt (BGH 111, 36, 39; BGH NJW 94, 248 f.).
  • BGH, 28.02.1989 - IX ZR 130/88

    Wirksamkeit des Abschlusses risikoreicher Geschäfte

    Auszug aus OLG Braunschweig, 04.11.1999 - 2 U 29/99
    Die Sittenwidrigkeit eines Rechtsgeschäfts kann sich nicht nur aus seinem Inhalt, sondern auch aus seinem Gesamtcharakter ergeben, aus einer zusammenfassenden Würdigung von Inhalt, Beweggrund und Zweck des Rechtsgeschäfts ( "Umstands-Sittenwidrigkeit" ; BGHZ 86, 82, 88 [BGH 08.12.1982 - IVb ZR 333/81] ; 107, 92, 97) [BGH 28.02.1989 - IX ZR 130/88] .
  • BVerwG, 13.12.1979 - 5 C 70.77

    Voraussetzungen für die erneute Förderung einer weiteren Ausbildung - Anspruch

    Auszug aus OLG Braunschweig, 04.11.1999 - 2 U 29/99
    Da der Senat den Sachverhalt im Zivilprozeß nicht von amts wegen aufzuklären hat - anders als im Erbscheinsverfahren, auf das sich die vom Beklagten in der Berufungsbegründung S. 9 zitierte Entscheidung des BayObLG FamRZ 1980, 505 (nur Leitsatz ausführlich BayObLGZ 1979, 256 ff.) bezieht - hat er auch nicht ohne nähere konkrete Beweisantritte zu bestimmten Tatsachen "die behandelnden Ärzte, das Pflegepersonal, die Richterin und den Notar ..." - der im übrigen vor Jahren verstorben ist - "zur Beurteilung der Testierunfähigkeit" vernehmen müssen.
  • BayObLG, 01.08.1979 - BReg. 1 Z 16/79
    Auszug aus OLG Braunschweig, 04.11.1999 - 2 U 29/99
    Da der Senat den Sachverhalt im Zivilprozeß nicht von amts wegen aufzuklären hat - anders als im Erbscheinsverfahren, auf das sich die vom Beklagten in der Berufungsbegründung S. 9 zitierte Entscheidung des BayObLG FamRZ 1980, 505 (nur Leitsatz ausführlich BayObLGZ 1979, 256 ff.) bezieht - hat er auch nicht ohne nähere konkrete Beweisantritte zu bestimmten Tatsachen "die behandelnden Ärzte, das Pflegepersonal, die Richterin und den Notar ..." - der im übrigen vor Jahren verstorben ist - "zur Beurteilung der Testierunfähigkeit" vernehmen müssen.
  • OLG Celle, 07.01.2021 - 6 U 22/20

    Wirksamkeit eines zugunsten der gerichtlich eingesetzten Berufsbetreuerin und

    Dazu heißt es in einem Urteil des OLG Braunschweig vom 4. November 1999 (2 U 29/99, zit. nach juris):.
  • OLG Celle, 13.02.2013 - 1 Ws 54/13

    Voraussetzungen für die Verwirklichung eines Untreuetatbestands im Fall der

    Dass - bei Annahme einer Testierunfähigkeit - die fraglichen Testamente anfechtbar sind, schließt die Annahme zumindest einer konkreten Vermögensgefährdung ebenso wenig aus wie der Umstand, dass zumindest außerhalb des Geltungsbereichs von § 14 Abs. 5 HeimG das Einsetzen eines Betreuers als Erben zwar rechtlich nicht ausdrücklich untersagt ist, ein gleichwohl aufgesetztes Testament indessen sittenwidrig sein kann (vgl. hierzu OLG Braunschweig, FamRZ 2000, 1189).
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