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   OLG Braunschweig, 05.03.2021 - 3 W 104/20, 3 W 105/20, 3 W 3/21   

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https://dejure.org/2021,4781
OLG Braunschweig, 05.03.2021 - 3 W 104/20, 3 W 105/20, 3 W 3/21 (https://dejure.org/2021,4781)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 05.03.2021 - 3 W 104/20, 3 W 105/20, 3 W 3/21 (https://dejure.org/2021,4781)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 05. März 2021 - 3 W 104/20, 3 W 105/20, 3 W 3/21 (https://dejure.org/2021,4781)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Feststellung der Rechtswidrigkeit einer andauernden Ingewahrsamnahme; Entscheidung über die Zulässigkeit und Fortdauer einer Freiheitsentziehung; Notwendigkeit einer richterlichen Entscheidung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Unterbindungsgewahrsam in Niedersachsen - oder: Aktivist oder Demonstrant?

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Polizeilicher Unterbindungsgewahrsam gegen Umweltaktivisten

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Schutz- und Unterbindungsgewahrsam in Niedersachsen - und die richterliche Entscheidung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Kein polizeilicher Schutzgewahrsam wegen Selbstgefährdung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Polizeilicher Schutz- und Unterbindungsgewahrsam - und die richterliche Entscheidung nach Freilassung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Abseilen von einer Brücke - als gefährlicher Eingriff in den Schiffsverkehr

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2021, 573
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (26)

  • BVerfG, 18.04.2016 - 2 BvR 1833/12

    Erfolglose Verfassungsbeschwerden gegen präventive Ingewahrsamnahmen

    Auszug aus OLG Braunschweig, 05.03.2021 - 3 W 104/20
    Vor dem Hintergrund, dass schon eine Anscheinsgefahr genügen kann ( Waechter , in: BeckOK PolR Nds, 17. Edition, Stand 1. November 2020, § 18 NPOG, Rn. 37 m.w.N.; bgl. Schmidbauer , in: Schmidbauer/Steiner, Polizeiaufgabengesetz, 5. Auflage 2020, § 17, Rn. 32, 43) reicht dies aus (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats, vom 18. April 2016 - 2 BvR 1833/12, 2 BvR 1945/12 -, NVwZ 2016, S. 1079 [1080 f. Rn. 35] zum "Schottern" bevor es zu konkretem Zugverkehr kommt).

    Der Freiheitsanspruch des Betroffenen ist mit dem Sicherungsbedürfnis der Allgemeinheit im Einzelfall abzuwägen (BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats, vom 18. April 2016 - 2 BvR 1833/12, 2 BvR 1945/12 -, NVwZ 2016, S. 1079 [Rn. 25]).

    Nicht vermeidbar sind zum Beispiel Verzögerungen, die durch die Länge des Weges, Schwierigkeiten beim Transport, die notwendige Registrierung und Protokollierung, ein renitentes Verhalten des Festgenommenen oder vergleichbare Umstände bedingt sind (BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 13. Dezember 2005 - 2 BvR 447/05 -, NVwZ 2006, S. 579 [580 Rn. 37] m.w.N.; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats, vom 18. April 2016 - 2 BvR 1833/12, 2 BvR 1945/12 -, NVwZ 2016, S. 1079 [Rn. 25]).

  • BGH, 10.12.1996 - 4 StR 615/96

    Eingriff in den Bahnverkehr - Konkrete Gefahr - Beinaheunfall

    Auszug aus OLG Braunschweig, 05.03.2021 - 3 W 104/20
    Nur unter dieser engeren Voraussetzung kann das Vorliegen einer konkreten Gefahr im Sinne des § 315 Abs. 1 Nr. 2 oder Nr. 4 StGB angenommen werden (BGH, Beschluss vom 10. Dezember 1996 - 4 StR 615/96 -, NStZ-RR 1997, S. 200 m.w.N.).

    In Anbetracht des durchaus regen Schiffsverkehrs auf dem Mittellandkanal und den in der Umgebung der Stadtbrücke vorhandenen Häfen und Liegeplätzen hat die abstrakte Gefahr eines solchen Geschehensablaufs bestanden, so dass aus Sicht der handelnden Polizeibeamten und eines objektiven Beobachters die Gefahr der Vollendung dieser Straftat bestanden hat, in Anbetracht der abstrakten Gefahr jedenfalls aber des strafbaren Versuchs (vgl. BGH, Beschluss vom 10. Dezember 1996 - 4 StR 615/96 -, NStZ-RR 1997, S. 200 sowie BGH, Urteil vom 4. Dezember 2002 - 4 StR 103/02 -, NJW 2003, S. 836 [838] zu § 315b StGB).

  • OLG Braunschweig, 12.06.2020 - 3 W 88/20

    Genehmigung einer gefahrenabwehrrechtlichen Datenerhebung; Verdeckter Einsatz

    Auszug aus OLG Braunschweig, 05.03.2021 - 3 W 104/20
    Die Prognose muss auf konkreten Tatsachen beruhen; allgemeine Plausibilität der Einschätzung oder allein Erfahrungswissen reichen nicht aus (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 30. August 2007 - 15 W 147/07 -, NVwZ-RR 2008, S. 321 [322]; OLG Braunschweig, Beschluss vom 12. Juni 2020 - 3 W 88/20 -, NVwZ-RR 2020, S. 1130 [1131 Rn. 25]).

    Die Rechtsbeschwerde ist gegen diese Entscheidung nicht statthaft, § 19 Abs. 4 Satz 4 NPOG (vgl. OLG Braunschweig, Beschluss vom 12. Juni 2020 - 3 W 88/20 -, juris, Rn. 34; Waechter, in: BeckOK PolR Nds, 17. Edition, Stand 1. November 2020, § 19 NPOG, Rn. 66; Beckermann, in: Saipa u.a., NPOG, 27. EL, Stand: September 2020, § 19, Rn. 11).

  • BGH, 24.03.2020 - 4 StR 673/19

    Gefährliche Eingriffe in den Bahn-, Schiffs- und Luftverkehr (Hindernisbereiten

    Auszug aus OLG Braunschweig, 05.03.2021 - 3 W 104/20
    Daher handelt es sich bei einem im Verkehrsweg befindlichen Menschen grundsätzlich um ein Hindernis im Sinne des § 315 Abs. 1 Nr. 2 (BGH, Beschluss vom 24. März 2020 - 4 StR 673/19 -, NStZ-RR 2020, S. 183 m.w.N.; BGH, Urteil vom 31. August 1995 - 4 StR 283/95 -, NJW 1996, S. 203 [204] zu § 315b StGB).

    Dabei kann dahinstehen, ob die Beschwerdeführer sich so tief abseilen wollten, dass sie vor - oder aber nur über - einem etwaigen passierenden Schiff gehangen hätten, denn im zweiten Falle wäre jedenfalls von einem ähnlichen, ebenso gefährlichen Eingriffgemäß § 315 Abs. 1 Nr. 4 StGB auszugehen (vgl. BGH, Beschluss vom 14. Januar 1959 - 4 StR 464/58 -, NJW 1959, S. 1187 [1188]; BGH, Beschluss vom 24. März 2020 - 4 StR 673/19 -, NStZ-RR 2020, S. 183).

  • OLG Stuttgart, 27.06.2013 - 17 UF 121/13

    Beschwerde in Familiensachen: Zulässigkeit eines Antrags auf Feststellung der

    Auszug aus OLG Braunschweig, 05.03.2021 - 3 W 104/20
    Ein Feststellungsbegehren ist im Interesse eines effektiven Rechtsschutzes auch dann zulässig, wenn sich die angegriffene Maßnahme - wie hier - bei Einlegung der Beschwerde bereits erledigt hatte (OLG Stuttgart, Beschluss vom 27. Juni 2013 - 17 UF 121/13 -, juris, Rn. 13 m.w.N.).
  • BVerfG, 07.11.1967 - 2 BvL 14/67

    Verfassungskonforme Auslegung des § 28 Abs. 1 WDO

    Auszug aus OLG Braunschweig, 05.03.2021 - 3 W 104/20
    Eine nachträgliche richterliche Entscheidung, deren Zulässigkeit in Ausnahmefällen in Art. 104 Abs. 2 Satz 2 GG voraussetzt wird, genügt nur, wenn der mit der Freiheitsentziehung verfolgte verfassungsrechtlich zulässige Zweck nicht erreichbar wäre, sofern der Festnahme die richterliche Entscheidung vorausgehen müsste (vgl. BVerfG, Beschluss vom 7. November 1967 - 2 BvL 14/67 -, BVerfGE 22, 311-322, juris, Rn. 24 f.).
  • VGH Baden-Württemberg, 10.01.2012 - 1 S 2963/11

    Ingewahrsamnahme einer hilflosen Person durch Bundespolizei; Richtervorbehalt

    Auszug aus OLG Braunschweig, 05.03.2021 - 3 W 104/20
    Auch in Fällen, in denen eine richterliche Anhörung aus tatsächlichen Gründen nicht möglich ist (etwa mangels Vernehmungsfähigkeit des Betroffenen), ist gleichwohl unverzüglich eine richterliche Entscheidung zu beantragen, die dann gegebenenfalls ohne vorherige Anhörung ergeht (vgl. OVG Bremen, Urteil vom 23. September 2014 - 1 A 45/12 -, NordÖR 2015, 175 [177 lit. c]; VGH Mannheim, Beschluss vom 10. Januar 2012 - 1 S 2963/11 -, NVwZ-RR 2012, S. 346 [347]; Waechter , in: BeckOK PolR Nds, 17. Edition, Stand 1. November 2020, § 19 NPOG, Rn. 25; Beckermann , in: Saipa u.a., NPOG, 27. EL, Stand: September 2020, § 19, Rn. 5; vgl. auch BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 15. Dezember 2020 - 1 BvR 2824/18 -, juris, Rn. 13 m.w.N.).
  • BVerfG, 30.10.1990 - 2 BvR 562/88

    Polizeigewahrsam

    Auszug aus OLG Braunschweig, 05.03.2021 - 3 W 104/20
    Die richterliche Entscheidung wirkt konstitutiv und enthält nicht nur eine Genehmigung oder Bestätigung einer vorgängigen Verwaltungsentscheidung (BVerfG, Beschluss vom 30. Oktober 1990 - 2 BvR 562/88 -, BVerfGE 83, 24-36, juris, Rn. 34 m.w.N.).
  • BGH, 14.01.1959 - 4 StR 464/58
    Auszug aus OLG Braunschweig, 05.03.2021 - 3 W 104/20
    Dabei kann dahinstehen, ob die Beschwerdeführer sich so tief abseilen wollten, dass sie vor - oder aber nur über - einem etwaigen passierenden Schiff gehangen hätten, denn im zweiten Falle wäre jedenfalls von einem ähnlichen, ebenso gefährlichen Eingriffgemäß § 315 Abs. 1 Nr. 4 StGB auszugehen (vgl. BGH, Beschluss vom 14. Januar 1959 - 4 StR 464/58 -, NJW 1959, S. 1187 [1188]; BGH, Beschluss vom 24. März 2020 - 4 StR 673/19 -, NStZ-RR 2020, S. 183).
  • BVerfG, 05.12.2001 - 2 BvR 527/99

    Rehabilitierung bei Abschiebungshaft

    Auszug aus OLG Braunschweig, 05.03.2021 - 3 W 104/20
    Ein berechtigtes Interesse im Sinne des § 62 FamFG liegt hier vor: In Freiheitsentziehungssachen besteht auch nach einer Erledigung der Hauptsache grundsätzlich ein Rehabilitierungsinteresse und damit ein Rechtsschutzbedürfnis des Betroffenen für einen Antrag, mit dem die Rechtswidrigkeit der Freiheitsentziehung festgestellt werden soll, § 62 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1 FamFG (BVerfG, Beschluss vom 5. Dezember 2001 - 2 BvR 527/99 -, BVerfGE 104, 220-238, juris, Rn. 36; BGH, Beschluss vom 30. August 2012 - V ZB 255/11 -, juris, Rn. 5).
  • BVerfG, 13.12.2005 - 2 BvR 447/05

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen freiheitsentziehende Maßnahmen nach

  • BVerfG, 10.02.1960 - 1 BvR 526/53

    Vormundschaft

  • BGH, 31.08.1995 - 4 StR 283/95

    BGH hebt Verurteilung des "Straßengehers von München" auf

  • BVerfG, 15.05.2002 - 2 BvR 2292/00

    Richtervorbehalt

  • BGH, 23.04.2002 - 1 StR 100/02

    Nötigung (Versperren einer Fahrbahn; verfassungskonforme Auslegung der Gewalt);

  • BVerfG, 26.06.1997 - 2 BvR 126/91

    Weitere Entscheidungen zur Zulässigkeit von Beschwerden gegen richterliche

  • OLG Celle, 14.09.2011 - 22 W 2/11

    Zulässigkeit der weiteren Beschwerde im Verfahren der Überprüfung eines

  • OLG Braunschweig, 30.08.2018 - 1 W 114/17

    Ingewahrsamnahme von Fußballfans - Gefahrenprognose: Ultra

  • OVG Bremen, 23.09.2014 - 1 A 45/12

    Rechtmäßigkeit eines sog. Ausnüchterungsgewahrsams - Ingewahrsamnahme;

  • BGH, 05.12.2012 - I ZB 48/12

    Die Heiligtümer des Todes

  • BGH, 04.12.2002 - 4 StR 103/02

    Rechtliche Verhinderung eines Richters am Unterschreiben des Urteils;

  • BayObLG, 06.07.1989 - BReg. 3 Z 22/89
  • BVerfG, 15.12.2020 - 1 BvR 2824/18

    Verfassungsbeschwerde gegen verwaltungsgerichtliche Entscheidung betreffend die

  • OLG Hamm, 30.08.2007 - 15 W 147/07

    Ingewahrsamnahme und fortdauernde Freiheitsentziehung eines Verdächtigen aufgrund

  • BGH, 30.08.2012 - V ZB 255/11

    Notwendigkeit eines Rehabilitierungsinteresses zur Feststellung der

  • BVerfG, 14.02.2017 - 1 BvR 2639/15

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die Abweisung eines

  • OLG Braunschweig, 01.06.2023 - 3 W 900/22

    Gefahr; gegenwärtige Gefahr; Gefahrenbegriff; qualifizierter Gefahrenbegriff;

    Daher ist die Beschwerde vom 29. August 2022 als statthafter Fortsetzungsfeststellungsantrag im Sinne des § 62 FamFG auszulegen (vgl. OLG Braunschweig, Beschluss vom 8. März 2021 - 3 W 104/20 -, juris, Rn. 44 m.w.N.; Neuhäuser , in: BeckOK PolR Nds, 26. Edition, Stand 1. Februar 2023, § 24 NPOG, Rn. 68 m.w.N.).

    Der qualifizierte Gefahrenbegriff der gegenwärtigen Gefahr stellt besondere Anforderungen an die zeitliche Nähe des Schadenseintritts und dessen Wahrscheinlichkeit; der Eintritt des Schadens muss "sofort und fast mit Gewissheit" zu erwarten sein ( OLG Braunschweig, Beschluss vom 5. März 2021 - 3 W 104/20 -, NVwZ-RR 2021, 573 [574 Rn. 47] m.w.N.; OVG Lüneburg Beschluss vom 15. April 2021 - 11 ME 48/21 -, juris, Rn. 13 m.w.N.; Ullrich , in: BeckOK PolR Nds, 26. Edition, Stand 1. Februar 2023, § 2 NPOG, Rn.75 f.).

  • OLG Braunschweig, 16.03.2023 - 3 W 532/22

    Gefahr; gegenwärtige Gefahr; Gefahrenbegriff; qualifizierter Gefahrenbegriff;

    Vor diesem Hintergrund ist die Beschwerde als statthafter Fortsetzungsfeststellungsantrag im Sinne des § 62 FamFG auszulegen (vgl. OLG Braunschweig, Beschluss vom 8. März 2021 - 3 W 104/20 -, juris, Rn. 44 m.w.N.; Neuhäuser , in: BeckOK PolR Nds, 26. Edition, Stand 1. Februar 2023, § 24 NPOG, Rn. 68 m.w.N.).

    Der qualifizierte Gefahrenbegriff der gegenwärtigen Gefahr stellt besondere Anforderungen an die zeitliche Nähe des Schadenseintritts und dessen Wahrscheinlichkeit; der Eintritt des Schadens muss "sofort und fast mit Gewissheit" zu erwarten sein ( OLG Braunschweig, Beschluss vom 5. März 2021 - 3 W 104/20 -, NVwZ-RR 2021, 573 [574 Rn. 47] m.w.N.; OVG Lüneburg Beschluss vom 15. April 2021 - 11 ME 48/21 -, juris, Rn. 13 m.w.N.; Ullrich , in: BeckOK PolR Nds, 26. Edition, Stand 1. Februar 2023, § 2 NPOG, Rn.75 f.).

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