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   OLG Braunschweig, 05.07.2012 - Ws 176/12   

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https://dejure.org/2012,21270
OLG Braunschweig, 05.07.2012 - Ws 176/12 (https://dejure.org/2012,21270)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 05.07.2012 - Ws 176/12 (https://dejure.org/2012,21270)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 05. Juli 2012 - Ws 176/12 (https://dejure.org/2012,21270)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 63 StGB; § 67e Abs. 1 StGB; § 67e Abs. 2 StGB
    Zulässigkeit einer Überschreitung der Regelüberprüfungsfrist zur Fortdauer der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus aufgrund eines Terminsverlegungsantrag des Verteidigers

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit einer Überschreitung der Regelüberprüfungsfrist zur Fortdauer der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus aufgrund eines Terminsverlegungsantrag des Verteidigers

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 63; StGB § 67e Abs. 1; StGB § 67e Abs. 2
    Zulässigkeit der Überschreitung der Regelüberprüfungsfrist zur Fortdauer der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus aufgrund Terminsverlegungsantrag des Verteidigers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerfG, 29.11.2011 - 2 BvR 1665/10

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus; Fortdauerentscheidung;

    Auszug aus OLG Braunschweig, 05.07.2012 - Ws 176/12
    Die von Art. 2 Abs. 2 GG verfassungsrechtlich in besonderem Maße geschützte Freiheit der Person darf nur aus besonders gewichtigen Gründen und unter strengen formellen Gewährleistungen eingeschränkt werden, wobei die gesetzlichen Vorschriften des Straf- und Strafverfahrensrechts, die einen Eingriff in das Freiheitsrecht gestatten, zugleich eine freiheitsgewährleistende Funktion deshalb haben, weil sie dem Eingriff Grenzen setzen (BVerfG, Beschluss vom 29.11.2011 - 2 BvR 1665/10; juris; BVerfG, StraFo 2012, Seite 176ff).

    Auch die Überschreitung der in § 67e StGB gesetzlich festgesetzten Höchstfrist kann deshalb das Grundrecht auf Freiheit der Person verletzen, wenn es sich um eine nicht mehr vertretbare Fehlhaltung gegenüber dem das Grundrecht sichernden Verfahrensrecht handelt, die auf eine grundsätzlich unrichtige Anschauung von der Bedeutung des Grundrechts schließen lässt (BVerfG, Beschluss vom 29.11.2011, 2 BvR 1665/10; juris).

    Selbst dann, wenn eine Anhörung durch die Berichterstatterin allein womöglich früher hätte erfolgen können, vermag der Senat deshalb hierin keine nicht mehr vertretbare Fehlhaltung gegenüber dem das Grundrecht sichernden Verfahrensrecht, die auf eine grundsätzlich unrichtige Anschauung von der Bedeutung des Grundrechts schließen lässt, zu erkennen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 29.11.2011, 2 BvR 1665/10; juris).

  • OLG Frankfurt, 02.02.2010 - 3 Ws 81/10

    Pflichtverteidigerbestellung für Überprüfungsverfahren nach §§ 67 e I, 67 d II

    Auszug aus OLG Braunschweig, 05.07.2012 - Ws 176/12
    Dies folgt aus der Entscheidung des Gesetzgebers, nur in den Fällen des § 463 Abs. 3 S. 5 StPO und bei der Regelüberprüfung nach fünfjähriger Unterbringungsdauer (§ 463 Abs. 4 S. 1 StPO) die Bestellung eines Pflichtverteidigers vorzuschreiben (so auch Senat: Ws 333/10 und Ws 122/11; OLG Frankfurt, Beschluss vom 02.02.2010, 3 Ws 81/10, juris, Rn. 5).

    Denn bei einer solchen Person muss grundsätzlich angenommen werden, dass sie bei der erforderlichen Anhörung nicht in der Lage ist, sich mit der Stellungnahme der Klinik auseinanderzusetzen und die Argumente, die zu ihren Gunsten sprechen, darzulegen (OLG Frankfurt, Beschluss vom 02.02.2010, 3 Ws 81/10, juris, Rn. 5; Senatsbeschluss vom 31.05.2011, Ws 128/11; bislang unveröffentlicht).

  • BVerfG, 27.03.2012 - 2 BvR 2258/09

    Ausschluss der Anrechnung von Maßregelvollzugszeiten auf verfahrensfremde

    Auszug aus OLG Braunschweig, 05.07.2012 - Ws 176/12
    Die von Art. 2 Abs. 2 GG verfassungsrechtlich in besonderem Maße geschützte Freiheit der Person darf nur aus besonders gewichtigen Gründen und unter strengen formellen Gewährleistungen eingeschränkt werden, wobei die gesetzlichen Vorschriften des Straf- und Strafverfahrensrechts, die einen Eingriff in das Freiheitsrecht gestatten, zugleich eine freiheitsgewährleistende Funktion deshalb haben, weil sie dem Eingriff Grenzen setzen (BVerfG, Beschluss vom 29.11.2011 - 2 BvR 1665/10; juris; BVerfG, StraFo 2012, Seite 176ff).
  • BVerfG, 08.10.1985 - 2 BvR 1150/80

    Fortdauer der Unterbringung

    Auszug aus OLG Braunschweig, 05.07.2012 - Ws 176/12
    Auch und gerade gilt dies für einen schuldunfähigen oder (wie vorliegend) in seiner Schuldfähigkeit erheblich beeinträchtigten Straftäter, von dem befürchtet werden muss, dass er zukünftig infolge seiner Erkrankung weitere erhebliche Straftaten begehen würde und der deshalb in einem psychiatrischen Krankenhaus (§ 63 StGB) untergebracht ist (BVerfGE 70, 297, 307).
  • BVerfG, 25.09.2001 - 2 BvR 1152/01

    Fragen der Pflichtverteidigung im Strafverfahren - Recht auf faires Verfahren

    Auszug aus OLG Braunschweig, 05.07.2012 - Ws 176/12
    Als Ausfluss dieses Fairnessgebots ist es zudem das anerkannte und jederzeit zu schützende Recht eines Betroffenen, sich in jeder Lage des Verfahrens des Beistand eines Verteidigers seines Vertrauens bedienen zu können (BVerfG, Beschluss vom 25.09.2001 - 2 BvR 1152/01; juris), wobei dieses Interesse - gerade in mit Freiheitsentzug verbundenen Sachen - mit dem Gebot der besonderen Verfahrensbeschleunigung abzuwägen ist (Beschluss des Senats vom 17.03.2008, Ss 33/08, StV 2008, 293ff).
  • BVerfG, 14.10.2004 - 2 BvR 1481/04

    EGMR-Entscheidungen

    Auszug aus OLG Braunschweig, 05.07.2012 - Ws 176/12
    Die Beiordnung eines Pflichtverteidigers ist in diesen Fällen - sofern nicht besondere Umstände vorliegen - nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte zu Artikel 5 Abs. 4 EMRK (EGMR NJW 1992, 2945, 2946), dessen Entscheidungen bei der Auslegung der nationalen Vorschriften zu berücksichtigen sind (BVerfG, IStR 2005, S. 31, 33), geboten.
  • EGMR, 12.05.1992 - 13770/88

    MEGYERI c. ALLEMAGNE

    Auszug aus OLG Braunschweig, 05.07.2012 - Ws 176/12
    Die Beiordnung eines Pflichtverteidigers ist in diesen Fällen - sofern nicht besondere Umstände vorliegen - nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte zu Artikel 5 Abs. 4 EMRK (EGMR NJW 1992, 2945, 2946), dessen Entscheidungen bei der Auslegung der nationalen Vorschriften zu berücksichtigen sind (BVerfG, IStR 2005, S. 31, 33), geboten.
  • OLG Braunschweig, 17.03.2008 - Ss 33/08

    Absoluter Revisionsgrund im Strafverfahren: Verteidigungsbeschränkung durch

    Auszug aus OLG Braunschweig, 05.07.2012 - Ws 176/12
    Als Ausfluss dieses Fairnessgebots ist es zudem das anerkannte und jederzeit zu schützende Recht eines Betroffenen, sich in jeder Lage des Verfahrens des Beistand eines Verteidigers seines Vertrauens bedienen zu können (BVerfG, Beschluss vom 25.09.2001 - 2 BvR 1152/01; juris), wobei dieses Interesse - gerade in mit Freiheitsentzug verbundenen Sachen - mit dem Gebot der besonderen Verfahrensbeschleunigung abzuwägen ist (Beschluss des Senats vom 17.03.2008, Ss 33/08, StV 2008, 293ff).
  • OLG Hamm, 19.12.2001 - 2 BL 221/01

    Haftprüfung durch das Oberlandesgericht, wichtiger Grund, Fortdauer der

    Auszug aus OLG Braunschweig, 05.07.2012 - Ws 176/12
    Für die Fälle einer Haftentscheidung gem. §§ 121, 122 StPO (besondere Haftprüfung) ist hierzu anerkannt, dass der Anspruch eines Betroffenen auf Beistand seines von ihm gewählten Verteidigers zwar nicht geeignet ist, Untersuchungshaft unbegrenzt über sechs Monate hinaus zu rechtfertigen (vgl. bspw.: OLG Hamm, Beschluss vom 19.12.2001, 2 BL 221/01; juris; Beschluss vom 02.03.2006, 2 Ws 56/06; juris), jedoch dies grundsätzlich ein "anderer wichtiger Grund" i.S.v. § 121 StPO sein kann.
  • OLG Hamm, 02.03.2006 - 2 Ws 56/06

    Haftbeschwerde, Terminierung; zu lange Verfahrensdauer; Beschleunigungsgrundsatz;

    Auszug aus OLG Braunschweig, 05.07.2012 - Ws 176/12
    Für die Fälle einer Haftentscheidung gem. §§ 121, 122 StPO (besondere Haftprüfung) ist hierzu anerkannt, dass der Anspruch eines Betroffenen auf Beistand seines von ihm gewählten Verteidigers zwar nicht geeignet ist, Untersuchungshaft unbegrenzt über sechs Monate hinaus zu rechtfertigen (vgl. bspw.: OLG Hamm, Beschluss vom 19.12.2001, 2 BL 221/01; juris; Beschluss vom 02.03.2006, 2 Ws 56/06; juris), jedoch dies grundsätzlich ein "anderer wichtiger Grund" i.S.v. § 121 StPO sein kann.
  • OLG Bremen, 12.09.2011 - Ws 122/11
  • OLG Nürnberg, 24.06.2013 - 1 Ws 268/13

    Causa Mollath: Beschwerde wegen angeblicher Untätigkeit des Gerichts unzulässig

    Mit Inkrafttreten der §§ 198 ff GVG ist für dieses von der Rechtsprechung zur vorherigen Rechtslage entwickelte Institut der Unterlassungsbeschwerde kein Raum mehr (einhellige Rspr., vgl. BGH NJW 2013, 205; OLG Frankfurt, Beschluss vom 10.4.2013 - 3 Ws 245/13; OLG Rostock Beschluss vom 25.7.2012 - I Ws 176/12 - zitiert jeweils nach juris; Meyer-Goßner StPO, 56. Aufl. § 304 Rn. 3 m.w.N.).
  • OLG Braunschweig, 20.06.2017 - 1 Ws 156/17

    Beiordnung eines Pflichtverteidigers im Maßregelvollstreckungsverfahren

    Es entspricht weiter der Rechtsprechung des Senates, dass demjenigen, der wegen einer Straftat, für die er wegen einer Geisteskrankheit nicht verantwortlich gemacht werden kann (§ 20 StGB), im Verfahren über die Fortdauer der Unterbringung regelmäßig - analog § 140 Abs. 2 StPO - ein Verteidiger zu bestellen ist, wenn die Erkrankung und damit der Zustand gemäß § 20 StGB fortdauert (OLG Braunschweig, Beschluss vom 05.07.2012 - Ws 176/12, juris, Rn. 26).
  • KG, 31.01.2018 - 5 Ws 240/17

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus: Überschreitung der Frist zur

    Dies kann im Beschwerdeverfahren nachgeholt werden und gefährdet nicht den Bestand der angefochtenen Entscheidung (vgl. OLG Braunschweig, Beschluss vom 5. Juli 2012 - Ws 176/12 - juris).
  • OLG München, 19.03.2013 - 4 VAs 8/13

    Strafvollzugssachen in Bayern: Statthaftigkeit der Untätigkeitsrechtsbeschwerde

    An seiner früheren Rechtsprechung hält der Senat deshalb in Übereinstimmung mit der nunmehrigen obergerichtlichen Rechtsprechung (Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, Beschluss vom 19.3.2012 -Gz.: 3 Vollz (Ws) 9/12 zitiert nach juris dort Rdn 2 und 3; OLG Rostock Beschluss vom 25.7.2012 - Gz.: I Ws 176/12 zitiert nach juris dort Leitsatz Nr. 3 und Rdn.12; Oberverwaltungsgericht für das Land Mecklenburg-Vorpommern Beschluss vom 23.1.2012 - Gz.: 1 O 4/12 u.a. zitiert nach juris dort Rdn. 3 und 4 m.w.N.) nicht mehr fest.
  • OLG München, 21.03.2013 - 4 VAs 5/13

    Strafvollzug: Verzögerungsrüge bei richterlicher Untätigkeit

    An seiner früheren Rechtsprechung hält der Senat deshalb in Übereinstimmung mit der nunmehrigen obergerichtlichen Rechtsprechung (Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, Beschluss vom 19.3.2012 -Gz.: 3 Vollz (Ws) 9/12 zitiert nach juris dort Rdn 2 und 3; OLG Rostock Beschluss vom 25.7.2012 - Gz.: I Ws 176/12 zitiert nach juris dort Leitsatz Nr. 3 und Rdn.12; Oberverwaltungsgericht für das Land Mecklenburg-Vorpommern Beschluss vom 23.1.2012 - Gz.: 1 O 4/12 u. a. zitiert nach juris dort Rdn. 3 und 4 m. w. N.) nicht mehr fest.
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