Rechtsprechung
OLG Braunschweig, 05.08.2014 - 1 Ws 133/14 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
StGB § 67d Abs. 2; StGB § 67d Abs. 6 S. 1 Alt. 1
Unzureichende Medikamenteneinnahme als Grund für die Anordnung der Fortdauer der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Unzureichende Medikamenteneinnahme als Grund für die Anordnung der Fortdauer der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 67d Abs. 2; StGB § 67d Abs. 6 S. 1 Alt. 1
Anordnung der Fortdauer einer Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus bei Verweigerung einer Depotmedikation - rechtsportal.de
StGB § 67d Abs. 2 ; StGB § 67d Abs. 6 S. 1 Alt. 1
Unzureichende Medikamenteneinnahme als Grund für die Anordnung der Fortdauer der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Anordnung der Fortdauer einer Unterbringung bei Verweigerung einer Depotmedikation
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Unterbringung in psychiatrischem Krankenhaus bei unzuverlässiger Medikamenteneinnahme
Verfahrensgang
- LG Göttingen, 01.04.2014 - 51 StVK 38/14
- OLG Braunschweig, 05.08.2014 - 1 Ws 133/14
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BVerfG, 08.10.1985 - 2 BvR 1150/80
Fortdauer der Unterbringung
Auszug aus OLG Braunschweig, 05.08.2014 - 1 Ws 133/14
Je länger die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus andauert, umso strenger werden die Voraussetzungen für die Verhältnismäßigkeit des Freiheitsentzugs (BVerfG, Urteil vom 08.10.1985, 2 BvR 1150/80, 2 BvR 2504/82, juris, Rn. 43). - KG, 07.05.2001 - 5 Ws 23/01
Auszug aus OLG Braunschweig, 05.08.2014 - 1 Ws 133/14
Das geforderte Maß der Wahrscheinlichkeit einer günstigen Prognose hängt maßgeblich von dem Gewicht des bei einem Rückfall bedrohten Rechtsgutes ab (KG; Beschluss vom 07.05.2001, 1 AR 43/01, 5 Ws 23/01, juris, Rn. 3).
- KG, 23.02.2018 - 5 Ws 11/18
Prüfung der Aussetzungsreife bei einer Unterbringung in einem psychiatrischen …
Bei der Abwägung der widerstreitenden Interessen ist zu beachten, dass einerseits das erforderliche Maß an Gewissheit künftigen straffreien Verhaltens wesentlich vom Gewicht des bei einem Rückfall bedrohten Rechtsgutes abhängt, andererseits sich aber die Dauer der Unterbringung dahingehend relativierend auswirkt, dass bei einem bereits lang dauernden Freiheitsentzug etwaige Zweifel an einer günstigen Kriminalprognose leichter überwunden und Risiken in Kauf genommen werden müssen, um dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit in der gebotenen Weise Rechnung zu tragen (OLG Braunschweig, Beschlüsse vom 24. September 2014 - 1 Ws 206/12 -, juris Rdnr. 56, und 5. August 2014 - 1 Ws 133/14 -, juris Rdnr. 15; OLG Bamberg…, Beschluss vom 26. Februar 2014 - 1 Ws 52/14 -, juris Rdnr. 19).