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   OLG Braunschweig, 07.04.2010 - 3 U 26/09   

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https://dejure.org/2010,13959
OLG Braunschweig, 07.04.2010 - 3 U 26/09 (https://dejure.org/2010,13959)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 07.04.2010 - 3 U 26/09 (https://dejure.org/2010,13959)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 07. April 2010 - 3 U 26/09 (https://dejure.org/2010,13959)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 709 Abs. 1 BGB; § 710 BGB; § 712 Abs. 1 BGB
    Zulässigkeit der Entziehung der Geschäftsführungsbefugnis eines BGB-Gesellschafters

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit der Entziehung der Geschäftsführungsbefugnis eines BGB-Gesellschafters

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 712 Abs. 1; BGB § 709 Abs. 1; BGB § 710
    Zulässigkeit der Entziehung der Geschäftsführungsbefugnis eines BGB -Gesellschafters

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2010, 2402
  • NZG 2010, 1104
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 30.06.1966 - KZR 5/65

    Preisbindung für Schallplatten

    Auszug aus OLG Braunschweig, 07.04.2010 - 3 U 26/09
    Neben dem eindeutigen Wortlaut, auf dessen herausgehobene Bedeutung bei der Gesetzesauslegung der Bundesgerichtshof mit Recht verwiesen hat (BGHZ 46, 74, 76), spricht auch die historische Auslegung gegen eine Anwendung von § 712 Abs. 1 BGB auf Fälle gesetzlicher Gesamtgeschäftsführungsbefugnis.
  • BGH, 28.05.1990 - II ZR 245/89

    Beschwer bei Klage gegen die Abberufung als Geschäftsführer einer GmbH

    Auszug aus OLG Braunschweig, 07.04.2010 - 3 U 26/09
    Der Streitwert für das Berufungsverfahren war gemäß § 3 ZPO an dem Interesse des Klägers auszurichten, gemeinsam mit dem Beklagten die Geschäfte der GbR zu führen (BGH NJW-RR 1990, S. 1123, 1124 [BGH 28.05.1990 - II ZR 245/89] ; NJW-RR 1995, 1502).
  • BGH, 11.02.2008 - II ZR 67/06

    Wichtiger Grund für die Entziehung der Geschäftsführerbefugnis

    Auszug aus OLG Braunschweig, 07.04.2010 - 3 U 26/09
    Die Abberufung eines Geschäftsführers gemäß § 712 Abs. 1 BGB nach zuvor übertragener Geschäftsführung führt - darauf hat der Bundesgerichtshof zutreffend hingewiesen (BGH II ZR 67/06, Urt. v. 11.02.2008, juris, Rn. 12) - indes regelmäßig zur Anwendung der gesetzlichen Vorschrift des § 709 BGB : Der zuvor privilegierte Geschäftsführer bleibt mithin nach der Entziehung weiterhin - nun allerdings gemeinsam mit den übrigen Geschäftsführern - zur Geschäftsführung befugt.
  • BVerfG, 11.10.1978 - 1 BvR 84/74

    Sachverständigenhaftung

    Auszug aus OLG Braunschweig, 07.04.2010 - 3 U 26/09
    Die Befugnis zu einer solchen Rechtsfortbildung contra legem besteht aber nicht unbegrenzt ( BVerfG Beschluss vom 11.10.1978, 1 BvR 84/74 , juris, Rn.27) und setzt zumindest voraus, dass ein dringendes Regelungsbedürfnis besteht und die Gesetzestreue des Richters gleichzeitig eine erhebliche Einbuße an Gerechtigkeit bedeuten würde (BVerfGE 34, 269, 290 ff. [BVerfG 14.02.1973 - 1 BvR 112/65] ); beide Voraussetzungen sind nicht gegeben:.
  • OLG Köln, 16.08.2005 - 3 U 7/05

    Entziehung der alleinigen Geschäftsführungs- und Vertretungsbefugnis aus

    Auszug aus OLG Braunschweig, 07.04.2010 - 3 U 26/09
    Dieses Erfordernis allein steht der Wirksamkeit des Beschlusses über die Entziehung der Geschäftsführungsbefugnis jedoch nicht entgegen, weil der Kläger als Betroffener vom Stimmrecht ausgeschlossen ist (vgl. OLG Köln, Urteil vom 16.08.2005, 3 U 7/05 , juris, Rn. 20; Münchner Kommentar Ulmer/Schäfer, 5. Aufl., § 712 BGB Rn.13; Jauernig/Stürner, BGB , 13. Auf.
  • BVerfG, 14.02.1973 - 1 BvR 112/65

    Soraya

    Auszug aus OLG Braunschweig, 07.04.2010 - 3 U 26/09
    Die Befugnis zu einer solchen Rechtsfortbildung contra legem besteht aber nicht unbegrenzt ( BVerfG Beschluss vom 11.10.1978, 1 BvR 84/74 , juris, Rn.27) und setzt zumindest voraus, dass ein dringendes Regelungsbedürfnis besteht und die Gesetzestreue des Richters gleichzeitig eine erhebliche Einbuße an Gerechtigkeit bedeuten würde (BVerfGE 34, 269, 290 ff. [BVerfG 14.02.1973 - 1 BvR 112/65] ); beide Voraussetzungen sind nicht gegeben:.
  • BGH, 22.05.1995 - II ZR 247/94

    Antrag auf Erhöhung der Beschwer auf mehr als 60.000 DM; Wirksamkeit der

    Auszug aus OLG Braunschweig, 07.04.2010 - 3 U 26/09
    Der Streitwert für das Berufungsverfahren war gemäß § 3 ZPO an dem Interesse des Klägers auszurichten, gemeinsam mit dem Beklagten die Geschäfte der GbR zu führen (BGH NJW-RR 1990, S. 1123, 1124 [BGH 28.05.1990 - II ZR 245/89] ; NJW-RR 1995, 1502).
  • BGH, 27.04.2009 - II ZR 167/07

    Zulässigkeit der Anfechtungsklage gegen einen Vorrratsbeschluss

    Auszug aus OLG Braunschweig, 07.04.2010 - 3 U 26/09
    Auch ist anerkannt, dass ein beratungsbedürftiger Gesellschafter einen zur Verschwiegenheit verpflichteten Berater zur Gesellschafterversammlung hinzuziehen kann (BGH DB 2009, 1227, 1229).
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