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   OLG Braunschweig, 07.11.2011 - Ws 316/11   

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https://dejure.org/2011,15419
OLG Braunschweig, 07.11.2011 - Ws 316/11 (https://dejure.org/2011,15419)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 07.11.2011 - Ws 316/11 (https://dejure.org/2011,15419)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 07. November 2011 - Ws 316/11 (https://dejure.org/2011,15419)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Burhoff online

    Haftgrund, Wiederholungsgefahr, schwerwiegenden Beeinträchtigung der Rechtsordnung

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 112a Abs. 1 Nr. 2 StPO; § 243 Abs. 1 Nr. 1, 3 StGB
    Ausscheiden einer Katalogtat als Anlasstat für die Annahme des Haftgrundes der Wiederholungsgefahr i.S.d. § 112a StPO bei Vorliegen einer Straferwartung von mindestens einem Jahr

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ausscheiden einer Katalogtat als Anlasstat für die Annahme des Haftgrundes der Wiederholungsgefahr i.S.d. § 112a StPO bei Vorliegen einer Straferwartung von mindestens einem Jahr

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ausscheiden einer Katalogtat als Anlasstat für die Annahme des Haftgrundes der Wiederholungsgefahr i.S.d. § 112a StPO bei Vorliegen einer Straferwartung von mindestens einem Jahr

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation)

    Wiederholungsgefahr bei Beutewert von 700 bzw. 1.300 ?

  • kuczyfu.de PDF (Leitsatz und Auszüge)

    StPO § 112a Abs. 1 Nr. 1, StGB §§ 242, 243
    Haftgrund der Wiederholungsgefahr

Papierfundstellen

  • StV 2012, 352
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Braunschweig, 29.05.2008 - Ws 188/08

    Einheitsjugendstrafe

    Auszug aus OLG Braunschweig, 07.11.2011 - Ws 316/11
    Eine Katalogtat scheidet als Anlasstat aus, wenn ihr (der Einzeltat) nicht mindestens eine Straferwartung von einem Jahr zukommt ( OLG Braunschweig, Beschluss vom 29.05.2008, Ws 188/08 , [...], Rdnr. 6); daran fehlt es.
  • OLG Frankfurt, 12.01.2000 - 1 Ws 161/99
    Auszug aus OLG Braunschweig, 07.11.2011 - Ws 316/11
    Die schwerwiegende Beeinträchtigung der Rechtsordnung darf sich bei tatmehrheitlicher Begehung mehrere Straftaten nicht auf das Gesamtunrecht, sondern auf die jeweilige Einzeltat als Anlasstat beziehen (OLG Frankfurt, Beschluss vom 12.01.2000, 1 Ws 161/99, [...], Rdnr. 13; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 06.04.2001, 3 Ws 31/01 , [...], Rdnr. 12).
  • OLG Karlsruhe, 06.04.2001 - 3 Ws 31/01

    Anforderungen an Haftbefehl; Informations- und Umgrenzungsfunktion; Beschwerde;

    Auszug aus OLG Braunschweig, 07.11.2011 - Ws 316/11
    Die schwerwiegende Beeinträchtigung der Rechtsordnung darf sich bei tatmehrheitlicher Begehung mehrere Straftaten nicht auf das Gesamtunrecht, sondern auf die jeweilige Einzeltat als Anlasstat beziehen (OLG Frankfurt, Beschluss vom 12.01.2000, 1 Ws 161/99, [...], Rdnr. 13; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 06.04.2001, 3 Ws 31/01 , [...], Rdnr. 12).
  • OLG Karlsruhe, 15.06.2016 - 2 Ws 193/16

    Beihilfe zum Einbruchsdiebstahl durch Wachestehen: Voraussetzungen für den Erlass

    Erfasst werden durch diese Einschränkung nur solche Straftaten, die ihrer Schwere nach mindestens in der oberen Hälfte der von dem Katalog des § 112a Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 StPO erfassten Tatmuster einstufen sind (vgl. OLG Karlsruhe, NStZ-RR 2006, 210; Beschluss vom 26.06.2007, 3 Ws 219/07; OLG Braunschweig, StV 2012, 352; OLG Bremen, StV 2013, 773, 775).

    Eine Erheblichkeit im Sinne des § 112a Abs. 1 Nr. 2 StPO liegt insoweit (auch) bei einem Einbruchsdiebstahl in einen Geschäftsraum, dessen immaterielle Auswirkungen auf einen Geschädigten mit einem Wohnungseinbruchsdiebstahl (zum Haftgrund der Wiederholungsgefahr insoweit OLG Celle, Beschluss vom 19.12.2013, 1 Ws 561/13) typischerweise nicht zu vergleichen sind, eher fern, wenn die Schadenssumme im Einzelfall jedenfalls 1.000 Euro nicht übersteigt (vgl. OLG Köln, StV 1996, 158; OLG Jena, NStZ-RR 2009, 143 f.; OLG Frankfurt, StV 2010, 583; OLG Braunschweig, StV 2012, 352; siehe auch OLG Karlsruhe, NStZ-RR 2006, 210, sowie - für Betrugstaten - OLG Hamm, StV 2010, 291, 292; OLG Naumburg, NStZ-RR 2013, 49; KG, NStZ-RR 2015, 115; weniger streng OLG Saarbrücken, Beschluss vom 27.05.2008, 1 Ws 107/08).

  • OLG Braunschweig, 04.04.2013 - Ws 84/13

    Anforderungen an die Geltendmachung des Haftgrundes der Wiederholungsgefahr

    Die Straferwartung von mehr als einem Jahr bezieht sich jedoch bei Tatmehrheit auf die Gesamtstrafe und nicht auf die Einzelstrafen (Aufgabe: Senat Beschluss vom 07.11.2011, Ws 316/11 = StV 2012, 352).

    Er beantragt die Aufhebung des Haftbefehls und bringt hierzu vor, dass der Haftgrund der Wiederholungsgefahr nicht vorliege, weil eine Katalogtat nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats (Ws 188/08 und Ws 316/11) nur dann als Anlasstat in Betracht komme, wenn jeder Einzeltat eine Straferwartung von mehr als einem Jahr zukomme.

    Soweit der Senat im Beschluss vom 07. November 2011 (Ws 316/11 = StV 2012, 352) - nicht tragend (die Haftbefehlsaufhebung erfolgte in jenem Fall mangels schwerwiegend beeinträchtigender Straftaten) - für die notwendige Straferwartung auf die Einzeltat abgestellt hat, wird daran nicht festgehalten.

  • OLG Oldenburg, 17.12.2014 - 1 Ws 625/14

    Wiederholungsgefahr, U-Haft, Haftgrund, Deliktsschwere

    Dies gilt auch für die in § 112a Abs. 1 Nr. 2 StPO bestimmte Straferwartung von 1 Jahr Freiheitsstrafe (OLG Braunschweig, Beschluss vom 7. November 2011 - Ws 316/11, StV 2012, 352).
  • OLG Brandenburg, 28.03.2022 - 1 Ws 33/22

    Zweitausend Euro Wertgrenze bei schwerwiegender Störung der Rechtsordnung nach §

    Da die in den Katalog des § 112a Abs. 1 S. 1 Ziff. 2 StPO aufgenommenen Straftaten schon generell schwerwiegender Natur sind, der Kreis der Delikte indessen durch das Merkmal der schwerwiegenden Beeinträchtigung der Rechtsordnung noch weiter eingeschränkt werden soll, können nur Taten überdurchschnittlichen Schweregrads als Anlasstaten eingestuft werden (OLG Hamm NStZ-RR 2015, 115, 116; OLG Frankfurt StV 2016, 816 f.; Graf in: Karlsruher Kommentar, StPO, 8. Auflage, zu § 112a, Rz. 14a), also solche, die mindestens in der oberen Hälfte der mittelschweren Kriminalität liegen (OLG Braunschweig StV 2012, 352 f.; OLG Frankfurt a. a. O.).
  • OLG Nürnberg, 31.01.2013 - 2 Ws 17/13

    Entscheidung über die bedingte Entlassung aus der Unterbringung in einem

    Die hiergegen eingelegte sofortige Beschwerde des Verurteilten hat das Oberlandesgericht München mit Beschluss vom 18.4.2011 (1 Ws 316/11) als unbegründet verworfen.
  • LG Braunschweig, 10.06.2015 - 13 Qs 109/15

    Untersuchungshaft: Haftgrund der Wiederholungsgefahr bei gewerbsmäßigem

    Die schwerwiegende Beeinträchtigung der Rechtsordnung darf sich bei tatmehrheitlicher Begehung mehrere Straftaten nicht auf das Gesamtunrecht, sondern auf die jeweilige Einzeltat als Anlasstat beziehen (OLG Frankfurt, Beschluss vom 12.01.2000, 1 Ws 161/99, juris, Rdnr. 13; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 06.04.2001, 3 Ws 31/01, juris, Rdnr. 12; OLG Braunschweig, Beschluss v. 07.11.2011, Ws 316/11, juris).
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