Rechtsprechung
OLG Braunschweig, 08.01.2003 - 3 U 272/01 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
Atypisch stille Gesellschaft: Anwendbarkeit der Grundsätze über die fehlerhafte Gesellschaft
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 230 HGB
Analogie; atypische stille Gesellschaft; Auseinandersetzungsanspruch; Auseinandersetzungsguthaben; Auskunftsanspruch; Bereicherungsanspruch; culpa in contrahendo; Einlageforderung; entsprechende Anwendung; fehlerhafte Gesellschaft; Grundsatz; Kapitalanlagegesellschaft; ... - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
HGB § 230
Rechtsfolgen einer fehlerhaften atypisch stillen Gesellschaft - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)
Auseinandersetzung, fehlerhafte Gesellschaft, Gesellschaftsrecht, stille Gesellschaft
Verfahrensgang
- LG Göttingen - 8 O 248/01
- OLG Braunschweig, 08.01.2003 - 3 U 272/01
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (15)
- BGH, 24.05.1993 - II ZR 136/92
Aufklärungspflichten gegenüber Arbeitnehmer bei vermögenswirksamen …
Auszug aus OLG Braunschweig, 08.01.2003 - 3 U 272/01
Das ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, die im Schrifttum umstritten ist, von der abzuweichen jedoch kein Grund besteht, auch bei der atypisch stillen Gesellschaft der Fall (BGHZ 8, 157; vgl. a. BGH NJW 1992, 2696, 2698; BGH NJW 1993, 2107; vgl. a. OLG Hamm NJW-RR 1999, 1415, 1417;… Staub/Zutt, HGB, 4. Aufl. § 230 Rn. 69).Da jedoch die Grundsätze über die fehlerhafte Gesellschaft eine rückwirkende Auflösung des Vertragsverhältnisses verbieten, kann auch der Schadensersatzberechtigte nur die sofortige Auseinandersetzung nach § 235 HGB und die Auszahlung des Auseinandersetzungsguthabens verlangen (BGH NJW 1993, 2107, 2108).
- BGH, 29.06.1992 - II ZR 284/91
Abgrenzung der atypischen stillen Gesellschaft von sonstigen Rechtsverhältnissen
Auszug aus OLG Braunschweig, 08.01.2003 - 3 U 272/01
Das ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, die im Schrifttum umstritten ist, von der abzuweichen jedoch kein Grund besteht, auch bei der atypisch stillen Gesellschaft der Fall (BGHZ 8, 157; vgl. a. BGH NJW 1992, 2696, 2698; BGH NJW 1993, 2107; vgl. a. OLG Hamm NJW-RR 1999, 1415, 1417;… Staub/Zutt, HGB, 4. Aufl. § 230 Rn. 69).Es besteht also bei Vorliegen eines Fehlers ggf. ein Kündigungsrecht mit der Folge der gesellschaftsrechtlichen Auseinandersetzung (…Ensthaler/GK-HGB 6. Aufl. § 105 Rn. 24; BGH NJW 1992, 2696, 2698).
- BGH, 29.06.1970 - II ZR 158/69
Anwendung der Grundsätze über die fehlerhafte Gesellschaft auf typische stille …
Auszug aus OLG Braunschweig, 08.01.2003 - 3 U 272/01
Dies gilt grundsätzlich auch für den Fall der Sittenwidrigkeit (BGHZ 55, 5, 8) und der Anfechtung wegen arglistiger Täuschung (BGHZ 26, 330, 335; BGH NJW 2001, 2118, 2720;… Heymann/Emmerich HGB, 2. Aufl. § 105 Rn. 88).Fälle dieser Art bilden der Gesetzesverstoß (BGHZ 62, 234, 241; 75, 214, 218), eine besonders grobe Sittenwidrigkeit oder der Umstand, dass sich ein Gesellschafter durch Drohung oder Täuschung einen überaus günstigen Gewinn- und Liquidationsanteil zugestehen lässt und ein deswegen in die Auseinandersetzungsrechnung einzustellender Schadensersatzanspruch keinen genügenden Ausgleich ermöglicht (BGHZ 55, 5, 9 f.).
- BGH, 24.09.1979 - II ZR 95/78
Stille Beteiligung an Apotheke
Auszug aus OLG Braunschweig, 08.01.2003 - 3 U 272/01
Fälle dieser Art bilden der Gesetzesverstoß (BGHZ 62, 234, 241; 75, 214, 218), eine besonders grobe Sittenwidrigkeit oder der Umstand, dass sich ein Gesellschafter durch Drohung oder Täuschung einen überaus günstigen Gewinn- und Liquidationsanteil zugestehen lässt und ein deswegen in die Auseinandersetzungsrechnung einzustellender Schadensersatzanspruch keinen genügenden Ausgleich ermöglicht (BGHZ 55, 5, 9 f.). - BGH, 25.03.1974 - II ZR 63/72
Stille Gesellschaft und Rechtsberatungsgesetz
Auszug aus OLG Braunschweig, 08.01.2003 - 3 U 272/01
Fälle dieser Art bilden der Gesetzesverstoß (BGHZ 62, 234, 241; 75, 214, 218), eine besonders grobe Sittenwidrigkeit oder der Umstand, dass sich ein Gesellschafter durch Drohung oder Täuschung einen überaus günstigen Gewinn- und Liquidationsanteil zugestehen lässt und ein deswegen in die Auseinandersetzungsrechnung einzustellender Schadensersatzanspruch keinen genügenden Ausgleich ermöglicht (BGHZ 55, 5, 9 f.). - BGH, 02.07.2001 - II ZR 304/00
Beteiligung an einer Publikums- BGB -Gesellschaft; Frist und Adressat für den …
Auszug aus OLG Braunschweig, 08.01.2003 - 3 U 272/01
Schließlich lässt sich die Notwendigkeit der Auseinandersetzung der stillen Gesellschaft auch nicht mit der Annahme umgehen, es stehe mit Sicherheit fest, dass der Kläger einen bestimmten Zahlungsbetrag verlangen könne (vgl. BGH DB 1977, 87, 89; NJW 2001, 2718) Da der Kläger am Verlust der Gesellschaft beteiligt ist (vgl. § 12 des Zeichnungsscheins) ist es nicht zwingend, dass der Kläger bei einer Auseinandersetzung mindestens seine Einlagen zurückfordern kann. - BFH, 26.02.2001 - VII B 265/00
Verwertungsverbot bei Telefonüberwachung
Auszug aus OLG Braunschweig, 08.01.2003 - 3 U 272/01
Dies gilt grundsätzlich auch für den Fall der Sittenwidrigkeit (BGHZ 55, 5, 8) und der Anfechtung wegen arglistiger Täuschung (BGHZ 26, 330, 335; BGH NJW 2001, 2118, 2720;… Heymann/Emmerich HGB, 2. Aufl. § 105 Rn. 88). - BGH, 29.11.1952 - II ZR 15/52
Anspruch auf Auseinandersetzung einer Gesellschaft; Beteiligung eines weiteren …
Auszug aus OLG Braunschweig, 08.01.2003 - 3 U 272/01
Das ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, die im Schrifttum umstritten ist, von der abzuweichen jedoch kein Grund besteht, auch bei der atypisch stillen Gesellschaft der Fall (BGHZ 8, 157; vgl. a. BGH NJW 1992, 2696, 2698; BGH NJW 1993, 2107; vgl. a. OLG Hamm NJW-RR 1999, 1415, 1417;… Staub/Zutt, HGB, 4. Aufl. § 230 Rn. 69). - BGH, 22.04.1997 - XI ZR 191/96
Gewinnspiele nach dem "Schneeballsystem" sind sittenwidrig
Auszug aus OLG Braunschweig, 08.01.2003 - 3 U 272/01
Ein Schneeballsystem liegt beispielsweise bei einem Spielsystem vor, das darauf angelegt ist, dass die ersten Mitspieler einen (meist) sicheren Gewinn erzielen, während die große Masse der späteren Teilnehmer ihren Einsatz verlieren muss, weil angesichts des Vervielfältigungsfaktors in absehbarer Zeit keine neuen Mitspieler mehr gewonnen werden können (BGH NJW 1997, 2314, 2315). - BGH, 13.01.2000 - III ZR 62/99
Haftung des Vermittlers von Kapitalanlagen
Auszug aus OLG Braunschweig, 08.01.2003 - 3 U 272/01
Sollte der Zeuge C. den Kläger in der von ihm angegebenen Weise informiert haben, so wäre er seiner Verpflichtung nachgekommen, den Anlageinteressenten über diejenigen tatsächlichen Umstände, die für den Anlageentschluss von besonderer Bedeutung sind, richtig und vollständig aufzuklären (BGH NJW-RR 2000, 998). - OLG Hamm, 02.03.1999 - 27 U 257/98
Anfechtung der Einlagerückzahlung an stillen Gesellschafter durch den …
- BGH, 06.02.1958 - II ZR 210/56
synthetische Diamanten - Grundsätze der "faktischen Gesellschaft", Ausschluß auch …
- BGH, 03.02.1999 - VIII ZR 14/98
Anforderungen an substantiiertes Bestreiten
- BGH, 08.07.1976 - II ZR 34/75
Gründung einer stillen Gesellschaft - Kündigung der stillen Gesellschaft - …
- BGH, 04.07.2002 - V ZB 16/02
Zulässigkeit einer Rechtsbeschwerde zur Fortbildung des Rechts und zur Sicherung …