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   OLG Braunschweig, 08.02.2001 - 2 U 126/00   

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OLG Braunschweig, 08.02.2001 - 2 U 126/00 (https://dejure.org/2001,8370)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 08.02.2001 - 2 U 126/00 (https://dejure.org/2001,8370)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 08. Februar 2001 - 2 U 126/00 (https://dejure.org/2001,8370)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 543 Abs. 1 ZPO ; § 823 Abs. 1 BGB ; § 823 Abs. 2 BGB ; § 847 BGB ; § 1004 BGB ; § 812 Abs. 1 S. 1 2. Alt. BGB ; § 830 BGB ; § 185 StGB ; § 186 StGB
    Schadensersatz; Unerlaubte Handlung; Schmerzensgeld; Unterlassung; Schutzgesetz; Allgemeines Persönlichkeitsrecht; Privatsphäre; Prominent; Veröffentlichung; Buch; Roman; Kunstfreiheit

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schadensersatz; Unerlaubte Handlung; Schmerzensgeld; Unterlassung; Schutzgesetz; Allgemeines Persönlichkeitsrecht; Privatsphäre; Prominent; Veröffentlichung; Buch; Roman; Kunstfreiheit

  • Judicialis

    ZPO § 543 Abs. 1; ; BGB § 823 Abs. 1; ; BGB § 823 Abs. 2; ; BGB § 847; ; BGB § 1004; ; BGB § 812 Abs. 1 Satz 1, 2. Alt.; ; BGB § 823; ; BGB § 830; ; StGB § 185; ; StGB § 186

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts; Schutz der Privat- und der Intimsphäre

Verfahrensgang

  • LG Braunschweig - 9 O 1 1706/99
  • OLG Braunschweig, 08.02.2001 - 2 U 126/00
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 03.06.1975 - VI ZR 123/74

    Voraussetzungen des zivilrechtlichen Anspruchs auf Unterlassung - Rufschädigung

    Auszug aus OLG Braunschweig, 08.02.2001 - 2 U 126/00
    Es kommt auch nicht darauf an, inwieweit das Werk künstlerischen Ansprüchen tatsächlich genügt, die Kunstfreiheit kann auch ein solches ohne besondere Gestaltungshöhe für sich in Anspruch nehmen (vgl. BVerfG NJW 87, 2661; BGH NJW 75, 1882, 1883f; OLG Stuttgart NJW 89.396).

    Die allein objektive Eignung eines Textes als Vorwurf gegen den Verletzten hat noch nicht den Entfall des Schützes der Kunstfreiheit zur Folge; sie bewirkt lediglich, daß das Interesse des Betroffenen an wahrheitsgetreuer Darstellung höher zu bewerten ist (vgl. BVerfGE 30, 173,195; BGH NJW 75, 1882,1883; BGH NJW 83, 1194; OLG Stuttgart NJW 89, 396.397).

    Umfang und Bedeutung der Verfälschung für den Ruf des Betroffenen an (vgl. BVerfGE aaO 195; im Anschluß daran BGH NJW 75, 1882, 1883; 83, 1194; OLG Stuttgart NJW 89, 396, 397; Maunz/Dürig/Herzog/Scholz aaO Rz.57).

  • BGH, 08.05.1956 - I ZR 62/54

    Dahlke - § 823 Abs. 1 BGB, Recht am eigenen Bild, §§ 22, 23 KunstUrhG, Art. 1

    Auszug aus OLG Braunschweig, 08.02.2001 - 2 U 126/00
    Es fehlt - anders als in den von der Klägerin zitierten Entscheidungen (vgl. BGHZ 20, 345, 354f; 81, 75, 81) -, wie dargelegt, bereits an der Rechtswidrigkeit des Eingriffs in das Persönlichkeitsrecht der Klägerin.

    Dazu hätte diese die Möglichkeit haben müssen, den fraglichen Teil ihres Persönlichkeitsrechts anderweitig zu "vermarkten" (vgl. BGHZ 20, 345, 354); eine solche ist hier nicht erkennbar.

  • BVerfG, 24.02.1971 - 1 BvR 435/68

    Mephisto - Kunstfreiheit und Persönlichkeitsrecht

    Auszug aus OLG Braunschweig, 08.02.2001 - 2 U 126/00
    Es kann außer von dem Beklagten zu 2. als Autor des Buches auch von dem Beklagten zu 1. als dem Verleger (vgl. BVerfGE 30, 173, 189 = NJW 71, 1645, 1646: BGH NJW 80, 2810, 2811) und auch von dem ggf. als Auftraggeber und Informant gem. § 830 BGB mithaftenden (vgl. BGH NJW 73, 1460, 1461) Beklagten zu 3. in Anspruch genommen werden.

    Die allein objektive Eignung eines Textes als Vorwurf gegen den Verletzten hat noch nicht den Entfall des Schützes der Kunstfreiheit zur Folge; sie bewirkt lediglich, daß das Interesse des Betroffenen an wahrheitsgetreuer Darstellung höher zu bewerten ist (vgl. BVerfGE 30, 173,195; BGH NJW 75, 1882,1883; BGH NJW 83, 1194; OLG Stuttgart NJW 89, 396.397).

  • OLG Stuttgart, 05.10.1988 - 4 U 111/88

    Antrag auf Unterlassung der Veröffentlichung eines Kurzkrimis wegen der

    Auszug aus OLG Braunschweig, 08.02.2001 - 2 U 126/00
    Die allein objektive Eignung eines Textes als Vorwurf gegen den Verletzten hat noch nicht den Entfall des Schützes der Kunstfreiheit zur Folge; sie bewirkt lediglich, daß das Interesse des Betroffenen an wahrheitsgetreuer Darstellung höher zu bewerten ist (vgl. BVerfGE 30, 173,195; BGH NJW 75, 1882,1883; BGH NJW 83, 1194; OLG Stuttgart NJW 89, 396.397).

    Umfang und Bedeutung der Verfälschung für den Ruf des Betroffenen an (vgl. BVerfGE aaO 195; im Anschluß daran BGH NJW 75, 1882, 1883; 83, 1194; OLG Stuttgart NJW 89, 396, 397; Maunz/Dürig/Herzog/Scholz aaO Rz.57).

  • BGH, 08.06.1982 - VI ZR 139/80

    Persönlichkeitsrecht und Satire

    Auszug aus OLG Braunschweig, 08.02.2001 - 2 U 126/00
    Die allein objektive Eignung eines Textes als Vorwurf gegen den Verletzten hat noch nicht den Entfall des Schützes der Kunstfreiheit zur Folge; sie bewirkt lediglich, daß das Interesse des Betroffenen an wahrheitsgetreuer Darstellung höher zu bewerten ist (vgl. BVerfGE 30, 173,195; BGH NJW 75, 1882,1883; BGH NJW 83, 1194; OLG Stuttgart NJW 89, 396.397).

    Umfang und Bedeutung der Verfälschung für den Ruf des Betroffenen an (vgl. BVerfGE aaO 195; im Anschluß daran BGH NJW 75, 1882, 1883; 83, 1194; OLG Stuttgart NJW 89, 396, 397; Maunz/Dürig/Herzog/Scholz aaO Rz.57).

  • BGH, 11.05.1973 - I ZR 123/71

    Unterlassungsanspruch bezüglich einer Behauptung, die den Anspruch erweckt

    Auszug aus OLG Braunschweig, 08.02.2001 - 2 U 126/00
    Es kann außer von dem Beklagten zu 2. als Autor des Buches auch von dem Beklagten zu 1. als dem Verleger (vgl. BVerfGE 30, 173, 189 = NJW 71, 1645, 1646: BGH NJW 80, 2810, 2811) und auch von dem ggf. als Auftraggeber und Informant gem. § 830 BGB mithaftenden (vgl. BGH NJW 73, 1460, 1461) Beklagten zu 3. in Anspruch genommen werden.
  • OLG Stuttgart, 11.06.1975 - 4 U 142/74

    Rechtsschutzinteresse bei weit zurückliegendem Sachverhalt; Einordnung eines

    Auszug aus OLG Braunschweig, 08.02.2001 - 2 U 126/00
    Es ist auch nicht etwa wegen der Geringfügigkeit der Änderungen in Wahrheit als Biographie anzusehen, was die Anwendung von Art. 5 Abs. 1, 2 zur Folge haben könnte (so etwa OLG Stuttgart NJW 76, 628, 629f unter Hinw. auf Stein, NJW 71, 1648, 1649).
  • BGH, 26.06.1981 - I ZR 73/79

    Carrera

    Auszug aus OLG Braunschweig, 08.02.2001 - 2 U 126/00
    Es fehlt - anders als in den von der Klägerin zitierten Entscheidungen (vgl. BGHZ 20, 345, 354f; 81, 75, 81) -, wie dargelegt, bereits an der Rechtswidrigkeit des Eingriffs in das Persönlichkeitsrecht der Klägerin.
  • BGH, 29.06.1999 - VI ZR 264/98

    Klage des Prinzen Ernst August von Hannover auf Unterlassung der Veröffentlichung

    Auszug aus OLG Braunschweig, 08.02.2001 - 2 U 126/00
    Auch die vom Landgericht zitierte Entscheidung des Bundesgerichtshofes (NJW 99, 2893, 2894) ordnet deshalb die Veröffentlichung des ehebrecherischen Verhaltens eines Prominenten gerade nicht der Intim-, sondern in Übereinstimmung mit der Vorinstanz lediglich der Privatsphäre zu, weil nicht Einzelheiten des Sexualverhaltens beim Ehebruch geschildert worden seien, sondern lediglich die Tatsache als solche.
  • BGH, 25.05.1954 - I ZR 211/53

    Veröffentlichung von Briefen

    Auszug aus OLG Braunschweig, 08.02.2001 - 2 U 126/00
    Daß durch §§ 823, 847, 1004 BGB in entsprechender Anwendung auch das aus Art. 1 Abs. 1, 2 Abs. 1 GG abgeleitete allgemeine Persönlichkeitsrecht - Individual- oder Sozial-, Privat- und Intimsphäre des Einzelnen - geschützt ist, ist allgemein anerkannt (vgl. nur Palandt/Thomas, BGB, 60. Aufl., Rz. 176ff, bes. 177f; BGHZ 13, 334, 337f).
  • OLG Hamburg, 13.09.1990 - 3 U 129/90

    Vater Graf

  • BVerfG, 03.06.1987 - 1 BvR 313/85

    Strauß-Karikatur

  • BGH, 08.07.1980 - VI ZR 158/78

    Entlastung eines Verlags von der Haftung für durch ein Buch bewirkte

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