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   OLG Braunschweig, 08.02.2005 - 8 W 4/05   

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https://dejure.org/2005,12831
OLG Braunschweig, 08.02.2005 - 8 W 4/05 (https://dejure.org/2005,12831)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 08.02.2005 - 8 W 4/05 (https://dejure.org/2005,12831)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 08. Februar 2005 - 8 W 4/05 (https://dejure.org/2005,12831)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Aufhebung der Gewährung der Bewilligung von Prozesskostenhilfe bei unrichtigen Angaben über die persönlichen oder wirtschaftlichen Verhältnisse der betreffenden Partei; Gewährung der prozesskostenhilferechtlichen Vergütungen, auf die bei wahrheitsgemäßer Darstellung der ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Aufhebung der Gewährung der Bewilligung von Prozesskostenhilfe bei unrichtigen Angaben über die persönlichen oder wirtschaftlichen Verhältnisse der betreffenden Partei; Gewährung der prozesskostenhilferechtlichen Vergütungen, auf die bei wahrheitsgemäßer Darstellung der ...

  • Judicialis

    ZPO § 124 Nr. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 124 Nr. 2
    Aufhebung der PKH-Bewilligung bei falscher Darstellung der wirtschaftlichen Verhältnisse

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Köln, 02.02.1988 - 4 WF 8/88

    Prozeßkostenhilfe-Bewilligung; Darlehensrückzahlungsanspruchs;

    Auszug aus OLG Braunschweig, 08.02.2005 - 8 W 4/05
    Unbeachtlich ist, dass hier der Richter entgegen § 20 Nr. 4 c RpflG einen Beschluss nach § 124 Nr. 2 ZPO erlassen hat, denn die Wirksamkeit der Entscheidung wird nicht dadurch betroffen, dass ein Richter statt eines Rechtspflegers das Geschäft wahrgenommen hat, § 8 Abs. RpflG (vgl. OLG Köln FamRZ 1988, 740).

    Für eine derartige Ermessensregelung spricht auch, dass nach dem Gesetzeswortlaut die Gewährung von Prozesskostenhilfe aufgehoben werden kann, "wenn" und nicht nur "soweit" die Tatbestände Nr. 1 bis 4 erfüllt sind (vgl. OLG Köln - Beschluss vom 2. Februar 1988 - 4 WF 8/88 - FamRZ 1988, 740).

    Denn würden die Nummern 1 und 2 des § 124 ZPO nur eine objektiv-kostenrechtliche Korrektur ermöglichen, entfiele auch (bis auf die 4-Jahres-Frist) ein relevanter Unterschied zwischen § 124 Nr. 2 und § 124 Nr. 3 ZPO (vgl. OLG Köln FamRZ 1988, 740).

  • OLG Köln, 16.03.1987 - 26 WF 32/87

    Völlige Aufhebung der Prozesskostenhilfebewilligung bei bedeutsamen Verstößen

    Auszug aus OLG Braunschweig, 08.02.2005 - 8 W 4/05
    Bei absichtlich unrichtigen Angaben der Partei zu ihren wirtschaftlichen Verhältnissen ist der Beschluss über die Gewährung von PKH aufzuheben, eine Anpassung an die zutreffenden Verhältnisse scheidet aus (im Anschluss an OLG Köln JurBüro 1988, 649; gegen OLG Brandenburg Rpfleger 2000, 503).

    Mit dem Oberlandesgericht Köln (Beschluss vom 16. März 1988 - 26 WF 32/87 - JurBüro 1988, 649, 650) spricht dies dafür, dass nicht in erster Linie darauf abzuheben ist, welches Ergebnis ein PKH-Antrag bei wahrheitsgemäßer und vollständiger Darstellung der wirtschaftlichen Verhältnisse gehabt hätte, sondern das Gericht die Entscheidung gemäß § 124 ZPO vielmehr nach pflichtgemäßem Ermessen davon abhängig zu machen hat, ob ein Verstoß gegen die Wahrheitspflicht vorliegt und als wie bedeutsam dieser anzusehen ist.

    Hierzu verweist der Senat auf die Ausführungen in der Entscheidung des OLG Köln vom 16. März 1987 (JurBüro 1988, 649, 650).

  • OLG Hamm, 29.06.2000 - 15 W 69/00

    Voraussetzungen eines Sonderprüfungsantrags

    Auszug aus OLG Braunschweig, 08.02.2005 - 8 W 4/05
    Bei absichtlich unrichtigen Angaben der Partei zu ihren wirtschaftlichen Verhältnissen ist der Beschluss über die Gewährung von PKH aufzuheben, eine Anpassung an die zutreffenden Verhältnisse scheidet aus (im Anschluss an OLG Köln JurBüro 1988, 649; gegen OLG Brandenburg Rpfleger 2000, 503).
  • BVerfG, 26.06.2003 - 1 BvR 1152/02

    Verletzung von GG Art 3 iVm dem Rechtsstaatsprinzip durch Ablehnung von

    Auszug aus OLG Braunschweig, 08.02.2005 - 8 W 4/05
    Die Verwirklichung des Rechtsschutzes zwingt nicht zu einer vollständigen Angleichung der Situation von Bemittelten und Unbemittelten (vgl. BVerfG NJW 2003, 3190, 3191).
  • BGH, 21.11.2002 - V ZB 40/02

    Zulassung der Rechtsbeschwerde im Prozeßkostenhilfeverfahren; Erfolgsaussichten

    Auszug aus OLG Braunschweig, 08.02.2005 - 8 W 4/05
    Da hier die Prozesskostenhilfe allein die persönlichen Voraussetzungen des Antragstellers betrifft (vgl. dazu BGH NJW 2003, 1126 f.), war aufgrund der oben genannten unterschiedlichen Urteile zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Rechtsbeschwerdegerichts zuzulassen.
  • BGH, 10.10.2012 - IV ZB 16/12

    Prozesskostenhilfe: Entzug der Bewilligung infolge falscher Angaben des

    bb) Die Gegenmeinung (OLG Bamberg FamRZ 1989, 1204; OLG Brandenburg NJ 2007, 25; OLG Braunschweig OLGR 2005, 373, 374 f.; OLG Hamm Rpfleger 1986, 238; OLG Köln FamRZ 1987, 1169; 1988, 740; Wieczorek/Schütze, ZPO 3. Aufl. § 124 Rn. 9), der sich das Beschwerdegericht angeschlossen hat, verweist demgegenüber vorwiegend auf Wortlaut, Systematik und Entstehungsgeschichte des § 124 ZPO.

    Nach dem Gesetzeswortlaut könne die Bewilligungsentscheidung aufgehoben werden, "wenn" - und nicht nur "soweit" - die Tatbestände der Nummern 1 bis 4 erfüllt seien (OLG Köln FamRZ 1987, 1169; OLG Braunschweig OLGR 2005, 373, 374).

  • OLG Karlsruhe, 18.04.2012 - 9 W 72/11

    Prozesskostenhilfe: Aufhebung der Bewilligungsentscheidung wegen unrichtiger

    Es reicht also aus, dass der Antragsteller in dem Bewusstsein handelt, seine falschen Angaben könnten zu einer fehlerhaften Bewilligung führen, und dass er mit diesem Erfolg einverstanden ist (vgl. nur OLG Braunschweig, OLGR 2005, 373).

    Nach der Gegenansicht hat § 124 Nr. 2 Alt. 1 ZPO Sanktionscharakter, so dass die Bewilligung allein aufgrund der absichtlichen oder grob nachlässigen Falschangaben insgesamt aufgehoben werden kann und nur im Rahmen der Ermessensentscheidung zu berücksichtigen ist, ob und in welchem Umfang der Antragsteller tatsächlich Anspruch auf Prozesskostenhilfe hatte (OLG Bamberg, FamRZ 1989, 1204; OLG Brandenburg [15. Zivilsenat], NJ 2007, 25; OLG Braunschweig, OLGR 2005, 373, 374 f.; OLG Hamm, RPfleger 1986, 238 sowie OLG Köln, FamRZ 1987, 1169 und 1988, 740; ebenso Wiecorek/Schütze, ZPO, 3. Aufl., § 124 Rdn. 9).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 09.07.2012 - 1 Ta 118/12

    Aufhebung der Bewilligung von Prozesskostenhilfe gemäß § 124 Nr 2 ZPO

    Die Kammer hat keine Veranlassung, die in der Rechtsprechung der Oberlandesgerichte bestehende Streitfrage abschließend zu entscheiden, ob § 124 Nr. 2 ZPO es verbietet, bei absichtlich unrichtigen Angaben der Partei zu den wirtschaftlichen Verhältnissen eine Anpassung an die zutreffenden Verhältnisse vorzunehmen (so OLG Braunschweig, Beschl. v. 08.02.2005 - 8 W 4/05) oder ob das nach § 124 ZPO auszuübende Ermessen vor einer Aufhebung voraussetzt, dass der Partei bei vollständiger und richtiger Angabe Prozesskostenhilfe nicht oder nur zu ungünstigen Bedingungen gewährt worden wäre (OLG Brandenburg, Beschluss vom 11.04.2011 - 12 W 67/00).

    Bei schweren Verstößen gegen die Wahrheitspflicht ist dagegen eine völlige Aufhebung der PKH-Bewilligung sachgerecht (vgl. OLG Braunschweig, Beschl. v. 08.02.2005 a.a.O. nach juris RdNr. 17 am Ende m.w.N.).

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