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   OLG Braunschweig, 08.11.1993 - 3 U 9/93   

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https://dejure.org/1993,10397
OLG Braunschweig, 08.11.1993 - 3 U 9/93 (https://dejure.org/1993,10397)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 08.11.1993 - 3 U 9/93 (https://dejure.org/1993,10397)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 08. November 1993 - 3 U 9/93 (https://dejure.org/1993,10397)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 29 Bundesjagdgesetz; § 906 Abs. 2 S. 2 BGB; § 50 Abs. 1 Niedersächsisches Naturschutzgesetz
    Entschädigung für Schäden, die durch das Niederfressen von Winterrapspflanzen sowie das Herausreißen dieser Pflanzen an landwirtschaftlich genutzten Flächen entstanden sein sollen nach §§ 29 ff. BJagdG (Bundesjagdgesetz); Landesrechtliche Ausdehnung der ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Entschädigung für Schäden, die durch das Niederfressen von Winterrapspflanzen sowie das Herausreißen dieser Pflanzen an landwirtschaftlich genutzten Flächen entstanden sein sollen nach §§ 29 ff. BJagdG (Bundesjagdgesetz); Landesrechtliche Ausdehnung der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1994, 578
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 20.11.1992 - V ZR 82/91

    Lärmimmissionen durch Frösche in einem Gartenteich

    Auszug aus OLG Braunschweig, 08.11.1993 - 3 U 9/93
    Insoweit stellt sich dieser Fall nicht anders als der Fall des Nachbarn dar, der einen Gartenteich anlegt und unterhält, an dem sich Frösche ansiedeln, deren Beseitigung aber nach dem Bundesnaturschutzgesetz untersagt ist (vgl. BGH NJW 1993, 925, 928 [BGH 20.11.1992 - V ZR 82/91] und dazu Vieweg NJW 1993, 2570).
  • BGH, 16.07.1993 - III ZR 60/92

    Flugsanddünen als geschützter Landschaftsteil

    Auszug aus OLG Braunschweig, 08.11.1993 - 3 U 9/93
    Dabei geht es in erster Linie um das unmittelbar betroffene Grundstück (vgl. dazu BGH NJW 1993, 2605 hinsichtlich eines Sandabbaurechts).
  • BGH, 02.03.1984 - V ZR 54/83

    Voraussetzungen eines nachbarrechtlichen Ausgleichsanspruchs wegen Zuführung von

    Auszug aus OLG Braunschweig, 08.11.1993 - 3 U 9/93
    Durch Naturereignisse ausgelöste Beeinträchtigungen sind einem Grundstückseigentümer nur zuzurechnen, wenn der Eigentümer solche Ereignisse durch eigene Handlungen ermöglicht oder diese durch pflichtwidriges Unterlassen herbeigeführt hat und der vom Eigentümer geschaffene bzw. geduldete Zustand eine konkrete Gefahr für das Nachbargrundstück bildet (vgl. BGHZ 90, 255, 266) [BGH 02.03.1984 - V ZR 54/83] .
  • VG Köln, 15.08.2017 - 2 K 7385/15
    Daher sei ein Entschädigungsanspruch, der durch eine Maßnahme des Natur- oder Landschaftsschutzes begründet wird, auch dann gegen das Land zu richten, wenn die Maßnahme von einer unteren Naturschutzbehörde ergriffen worden ist, vgl. BGH, Urteil vom 26. Januar 1984 - III ZR 216/82 -, juris unter Bezugnahme auf BGH, Urteil vom 17. Februar 1977 - III ZR 115/74 -, juris; OLG Hamm, Urteil vom 14. März 1994 - 22 U 40/91 -, juris (Rn. 2) zu § 7 LG NRW a.F.; OLG Braunschweig, Urteil vom 8. November 1993 - 3 U 9/93 zu §§ 50, 51 des Nds. NaturschutzG a.F.

    Auch vor dem Hintergrund der über Jahrzehnte gefestigten Judikatur, nach welcher das entschädigungspflichtige Land zu verklagen ist vgl. nur BGH, Urteile vom 26. Januar 1984 - III ZR 216/82 -, juris und vom 17. Februar 1977 - III ZR 115/74 -, juris; OLG Hamm, Urteil vom 14. März 1994 - 22 U 40/91 -, juris und Beschluss vom 06. März 1995 - 22 U 287/91 -, juris, beide zu § 7 LG NRW a.F.; OLG Braunschweig, Urteil vom 8. November 1993 - 3 U 9/93 zu §§ 50, 51 des Nds. NaturschutzG a.F., und die der Landesgesetzgeber in § 76 Abs. 2 Satz 1 LNatschG NRW umgesetzt hat, ist davon auszugehen, dass sich naturschutzrechtliche Entschädigungsansprüche einzig gegen das Land Nordrhein Westfalen zu richten haben, vgl. dazu auch die Ausführungen des VG Gelsenkirchen unter Berücksichtigung des Entwurfes zum LNatSchG NRW, Urteil vom 22. September 2015 - 6 K 2929/12 -, juris (Rn. 57).

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