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   OLG Braunschweig, 08.12.2015 - 1 Ss (OWi) 163/15, 1 Ss OWi 163/15   

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https://dejure.org/2015,38693
OLG Braunschweig, 08.12.2015 - 1 Ss (OWi) 163/15, 1 Ss OWi 163/15 (https://dejure.org/2015,38693)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 08.12.2015 - 1 Ss (OWi) 163/15, 1 Ss OWi 163/15 (https://dejure.org/2015,38693)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 08. Dezember 2015 - 1 Ss (OWi) 163/15, 1 Ss OWi 163/15 (https://dejure.org/2015,38693)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Burhoff online

    Geschwindigkeitsüberschreitung, Vorsatz, Telefonieren, wirtschaftlichen Verhältnisse, Feststellungen

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 349 Abs. 2 StPO; § 17 Abs. 3 S. 1 OWiG; § 79 Abs. 3 S. 1 OWiG; § 3 Abs. 4a BKatV
    Entbehrlichkeit der Prüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse im Bereich von Verkehrsordnungswidrigkeiten bei Geldbußen über 250,00 Euro

  • verkehrslexikon.de

    Feststellungen zu den wirtschaftlichen Verhältnissen bei Verhängung eines erhöhten Bußgeldes

  • beck-blog (Kurzinformation und Volltext)

    "350 Euro können auch manchmal wie 250 Euro sein!"

  • IWW

    § 349 Abs. 2 StPO; § 17 Abs. 3 S. 1 OWiG; § 79 Abs. 3 S. 1 OWiG; § 3 Abs. 4a BKatV
    EOWiG, BKatV, StPO

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Entbehrlichkeit der Prüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse im Bereich von Verkehrsordnungswidrigkeiten bei Geldbußen über 250,00 Euro

  • Wolters Kluwer
  • kanzlei-heskamp.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BKatV § 3 Abs. 4a; OWiG § 17 Abs. 3
    Entbehrlichkeit der Feststellungen zu den wirtschaftlichen Verhältnissen trotz Verhängung einer 250,- Euro übersteigenden Geldbuße

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Mit 62 km/h telefonierend durch die Tempo-30-Zone: Vorsatz

  • Verkehrsrecht Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Geschwindigkeitsverstoß wegen Handy-Ablenkung kann vorsätzlich sein

  • Verkehrsrecht Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Wirtschaftliche Verhältnisse eines Betroffenen bei Tateinheit

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (12)

  • OLG Hamm, 08.01.2015 - 3 RBs 354/14

    Keine Aufklärung der wirtschaftlichen Verhältnisse bei Verhängung eines Bußgeldes

    Auszug aus OLG Braunschweig, 08.12.2015 - 1 Ss OWi 163/15
    So ist inzwischen allgemein anerkannt, dass im Hinblick auf den in § 79 Abs. 1 Nr. 1 OWiG festgeschriebenen Schwellenwert von 250, 00 Euro eine Prüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse prinzipiell entbehrlich ist, wenn das Regelbußgeld diesen Betrag nicht übersteigt und keine Besonderheiten vorliegen ( vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 08. Januar 2015 - III-3 RBs 354/14, juris, Rn. 14 m.w.N. ).

    Schließlich soll eine nähere Aufklärung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Betroffenen (zumindest) auch dann entbehrlich sein, wenn zwar nicht die Regelgeldbuße, sondern ein angemessen erhöhtes Bußgeld von weniger als 250, 00 Euro verhängt wird und der Betroffene keine Angaben zu seinen wirtschaftlichen Verhältnissen macht, Anhaltspunkte für eine Schätzung der wirtschaftlichen Verhältnisse nicht vorliegen und eine weitere Aufklärung der wirtschaftlichen Verhältnisse zu einer Verzögerung der Entscheidung führen würde ( vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 08. Januar 2015 - III-3 RBs 354/14, juris, Rn. 15 ).

  • OLG Celle, 30.05.2001 - 333 Ss 38/01

    Rotlichtverstoß; Vorsatz; Funktelefon ; Freisprecheinrichtung; Fahrverbot;

    Auszug aus OLG Braunschweig, 08.12.2015 - 1 Ss OWi 163/15
    Ein Kraftfahrer, der im Straßenverkehr ohne Freisprecheinrichtung telefoniert, nimmt in Kauf, dadurch so abgelenkt zu sein, dass es zu Verkehrsverstößen kommt ( vgl. OLG Celle, Beschluss vom 30. Mai 2001 - 333 Ss 38/01 OWi, NZV 2001, 354 ).
  • OLG Hamm, 31.07.2006 - 2 Ss OWi 401/06

    Geschwindigkeitsüberschreitung; Vorsatz; Fahrlässigkeit

    Auszug aus OLG Braunschweig, 08.12.2015 - 1 Ss OWi 163/15
    Bei einer innerorts erfolgten relativen Geschwindigkeitsüberschreitung um mehr als 100 % in einer Tempo-30-Zone ist gegen die Annahme vorsätzlichen Handelns nichts zu erinnern, sofern - wie hier - keine besonderen Umstände vorliegen ( vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 31. Juli 2006 - 2 Ss OWi 401/06, NZV 2007, 263; OLG Braunschweig, Beschluss vom 07. Februar 2011, Ss (OWiZ) 225/10, DAR 2011, 406 und Beschluss vom 13. Mai 2015, 1 Ss (OWiZ) 85/13, juris ).
  • OLG Düsseldorf, 07.07.1995 - 5 Ss OWi 244/95
    Auszug aus OLG Braunschweig, 08.12.2015 - 1 Ss OWi 163/15
    Ihre Überprüfung durch das Rechtsbeschwerdegericht hat sich darauf zu beschränken, ob der Tatrichter von rechtlich zutreffenden Erwägungen ausgegangen ist und von seinem Ermessen rechtsfehlerfrei Gebrauch gemacht hat ( vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 07. Juli 1995 - 5 Ss (OWi) 244/95 - (OWi) 99/95 I, NZV 1996, 78 m.w.N. ).
  • OLG Braunschweig, 07.02.2011 - Ss (OWiZ) 225/10

    Zur Annahme von Vorsatz bei einem Geschwindigkeitsverstoß

    Auszug aus OLG Braunschweig, 08.12.2015 - 1 Ss OWi 163/15
    Bei einer innerorts erfolgten relativen Geschwindigkeitsüberschreitung um mehr als 100 % in einer Tempo-30-Zone ist gegen die Annahme vorsätzlichen Handelns nichts zu erinnern, sofern - wie hier - keine besonderen Umstände vorliegen ( vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 31. Juli 2006 - 2 Ss OWi 401/06, NZV 2007, 263; OLG Braunschweig, Beschluss vom 07. Februar 2011, Ss (OWiZ) 225/10, DAR 2011, 406 und Beschluss vom 13. Mai 2015, 1 Ss (OWiZ) 85/13, juris ).
  • OLG Jena, 01.09.2011 - 1 SsBs 66/11

    Bußgeldurteil wegen Verkehrsordnungswidrigkeit: Entbehrlichkeit von

    Auszug aus OLG Braunschweig, 08.12.2015 - 1 Ss OWi 163/15
    In Übereinstimmung mit dem OLG Hamm ( Beschluss vom 20. März 2012 - III-3 RBs 441/11 ) hat der Senat ( Beschluss vom 20. Oktober - 1 Ss (Owi) 156/15, juris, Rn. 12 ) darüber hinaus im Bereich von Verkehrsordnungswidrigkeiten zuletzt die Ansicht vertreten, dass auch bei Geldbußen über 250, 00 Euro nähere Feststellungen zu den wirtschaftlichen Verhältnissen des Betroffenen entbehrlich sind, solange die im Bußgeldkatalog vorgesehene Regelgeldbuße verhängt wird und sich keine Anhaltspunkte dafür ergeben, dass seine wirtschaftlichen Verhältnisse außergewöhnlich gut oder schlecht sind ( vgl. ebenfalls OLG Celle, Beschluss vom 01. Dezember 2014 - 321 SsBs 133/14 -, Nds. Rpfl. 2015, 135 f.; OLG Oldenburg, Beschluss vom 29. Oktober 2014, 2 Ss (OWi) 278/14, juris; KG, Beschluss vom 07. Januar 2014 - 3 Ws (B) 651/13 - 162 Ss 136/13, juris, Rn. 10; OLG Jena, Beschluss vom 01. September 2011 - 1 Ss Bs 66/11, juris, Rn. 15 ).
  • OLG Hamm, 20.03.2012 - 3 RBs 441/11

    Anforderungen an die Urteilsgründe bei Verhängung der Regelgeldbußen nach der

    Auszug aus OLG Braunschweig, 08.12.2015 - 1 Ss OWi 163/15
    In Übereinstimmung mit dem OLG Hamm ( Beschluss vom 20. März 2012 - III-3 RBs 441/11 ) hat der Senat ( Beschluss vom 20. Oktober - 1 Ss (Owi) 156/15, juris, Rn. 12 ) darüber hinaus im Bereich von Verkehrsordnungswidrigkeiten zuletzt die Ansicht vertreten, dass auch bei Geldbußen über 250, 00 Euro nähere Feststellungen zu den wirtschaftlichen Verhältnissen des Betroffenen entbehrlich sind, solange die im Bußgeldkatalog vorgesehene Regelgeldbuße verhängt wird und sich keine Anhaltspunkte dafür ergeben, dass seine wirtschaftlichen Verhältnisse außergewöhnlich gut oder schlecht sind ( vgl. ebenfalls OLG Celle, Beschluss vom 01. Dezember 2014 - 321 SsBs 133/14 -, Nds. Rpfl. 2015, 135 f.; OLG Oldenburg, Beschluss vom 29. Oktober 2014, 2 Ss (OWi) 278/14, juris; KG, Beschluss vom 07. Januar 2014 - 3 Ws (B) 651/13 - 162 Ss 136/13, juris, Rn. 10; OLG Jena, Beschluss vom 01. September 2011 - 1 Ss Bs 66/11, juris, Rn. 15 ).
  • OLG Braunschweig, 27.05.2014 - 1 Ss OWi 26/14

    Geltung der für die linke Fahrspur angeordneten Geschwindigkeitsbeschränkung für

    Auszug aus OLG Braunschweig, 08.12.2015 - 1 Ss OWi 163/15
    Auch wenn ein Betroffener - wie vorliegend - keine Angaben zu seinen Einkommensverhältnissen macht, entbindet dies das Gericht zwar grundsätzlich nicht von der Amtspflicht, die notwendigen Feststellungen - beispielsweise durch Vernehmung des Arbeitgebers - zu treffen, wenn sie gemäß § 17 Abs. 3 S. 2 OWiG von Bedeutung sein können ( vgl. OLG Braunschweig, Beschluss vom 27. Mai 2014 - 1 Ss (OWi) 26/14, juris, Rn. 12 m.z.w.N. ).
  • KG, 07.01.2014 - 3 Ws (B) 651/13

    Verhängung einer Geldbuße in Höhe von 500 EUR wegen innerörtlicher

    Auszug aus OLG Braunschweig, 08.12.2015 - 1 Ss OWi 163/15
    In Übereinstimmung mit dem OLG Hamm ( Beschluss vom 20. März 2012 - III-3 RBs 441/11 ) hat der Senat ( Beschluss vom 20. Oktober - 1 Ss (Owi) 156/15, juris, Rn. 12 ) darüber hinaus im Bereich von Verkehrsordnungswidrigkeiten zuletzt die Ansicht vertreten, dass auch bei Geldbußen über 250, 00 Euro nähere Feststellungen zu den wirtschaftlichen Verhältnissen des Betroffenen entbehrlich sind, solange die im Bußgeldkatalog vorgesehene Regelgeldbuße verhängt wird und sich keine Anhaltspunkte dafür ergeben, dass seine wirtschaftlichen Verhältnisse außergewöhnlich gut oder schlecht sind ( vgl. ebenfalls OLG Celle, Beschluss vom 01. Dezember 2014 - 321 SsBs 133/14 -, Nds. Rpfl. 2015, 135 f.; OLG Oldenburg, Beschluss vom 29. Oktober 2014, 2 Ss (OWi) 278/14, juris; KG, Beschluss vom 07. Januar 2014 - 3 Ws (B) 651/13 - 162 Ss 136/13, juris, Rn. 10; OLG Jena, Beschluss vom 01. September 2011 - 1 Ss Bs 66/11, juris, Rn. 15 ).
  • OLG Oldenburg, 29.10.2014 - 2 Ss OWi 278/14

    Entbehrlichkeit von Feststellungen zu den wirtschaftlichen Verhältnissen bei der

    Auszug aus OLG Braunschweig, 08.12.2015 - 1 Ss OWi 163/15
    In Übereinstimmung mit dem OLG Hamm ( Beschluss vom 20. März 2012 - III-3 RBs 441/11 ) hat der Senat ( Beschluss vom 20. Oktober - 1 Ss (Owi) 156/15, juris, Rn. 12 ) darüber hinaus im Bereich von Verkehrsordnungswidrigkeiten zuletzt die Ansicht vertreten, dass auch bei Geldbußen über 250, 00 Euro nähere Feststellungen zu den wirtschaftlichen Verhältnissen des Betroffenen entbehrlich sind, solange die im Bußgeldkatalog vorgesehene Regelgeldbuße verhängt wird und sich keine Anhaltspunkte dafür ergeben, dass seine wirtschaftlichen Verhältnisse außergewöhnlich gut oder schlecht sind ( vgl. ebenfalls OLG Celle, Beschluss vom 01. Dezember 2014 - 321 SsBs 133/14 -, Nds. Rpfl. 2015, 135 f.; OLG Oldenburg, Beschluss vom 29. Oktober 2014, 2 Ss (OWi) 278/14, juris; KG, Beschluss vom 07. Januar 2014 - 3 Ws (B) 651/13 - 162 Ss 136/13, juris, Rn. 10; OLG Jena, Beschluss vom 01. September 2011 - 1 Ss Bs 66/11, juris, Rn. 15 ).
  • OLG Celle, 01.12.2014 - 321 SsBs 133/14

    Keine Feststellungen zu wirtschaftlichen Verhältnissen bei Verhängung einer

  • OLG Braunschweig, 20.10.2015 - 1 Ss OWi 156/15

    Bußgeldverfahren; Regelgeldbuße; Vorsatz; Bußgeldsache; Bußgeldkatalog

  • OLG Zweibrücken, 24.11.2017 - 1 OWi 2 SsBs 87/17

    Gerichtliche Bußgeldsache: Fertigstellung eines Hauptverhandlungsprotokolls;

    So ist inzwischen allgemein anerkannt, dass im Hinblick auf den in § 79 Abs. 1 Nr. 1 OWiG festgeschriebenen Schwellenwert von 250,- EUR eine Prüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse prinzipiell entbehrlich ist, wenn das Regelbußgeld diesen Betrag nicht übersteigt und keine Besonderheiten vorliegen (so bereits Senat, Beschluss vom 3. Februar 1999, Az. 1 Ss 21/99; vgl. beispielhaft OLG Braunschweig, Beschluss vom 8. Dezember 2015, Az. 1 Ss OWi 163/15, m.w.N., zitiert nach juris; Saarländisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 21. März 2017, Az. Ss BS 11/2017 (6/17 OWi), m.w.N.).
  • OLG Braunschweig, 13.04.2021 - 1 Ss OWi 103/20

    Pflicht zur Amtsaufklärung durch das Gericht bei Abweichen von Regelgeldbuße;

    Die Bemessung der Rechtsfolgen liegt grundsätzlich im Ermessen des Tatgerichts, weshalb sich die Überprüfung durch das Rechtsbeschwerdegericht darauf beschränkt, ob dieses von rechtlich zutreffenden Erwägungen ausgegangen ist und von seinem Ermessen rechtsfehlerfrei Gebrauch gemacht hat; insoweit ist die getroffene Entscheidung bis zur Grenze des Vertretbaren zu respektieren (OLG Braunschweig, Beschluss vom 8. Dezember 2012 - 1 Ss (OWi) 163/15, Rn. 11, juris; KG Berlin, Beschluss vom 12. März 2019 - 3 Ws (B) 53/19, Rn. 7, juris; OLG Frankfurt, Beschluss vom 19. Januar 2017 - 2 Ss-OWi 1029/16, Rn. 9, juris).
  • OLG Köln, 15.07.2022 - 1 RBs 198/22

    Rechtsbeschwerde wegen Verteidigerbehinderung; Darlegungslast bei Vorwurf

    So ist zwischenzeitlich anerkannt, dass im Hinblick auf den in § 79 Abs. 1 Nr. 1 normierten Schwellenwert von 250,- EUR - zu dem vorliegend offen bleiben kann, ob er im Lichte der seit seiner Festschreibung gewachsenen Kaufkraft noch angemessen ist - eine Prüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse entbehrlich ist, wenn das Bußgeld diesen Betrag nicht übersteigt und keine Besonderheiten vorliegen (vgl. dazu SenE v. 09.11.2012 - III-1 RBs 276/12 - SenE v. 08.04.2014 - III-1 RBs 73/14 - SenE v. 22.05.2020 - III-1 RBs 144/20 - SenE v. 13.11.2020 - III-1 RBs 322/20 --; sowie etwa OLG Braunschweig, Beschluss vom 8.12.2015, 1 Ss (OWi) 163/15, m.w.N., juris; OLG Hamm, Beschluss v. 08.01.2015, III-3 RBs 354/14, juris).
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