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   OLG Braunschweig, 10.04.2014 - 6 W 1/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,54530
OLG Braunschweig, 10.04.2014 - 6 W 1/14 (https://dejure.org/2014,54530)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 10.04.2014 - 6 W 1/14 (https://dejure.org/2014,54530)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 10. April 2014 - 6 W 1/14 (https://dejure.org/2014,54530)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    ThUG § 2 Abs. 1 Nr. 1; ThUG § 2 Abs. 1 Nr. 12; ThUG § 12; StGB § 67e Abs. 2
    Begriff der Geeignetheit einer Einrichtung i.S. von § 2 Abs. 1 Nr. 1 ThUG; Umfang der Schweigepflicht der Bediensteten einer Einrichtung nach dem ThUG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Begriff der Geeignetheit einer Einrichtung i.S. von § 2 Abs. 1 Nr. 1 ThUG; Umfang der Schweigepflicht der Bediensteten einer Einrichtung nach dem ThUG

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Unterbringung nach dem Therapieunterbringungsgesetz - und die erforderlichen Therapieangebote

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Unterbringung nach dem Therapieunterbringungsgesetz - und die Verschwiegendheitspflicht der Behandler

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Unterbringung nach dem Therapieunterbringungsgesetz - und die Prüffristen

  • Deutsche Gesellschaft für Kassenarztrecht PDF, S. 117 (Leitsatz und Kurzinformation)

    Voraussetzungen der Unterbringung nach dem Therapieunterbringungsgesetz

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 11.07.2013 - 2 BvR 2302/11

    Therapieunterbringungsgesetz entspricht bei verfassungskonformer Auslegung dem

    Auszug aus OLG Braunschweig, 10.04.2014 - 6 W 1/14
    Der Betroffene leidet an einer psychischen Störung und es besteht ohne die Unterbringung die - vom Bundesverfassungsgericht (BVerfG, Beschluss vom 11.07.2013, 2 BvR 2302/11 u.a., juris; Rn. 69 ff.; BVerfG, Beschluss vom 14.03.2014, 2 BvR 2168/13, juris, Rn. 11) im Wege verfassungskonformer Auslegung verlangte - hochgradige Gefahr schwerster Gewalt- oder Sexualstraftaten.

    Denn der Gesetzgeber hat sich beim Therapieunterbringungsgesetz, das einen lückenfüllenden, "dritten Weg" beschreitet (BVerfG, Beschluss vom 11.07.2013, 2 BvR 2302/11 u.a., juris, Rn. 93), an den Fristen des FamFG und nicht an der Prüffrist des § 67 e StGB orientiert.

  • BGH, 09.11.2010 - 5 StR 394/10

    Keine "automatische" Entlassung konventionswidrig untergebrachter

    Auszug aus OLG Braunschweig, 10.04.2014 - 6 W 1/14
    Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs führte mit Beschluss vom 09.11.2010 (BGH, 5 StR 440/10, juris) aus, dass die genannten Bestimmungen der EMRK keine die Rückwirkung generell hindernden, anderen Bestimmungen im Sinne des § 2 Abs. 6 StGB seien und fragte bei den übrigen Strafsenaten des Bundesgerichtshofs an, ob dieser Auffassung - beim 4. Strafsenat unter Aufgabe einer entgegenstehenden bisherigen Rechtsprechung - zugestimmt werde.

    Dem genannten Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 04.05.2011 trug der Bundesgerichtshof in endgültiger Beantwortung der Vorlagefrage (Beschluss vom 23. Mai 2011, 5 StR 440/10, juris) ebenfalls Rechnung.

  • BVerfG, 04.05.2011 - 2 BvR 2365/09

    Regelungen zur Sicherungsverwahrung verfassungswidrig

    Auszug aus OLG Braunschweig, 10.04.2014 - 6 W 1/14
    Der 2. Strafsenat des Oberlandesgerichts führte zur Begründung dabei u.a. aus, dass die Strafvollstreckungskammer bei ihrer Entscheidung von einem überkommenen Prüfungsmaßstab ausgegangen sei, der die Entscheidungen des Bundesgerichtshofes vom 09.11.2010 und des Bundesverfassungsgerichts vom 04.05.2011 (2 BvR 2333/08 u.a.) nicht berücksichtige.

    Der Senat führte aus, dass die materiellen Voraussetzungen der weiteren Unterbringung auch auf der Grundlage des verschärften Maßstabs, den das Bundesverfassungsgericht im Urteil vom 04.05.2011 (Az. 2 BvR 2365/09 u. a.) beschrieben habe, vorliegen könnten.

  • OLG Nürnberg, 24.09.2012 - 15 W 1314/12

    (Therapieunterbringung in einer geschlossenen Einrichtung: Eignung der gewählten

    Auszug aus OLG Braunschweig, 10.04.2014 - 6 W 1/14
    Gewährleistet ist eine angemessene Behandlung schon dann, wenn die Einrichtung - wie das bei dem Maßregelvollzugszentrum Moringen der Fall ist - die entsprechenden Therapieangebote in ausreichendem Maße vorhält (OLG Nürnberg, Beschluss vom 24.09.2012, 15 W 1314/12 Th, juris, Rn. 12).
  • OLG Karlsruhe, 07.04.1993 - 2 Ws 13/93

    Zahnarzt; Arzt; Schweigepflicht; Vollzugsanstalt; Strafgefangener

    Auszug aus OLG Braunschweig, 10.04.2014 - 6 W 1/14
    Das Schweigegebot gilt nämlich grundsätzlich auch für Ärzte und Therapeuten, die einem Patienten in einer öffentlichen Einrichtung zugewiesen sind (vgl. hierzu: OLG Karlsruhe, NStZ 1993, 406).
  • BVerfG, 14.03.2014 - 2 BvR 2168/13

    Rechtsschutzbedürfnis (Feststellungsinteresse nach Entlassung aus der

    Auszug aus OLG Braunschweig, 10.04.2014 - 6 W 1/14
    Der Betroffene leidet an einer psychischen Störung und es besteht ohne die Unterbringung die - vom Bundesverfassungsgericht (BVerfG, Beschluss vom 11.07.2013, 2 BvR 2302/11 u.a., juris; Rn. 69 ff.; BVerfG, Beschluss vom 14.03.2014, 2 BvR 2168/13, juris, Rn. 11) im Wege verfassungskonformer Auslegung verlangte - hochgradige Gefahr schwerster Gewalt- oder Sexualstraftaten.
  • OLG Braunschweig, 17.12.2013 - 1 Ws 279/13

    Erfordernis aktueller Stellungnahmen der mit dem Verurteilten in engem Kontakt

    Auszug aus OLG Braunschweig, 10.04.2014 - 6 W 1/14
    Erhebliche Unterschied bestehen beispielsweise in der gemäß §§ 8 ThUG, 34 Abs. 1 Nr. 2, 69 Abs. 3 FamFG auch für das Beschwerdeverfahren vorgeschriebenen persönlichen Anhörung und der zwingenden Einholung eines Sachverständigengutachtens (§§ 9, 12 Abs. 2 ThUG) vor jeder Verlängerungsentscheidung (zur abweichenden Rechtslage bei der Sicherungsverwahrung: OLG Braunschweig, Beschluss vom 17.12.2013, 1 Ws 279/13, juris, Rn. 30).
  • OLG Nürnberg, 29.06.2012 - 15 W 1203/12

    Vergütung des im Verfahren nach dem Therapieunterbringungsgesetz beigeordneten

    Auszug aus OLG Braunschweig, 10.04.2014 - 6 W 1/14
    Die Festsetzung eines Verfahrenswertes ist ebenfalls nicht geboten, weil Gerichtskosten nicht erhoben werden (§ 19 ThUG) und sich die außergerichtlichen Kosten nicht am Gegenstandswert orientieren (OLG Nürnberg, Beschluss vom 29.06.2012, 15 W 1203/12 Th, juris, Rn. 8).
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