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   OLG Braunschweig, 10.12.1965 - Ss 188/65   

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OLG Braunschweig, 10.12.1965 - Ss 188/65 (https://dejure.org/1965,1851)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 10.12.1965 - Ss 188/65 (https://dejure.org/1965,1851)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 10. Dezember 1965 - Ss 188/65 (https://dejure.org/1965,1851)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1966, 679
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Hamm, 18.02.2014 - 1 RVs 12/14

    Strafzumessungserwägungen und Verschuldensgrad bei Begehung einer Rauschtat

    Für die neue Hauptverhandlung weist der Senat darauf hin, dass sich das Verschulden des Angeklagten hingegen nicht - wie die Revision und die Generalstaatsanwaltschaft meinen - auch auf die im Rausch begangene Tat bezogen haben muss (OLG Braunschweig NJW 1966, 679, 681; OLG Hamm, Beschl. v. 14.11.2013, III - 1 RVs 88/13 - juris; OLG Köln, Beschl. v. 05.02.2010 - III - 1 RVs 25/10 - juris, OLG Oldenburg NJW-RR 2005, 1548, jew. m.w.N.; wohl ebenso: OLG Celle.
  • OLG Karlsruhe, 22.02.1996 - 2 Ss 272/95
    Eine strafmildernde Wirkung solcher Verhaltensweisen wird allgemein anerkannt (OLG Braunschweig NJW 1966, 679 ff = VRS 31, 39 ff; wohl auch OLG Celle NJW 1968, 759, 760; OLG Köln VRS 26, 274, 277; Schönke-Schröder-Cramer StGB 24. Aufl. Rdnr. 30 a; Lackner StGB 21. Aufl. Rdnr. 16; SK-Horn StGB Rdnr. 23; LK-Spendel StGB 10. Aufl. Rdnr. 292; alle zu § 323 a).
  • OLG Hamburg, 17.11.1981 - 1 Ss 114/81

    Alkohol; Medikamente; Steigerung der Wirkung; Schuld des Rauschtäters;

    Für seine Schuld muß es dementsprechend ohne Bedeutung bleiben, ob er besondere Zurüstungen getroffen hat, die vor Rauschtaten bewahren sollten (vgl. Horn in SK § 323 a Rdn. 7); derartige Vorkehrungen sind vielmehr ausschließlich im Rahmen der Strafzumessung zu bewerten (im Ergebnis ebenso OLG Braunschweig in NJW 1966, 679).
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