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   OLG Braunschweig, 11.05.2007 - Ws 54/07   

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OLG Braunschweig, 11.05.2007 - Ws 54/07 (https://dejure.org/2007,36259)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 11.05.2007 - Ws 54/07 (https://dejure.org/2007,36259)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 11. Mai 2007 - Ws 54/07 (https://dejure.org/2007,36259)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerfG, 07.06.2005 - 2 BvR 1822/04

    Grundrecht auf Eigentum (Inhalt und Schranken; Entzug deliktisch erlangter

    Auszug aus OLG Braunschweig, 11.05.2007 - Ws 54/07
    Dies ist grundsätzlich dann der Fall, wenn der Beschuldigte sich nach dem bisherigen Ermittlungsstand Vermögensvorteile durch Straftaten verschafft hat (OLG Frankfurt NStZ-RR 2005, 111), wenn ein vorsätzlich vertragswidriges Verhalten mit einer gegen den Gläubiger gerichteten vermögensbezogenen Straftat zusammenfällt (BGH WM 1983, 614; Vollkommer in Zöller, ZPO, 26. Aufl., § 917 Rn.6 m.w.Rspr.Nw.), wenn trotz Bestehens einer Auskunftspflicht durch Erteilung falscher Auskünfte die Vermögensverhältnisse verschleiert werden (Vollkommer in Zöller, a.a.O., § 917 Rn.5 u. 8 m.w.Rspr.Nw.; vgl. auch Meyer-Goßner, a.a.O., § 111 d Rn.8) oder wenn ein Versicherungsfall vorgetäuscht wird (zur Sicherung des Rückzahlungsanspruchs des Versicherers, OLG Hamm VersR 1983, 1174; vgl. BVerfG StraFo 2005, 338 unter II.1.a) bb); Vollkommer in Zöller, a.a.O.).

    Nach der Formulierung von § 111 b Abs. 2 StPO ist die Sicherstellung durch dinglichen Arrest als Ermessensentscheidung ausgestaltet ("kann", BVerfG, StraFo 2005, 338 unter B.II.1.a)).

    In diesem Rahmen verlangt das Eigentumsgrundrecht des Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG unter Beachtung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes eine Abwägung des Sicherstellungsinteresses des Staates mit der Eigentümerposition des Beschuldigten, weil das möglicherweise strafbar erlangte Vermögen zu einem Zeitpunkt sichergestellt wird, in dem lediglich ein Tatverdacht besteht und noch nicht über die Strafbarkeit entschieden ist und dadurch die Nutzungs- und Verfügungsmöglichkeiten über das Eigentum, die ebenfalls von Art. 14 Abs. 1 GG geschützt sind, in einschneidender Weise beschränkt werden (BVerfG, StV 2004, 409; StraFo 2005, 338 u. NStZ 2006, 639).

    Je intensiver der Staat schon allein mit Sicherungsmaßnahmen in den vermögensrechtlichen Freiheitsbereich des einzelnen eingreift, desto höher sind die Anforderungen an die Rechtfertigung des Eingriffs; diese Anforderungen steigen mit der Dauer der Nutzungs- und Verfügungsbeschränkung, da es sich ja lediglich um eine vorläufige Maßnahme aufgrund eines Tatverdachts handelt (BVerfG, StraFo 2005, 338).

  • OLG Frankfurt, 21.01.2005 - 3 Ws 42/05

    Dinglicher Arrest im Strafverfahren: Zurückgewinnungshilfe und Arrestgrund

    Auszug aus OLG Braunschweig, 11.05.2007 - Ws 54/07
    Dies ist grundsätzlich dann der Fall, wenn der Beschuldigte sich nach dem bisherigen Ermittlungsstand Vermögensvorteile durch Straftaten verschafft hat (OLG Frankfurt NStZ-RR 2005, 111), wenn ein vorsätzlich vertragswidriges Verhalten mit einer gegen den Gläubiger gerichteten vermögensbezogenen Straftat zusammenfällt (BGH WM 1983, 614; Vollkommer in Zöller, ZPO, 26. Aufl., § 917 Rn.6 m.w.Rspr.Nw.), wenn trotz Bestehens einer Auskunftspflicht durch Erteilung falscher Auskünfte die Vermögensverhältnisse verschleiert werden (Vollkommer in Zöller, a.a.O., § 917 Rn.5 u. 8 m.w.Rspr.Nw.; vgl. auch Meyer-Goßner, a.a.O., § 111 d Rn.8) oder wenn ein Versicherungsfall vorgetäuscht wird (zur Sicherung des Rückzahlungsanspruchs des Versicherers, OLG Hamm VersR 1983, 1174; vgl. BVerfG StraFo 2005, 338 unter II.1.a) bb); Vollkommer in Zöller, a.a.O.).

    Der Senat hatte - auch soweit vorliegend (insbesondere verfassungsrechtliche) Ermessensfragen vom Amtsgericht ersichtlich nicht bedacht worden sind - gem. § 309 Abs. 2 StPO eine eigene Sachentscheidung zu treffen (vgl. OLG Frankfurt NStZ-RR 2005, 111; Meyer-Goßner, a.a.O., § 309 Rn.4).

  • BGH, 28.11.2000 - 5 StR 371/00

    Verfall; Steuerhinterziehungen; Bestehende Steuerforderungen; Aus einer Tat

    Auszug aus OLG Braunschweig, 11.05.2007 - Ws 54/07
    Hierbei ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass der Steuerfiskus Verletzter i.S.d. § 73 Abs. 1 Satz 2 StGB sein kann (BGH, NStZ 2001, 155).
  • BVerfG, 29.05.2006 - 2 BvR 820/06

    Recht auf Eigentum (Arrest in einem strafrechtlichen Ermittlungsverfahren);

    Auszug aus OLG Braunschweig, 11.05.2007 - Ws 54/07
    In diesem Rahmen verlangt das Eigentumsgrundrecht des Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG unter Beachtung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes eine Abwägung des Sicherstellungsinteresses des Staates mit der Eigentümerposition des Beschuldigten, weil das möglicherweise strafbar erlangte Vermögen zu einem Zeitpunkt sichergestellt wird, in dem lediglich ein Tatverdacht besteht und noch nicht über die Strafbarkeit entschieden ist und dadurch die Nutzungs- und Verfügungsmöglichkeiten über das Eigentum, die ebenfalls von Art. 14 Abs. 1 GG geschützt sind, in einschneidender Weise beschränkt werden (BVerfG, StV 2004, 409; StraFo 2005, 338 u. NStZ 2006, 639).
  • BVerfG, 14.06.2004 - 2 BvR 1136/03

    Zur Anordnung des dinglichen Arrests im Strafverfahren

    Auszug aus OLG Braunschweig, 11.05.2007 - Ws 54/07
    In diesem Rahmen verlangt das Eigentumsgrundrecht des Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG unter Beachtung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes eine Abwägung des Sicherstellungsinteresses des Staates mit der Eigentümerposition des Beschuldigten, weil das möglicherweise strafbar erlangte Vermögen zu einem Zeitpunkt sichergestellt wird, in dem lediglich ein Tatverdacht besteht und noch nicht über die Strafbarkeit entschieden ist und dadurch die Nutzungs- und Verfügungsmöglichkeiten über das Eigentum, die ebenfalls von Art. 14 Abs. 1 GG geschützt sind, in einschneidender Weise beschränkt werden (BVerfG, StV 2004, 409; StraFo 2005, 338 u. NStZ 2006, 639).
  • BGH, 24.03.1983 - III ZR 116/82

    Annahme oder Nichtannahme einer Revision hinsichtlich grundsätzlicher Bedeutung

    Auszug aus OLG Braunschweig, 11.05.2007 - Ws 54/07
    Dies ist grundsätzlich dann der Fall, wenn der Beschuldigte sich nach dem bisherigen Ermittlungsstand Vermögensvorteile durch Straftaten verschafft hat (OLG Frankfurt NStZ-RR 2005, 111), wenn ein vorsätzlich vertragswidriges Verhalten mit einer gegen den Gläubiger gerichteten vermögensbezogenen Straftat zusammenfällt (BGH WM 1983, 614; Vollkommer in Zöller, ZPO, 26. Aufl., § 917 Rn.6 m.w.Rspr.Nw.), wenn trotz Bestehens einer Auskunftspflicht durch Erteilung falscher Auskünfte die Vermögensverhältnisse verschleiert werden (Vollkommer in Zöller, a.a.O., § 917 Rn.5 u. 8 m.w.Rspr.Nw.; vgl. auch Meyer-Goßner, a.a.O., § 111 d Rn.8) oder wenn ein Versicherungsfall vorgetäuscht wird (zur Sicherung des Rückzahlungsanspruchs des Versicherers, OLG Hamm VersR 1983, 1174; vgl. BVerfG StraFo 2005, 338 unter II.1.a) bb); Vollkommer in Zöller, a.a.O.).
  • BGH, 21.08.2002 - 1 StR 115/02

    Abschöpfung des Taterlöses bei Embargoverstößen

    Auszug aus OLG Braunschweig, 11.05.2007 - Ws 54/07
    Im Gegensatz zur Bestimmung des strafrechtlichen Schuldumfanges, bei dem zu Gunsten des Angeklagten steuermindernde Betriebs- und bzw. Werbungskosten (ggf. durch Schätzung) zu berücksichtigen sind, um den Mindestbetrag der Verkürzungsbeträge festzustellen, gilt im Rahmen der §§ 73, 73 a StGB, die für die Höhe des anzuordnenden dinglichen Arrestes maßgebend sind, das Bruttoprinzip (BGHSt 47, 369; Tröndle/Fischer a.a.O., § 73 Rn.7 ff.; jeweils m.w. N.).
  • BGH, 21.03.2002 - 5 StR 138/01

    Urteil im Hildesheimer Korruptionsprozeß im wesentlichen bestätigt

    Auszug aus OLG Braunschweig, 11.05.2007 - Ws 54/07
    Diese Steuervorteile hat der Beschuldigte unmittelbar (ungeschriebenes Tatbestandsmerkmal zur Erfüllung des § 73 Abs. 1 Satz 1 StGB, BGHSt 47, 260 unter II.3.a); Tröndle/Fischer, StGB, 54. Aufl., § 73 Rn.6) aus den Steuerhinterziehungshandlungen - durch Verschweigen der genannten Einkünfte gegenüber den Finanzbehörden - erspart und damit i.S.d. § 73 Abs. 1 Satz 1 StGB "erlangt".
  • BGH, 21.04.2004 - 2 StR 363/03

    Mord (niedrige Beweggründe; grundloses Abreagieren von frustrationsbedingten

    Auszug aus OLG Braunschweig, 11.05.2007 - Ws 54/07
    Denn bei der Arrestanordnung muss noch nicht entschieden werden, ob der Verfallsanspruch des Staates (Justizfiskus) oder die Ansprüche des Verletzten i.S.d. § 73 Abs. 1 Satz 2 StGB (vorliegend des Steuerfiskus) zu sichern sind (OLG Frankfurt NStZ 2005, 111 a.E.; Meyer-Goßner, a.a.O., § 111 b Rn.7).
  • OLG Hamm, 04.02.1983 - 20 U 282/82

    Dinglicher Arrest; Rückzahlung; Rückzahlungsanspruch; Vortäuschen; Entschädigung;

    Auszug aus OLG Braunschweig, 11.05.2007 - Ws 54/07
    Dies ist grundsätzlich dann der Fall, wenn der Beschuldigte sich nach dem bisherigen Ermittlungsstand Vermögensvorteile durch Straftaten verschafft hat (OLG Frankfurt NStZ-RR 2005, 111), wenn ein vorsätzlich vertragswidriges Verhalten mit einer gegen den Gläubiger gerichteten vermögensbezogenen Straftat zusammenfällt (BGH WM 1983, 614; Vollkommer in Zöller, ZPO, 26. Aufl., § 917 Rn.6 m.w.Rspr.Nw.), wenn trotz Bestehens einer Auskunftspflicht durch Erteilung falscher Auskünfte die Vermögensverhältnisse verschleiert werden (Vollkommer in Zöller, a.a.O., § 917 Rn.5 u. 8 m.w.Rspr.Nw.; vgl. auch Meyer-Goßner, a.a.O., § 111 d Rn.8) oder wenn ein Versicherungsfall vorgetäuscht wird (zur Sicherung des Rückzahlungsanspruchs des Versicherers, OLG Hamm VersR 1983, 1174; vgl. BVerfG StraFo 2005, 338 unter II.1.a) bb); Vollkommer in Zöller, a.a.O.).
  • KG, 16.02.2000 - 4 Ws 29/00
  • OLG Braunschweig, 05.05.2014 - 1 Ws 103/14

    Umdeutung einer Beschwerde in einen Antrag auf Aufhebung einer vor einem

    Bereits in dem Beschluss vom 11.05.2007 (Ws 54/07, veröffentlicht auf www.iww.de, Abrufnummer: 090165) hatte der Senat die weitere Beschwerde der Staatsanwaltschaft gegen die dortige landgerichtliche Entscheidung, mit der ein vom Amtsgericht angeordneter dinglicher Arrest aufgehoben wurde, - allerdings ohne nähere Begründung - für statthaft erachtet.

    Der Senat kann offen lassen, ob er weiterhin daran festhält, dass ein Arrestgrund im Rahmen des § 111 d StPO schon allein dann besteht, wenn der Beschuldigte sich nach dem bisherigen Ermittlungsstand Vermögensvorteile durch Straftaten verschafft hat (Beschluss vom 11.05.2007, a. a. O.), denn nach überzeugender Auffassung ist bei Begehung einer gegen fremde Vermögensinteressen gerichteten Straftat mindestens eine widerlegliche Vermutung dahingehend anzunehmen, dass der Täter versuchen werde, die erlangten Vermögenswerte vor der Entziehung zu sichern, da er durch sein Verhalten gezeigt hat, dass es ihm auf eine rechtswidrige Bereicherung ankommt (vgl. Johann in Löwe-Rosenberg, StPO, a. a. O., § 111 d, Rn. 20).

  • OLG Celle, 20.05.2008 - 2 Ws 155/08

    Statthaftes Rechtsmittel gegen die Anordnung des dinglichen Arrests oder eine

    Vor diesem Hintergrund ist aus systematischen Gründen der Auslegung der Vorzug zu geben, nach der auch gegen die Arrestanordnung aufhebende Beschwerdeentscheidungen eine weitere Beschwerde statthaft ist (ebenso ohne Begründung und Problematisierung: OLG Braunschweig, Beschluss vom 11.05.2007, Ws 54/07).
  • VG Saarlouis, 18.06.2009 - 10 K 152/09
    Das Verfahren wird eingestellt, soweit sich die Klage gegen die mit Bescheid des Beklagten vom 14.4.2008, Aktenzeichen: WS 54/07, in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 29.1.2001 verfügte Außerbetriebsetzung des ehemaligen Fahrzeuges der Klägerin mit dem amtlichen Kennzeichen ... gerichtet hat.

    den Bescheid des Beklagten vom 14.4.2008, Az.: WS 54/07, in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 29.1.2009 aufzuheben, soweit er die Gebührenfestsetzung betrifft.

  • OLG Jena, 15.04.2011 - 1 Ws 129/11

    Dinglicher Arrest im Strafverfahren: Zulässigkeit der weiteren Beschwerde der

    Vor diesem Hintergrund ist aus systematischen Gründen der Auslegung der Vorzug zu geben, nach der auch gegen die Arrestanordnung aufhebende Beschwerdeentscheidungen eine weitere Beschwerde statthaft ist (OLG Celle, a.a.O.; OLG Hamburg, a.a.O.; OLG Braunschweig, Beschluss vom 11.05.2007, Az.: Ws 54/07).
  • KG, 28.12.2015 - 2 Ws 289/15

    Besitz von Spielkonsolen und TV-Geräten im Strafvollzug

    Senat Beschlüsse vom 22. Juli 2005 - 5 Ws 178/05 Vollz - und 24. Januar 2007 - 2 Ws 54/07 Vollz -.
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