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   OLG Braunschweig, 11.11.2016 - 1 UF 38/16   

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https://dejure.org/2016,51569
OLG Braunschweig, 11.11.2016 - 1 UF 38/16 (https://dejure.org/2016,51569)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 11.11.2016 - 1 UF 38/16 (https://dejure.org/2016,51569)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 11. November 2016 - 1 UF 38/16 (https://dejure.org/2016,51569)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    BGB § 260; BGB § 1379; BGB § 1384; BGB § 1567
    Anforderungen an die Auskunft im Rahmen des Zugewinnausgleichs; Voraussetzungen des Anspruchs auf Auskunft über das Trennungsvermögen; Maßgeblicher Stichtag zur Berechnung des Endvermögens bei gleichzeitiger Rechtshängigkeit zweier Scheidungsanträge

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Auskunft im Rahmen des Zugewinnausgleichs; Voraussetzungen des Anspruchs auf Auskunft über das Trennungsvermögen; Maßgeblicher Stichtag zur Berechnung des Endvermögens bei gleichzeitiger Rechtshängigkeit zweier Scheidungsanträge

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 260; BGB § 1379; BGB § 1384; BGB § 1567
    Zugewinnausgleich im Wege des Stufenantrages; Anforderungen an die Auskunft im Rahmen des § 1379 BGB; kein Anspruch auf Auskunft über das Trennungsvermögen, wenn ein genauer Zeitpunkt des Getrenntlebens nicht feststellbar ist; Stichtag zur Berechnung des Endvermögens bei ...

  • rechtsportal.de

    BGB § 260; BGB § 1379; BGB § 1384; BGB § 1567
    Zugewinnausgleich: Umfang der Auskunftspflicht der Ehegatten; Anspruch auf Auskunft über das Trennungsvermögen; Stichtag zur Berechnung des Endvermögens bei gleichzeitiger Rechtshängigkeit zweier Scheidungsverfahren; Anforderungen an die Auskunft im Rahmen des § 1379 BGB; ...

  • rechtsportal.de

    BGB § 260 ; BGB § 1379 ; BGB § 1384 ; BGB § 1567
    Anforderungen an die Auskunft im Rahmen des Zugewinnausgleichs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Zugewinnausgleich und die Anforderungen an das Bestandsverzeichnis

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Zugewinnausgleich bei mehreren zeitlich aufeinanderfolgenden Scheidungsanträgen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Auskunftsanspruch zum Vermögen bei Trennung / Ehescheidung im Rahmen des Zugewinnausgleichs

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Anspruch auf Auskunft über Trennungsvermögen setzt feststellbaren genauen Zeitpunkt der Trennung voraus - Auswahl des sicheren Trennungszeitpunkts unzulässig

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2017, 789
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 07.12.2005 - XII ZB 34/01

    Ende der Ehezeit bei mehreren Scheidungsanträgen

    Auszug aus OLG Braunschweig, 11.11.2016 - 1 UF 38/16
    Während nach einer Meinung vertreten wird, dass die Rechtshängigkeit desjenigen Verfahrens entscheidend sei, das letztlich zur Scheidung geführt hat, und damit der Stichtag des zweiten Scheidungsverfahrens zugrunde gelegt wird (BGH, FamRZ 1979, 905; Palandt / Brudermüller, BGB, 75. Aufl., § 1384 Rz. 7), soll nach anderer Auffassung die Zustellung des späteren Scheidungsantrages für die Anwendung des § 1384 BGB nur dann maßgebend sein, wenn sie nach der Rücknahme des älteren Scheidungsantrages erfolgt (BGH, FamRZ 2006, 260 für den Versorgungsausgleich; Johannsen / Henrich / Jaeger, aaO, § 1384 Rz. 4).

    Anders als in den vom Antragsteller zitierten Fallentscheidungen (BGH, FamRZ 2006, 260; NJW-RR 1993, 898), die den Versorgungsausgleich und eine Zuständigkeitsbestimmung betrafen, ist in der hier zu entscheidenden Sache vor Einleitung des Zugewinnausgleichsverfahren das frühere Scheidungsverbundverfahren der Beteiligten bereits rechtskräftig abgeschlossen gewesen.

  • BGH, 11.07.1979 - IV ZR 159/77

    Ermittlung des Endvermögens bei mehreren Scheidungsanträgen

    Auszug aus OLG Braunschweig, 11.11.2016 - 1 UF 38/16
    Während nach einer Meinung vertreten wird, dass die Rechtshängigkeit desjenigen Verfahrens entscheidend sei, das letztlich zur Scheidung geführt hat, und damit der Stichtag des zweiten Scheidungsverfahrens zugrunde gelegt wird (BGH, FamRZ 1979, 905; Palandt / Brudermüller, BGB, 75. Aufl., § 1384 Rz. 7), soll nach anderer Auffassung die Zustellung des späteren Scheidungsantrages für die Anwendung des § 1384 BGB nur dann maßgebend sein, wenn sie nach der Rücknahme des älteren Scheidungsantrages erfolgt (BGH, FamRZ 2006, 260 für den Versorgungsausgleich; Johannsen / Henrich / Jaeger, aaO, § 1384 Rz. 4).

    Nach der Auffassung des Senats wäre der Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 11.07.1979 (FamRZ 1979, 905) beizutreten, die das Zugewinnausgleichsverfahren betrifft und nicht nur den Sinn und Zweck des § 1384 BGB im Gesamtgefüge des Scheidungsrechts zugrunde legt, sondern es in der Mehrzahl der Fälle auch für geboten erachtet, an den Beginn des zweiten Scheidungsverfahrens anzuknüpfen, weil sonst der Berechnung des Zugewinns ein Zeitpunkt zugrunde gelegt würde, der nicht nur längere Zeit, unter Umständen jahrelang, zurückläge, sondern auch durch die zwischenzeitliche Entwicklung des ehelichen Verhältnisses überholt wäre.

  • BGH, 28.11.2007 - XII ZB 225/05

    Anforderungen an die Erteilung einer Auskunft

    Auszug aus OLG Braunschweig, 11.11.2016 - 1 UF 38/16
    Eine persönliche Unterschrift auf der Vermögensaufstellung ist jedenfalls nicht erforderlich, wenn es - wie hier - keine Zweifel über die auskunfterteilende Person gibt, und zwar auch bei anwaltlicher Vertretung (vergleiche BGH, FamRZ 2008, 600; OLG Nürnberg, FuR 2000, 294; OLG Naumburg, FamRZ 2007, 1814).

    § 1379 Abs. 1 BGB begründet keinen gesonderten Anspruch auf eine solche "Vollständigkeitserklärung", weil der Auskunftspflichtige mit dem Herreichen des sorgfältig erstellten Vermögensverzeichnisses naturgemäß zugleich auch die Negativerklärung abgibt, dass weitergehende Aktiva und Passiva zum jeweils genannten Stichtag nicht bestehen (BGH, FamRZ 2008, 600; Brandenburgisches Oberlandesgericht, aaO, Rz. 25).

  • OLG Naumburg, 29.12.2006 - 3 WF 206/06

    Versagung von Prozesskostenhilfe für Folgesache Zugewinn

    Auszug aus OLG Braunschweig, 11.11.2016 - 1 UF 38/16
    Eine persönliche Unterschrift auf der Vermögensaufstellung ist jedenfalls nicht erforderlich, wenn es - wie hier - keine Zweifel über die auskunfterteilende Person gibt, und zwar auch bei anwaltlicher Vertretung (vergleiche BGH, FamRZ 2008, 600; OLG Nürnberg, FuR 2000, 294; OLG Naumburg, FamRZ 2007, 1814).
  • OLG Nürnberg, 08.09.1999 - 7 UF 2427/99
    Auszug aus OLG Braunschweig, 11.11.2016 - 1 UF 38/16
    Eine persönliche Unterschrift auf der Vermögensaufstellung ist jedenfalls nicht erforderlich, wenn es - wie hier - keine Zweifel über die auskunfterteilende Person gibt, und zwar auch bei anwaltlicher Vertretung (vergleiche BGH, FamRZ 2008, 600; OLG Nürnberg, FuR 2000, 294; OLG Naumburg, FamRZ 2007, 1814).
  • OLG Brandenburg, 12.12.2013 - 9 UF 112/13

    Familienrecht: Scheidungsverfahren; Auskunftsanspruch eines Ehegatten im Rahmen

    Auszug aus OLG Braunschweig, 11.11.2016 - 1 UF 38/16
    Die Belegvorlagepflicht aus § 1379 Abs. 1 Satz 2 BGB umfasst diejenigen Unterlagen, ohne deren Vorlage der Sinn und Zweck der Auskunft, dem anderen die ungefähre Berechnung des Zugewinnausgleichsanspruchs zu ermöglichen, nicht erreicht werden kann (Brandenburgisches Oberlandesgericht, NJW-RR 2014, 519).
  • OLG Karlsruhe, 12.06.1980 - 16 UF 52/80

    Auskunftsanspruch; Vorlage von Belegen; Wertermittlung; Antragstellung;

    Auszug aus OLG Braunschweig, 11.11.2016 - 1 UF 38/16
    Nach einer vermittelnden Meinung kann im Ausnahmefall an den Zeitpunkt der Wiederanrufung des Familiengerichts angeknüpft werde, wenn das erste Verfahren längere Zeit geruht hat und der Antragsgegner bei einem Wiederaufgreifen des Verfahrens durch den Antragsteller benachteiligt wird (vgl. OLG Karlsruhe, FamRZ 1980, 1119; Johannsen / Henrich / Jaeger, aaO, § 1384 Rz. 5).
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