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   OLG Braunschweig, 12.05.2016 - 1 Ws 97/16   

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https://dejure.org/2016,35233
OLG Braunschweig, 12.05.2016 - 1 Ws 97/16 (https://dejure.org/2016,35233)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 12.05.2016 - 1 Ws 97/16 (https://dejure.org/2016,35233)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 12. Mai 2016 - 1 Ws 97/16 (https://dejure.org/2016,35233)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    StGB § 68b Abs. 1 S. 1 Nr. 2; StGB § 68b Abs. 1 S. 1 Nr. 10; StPO § 453 Abs. 2; StPO § 463 Abs. 2
    Zumutbarkeit einer sog. Abstinenzweisung bei einem langjährig drogenabhängigem Verurteilten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zumutbarkeit einer sog. Abstinenzweisung bei einem langjährig drogenabhängigem Verurteilten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Braunschweig, 18.11.2013 - 1 Ws 333/13

    Voraussetzungen für das Eintreten der Führungsaufsicht bei einem

    Auszug aus OLG Braunschweig, 12.05.2016 - 1 Ws 97/16
    Verstößt sie gegen dieses Gebot, ist der Beschluss aufzuheben und die Sache zurückzuverweisen (OLG Braunschweig, 1 Ws 333/13, vom 18.11.2013).

    Zwar mag in Einzelfällen ein Zusammenhang bestehen, jedoch entbehrt die Annahme, der Konsum bestimmter, zumal grundsätzlich legaler Substanzen wie Alkohol befördere auch den Missbrauch anderer Rauschmittel, einer hinreichend konkreten, durch wissenschaftliche Erkenntnisse gesicherten Tatsachengrundlage (OLG Braunschweig, 1 Ws 333/13, vom 18.11.2013; OLG Köln, 2 Ws 776/12, vom 22.11.2012, Rn. 29 zitiert nach juris).

    Der Senat geht davon aus, dass Kosten der Abstinenzkontrolle keine Kosten der Vollstreckung sondern des Verfahrens i. S. v. §§ 464, 465 StPO sind, weil Weisungen nach § 68 b StGB nicht vollstreckt werden können (OLG Braunschweig, 1 Ws 333/13, vom 18.11.2013).

  • OLG Dresden, 06.09.2007 - 2 Ws 423/07

    Auflage; Therapie; Alkohol

    Auszug aus OLG Braunschweig, 12.05.2016 - 1 Ws 97/16
    Ansonsten verbleibt es bei dem Grundsatz, die mit Führungsaufsichtsanordnungen verbundenen Ermessensentscheidungen der ersten Instanz zu überlassen (OLG Dresden, Beschluss vom 06.09.2007, 2 Ws 423/07, Rn. 7, zitiert nach juris).

    Gerichtlich festgestellt werden müssen in der Weisung, soll sie strafbewehrt sein, bei welcher Person oder Einrichtung die Vorstellung erfolgen soll, deren Zweck, wie häufig sie zu erfolgen hat, wie lange die Weisung gelten soll und wie deren Erfüllung nachzuweisen ist (vgl. OLD Dresden, 2 Ws 423/07, vom 06.09.2007 Rn. 15, OLG Hamm, 1 Ws 176/14 vom 08.05.2014, zitiert nach juris).

  • OLG Hamm, 08.05.2014 - 1 Ws 176/14

    Zulässige Weisungen für einen unter Führungsaufsicht stehenden Sexualstraftäter

    Auszug aus OLG Braunschweig, 12.05.2016 - 1 Ws 97/16
    Die Rechtswidrigkeit einer im Rahmen der Führungsaufsicht getroffenen Anordnung liegt vor, wenn sie im Gesetz nicht vorgesehen, unverhältnismäßig oder unzumutbar ist, oder wenn sie sonst die Grenzen des dem erstinstanzlichen Gericht eingeräumten Ermessens überschreitet (OLG Hamm, 1 Ws 176/14 vom 08.05.2014, zitiert nach juris).

    Gerichtlich festgestellt werden müssen in der Weisung, soll sie strafbewehrt sein, bei welcher Person oder Einrichtung die Vorstellung erfolgen soll, deren Zweck, wie häufig sie zu erfolgen hat, wie lange die Weisung gelten soll und wie deren Erfüllung nachzuweisen ist (vgl. OLD Dresden, 2 Ws 423/07, vom 06.09.2007 Rn. 15, OLG Hamm, 1 Ws 176/14 vom 08.05.2014, zitiert nach juris).

  • OLG Celle, 16.10.2009 - 2 Ws 228/09

    Zulässigkeit von Weisungen im Rahmen der Führungsaufsicht

    Auszug aus OLG Braunschweig, 12.05.2016 - 1 Ws 97/16
    Bei Personen, die eine langjährige, nicht erfolgreich therapierte Suchtmittelabhängigkeit (hier: betreffend Heroin) aufweisen, hat die Prüfung der Zumutbarkeit besonders sorgfältig zu erfolgen (vgl. OLG Celle, 2 Ws 228/09, Beschluss vom 16.10.2009).

    Dieses ist zumindest bei Personen, die langjährige, nicht erfolgreich therapierte Suchtmittelabhängigkeit aufweisen, fraglich (vgl. OLG Celle, 2 Ws 228/09, vom 16.10.2009, zitiert nach juris).

  • KG, 22.01.2014 - 2 Ws 14/14

    Führungsaufsicht: Bestimmtheit eines Aufenthaltsverbots

    Auszug aus OLG Braunschweig, 12.05.2016 - 1 Ws 97/16
    Da eine enumerative Aufzählung aller denkbaren Orte, die dem Verurteilten Gelegenheit oder Anreiz zu weiteren Straftaten bieten können, regelmäßig nicht möglich oder tunlich ist, muss es grundsätzlich ausreichen, solche Örtlichkeiten, deren Aufsuchen dem Verurteilten untersagt werden soll, ihrer Art nach zu bezeichnen, denn anderenfalls würde § 68 b Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 StGB weitgehend leerlaufen (KG Berlin vom 22.01.2014, 2 Ws 14/14, Rn. 10 zitiert nach juris).
  • BGH, 07.02.2013 - 3 StR 486/12

    Verstoß gegen eine Weisung im Rahmen der Führungsaufsicht; verfassungsrechtlich

    Auszug aus OLG Braunschweig, 12.05.2016 - 1 Ws 97/16
    Dem Betroffenen muss mit der Weisung unmittelbar verdeutlicht werden, welches Tun oder Unterlassen von ihm erwartet wird, so dass er sein Verhalten danach ausrichten kann (BGH, Urteil vom 07.02.2013, 3 StR 486/12, Rn. 4 zitiert nach juris).
  • OLG Köln, 22.11.2012 - 2 Ws 776/12

    Voraussetzung für die Weisung der Alkoholabstinenz im Rahmen der Führungsaufsicht

    Auszug aus OLG Braunschweig, 12.05.2016 - 1 Ws 97/16
    Zwar mag in Einzelfällen ein Zusammenhang bestehen, jedoch entbehrt die Annahme, der Konsum bestimmter, zumal grundsätzlich legaler Substanzen wie Alkohol befördere auch den Missbrauch anderer Rauschmittel, einer hinreichend konkreten, durch wissenschaftliche Erkenntnisse gesicherten Tatsachengrundlage (OLG Braunschweig, 1 Ws 333/13, vom 18.11.2013; OLG Köln, 2 Ws 776/12, vom 22.11.2012, Rn. 29 zitiert nach juris).
  • OLG Hamm, 01.12.2016 - 3 Ws 370/16

    Abstinenzweisung; Suchtmittelabhängigkeit; Verhältnismäßigkeit; Widerruf;

    (aa) Ein Teil der Rechtsprechung verneint dies mit der Begründung, dass es dann in der Regel an der Zumutbarkeit des verlangten Verhaltens fehle; an die Zumutbarkeit seien deswegen erhöhte Anforderungen zu stellen, weil der Verstoß gegen eine Weisung aus dem Katalog des § 68b Abs. 1 StGB strafbewehrt sei und gem. § 145a StGB mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren geahndet werden könne (OLG Dresden, Beschluss vom 13. Juli 2009 - 2 Ws 291/09, NJW 2009, 3315, und Beschluss vom 10. September 2014 - 2 OLG 23 Ss 557/14, juris; OLG Celle, Beschluss vom 16. Oktober 2009 - 2 Ws 228/09, juris; OLG Hamm, Beschluss vom 11. März 2010 - III-2 Ws 39/10, juris; Saarländisches OLG Saarbrücken, Beschluss vom 13. Juli 2015 - 1 Ws 114/15, juris und Beschluss vom 21. Juli 2016 - 1 Ws 51/16, juris; OLG Braunschweig, Beschluss vom 12. Mai 2016 - 1 Ws 97/16).
  • OLG Hamm, 22.03.2018 - 3 Ws 113/18

    Weisung bei Führungsaufsicht zur Einnahme von Medikamenten nur mit Zustimmung des

    Ansonsten verbleibt es bei der Regel, die mit Führungsaufsichtsanordnungen verbundenen Ermessensentscheidungen der ersten Instanz zu überlassen (OLG Dresden, Beschluss vom 13. Juli 2009 - 2 Ws 291/09, NJW 2009, 3315; OLG Braunschweig, Beschluss vom 18. November 2013 - 1 Ws 333/13, juris, Rdnr. 12; Beschluss vom 12. Mai 2016 - 1 Ws 97/16, juris, Rdnr. 10).
  • OLG Zweibrücken, 21.09.2017 - 1 Ws 316/17

    Führungsaufsicht: Weisung der Drogenabstinenz an einen Suchtkranken

    Denn eine Weisung nach § 68b Abs. 1 S. 1 Nr. 10 StGB darf gegen einen langjährig suchtkranken, bislang nicht erfolgreich behandelten Verurteilten im Regelfall nicht angeordnet werden (Senat, Beschlüsse vom 22. Februar 2012, Az. 1 Ws 39/12, und 7. Mai 2012, Az. 1 Ws 76/12; ebenso: OLG Celle, Beschluss vom 16. Oktober 2009, Az. 2 Ws 228/09; OLG Braunschweig, Beschluss vom 12. Mai 2016, Az. 1 Ws 97/16; Saarländisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 13. Juli 2015, Az. 1 Ws 114/15; OLG Dresden, Beschluss vom 13. Juli 2009, Az. 2 Ws 291/09; jeweils zitiert nach juris; Stree/Kinzig in Schönke/Schröder StGB 29. Auflage, § 68b, Rdnr. 14a; Fischer StGB 64. Auflage, § 68b, Rdnr. 12ff.; einschränkend: OLG Rostock, Beschluss vom 27. März 2012, Az. I Ws 90/12; a.A. betreffend alkoholkranken Verurteilten: OLG Köln, Beschluss vom 13. September 2009, Az. 2 Ws 568/10, jeweils zitiert nach juris).
  • OLG Hamm, 31.07.2018 - 3 Ws 235/18

    Weisungen; Führungsaufsicht; Begründung; nachträgliche Änderung; Ergänzung

    Ansonsten verbleibt es bei der Regel, die mit Führungsaufsichtsanordnungen verbundenen Ermessensentscheidungen der ersten Instanz zu überlassen (OLG Dresden, Beschluss vom 13. Juli 2009 - 2 Ws 291/09, NJW 2009, 3315; OLG Braunschweig, Beschluss vom 18. November 2013 - 1 Ws 333/13, juris, Rdnr. 12; Beschluss vom 12. Mai 2016 - 1 Ws 97/16, juris, Rdnr. 10).
  • KG, 29.07.2021 - 5 Ws 116/21

    Abstinenz- und Vorstellungsweisungen bei langjährig suchtkranken Betroffenen

    Auch ein genereller Verdacht, dass die enthemmende Wirkung des Alkohols die Gefahr, wieder Betäubungsmittel zu konsumieren, erhöht, ist nicht begründbar; er entbehrt einer hinreichend konkreten, durch wissenschaftliche Erkenntnisse gesicherten Tatsachengrundlage (vgl. OLG Braunschweig, Beschluss vom 12. Mai 2016 - 1 Ws 97/16 - juris Rn. 15).
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