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   OLG Braunschweig, 12.07.2012 - Ss (OWi) 113/12   

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OLG Braunschweig, 12.07.2012 - Ss (OWi) 113/12 (https://dejure.org/2012,46690)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 12.07.2012 - Ss (OWi) 113/12 (https://dejure.org/2012,46690)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 12. Juli 2012 - Ss (OWi) 113/12 (https://dejure.org/2012,46690)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    "Bin abgelehnt?” - "Ok, Ablehnung aber nicht zulässig, verwerfe/verhandle trotzdem”

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Koblenz, 27.07.2009 - 1 Ss 102/09

    Begriff der "genügenden Entschuldigung" in § 329 Abs. 1 StPO; Fehlerhafte

    Auszug aus OLG Braunschweig, 12.07.2012 - Ss OWi 113/12
    dass dem Betroffenen die rechtzeitige Wahl eines anderen Verteidigers angesichts des enormen Zeitdrucks dadurch nahezu unmöglich gemacht wurde (vgl. dazu - für den Fall einer Entscheidung nach § 329 Abs. 1 StPO - OLG Koblenz. Beschluss vom 27.07.2009, 1 Ss 102/09 , [...], Rn. 27).
  • BVerfG, 20.04.2004 - 2 BvR 297/04

    Zum Anspruch auf rechtliches Gehör in OWi-Verfahren

    Auszug aus OLG Braunschweig, 12.07.2012 - Ss OWi 113/12
    Vorliegend hat der erkennende Richter der sich aus Art. 103 GG ergebenden Pflicht, auf den wesentlichen Vortrag des Betroffenen einzugehen und sich inhaltlich hiermit auseinanderzusetzen (BVerfG NZV 2005, 51 [BVerfG 20.04.2004 - 2 BvR 297/04] : OLG Braunschweig. Beschluss vom 20.01.2012 - Ss (OwiZ) 206/11 m. w. N.), nicht entsprochen Der das Befangenheitsgesuch "gemäß § 26a StPO " zurückweisende Beschluss enthält keine inhaltliche Begründung, sondern lediglich die Feststellung, dass durch den Antrag nur die Aufhebung des Hauptverhandlungstermins erreicht werden soll.
  • BVerfG, 02.06.2005 - 2 BvR 625/01

    Rechtliches Gehör; gesetzlicher Richter (gesetzliche Zuständigkeitsordnung;

    Auszug aus OLG Braunschweig, 12.07.2012 - Ss OWi 113/12
    Nach § 26a StPO darf nur vorgegangen werden, wenn es sich um eine reine Formal-entscheidung handelt, die keine Auseinandersetzung mit den konkreten Umständen des Einzelfalles erfordert (BVerfG, Beschluss vom 02.06.2005, 2 BvR 625/01.2 BvR 638101, [...], Rn. 57: BVerfG, Beschluss vom 27.04.2007.2 BvR 1674706. [...], Rn. 53 ff.. 56).
  • OLG Hamm, 03.08.1999 - 2 Ss OWi 590/99

    Ordnungsmäßige Begründung der Rüge der Verletzung rechtlichen Gehörs

    Auszug aus OLG Braunschweig, 12.07.2012 - Ss OWi 113/12
    Dass eine Terminsverlegung bei der Verhinderung eines Verteidigers in einfach ge-lagerten Fällen (und gerade in einfachen Bußgeldverfahren) mit einer rein individuellen Begründung ggf. trotz des Recht auf Verteidigung durch den Wahlverteidiger (siehe dazu OLG Braunschweig, Beschluss vom 20.01.2012 - Ss (OwiZ) 206/1) abgelehnt werden kann, ist einhellige Rechtsprechung (vgl. hierzu: OLG Hamm, Beschluss vom 03.08.1999.2 Ss OWi 590/99, [...]. Rn. 15; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 31.01.2006, 1 Ss 165/05 .
  • OLG Karlsruhe, 31.01.2006 - 1 Ss 165/05

    Bußgeldhauptverhandlung: Pflicht des Gerichts zur Entsprechung des

    Auszug aus OLG Braunschweig, 12.07.2012 - Ss OWi 113/12
    Dass eine Terminsverlegung bei der Verhinderung eines Verteidigers in einfach ge-lagerten Fällen (und gerade in einfachen Bußgeldverfahren) mit einer rein individuellen Begründung ggf. trotz des Recht auf Verteidigung durch den Wahlverteidiger (siehe dazu OLG Braunschweig, Beschluss vom 20.01.2012 - Ss (OwiZ) 206/1) abgelehnt werden kann, ist einhellige Rechtsprechung (vgl. hierzu: OLG Hamm, Beschluss vom 03.08.1999.2 Ss OWi 590/99, [...]. Rn. 15; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 31.01.2006, 1 Ss 165/05 .
  • OLG Koblenz, 10.09.2009 - 2 SsRs 54/09

    Terminsverlegung - Erkrankung des Verteidigers nach Entbindung des Betroffenen

    Auszug aus OLG Braunschweig, 12.07.2012 - Ss OWi 113/12
    [...], Rn. 7; OLG Koblenz, Beschluss vom 10.09.2009, 2 SsRs 54/09, [...], Rn. 7).
  • BGH, 14.06.2005 - 3 StR 446/04

    Besorgnis der Befangenheit; gesetzlicher Richter (Unabhängigkeit und

    Auszug aus OLG Braunschweig, 12.07.2012 - Ss OWi 113/12
    ..Seit der Kammerentscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 02.06.2005 ( StV 2005, 473f. ) und der hierauf fußenden höchstrichterlichen Rechtsprechung (BGHSt 50.216f.; BGH NStZ 2006, 51f. [BGH 14.06.2005 - 3 StR 446/04] ) ist ein Ablehnungs-gesuch im Sinne von § 338 Nr. 3 StPO "mit Unrecht verworfen", wenn die Verwerfung als unzulässig gemäß § 26a StPO durch den abgelehnten Richter auf einer willkürlichen oder die Anforderungen des Art. 101 Abs. 1 S. 2 GG grundlegend verkennenden Rechtsanwendung beruht; auf die sachliche Berechtigung des Ablehnungsgesuches kommt es dann - anders als in der vorangegangenen höchstrichterlichen Rechtsprechung - nicht an (vgl. auch OLG Celle. 2. Senat für Bußgeldsachen. Beschluss vom 28.02.2007 - 323 Ss 21/07, [...], Rdnr. 7f. m. w. N.).
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