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   OLG Braunschweig, 13.02.2014 - 1 Ws 31/14   

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https://dejure.org/2014,54921
OLG Braunschweig, 13.02.2014 - 1 Ws 31/14 (https://dejure.org/2014,54921)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 13.02.2014 - 1 Ws 31/14 (https://dejure.org/2014,54921)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 13. Februar 2014 - 1 Ws 31/14 (https://dejure.org/2014,54921)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    StGB § 56 Abs. 1; StGB § 56f Abs. 3
    Vorraussetzungen einer positiven Prognose i.S.d. § 56 Abs. 1 StGB bei Alkohol- bzw. Suchtmittelabhängigkeit; Maßstab der Anrechnung erbrachter Geldauflagen bzw. Arbeitsleistungen im Falle des Widerrufs der Strafaussetzung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 56 Abs. 1; StGB § 56f Abs. 3
    Annahme einer positiven Prognose bei einem Suchtmittelabhängigen erst bei begründeter Aussicht des erfolgreichen Therapieabschlusses

  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • KG, 22.06.2000 - 5 Ws 370/00
    Auszug aus OLG Braunschweig, 13.02.2014 - 1 Ws 31/14
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats ist eine positive Prognose i.S.d. § 56 Abs. 1 StGB bei einem mutmaßlich Suchtmittelabhängigen aber nur dann gerechtfertigt, wenn eine Therapie nicht nur begonnen wurde, sondern die begründete Aussicht besteht, dass sie erfolgreich zum Abschluss gebracht wird (ständige Rechtsprechung des Senats zur begründeten Aussicht eines Resozialisierungserfolges bei Drogenabhängigen, so zuletzt Beschl. vom 29.10.2013, 1 Ws 301 - 303/13, [nicht veröffentlicht]; bzgl. eines Alkoholabhängigen: Beschl. vom 19.11.2013, 1 Ws 331/13, [nicht veröffentlicht]; ebenso KG Berlin, Beschl. vom 22.06.2000, 5 Ws 370/00, Rn. 4, zitiert nach juris).
  • BGH, 20.03.1990 - 1 StR 283/89

    Wegfall einer Strafaussetzung zur Bewährung - Gesamtfreiheitsstrafe - Verkürzung

    Auszug aus OLG Braunschweig, 13.02.2014 - 1 Ws 31/14
    Dabei ist es nur in eng umgrenzten Ausnahmefällen - etwa, weil der Verurteilte sich die Mittel für die erbrachten Leistungen erst durch strafbare Handlungen verschafft hat (BGHSt 33, 326, 327, m.w.N.) - denkbar, dass eine Anrechnung der erbrachten Leistungen unterbleiben kann (BGH, Beschl. vom 20.03.1990, 1 StR 283/89, Rn. 10, zitiert nach juris, m.w.N.).
  • OLG Hamm, 17.02.2009 - 3 Ws 33/09

    Widerruf nach Haftentlassung in anderer Sache

    Auszug aus OLG Braunschweig, 13.02.2014 - 1 Ws 31/14
    Jedoch ist dies auch vor dem Hintergrund des sogenannten "Drehtüreffekts" (zur Problematik: OLG Hamm, Beschl. vom 17.02.2009, 3 Ws 33/09, Rn. 6, zitiert nach juris) kein ausreichendes Indiz für die gerechtfertigte Annahme einer positiven Prognose.
  • BGH, 10.10.1985 - 4 StR 454/85

    Berücksichtigung von Bewährungsleistungen bei nachträglicher Bildung einer

    Auszug aus OLG Braunschweig, 13.02.2014 - 1 Ws 31/14
    Dabei ist es nur in eng umgrenzten Ausnahmefällen - etwa, weil der Verurteilte sich die Mittel für die erbrachten Leistungen erst durch strafbare Handlungen verschafft hat (BGHSt 33, 326, 327, m.w.N.) - denkbar, dass eine Anrechnung der erbrachten Leistungen unterbleiben kann (BGH, Beschl. vom 20.03.1990, 1 StR 283/89, Rn. 10, zitiert nach juris, m.w.N.).
  • OLG Stuttgart, 22.04.2014 - 1 Ws 212/13

    Strafverteidigergebühren: Tätigkeiten zur Abwendung eines dinglichen Arrests zum

    Auszug aus OLG Braunschweig, 13.02.2014 - 1 Ws 31/14
    Dabei ist das Tagessatzsystem zwar grundsätzlich kein geeigneter Maßstab (OLG Celle, Beschluss vom 18.02.1992, 2 Ws 299/91; juris), kann hier aber mit folgender Überlegung mittelbar herangezogen werden: Für die Anrechnung geleisteter Arbeitsstunden wendet der Senat in ständiger Rechtsprechung (zuletzt mit Beschluss vom 23.07.2013, 1 Ws 212/13, nicht veröffentl.) im Hinblick aus § 43 StGB § 5 Abs. 1 der Nds. Verordnung über die Anwendung der Vollstreckung von Ersatzfreiheitsstrafe durch freie Arbeit vom 19.04.1996 (Nds. GVBl. 1996, 215) als Anrechnungsmaßstab an.
  • OLG Celle, 18.02.1992 - 2 Ws 299/91
    Auszug aus OLG Braunschweig, 13.02.2014 - 1 Ws 31/14
    Dabei ist das Tagessatzsystem zwar grundsätzlich kein geeigneter Maßstab (OLG Celle, Beschluss vom 18.02.1992, 2 Ws 299/91; juris), kann hier aber mit folgender Überlegung mittelbar herangezogen werden: Für die Anrechnung geleisteter Arbeitsstunden wendet der Senat in ständiger Rechtsprechung (zuletzt mit Beschluss vom 23.07.2013, 1 Ws 212/13, nicht veröffentl.) im Hinblick aus § 43 StGB § 5 Abs. 1 der Nds. Verordnung über die Anwendung der Vollstreckung von Ersatzfreiheitsstrafe durch freie Arbeit vom 19.04.1996 (Nds. GVBl. 1996, 215) als Anrechnungsmaßstab an.
  • OLG Hamburg, 05.09.2012 - 1 Ws 110/12
    Auszug aus OLG Braunschweig, 13.02.2014 - 1 Ws 31/14
    Bei einer Umwandlung von Geld- in Arbeitsauflagen gem. § 56e StGB wendet der Senat einen Anrechnungsmaßstab von 5 EUR je Arbeitsstunde an (Beschl. vom 02.05.2012, 1 Ws 110/12, nicht veröffentl.).
  • KG, 02.04.2001 - 5 Ws 113/01
    Auszug aus OLG Braunschweig, 13.02.2014 - 1 Ws 31/14
    Daher ist jede Tat geeignet, den Widerruf zu rechtfertigen, wenn sie von einigem Gewicht ist (KG, Beschluss v. 02.04.2001, 5 Ws 113/01, Rn. 7, zitiert nach juris).
  • OLG Braunschweig, 17.05.2023 - 1 Ws 92/23

    Widerruf; Strafaussetzung; Therapie; Zurückstellung der Strafvollstreckung

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats ist eine positive Kriminalprognose bei einem Suchtmittelabhängigen nur dann gerechtfertigt, wenn eine Therapie nicht nur begonnen wurde, sondern die begründete Aussicht besteht, dass sie erfolgreich zum Abschluss gebracht wird ( OLG Braunschweig, Beschluss vom 13. Februar 2014, 1 Ws 31/14 , juris, Rn. 10 m.w.N.; ebenso KG Berlin, Beschluss vom 12. Juli 2018, 5 Ws 98-99/18 - 121 AR 122 und 134/18, juris, Rn. 18 ff.; KG Berlin, Beschluss vom 22. Juni 2000, 5 Ws 370/00, juris, Rn. 4).
  • OLG Braunschweig, 03.09.2021 - 1 Ws 199/21

    Umrechnung erbrachter Zahlungen in gemeinnützige Arbeit bei Widerruf der

    Der Senat hält insoweit grundsätzlich an seiner Rechtsprechung (OLG Braunschweig, Beschluss vom 13. Februar 2014, 1 Ws 31/14, juris, Rn. 14) fest, nach der bei Arbeitsauflagen im Regelfall der in § 5 Abs. 1 Satz 1 der Niedersächsischen Verordnung über die Abwendung der Vollstreckung von Ersatzfreiheitsstrafe durch freie Arbeit genannte Maßstab (sechs Stunden freie Arbeit entsprechen einem Tag Freiheitsstrafe) herangezogen werden kann und im Falle von Zahlungsauflagen die erbrachten finanziellen Leistungen in Relation zu geleisteter gleichwertiger gemeinnütziger Arbeit zu setzen sind sowie dann im zweiten Schritt ebenfalls der in § 5 Abs. 1 Satz 1 der Niedersächsischen Verordnung über die Abwendung der Vollstreckung von Ersatzfreiheitsstrafe durch freie Arbeit genannte Maßstab heranzuziehen ist.
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