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   OLG Braunschweig, 13.04.2000 - 2 U 156/99   

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https://dejure.org/2000,8869
OLG Braunschweig, 13.04.2000 - 2 U 156/99 (https://dejure.org/2000,8869)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 13.04.2000 - 2 U 156/99 (https://dejure.org/2000,8869)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 13. April 2000 - 2 U 156/99 (https://dejure.org/2000,8869)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 5 MarkenG; § 6 Abs. 3 MarkenG; § 8 Abs. 2 MarkenG; § 15 MarkenG
    Markenrechtlicher Schutz der Kurzbezeichnung "Antenne" für privaten Radiosender; Schutz schlagwortartiger Abkürzungen von Unternehmensbezeichnungen; Priorität ab Eintragung oder sonstigen Benutzungsaufnahme der Gesamtbezeichnung ; Vermeidung einer Verwechslungsgefahr ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Markenrechtlicher Schutz der Kurzbezeichnung "Antenne" für privaten Radiosender; Schutz schlagwortartiger Abkürzungen von Unternehmensbezeichnungen; Priorität ab Eintragung oder sonstigen Benutzungsaufnahme der Gesamtbezeichnung ; Vermeidung einer Verwechslungsgefahr ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    MarkenG § 5 § 8 § 15 Abs. 2
    Verwechslungsgefahr der Bezeichnung zweier Radiosender; Erlöschen der Priorität einer Marke

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (18)

  • BGH, 05.06.1997 - I ZR 38/95

    "L'Orange"; Rückwirkende Beseitigung des Verlustes eines Unternehmenskennzeichens

    Auszug aus OLG Braunschweig, 13.04.2000 - 2 U 156/99
    Dies setzt indessen voraus, dass die Firma über den bloßen Gründungsakt hinaus auch tatsächlich benutzt worden sein muss (BGH a.a.O.; vgl. auch BGH WRP 1997, 952 - L'Orange; Fezer, § 6, Rn. 12).

    Wann dies der Fall ist, hängt von Einzelfallumständen ab, wie der Zeitdauer der Nichtbenutzung, dem vorherigen Benutzungsumfang, der Fortführungsmöglichkeit des Betriebes unter der alten Bezeichnung und der ernsthaften Absicht, diesen später wieder aufzunehmen (BGH GRUR 1957, 550 - Tabu II; BGHZ 21, 66 - Hausbücherei; BGH WRP 1997, 952 - L'Orange; Fezer, § 15 Rn. 132, 80).

  • BGH, 26.05.1994 - I ZR 33/92

    "WIR IM SÜDWESTEN"; Namens- oder zeichenmäßiger Hinweis auf eine Sendeanstalt in

    Auszug aus OLG Braunschweig, 13.04.2000 - 2 U 156/99
    Die Kennzeichnungskraft wird noch dadurch gestärkt, dass die Bezeichnung der Klägerin im Zuge ihrer 24-stündigen Rundfunkübertragungen täglich dutzendfach wiederholt wird (vgl. dazu auch BGH GRUR 1994, 908 - Wir im Südwesten).

    Die weiteren obergerichtlichen, zu Rundfunksendern ergangenen Entscheidungen haben sich mit der Verwechslungsgefahr ebenfalls nur unter dem Gesichtspunkt beschäftigt, dass die Regionalbezeichnungen der Sender einander glichen (BGH GRUR 1994, 908 - Wir im Südwesten; OLG Frankfurt am Main, WRP 1992, 117 - Verwechslungsfähigkeit einer Dienstleistungsmarke; OLG Karlsruhe NJW-RR 1989, 167; GRUR 1993, 406 - Südwestbild).

  • BGH, 16.07.1998 - I ZR 6/96

    "Wheels Magazine"; Titelschutz einer Zeitschrift

    Auszug aus OLG Braunschweig, 13.04.2000 - 2 U 156/99
    Zwar ist für Zeitungen und Zeitschriften anerkannt, dass eine Verwechslungsgefahr schon durch geringfügige Unterschiede im Titel der Zeitungen beseitigt werden kann, weil das Publikum gewöhnt ist, wegen der wenigen für Zeitungen zur Verfügung stehenden Bezeichnungen auf derartige Unterschiede zu achten (BGH GRUR 1963, 378 - Deutsche Zeitung; BGH GRUR 1992, 547 - Morgenpost; BGH NJW-RR 1999, 338 - Wheels Magazine; vgl. auch Fezer, § 15 Rn. 171).

    Diese ist gegeben, wenn im Verkehr wegen der Bezeichnungsnähe die konkurrierenden Unternehmensträger einander organisatorisch und/oder wirtschaftlich zugeordnet werden (vgl. BGH GRUR 1999, 731 - Canon II; NJW-RR 1999, 338 - Wheels Magazine).

  • BGH, 28.01.1999 - I ZR 178/96

    Altberliner

    Auszug aus OLG Braunschweig, 13.04.2000 - 2 U 156/99
    Sie ist auch für sich genommen geeignet, sich im Verkehr als schlagwortartiger Hinweis auf das Unternehmen durchzusetzen (vgl. zuletzt BGH WRP 1999, 523, 524 - Altberliner).

    Eine besondere Originalität der Bezeichnung wird nicht verlangt (BGH WRP 1999, 523, 524 - Alterberliner).

  • BGH, 27.02.1992 - I ZR 103/90

    Verwechselungsgefahr bei Zeitungstiteln - Morgenpost

    Auszug aus OLG Braunschweig, 13.04.2000 - 2 U 156/99
    Sie haben dann die Priorität der Gesamtbezeichnung (BGH GRUR 1992, 547 - Morgenpost; Fezer, Markenrecht, 2. Aufl., § 15 Rn. 146 f).

    Zwar ist für Zeitungen und Zeitschriften anerkannt, dass eine Verwechslungsgefahr schon durch geringfügige Unterschiede im Titel der Zeitungen beseitigt werden kann, weil das Publikum gewöhnt ist, wegen der wenigen für Zeitungen zur Verfügung stehenden Bezeichnungen auf derartige Unterschiede zu achten (BGH GRUR 1963, 378 - Deutsche Zeitung; BGH GRUR 1992, 547 - Morgenpost; BGH NJW-RR 1999, 338 - Wheels Magazine; vgl. auch Fezer, § 15 Rn. 171).

  • BGH, 14.05.1957 - I ZR 50/56

    Rechtsmittel

    Auszug aus OLG Braunschweig, 13.04.2000 - 2 U 156/99
    Wann dies der Fall ist, hängt von Einzelfallumständen ab, wie der Zeitdauer der Nichtbenutzung, dem vorherigen Benutzungsumfang, der Fortführungsmöglichkeit des Betriebes unter der alten Bezeichnung und der ernsthaften Absicht, diesen später wieder aufzunehmen (BGH GRUR 1957, 550 - Tabu II; BGHZ 21, 66 - Hausbücherei; BGH WRP 1997, 952 - L'Orange; Fezer, § 15 Rn. 132, 80).
  • BGH, 29.10.1992 - I ZR 264/90

    Namens- und firmenrechtsfähigkeit der Vor-GmbH - Verwechslungsgefahr bei

    Auszug aus OLG Braunschweig, 13.04.2000 - 2 U 156/99
    Zwar kann Kennzeichenschutz auch schon vor Eintragung bestehen, insbesondere für eine Vor-GmbH, der dann für die später kraft Eintragung entstandene GmbH fortwirkt (BGHZ 120, 103 - Kolumbus -).
  • BGH, 15.06.1956 - I ZR 71/54

    Kennzeichnungsschutz. Vorübergehende Betriebseinstellung

    Auszug aus OLG Braunschweig, 13.04.2000 - 2 U 156/99
    Wann dies der Fall ist, hängt von Einzelfallumständen ab, wie der Zeitdauer der Nichtbenutzung, dem vorherigen Benutzungsumfang, der Fortführungsmöglichkeit des Betriebes unter der alten Bezeichnung und der ernsthaften Absicht, diesen später wieder aufzunehmen (BGH GRUR 1957, 550 - Tabu II; BGHZ 21, 66 - Hausbücherei; BGH WRP 1997, 952 - L'Orange; Fezer, § 15 Rn. 132, 80).
  • BGH, 11.05.1995 - I ZR 111/93

    "P3-plastoclin"; Geltendmachung markenrechtlicher Ansprüche aufgrund eines vor

    Auszug aus OLG Braunschweig, 13.04.2000 - 2 U 156/99
    Derart beschreibende Zusätze treten hinter der Kennzeichnungskraft des verbleibenden Schlagwortes regelmäßig zurück und haben nur geringen Einfluss auf den Gesamteindruck der Kennzeichnung (BGH GRUR 1995, 808, 809 [BGH 11.05.1995 - I ZR 111/93] s - P 3 - Plastoclin).
  • BGH, 18.03.1993 - I ZR 178/91

    Unterscheidbarkeit bei übereinstimmenden Familiennamen - Priorität gegenüber

    Auszug aus OLG Braunschweig, 13.04.2000 - 2 U 156/99
    Sie macht insoweit entsprechend § 986 Abs. 1 BGB und in Anlehnung an die Rechtsprechung des BGH (GRUR 1993, 574 - Decker) eine Gestattung durch die Antenne Bremen Beteiligungs-GmbH geltend.
  • BGH, 17.11.1994 - I ZR 136/92

    "APISERUM"; Fortbestehen des Schutzes eines langjährig benutzten

  • BGH, 08.02.1963 - Ib ZR 76/61

    Deutsche Zeitung

  • BGH, 12.07.1995 - I ZR 140/93

    "Torres"; Inlandsschutz einer Firmenbezeichnung; Schutz einer ausländischen

  • OLG Karlsruhe, 23.12.1992 - 6 U 164/92
  • BGH, 21.01.1999 - I ZB 15/94

    Canon II

  • BGH, 13.05.1993 - I ZR 113/91

    Titelschutz für Rundfunksendungen - Erledigung der Hauptsache im

  • OLG Karlsruhe, 11.11.1987 - 6 U 87/87
  • LG Braunschweig, 10.08.1999 - 9 O 1765/99
  • LG Stuttgart, 18.11.2003 - 17 O 510/03

    Markenrechtsschutz: Verwechslungsgefahr bei Unternehmenskennzeichen; Bezeichnung

    Die Kammer setzt sich mit der Entscheidung des konkreten Einzelfalls auch nicht in Widerspruch zu der Entscheidung des Oberlandesgerichts Braunschweig vom 13.04.2000 (Az.: 2 U 156/99).
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