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   OLG Braunschweig, 13.05.2013 - 1 Ss (OWiZ) 85/13   

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https://dejure.org/2013,49365
OLG Braunschweig, 13.05.2013 - 1 Ss (OWiZ) 85/13 (https://dejure.org/2013,49365)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 13.05.2013 - 1 Ss (OWiZ) 85/13 (https://dejure.org/2013,49365)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 13. Mai 2013 - 1 Ss (OWiZ) 85/13 (https://dejure.org/2013,49365)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    StVO § 3; StPO § 261; StPO § 344 Abs. 2
    Anforderungen an die Feststellungen zur vorsätzlichen Geschwindigkeitsüberschreitung

  • verkehrslexikon.de

    Verfahrensrüge bei Ablehnung eines Beweisantrages auf Einsichtnahme in die Bedienungsanleitung einer stationären Messstelle und vorsätzliche Geschwindigkeitsüberschreitung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Feststellungen zur vorsätzlichen Geschwindigkeitsüberschreitung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StVO § 3; StPO § 261; StPO § 344 Abs. 2
    Verkehrsordnungswidrigkeitsverfahren: Anforderungen an die Feststellung einer vorsätzlich begangenen Geschwindigkeitsüberschreitung; Verfahrensrüge im Zusammenhang mit einem abgelehnten Beweisantrag auf Einsichtnahme der Bedienungsanleitung einer (hier: stationären) ...

  • rechtsportal.de

    StVO § 3 ; StPO § 261 ; StPO § 344 Abs. 2
    Anforderungen an die Feststellungen zur vorsätzlichen Geschwindigkeitsüberschreitung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Rüge der Versagung des rechtlichen Gehörs im Bußgeldverfahren

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Vorsätzliche Geschwindigkeitsüberschreitung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2014, 354
  • NZV 2014, 6
  • NZV 2015, 98
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Celle, 28.03.2013 - 311 SsRs 9/13

    Darlegung der Verfahrensrüge bzgl. Versagung der Einsichtnahme in die

    Auszug aus OLG Braunschweig, 13.05.2013 - 1 Ss (OWiZ) 85/13
    Wird im Zusammenhang mit durch das Gericht entgegen einem Antrag nicht zur Verfügung gestellten Unterlagen die Versagung des rechtlichen Gehörs gerügt, muss die Rechtsbeschwerde substantiiert darlegen, was der Betroffene im Falle seiner Anhörung in der Hauptverhandlung zu seiner Verteidigung vorgebracht hätte und welche Anstrengungen bis zum Ablauf der Frist zur Erhebung der Verfahrensrüge unternommen wurden, um die Unterlagen zu erhalten (Anschluss an OLG Celle, Beschl. v. 28.03.2013 - 311 SsRs 9/13).

    Denn im Falle der Rüge der Versagung des rechtlichen Gehörs muss die Rechtsbeschwerde substantiiert darlegen, was der Betroffene im Falle seiner Anhörung geltend gemacht hätte (OLG Celle, Beschl. v. 28.03.2013 - 311 SsRs 9/13 -, BeckRS 2013, 06415 m. w. Rspr.nachw.; Seitz, a. a. O., Rn. 16c), weil das Rechtsbeschwerdegericht nur so in die Lage versetzt wird zu prüfen, ob die angefochtene gerichtliche Entscheidung auf einer Verletzung des Art. 103 Abs. 1 GG beruht und dem Betroffenen tatsächlich rechtliches Gehör verwehrt worden ist.

  • KG, 21.06.2004 - 3 Ws (B) 186/04

    Verkehrsordnungswidrigkeit: Vorsätzlichkeit einer Geschwindigkeitsüberschreitung

    Auszug aus OLG Braunschweig, 13.05.2013 - 1 Ss (OWiZ) 85/13
    Je höher die prozentuale Überschreitung ausfällt, desto eher wird sie von einem Kraftfahrer, der die zulässige Höchstgeschwindigkeit kennt, aufgrund der stärkeren Fahrgeräusche und der schneller vorbeiziehenden Umgebung bemerkt (OLG Braunschweig a. a. O.; OLG Karlsruhe NZV 2006, 437; KG NZV 2004, 598 und a. a. O.).
  • OLG Brandenburg, 18.09.2007 - 2 Ss OWi 153/07

    Massive Geschwindigkeitsüberschreitung ist nicht automatisch Vorsatz

    Auszug aus OLG Braunschweig, 13.05.2013 - 1 Ss (OWiZ) 85/13
    Vorliegend erreicht jedoch die relative Geschwindigkeitsüberschreitung von 33 % (festgestellte 33 km/h gegenüber erlaubten 100 km/h) nicht das Ausmaß von mindestens ca. 40%, das die Rechtsprechung zur Annahme vorsätzlicher Begehungsweise - auch bei Fahrzeugen mit gehobener technischer Ausstattung - voraussetzt, wenn weitere Tatsachen, aus denen auf Vorsatz geschlossen werden kann, nicht feststellbar sind (OLG Braunschweig a. a. O.; KG a. a. O.; OLG Karlsruhe a. a. O.; vgl. auch OLG Brandenburg DAR 2008, 532, wonach eine Überschreitung um 32% mangels Feststellbarkeit weiterer vorsatzbegründender Tatsachen nicht ausreichend ist, sowie weitere Rechtsprechung hierzu, zitiert in Burhoff, Handbuch für das straßenverkehrsrechtliche OWi-Verfahren, 2. Aufl., Rn. 1594, der in Rn. 1593 sogar von einer "Faustregel" von ca. 50% statt 40% ausgeht).
  • OLG Köln, 04.02.1999 - Ss 45/99
    Auszug aus OLG Braunschweig, 13.05.2013 - 1 Ss (OWiZ) 85/13
    Die Rüge der Versagung des rechtlichen Gehörs (§ 80 Abs. 1 Nr. 2 OWiG), die mit der Verfahrensrüge geltend zu machen ist (OLG Köln NZV 1999, 264 [265]; Seitz, a. a. O., Rn. 16i; Senge in KK-OWiG, 3. Aufl., § 80 Rn. 41b und 42), ist allerdings bereits nicht in zulässiger Weise erhoben worden.
  • OLG Karlsruhe, 28.04.2006 - 1 Ss 25/06

    Erhebliche Geschwindigkeitsüberschreitung: Annahme vorsätzlicher Begehungsweise

    Auszug aus OLG Braunschweig, 13.05.2013 - 1 Ss (OWiZ) 85/13
    Je höher die prozentuale Überschreitung ausfällt, desto eher wird sie von einem Kraftfahrer, der die zulässige Höchstgeschwindigkeit kennt, aufgrund der stärkeren Fahrgeräusche und der schneller vorbeiziehenden Umgebung bemerkt (OLG Braunschweig a. a. O.; OLG Karlsruhe NZV 2006, 437; KG NZV 2004, 598 und a. a. O.).
  • OLG Celle, 09.08.2011 - 322 SsBs 245/11

    Zur Annahme von Vorsatz bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung

    Auszug aus OLG Braunschweig, 13.05.2013 - 1 Ss (OWiZ) 85/13
    Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass ordnungsgemäß aufgestellte Verkehrszeichen von den Verkehrsteilnehmern auch wahrgenommen werden (vgl. OLG Celle, NZV 2011, 618).
  • KG, 12.04.2001 - 3 Ws (B) 92/01

    Begriff des Beweisantrages; Anforderungen an die Feststellung einer vorsätzlichen

    Auszug aus OLG Braunschweig, 13.05.2013 - 1 Ss (OWiZ) 85/13
    Bei der Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit drängt sich eine vorsätzliche Begehungsweise umso mehr auf, je massiver das Ausmaß der Überschreitung ist (OLG Braunschweig, Beschl. v. 07.02.2011 - Ss (OWiZ) 225/10 -, juris, Rn. 9 f.; KG NStZ-RR 2002, 116 m. w. N.).
  • OLG Karlsruhe, 12.01.2018 - 2 Rb 8 Ss 839/17

    Rechtsbeschwerde gegen eine Einspruchsverwerfung in der Bußgeldhauptverhandlung

    Beruft sich der Betroffene darauf, dass ihm aufgrund verwehrter Einsichtnahme in bestimmte Unterlagen - hier die Bedienungsanleitung des Messgeräts - entsprechender Vortrag nicht möglich ist, muss er sich, damit die Ausnahme von der an sich nach § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO bestehenden Vortragsfrist gerechtfertigt und belegt wird, nach der in der obergerichtlichen Rechtsprechung überwiegend vertretenen Auffassung (OLG Celle VRS 124, 333; NStZ 2014, 526; Beschluss vom 21.04.2016 - 2 Ss (OWi) 82/16 , juris; OLG Braunschweig NStZ-RR 2014, 354; OLG Hamm, Beschluss vom 14.11.2012 - III-1 RBs 105/12, juris; a.A. OLG Jena NJW 2016, 1457) jedenfalls bis zum Ablauf der Frist zur Erhebung der Verfahrensrüge weiter um die Unterlagen bemühen und die entsprechenden Anstrengungen gegenüber dem Rechtsbeschwerdegericht auch dartun.
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