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   OLG Braunschweig, 13.09.2018 - 9 U 51/17   

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https://dejure.org/2018,37880
OLG Braunschweig, 13.09.2018 - 9 U 51/17 (https://dejure.org/2018,37880)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 13.09.2018 - 9 U 51/17 (https://dejure.org/2018,37880)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 13. September 2018 - 9 U 51/17 (https://dejure.org/2018,37880)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Pflichten des Verkäufers eines Fachwerkgebäudes zur Offenbarung eines ihm bekannten, fortschreitenden Schädlingsbefalls

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    BGB § 323 Abs. 1, § 346 Abs. 1, § 434 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1, § 437 Nr. 2, §§ 440, 444; GrEStG § 16 Abs. 2 Nr. 3
    Rückabwicklung eines Grundstückkaufvertrags wegen arglistigen Verschweigens von Schädlingsbefall

  • Wolters Kluwer

    Pflichten des Verkäufers eines Fachwerkgebäudes zur Offenbarung eines ihm bekannten, fortschreitenden Schädlingsbefalls

  • RA Kotz

    Unwirksamer Gewährleistungssauschluss bei Hausverkauf - Verschweigen eines Schädlingsbefalls

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unwirksamer Gewährleistungssauschluss wegen Verschweigens von Schädlingsbefall beim Verkauf eines Fachwerkhauses

  • rechtsportal.de

    Pflichten des Verkäufers eines Fachwerkgebäudes zur Offenbarung eines ihm bekannten, fortschreitenden Schädlingsbefalls

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Bei Schädlingsbefall im Gebälk Rücktritt vom Hauskauf trotz Gewährleistungsausschlusses

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (14)

  • niedersachsen.de (Pressemitteilung)

    Hauskauf - Holzwurm inklusive: Bei Schädlingsbefall im Gebälk Rücktritt trotz Gewährleistungsausschluss möglich

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Hauskauf: Bei Schädlingsbefall im Gebälk Rücktritt trotz Gewährleistungsausschluss möglich

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Hauskauf: Bei Schädlingsbefall im Gebälk Rücktritt trotz Gewährleistungsausschluss möglich

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Hauskauf - Holzwurm inklusive

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Rücktritt trotz Gewährleistungsausschluss bei Schädlingsbefall im Gebälk

  • baurecht-architektenrecht.info (Kurzinformation)

    Schädlingsbefall im Gebälk: Rücktritt vom Hauskauf trotz Gewährleistungsausschlusses

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Hauskauf - Holzwurm inklusive - Bei Schädlingsbefall im Gebälk Rücktritt trotz Gewährleistungsausschluss möglich

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Pflicht des Verkäufers eines Fachwerkgebäudes zur Offenbarung eines Schädlingsbefalls

  • rechtstipp24.de (Ausführliche Zusammenfassung)

    Grundstückskaufvertrag - Rücktritt trotz Gewährleistungsausschluss

  • Jurion (Kurzinformation)

    Pflicht des Verkäufers eines Fachwerkgebäudes zur Offenbarung eines Schädlingsbefalls

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Arglistige Täuschung bei Immobilienerwerb - Beweisfragen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Aufklärung über Schädlingsbefall erforderlich

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Verschwiegene Holzwürmer in Holzbalken begründen Rücktritt vom Haus-Kaufvertrag

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Trotz Gewährleistungsausschluss ist Rücktritt vom Kaufvertrag bei Schädlingsbefall möglich - Verkäufer kann sich nicht auf Gewährleistungsausschluss bei arglistigem Verschweigen des Mangels berufen

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Wurmlöcher sind nicht der gesamte Mangel! (IMR 2019, 126)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2019, 370
  • NZM 2019, 270
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 16.03.2012 - V ZR 18/11

    Haftungsausschluss beim Grundstückskauf: Arglistiges Verschweigen eines Mangels

    Auszug aus OLG Braunschweig, 13.09.2018 - 9 U 51/17
    Die Offenbarungspflicht bei dem Verkauf eines Gebäudegrundstücks beschränkt sich auf für den Kaufentschluss wesentliche verborgene Mängel oder Umstände, die nach der Erfahrung auf die Entstehung und Entwicklung bestimmter Mängel schließen lassen (vgl. BGH, Urt. v. 16.03.2012 - V ZR 18/11, Rn. 21 zitiert nach juris).

    Der Käufer kann insoweit eine Aufklärung nicht erwarten, weil er die Mängel bei der im eigenen Interesse gebotenen Sorgfalt selbst wahrnehmen kann (vgl. BGH, Urt. v. 16.03.2012 - V ZR 18/11, Rn. 21 zitiert nach juris).

    Nicht ohne weiteres erkennbar sind indes Mängel, von denen bei einer Besichtigung zwar Symptome hervortreten, diese aber keinen tragfähigen Rückschluss auf Art und/oder Umfang des Mangels erlauben (vgl. BGH, Urt. v. 16.3.2012 - V ZR 18/11, Rn. 22 zitiert nach juris).

    Vermag der Verkäufer aufgrund eigener Sachkunde oder anderer Umstände Schlüsse auf den Mangel, seine Ursachen oder seinen Umfang ziehen, die sich dem Käufer bei einer Inaugenscheinnahme der Symptome nicht in gleicher Weise aufdrängen, kann der Käufer erwarten, dass ein redlicher Verkäufer ihm diese Schlussfolgerungen mitteilt (vgl. BGH, Urt. v. 16.03.2012 - V ZR 18/11, Rn. 22 zitiert nach juris).

  • BGH, 08.12.2006 - V ZR 249/05

    Käufer darf bei einem arglistig verschwiegenen Mangel den Kaufpreises sofort

    Auszug aus OLG Braunschweig, 13.09.2018 - 9 U 51/17
    Ein arglistiges Verschweigen setzt voraus, dass der Verkäufer den Mangel kennt oder ihn für möglich hält und billigend in Kauf nimmt, dass der Käufer den Fehler nicht kennt und bei Offenbarung den Vertrag nicht oder nicht mit dem vereinbarten Inhalt geschlossen hätte (vgl. BGH, Urt. v. 08.12.2006 - V ZR 249/05, Rn. 8 f. zitiert nach juris).

    Bezüglich der eigenen Kenntnis ist es ausreichend, dass der Verkäufer die den Mangel begründenden Umstände kennt oder für möglich hält (vgl. BGH, Urt. v. 08.12.2006 - V ZR 249/05, Rn. 8 f.; Urt. v. 12.11.2010 - V ZR 181/09, Rn. 14 jeweils zitiert nach juris).

    Der Beklagte hat es zumindest billigend in Kauf genommen, dass der Kläger den Fehler nicht kennt und bei Offenbarung den Vertrag nicht oder nicht mit dem vereinbarten Inhalt geschlossen hätte (vgl. BGH, Urt. v. 08.12.2006 - V ZR 249/05, Rn. 8 f. zitiert nach juris).

  • OLG Hamm, 29.04.2010 - 22 U 127/09

    Rückabwicklung eines Grundstückskaufvertrages wegen unrichtiger Angabe des

    Auszug aus OLG Braunschweig, 13.09.2018 - 9 U 51/17
    Der bedingte Erstattungsanspruch gegen das Finanzamt ist ein auszugleichender Vorteil, der dem Verkäufer im Wege der Abtretung herausgegeben werden muss (Anschluss an OLG Hamm, Urt. v. 29.04.2010 - 22 U 127/09, Rn. 36 zitiert nach juris).

    Der bedingte Erstattungsanspruch gegen das Finanzamt ist ein auszugleichender Vorteil, der dem Beklagten im Wege der Abtretung herausgegeben werden muss (vgl. OLG Hamm, Urt. v. 29.04.2010 - 22 U 127/09, Rn. 36 zitiert nach juris).

  • BGH, 12.11.2010 - V ZR 181/09

    Grundstückskaufvertrag mit Haftungsausschluss: Darlegungs- und Beweislast für den

    Auszug aus OLG Braunschweig, 13.09.2018 - 9 U 51/17
    Bezüglich der eigenen Kenntnis ist es ausreichend, dass der Verkäufer die den Mangel begründenden Umstände kennt oder für möglich hält (vgl. BGH, Urt. v. 08.12.2006 - V ZR 249/05, Rn. 8 f.; Urt. v. 12.11.2010 - V ZR 181/09, Rn. 14 jeweils zitiert nach juris).

    Ein verständiger und redlicher Verkäufer darf davon ausgehen, dass bei einer Besichtigung ohne weiteres erkennbare Mängel auch dem Käufer ins Auge springen und deshalb eine gesonderte Aufklärung nicht erforderlich ist (vgl. BGH, Urt. v. 12.11.2010 - V ZR 181/09, Rn. 11 zitiert nach juris).

  • BGH, 20.10.2000 - V ZR 285/99

    Arglistige Täuschung über Altlasten

    Auszug aus OLG Braunschweig, 13.09.2018 - 9 U 51/17
    Hält der Verkäufer einer gebrauchten Immobilie konkretes Wissen darüber zurück, dass ein Mangel tatsächlich besteht, während für ihn erkennbar dem Käufer aufgrund der Besichtigung sich allenfalls ein Mangelverdacht ergeben konnte, so handelt er arglistig und kann sich auf einen vereinbarten Gewährleistungsausschluss nicht berufen (Anschluss an BGH, Urt. v. 20.10.2000 - V ZR 285/99, Rn. 9, zit. n. juris).

    Hält der Verkäufer in dieser Situation mit konkretem Wissen über das tatsächliche Bestehen des Mangels zurück, so handelt er arglistig (vgl. BGH, Urt. v. 20.10.2000 - V ZR 285/99, Rn. 9).

  • OLG Düsseldorf, 05.03.2013 - 24 U 120/12

    Pflichten des mit der Stellung eines Prozesskostenhilfegesuchs beauftragten

    Auszug aus OLG Braunschweig, 13.09.2018 - 9 U 51/17
    Die erstinstanzliche Beweiswürdigung darf, wenn auch nicht nur auf Verfahrensfehler, nur eingeschränkt überprüft werden (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 05.03.2013 - I -24 U 120/12, Rn. 8, hier zit. n. juris = MDR 2013, 1072; vgl. BGH, Beschluss vom 22.12.2015 - VI ZR 67/15, Rn. 7).

    Zweifel dieser Art kommen lediglich aufgrund unterlassener oder fehlerhafter Erfassung von Tatsachen, einer Verletzung materiellen Rechts (z.B. die Verkennung der Beweislast), verfahrensfehlerhafter Tatsachenfeststellung (z.B. Verletzung der Hinweispflicht) oder einer sonstigen Fehlerhaftigkeit des Beweisergebnisses (beispielsweise eine nicht erschöpfende Beweisaufnahme oder Widersprüche zwischen einer protokollierten Aussage und den Urteilsgründen) in Betracht (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 05.03.2013 - I -24 U 120/12, Rn. 8, hier zit. n. juris = MDR 2013, 1072; vgl. OLG Düsseldorf MDR 2013, 1072; OLGR Düsseldorf 2009, 727; 2009, 731; Zöller/Heßler, ZPO, 32. Auflage, § 529 Rn. 2 m.w.N.).

  • KG, 03.11.2003 - 22 U 136/03

    Berufungsverfahren: Prüfungsumfang des Berufungsgerichts hinsichtliche der

    Auszug aus OLG Braunschweig, 13.09.2018 - 9 U 51/17
    Die Bindungswirkung entfällt nach § 529 Abs. 1 S. 1 ZPO, soweit konkrete Anhaltspunkte Zweifel an der Richtigkeit oder Vollständigkeit der entscheidungserheblichen Feststellungen begründen, so dass ein Neueinstieg in die Beweisaufnahme sich förmlich gebietet (KG Berlin, Urteil vom 03. November 2003 - 22 U 136/03, Rn. 8, juris).
  • OLG Düsseldorf, 28.05.2009 - 24 U 151/08

    Obhutspflichten des Vermieters eines Hochdruckreinigers

    Auszug aus OLG Braunschweig, 13.09.2018 - 9 U 51/17
    Zweifel dieser Art kommen lediglich aufgrund unterlassener oder fehlerhafter Erfassung von Tatsachen, einer Verletzung materiellen Rechts (z.B. die Verkennung der Beweislast), verfahrensfehlerhafter Tatsachenfeststellung (z.B. Verletzung der Hinweispflicht) oder einer sonstigen Fehlerhaftigkeit des Beweisergebnisses (beispielsweise eine nicht erschöpfende Beweisaufnahme oder Widersprüche zwischen einer protokollierten Aussage und den Urteilsgründen) in Betracht (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 05.03.2013 - I -24 U 120/12, Rn. 8, hier zit. n. juris = MDR 2013, 1072; vgl. OLG Düsseldorf MDR 2013, 1072; OLGR Düsseldorf 2009, 727; 2009, 731; Zöller/Heßler, ZPO, 32. Auflage, § 529 Rn. 2 m.w.N.).
  • BGH, 22.12.2015 - VI ZR 67/15

    Berufung im Arzthaftungsprozess: Prüfung von Einwendungen gegen die

    Auszug aus OLG Braunschweig, 13.09.2018 - 9 U 51/17
    Die erstinstanzliche Beweiswürdigung darf, wenn auch nicht nur auf Verfahrensfehler, nur eingeschränkt überprüft werden (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 05.03.2013 - I -24 U 120/12, Rn. 8, hier zit. n. juris = MDR 2013, 1072; vgl. BGH, Beschluss vom 22.12.2015 - VI ZR 67/15, Rn. 7).
  • BGH, 10.07.1987 - V ZR 152/86

    Fehler - Hauskauf - Schwammbefall - Beseitigung - Gewährleistungsausschluß -

    Auszug aus OLG Braunschweig, 13.09.2018 - 9 U 51/17
    Die Beweislast trägt der Getäuschte (vgl. BGH, Urt. v. 10.10.1987 - V ZR 152/86, Rn. 10 zitiert nach juris).
  • BGH, 08.06.2004 - VI ZR 230/03

    Anhörung des erstinstanzlich beauftragten Sachverständigen in der

  • LG Berlin, 12.05.2022 - 67 S 30/22

    Anspruch des Mieters auf Beseitigung des gesundheitsgefährdenden Zustands der

    Zwar kann sich eine solche auch aus einer konkludenten Vereinbarung der Parteien und einem Unterschreiten des üblichen Mindeststandards vergleichbarer Räume oder einer erheblichen Verschlechterung des Übergabezustands der Mietsache im Verlaufe des Mietverhältnisses ergeben (vgl. BGH Urt. v. 5. Dezember 2018 - VIII ZR 17/18, NJW-RR 2019, 370, beckonline Tz. 169).
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