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   OLG Braunschweig, 16.06.2003 - 1 Ss (B) 21/03   

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https://dejure.org/2003,23853
OLG Braunschweig, 16.06.2003 - 1 Ss (B) 21/03 (https://dejure.org/2003,23853)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 16.06.2003 - 1 Ss (B) 21/03 (https://dejure.org/2003,23853)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 16. Juni 2003 - 1 Ss (B) 21/03 (https://dejure.org/2003,23853)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Bußgeldverfahren wegen Verkehrsordnungswidrigkeit: Fahreridentifizierung durch den Tatrichter

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 261 StPO; § 337 StPO; § 71 OWiG
    Anderer Geschehensablauf; Beweiswürdigung; Bruder; Bußgeldverfahren; Einlassung; Fahrereigenschaft; Fahreridentifizierung; Geschwindigkeitsüberschreitung; Haltereigenschaft; Identifizierungsmerkmal; Identitätsfeststellung; Motorradfahrt; Nichterörterung; Radarfoto; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Ungeklärte Fahrereigenschaft - keine Verurteilung des Halters

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    StPO § 261
    Anforderungen an die Würdigung der Einlassung in den Urteilsgründen; Identifizierung des Fahrers

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 18.04.2002 - 3 StR 370/01

    Teilschweigen des Angeklagten (Begrenzung der möglichen nachteiligen Schlüsse);

    Auszug aus OLG Braunschweig, 16.06.2003 - 1 Ss (B) 21/03
    Nach der ständigen Rechtsprechung des BGH (BGH, StraFo 2002, 260) kann zwar von indizieller Bedeutung sein, wenn ein Angeklagter zu einem bestimmten, einheitlichen Geschehen Angaben macht und insoweit lediglich die Beantwortung bestimmter Fragen unterlässt (sog. Teilschweigen, vgl. BGHSt 45, 367, 369 f. m. w. N.).

    Darin liegt ein Teilschweigen, das der Tatrichter würdigen durfte, wenn nach den Umständen eine andere mögliche Ursache des Verschweigens ausgeschlossen werden konnte (vgl. BGH, StraFo 2002, 260).

  • BGH, 24.10.2001 - 3 StR 237/01

    Beweiswürdigung (Fernliegende Möglichkeit); (Psychische) Beihilfe zum schweren

    Auszug aus OLG Braunschweig, 16.06.2003 - 1 Ss (B) 21/03
    Soweit das Amtsgericht aus der Haltereigenschaft des Betroffenen den möglichen Schluss gezogen hat, er habe sein Krad bei der Tat selbst geführt, beruht diese Schlussfolgerung auf einer unvollständigen und deshalb rechtsfehlerhaften Würdigung, so dass der Senat als Rechtsbeschwerdegericht insoweit nicht an die Überzeugung des Tatrichters vom Tatgeschehen gebunden ist (vgl. BGH, NStZ 2002, 139-140; StraFo 2002, 82-83).
  • BGH, 29.08.1974 - 4 StR 171/74

    Haltereigenschaft des Betroffenen - Begehen einer Verkehrsordnungswidrigkeit

    Auszug aus OLG Braunschweig, 16.06.2003 - 1 Ss (B) 21/03
    Die Bindung entfällt nämlich dann, wenn bei der Beweiswürdigung die naheliegende Möglichkeit eines anderen Geschehensablaufs unerörtert bleibt (vgl. BGHSt 25, 365, 367; Kuckein in KK 4. Aufl. § 337 Rdn. 29; Meyer-Goßner, StPO 46. Aufl. § 337 Rdn. 26, 29).
  • BGH, 24.06.1982 - 4 StR 183/82

    Freie Beweiswürdigung eines Tatrichters hinsichtlich aller Beweismittel -

    Auszug aus OLG Braunschweig, 16.06.2003 - 1 Ss (B) 21/03
    Mangels entsprechender - sich sowohl auf das Foto als auch auf den Betroffenen beziehender - Angaben im Urteil ist es dem Senat daher nicht möglich nachzuvollziehen, ob die festgestellte Übereinstimmung die Überzeugung von der Identität des Betroffenen mit dem abgebildeten Fahrzeugführer überhaupt tragen kann, die vom Gericht gezogene Schlußfolgerung also nicht etwa nur eine Annahme ist oder sich als bloße Vermutung erweist, die letztlich nicht mehr als einen Verdacht zu begründen vermag (vgl. BGH, StV 2002, 235; BGH NJW 1982, 2882, 2883 m. w. N.).
  • BGH, 19.01.2000 - 3 StR 531/99

    Nichtentbindung des Verteidigers von seiner Schweigepflicht und rechtlicher

    Auszug aus OLG Braunschweig, 16.06.2003 - 1 Ss (B) 21/03
    Nach der ständigen Rechtsprechung des BGH (BGH, StraFo 2002, 260) kann zwar von indizieller Bedeutung sein, wenn ein Angeklagter zu einem bestimmten, einheitlichen Geschehen Angaben macht und insoweit lediglich die Beantwortung bestimmter Fragen unterlässt (sog. Teilschweigen, vgl. BGHSt 45, 367, 369 f. m. w. N.).
  • BGH, 03.05.2000 - 1 StR 125/00

    Schweigerecht des Angeklagten; Nemo tenetur; Faires Verfahren; Begriff der

    Auszug aus OLG Braunschweig, 16.06.2003 - 1 Ss (B) 21/03
    Das Schweigen bildet dann einen negativen Bestandteil seiner Aussage, die in ihrer Gesamtheit der freien richterlichen Beweiswürdigung nach § 261 StPO unterliegt (vgl. BGH NStZ 2000, 494, 4 m. w. N.).
  • BGH, 12.12.2001 - 5 StR 520/01

    Gewissheit (objektive Grundlagen als Voraussetzung); Überzeugungsbildung

    Auszug aus OLG Braunschweig, 16.06.2003 - 1 Ss (B) 21/03
    Mangels entsprechender - sich sowohl auf das Foto als auch auf den Betroffenen beziehender - Angaben im Urteil ist es dem Senat daher nicht möglich nachzuvollziehen, ob die festgestellte Übereinstimmung die Überzeugung von der Identität des Betroffenen mit dem abgebildeten Fahrzeugführer überhaupt tragen kann, die vom Gericht gezogene Schlußfolgerung also nicht etwa nur eine Annahme ist oder sich als bloße Vermutung erweist, die letztlich nicht mehr als einen Verdacht zu begründen vermag (vgl. BGH, StV 2002, 235; BGH NJW 1982, 2882, 2883 m. w. N.).
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