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   OLG Braunschweig, 18.12.1997 - 1 U 30/97   

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https://dejure.org/1997,6602
OLG Braunschweig, 18.12.1997 - 1 U 30/97 (https://dejure.org/1997,6602)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 18.12.1997 - 1 U 30/97 (https://dejure.org/1997,6602)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 18. Dezember 1997 - 1 U 30/97 (https://dejure.org/1997,6602)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 823 BGB; § 847 BGB a.F.
    Zulässigkeit der Feststellungsklage; Verteilung der Darlegungs- und Beweislast; Vorliegen eines groben Behandlungsfehlers

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit der Feststellungsklage; Verteilung der Darlegungs- und Beweislast; Vorliegen eines groben Behandlungsfehlers

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 823
    Organisationspflichten bei Aufnahme einer schwangeren Notfallpatientin L

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1998, 907
  • VersR 1999, 191
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 01.10.1996 - VI ZR 10/96

    Umkehr der Beweislast hinsichtlich der Kausalität eines groben Behandlungsfehlers

    Auszug aus OLG Braunschweig, 18.12.1997 - 1 U 30/97
    Bei Behandlungs- und Organisationsfehlern, wie sie hier vorliegen, können für den Kausalitätsbeweis jedoch Beweiserleichterungen eingreifen bis hin zur Beweislastumkehr, wenn sich diese Fehler als grob erweisen (BGH NJW 1994, 1594, 1595 [BGH 01.02.1994 - VI ZR 65/93] ; NJW 1994, 1596, 1597 [BGH 14.12.1993 - VI ZR 67/93] ; VersR 1997, 362, 363) [BGH 01.10.1996 - VI ZR 10/96] .

    Ein anderes Ergebnis ergibt sich schließlich auch nicht unter dem Gesichtspunkt, daß die Beweislastumkehr ausnahmsweise ausgeschlossen sein kann, wenn es gänzlich unwahrscheinlich ist, daß der Fehler zum Schadenseintritt beigetragen hat (BGH NJW 1995, 1611, 1612 [BGH 14.02.1995 - VI ZR 272/93] ; VersR 1997, 362, 363) [BGH 01.10.1996 - VI ZR 10/96] .

    Denn zum Ausschluß der Beweislastumkehr für den gesamten Kausalzusammenhang kommt es nicht schon, wenn die Alleinverursachung äußerst unwahrscheinlich ist, sondern nur dann, wenn jeglicher Ursachenbeitrag äußerst unwahrscheinlich ist (BGH VersR 1997, 362, 363) [BGH 01.10.1996 - VI ZR 10/96] .

  • BGH, 01.02.1994 - VI ZR 65/93

    Organisationspflichten des Chefarztes einer Kinderklinik

    Auszug aus OLG Braunschweig, 18.12.1997 - 1 U 30/97
    Bei Behandlungs- und Organisationsfehlern, wie sie hier vorliegen, können für den Kausalitätsbeweis jedoch Beweiserleichterungen eingreifen bis hin zur Beweislastumkehr, wenn sich diese Fehler als grob erweisen (BGH NJW 1994, 1594, 1595 [BGH 01.02.1994 - VI ZR 65/93] ; NJW 1994, 1596, 1597 [BGH 14.12.1993 - VI ZR 67/93] ; VersR 1997, 362, 363) [BGH 01.10.1996 - VI ZR 10/96] .

    Entsprechend setzt ein grober Organisationsfehler voraus, daß er aus objektiver ärztlicher Sicht nicht mehr verständlich ist (BGH VersR 1994, 562, 563) [BGH 01.02.1994 - VI ZR 65/93] .

  • BGH, 21.02.1991 - III ZR 204/89

    verzögerter Versorgungsbescheid - multiple Sklerose - § 256 Abs. 1 ZPO, offene

    Auszug aus OLG Braunschweig, 18.12.1997 - 1 U 30/97
    In einem solchen Fall ist der Kläger nicht gehalten, seine Klage in eine Leistungsklage und eine Feststellungsklage aufzuspalten (vgl. BGH VersR 1991, 788; WM 1991, 1768, 1772 [BGH 06.06.1991 - VII ZR 372/89] ; WM 1993, 429, 433) [BGH 17.12.1992 - IX ZR 226/91] .
  • BGH, 14.12.1993 - VI ZR 67/93

    Würdigung von medizinischen Sachverständigengutachten in Arzthaftungsverfahren;

    Auszug aus OLG Braunschweig, 18.12.1997 - 1 U 30/97
    Bei Behandlungs- und Organisationsfehlern, wie sie hier vorliegen, können für den Kausalitätsbeweis jedoch Beweiserleichterungen eingreifen bis hin zur Beweislastumkehr, wenn sich diese Fehler als grob erweisen (BGH NJW 1994, 1594, 1595 [BGH 01.02.1994 - VI ZR 65/93] ; NJW 1994, 1596, 1597 [BGH 14.12.1993 - VI ZR 67/93] ; VersR 1997, 362, 363) [BGH 01.10.1996 - VI ZR 10/96] .
  • BGH, 14.02.1995 - VI ZR 272/93

    Verantwortlichkeit des Belegarztes für Fehler einer freiberuflich tätigen

    Auszug aus OLG Braunschweig, 18.12.1997 - 1 U 30/97
    Ein anderes Ergebnis ergibt sich schließlich auch nicht unter dem Gesichtspunkt, daß die Beweislastumkehr ausnahmsweise ausgeschlossen sein kann, wenn es gänzlich unwahrscheinlich ist, daß der Fehler zum Schadenseintritt beigetragen hat (BGH NJW 1995, 1611, 1612 [BGH 14.02.1995 - VI ZR 272/93] ; VersR 1997, 362, 363) [BGH 01.10.1996 - VI ZR 10/96] .
  • BGH, 06.06.1991 - VII ZR 372/89

    Verjährung von werkvertraglichen Gewährleistungsansprüchen eines

    Auszug aus OLG Braunschweig, 18.12.1997 - 1 U 30/97
    In einem solchen Fall ist der Kläger nicht gehalten, seine Klage in eine Leistungsklage und eine Feststellungsklage aufzuspalten (vgl. BGH VersR 1991, 788; WM 1991, 1768, 1772 [BGH 06.06.1991 - VII ZR 372/89] ; WM 1993, 429, 433) [BGH 17.12.1992 - IX ZR 226/91] .
  • BGH, 14.12.1993 - VI ZR 221/92

    Überzeugungsbildung des Tatrichters

    Auszug aus OLG Braunschweig, 18.12.1997 - 1 U 30/97
    Mit dem Landgericht und auf der Grundlage der vorliegenden Gutachten, mit deren Verwertung die Parteien sich im Verhandlungstermin ausdrücklich einverstanden erklärt haben und die der Senat dementsprechend verwerten kann (vgl. BGH VersR 1993, 899, 900; NJW-RR 1994, 255, 256 [BGH 29.09.1993 - VIII ZR 62/92] ; NJW-RR 1994, 567, 568) [BGH 14.12.1993 - VI ZR 221/92] , ist davon auszugehen, daß den Beklagten Behandlungsfehler und der Beklagten zu 1) Organisationsfehler vorzuwerfen sind, die zu Verzögerungen beim Geburtsvorgang geführt haben.
  • BGH, 17.12.1992 - IX ZR 226/91

    Kein Überweisungsbeschluß bei Arrest

    Auszug aus OLG Braunschweig, 18.12.1997 - 1 U 30/97
    In einem solchen Fall ist der Kläger nicht gehalten, seine Klage in eine Leistungsklage und eine Feststellungsklage aufzuspalten (vgl. BGH VersR 1991, 788; WM 1991, 1768, 1772 [BGH 06.06.1991 - VII ZR 372/89] ; WM 1993, 429, 433) [BGH 17.12.1992 - IX ZR 226/91] .
  • BGH, 11.06.1996 - VI ZR 172/95

    Begriff des groben Behandlungsfehlers

    Auszug aus OLG Braunschweig, 18.12.1997 - 1 U 30/97
    Von einem groben Behandlungsfehler kann man dann sprechen, wenn der Arzt eindeutig gegen bewährte ärztliche Behandlungsregeln oder gesicherte medizinische Erkenntnisse verstoßen und einen Fehler begangen hat, der aus objektiver Sicht nicht mehr verständlich erscheint, weil er einem Arzt schlechterdings nicht unterlaufen darf (BGH VersR 1996, 1148, 1150) [BGH 11.06.1996 - VI ZR 172/95] .
  • BGH, 11.05.1993 - VI ZR 243/92

    Verwertung tatrichterlicher Erkenntnisse zur Person des Sachverständigen aus

    Auszug aus OLG Braunschweig, 18.12.1997 - 1 U 30/97
    Mit dem Landgericht und auf der Grundlage der vorliegenden Gutachten, mit deren Verwertung die Parteien sich im Verhandlungstermin ausdrücklich einverstanden erklärt haben und die der Senat dementsprechend verwerten kann (vgl. BGH VersR 1993, 899, 900; NJW-RR 1994, 255, 256 [BGH 29.09.1993 - VIII ZR 62/92] ; NJW-RR 1994, 567, 568) [BGH 14.12.1993 - VI ZR 221/92] , ist davon auszugehen, daß den Beklagten Behandlungsfehler und der Beklagten zu 1) Organisationsfehler vorzuwerfen sind, die zu Verzögerungen beim Geburtsvorgang geführt haben.
  • BGH, 29.09.1993 - VIII ZR 62/92

    Veräußerung von Gesellschaftsanteilen einer GmbH - Absichtserklärung mit Abrede,

  • BGH, 26.10.2000 - III ZR 53/99

    Zusagen hinsichtlich Belegung und Pflegesatzhöhe eines zu errichtenden Altenheims

    Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Hanseatischen Oberlandesgerichts Hamburg, 1. Zivilsenat, vom 18. Dezember 1998 - 1 U 30/97 - aufgehoben.
  • OLG Stuttgart, 13.04.1999 - 14 U 17/98

    Sichere Abklärung der Lage des Kindes bei der Eingangsuntersuchung einer vor der

    In einem solchen Fall könnte durchaus erwogen werden, ob nicht jenseits eines Zuschlags von bis zu 5 Minuten eine Schuldzuweisung an das Krankenhaus berechtigt ist (abweichend zu etwaigen Toleranzgrenzen der Sachverständige in seinem schriftlichen und mündlichen Gutachten vor dem Landgericht mit Billigung einer E-E-Zeit von 29 Minuten als grenzwertig, aber noch tolerabel, Bl. 219; vgl. auch OLG München VersR 1989, 966 = AHRS 2500/32 - stillschweigende Billigung einer E-E-Zeit von 21 Minuten; enger OLG Braunschweig VersR 1999, 191 [Ls] mit der Forderung nach Einhaltung einer E-E-Zeit von 20-25 Minuten für ein Notfallkrankenhaus).
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