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   OLG Braunschweig, 20.07.2006 - 1 WF 160/06   

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https://dejure.org/2006,18276
OLG Braunschweig, 20.07.2006 - 1 WF 160/06 (https://dejure.org/2006,18276)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 20.07.2006 - 1 WF 160/06 (https://dejure.org/2006,18276)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 20. Juli 2006 - 1 WF 160/06 (https://dejure.org/2006,18276)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 121 Abs. 3 ZPO; § 46 RVG
    Vorliegen von besonderen Umständen hinsichtlich Erstattungsfähigkeit von Reisekosten eines nicht ortsansässigen Rechtsanwalts im Rahmen von Prozesskostenhilfe

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vorliegen von besonderen Umständen hinsichtlich Erstattungsfähigkeit von Reisekosten eines nicht ortsansässigen Rechtsanwalts im Rahmen von Prozesskostenhilfe

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    RVG § 46; ZPO § 121 Abs. 3
    Kostenfolge der Beiordnung eines auswärtigen Rechtsanwalts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2006, 1855
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Braunschweig, 24.02.2005 - 2 W 283/04

    Fahrtkostenvergütung eines nicht ortsansässigen beigeordneten Rechtsanwalt

    Auszug aus OLG Braunschweig, 20.07.2006 - 1 WF 160/06
    Diese durch das Amtsgericht angeordnete Einschränkung der Beiordnung, die die Möglichkeit der Erstattung unter anderem von Reisekosten nach § 46 RVG nimmt, ist im vorliegenden Fall nicht zu beanstanden, sondern angezeigt, weil ohne den einschränkenden Zusatz ein Vertrauenstatbestand dahin gesetzt würde, dass der Anwalt auch Reisekosten und Abwesenheitsgelder erstattet erhält, auf die er nach § 121 Abs. 3 ZPO keinen Anspruch hätte (vgl. OLG Braunschweig, Beschluss vom 24. Februar 2005, Geschäftszeichen: 2 W 283/04).
  • OLG Hamm, 08.04.2005 - 11 WF 121/05

    Prozesskostenhilfe - Beiordnung eines beim Prozessgericht nicht zugelassenen

    Auszug aus OLG Braunschweig, 20.07.2006 - 1 WF 160/06
    Eine Übernahme dieser Beschränkung in das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz ist aber deshalb unterblieben, weil dem Gesetzgeber die bisherige Regelung in § 126 BRAGO wegen der Vorschrift des § 121 Abs. 3 ZPO entbehrlich erschien (vgl. OLG Hamm, FamRZ 2006, 350).
  • BGH, 23.06.2004 - XII ZB 61/04

    Beiordnung eines nicht am Prozessgericht zugelassenen Rechtsanwalts; Beiordnung

    Auszug aus OLG Braunschweig, 20.07.2006 - 1 WF 160/06
    Der Senat folgt der Auffassung des Amtsgerichts, dass im vorliegenden Fall lediglich die Kosten eines am Prozessgericht niedergelassenen Rechtsanwalts berücksichtigungsfähig sind, weil "besondere Umstände" im Sinne von § 121 Abs. 4 ZPO nicht vorliegen (vgl. BGH FamRZ 2004, 1362).
  • OLG Brandenburg, 01.10.2008 - 13 WF 68/08

    Vergütungsanspruch eines beigeordneten Rechtsanwalts: Anspruch auf Reisekosten,

    Ohne den einschränkenden Zusatz würde zudem ein Vertrauenstatbestand dahin gesetzt, dass der Anwalt auch Reisekosten und Abwesenheitsgelder erstattet erhält, auf die er nach § 121 Abs. 3 ZPO gegebenenfalls keinen Anspruch hätte (OLG Braunschweig, Beschluss vom 20.7.2006 - 1 WF 160/06 -, zitiert nach Juris; OLG Braunschweig FamRZ 2006, 800).
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