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   OLG Braunschweig, 22.01.1997 - Ws 5/97   

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https://dejure.org/1997,11978
OLG Braunschweig, 22.01.1997 - Ws 5/97 (https://dejure.org/1997,11978)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 22.01.1997 - Ws 5/97 (https://dejure.org/1997,11978)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 22. Januar 1997 - Ws 5/97 (https://dejure.org/1997,11978)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Gründe für die Ablehung eines Richters wegen Misstrauens gegen dessen Unparteilichkeit

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gründe für die Ablehung eines Richters wegen Misstrauens gegen dessen Unparteilichkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 24 Abs. 2

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 27.04.1972 - 4 StR 149/72

    Voraussetzungen der Ablehnung eines Richters wegen Besorgnis der Befangenheit -

    Auszug aus OLG Braunschweig, 22.01.1997 - Ws 5/97
    Nach § 24 Abs. 2 StPO kann ein Angeschuldigter einen Richter wegen Mißtrauens gegen dessen Unparteilichkeit ablehnen, wenn der Angeschuldigte von seinem Standpunkt aus bei verständiger Überlegung Grund zu einer solchen Besorgnis haben kann (BGHSt 24, 336, 338) [BGH 27.04.1972 - 4 StR 149/72] .
  • BGH, 15.01.1986 - 2 StR 630/85

    Besorgnis der Befangenheit eines Richters während einer Zeugenvernehmung -

    Auszug aus OLG Braunschweig, 22.01.1997 - Ws 5/97
    Hingegen begründen Spannungen zwischen Richter und Verteidiger in aller Regel nicht die Annahme, diese Spannungen könnten sich auf den Angeschuldigten selbst und seine Sache auswirken (vgl. BGH StV 1993, 339; NStZ 1987, 19; MDR 1975, 23, bei Dallinger).
  • BGH, 04.03.1993 - 1 StR 895/92

    Ablehnung eines Richters wegen anderer als prozessbedingter Kontakte zu einem

    Auszug aus OLG Braunschweig, 22.01.1997 - Ws 5/97
    Hingegen begründen Spannungen zwischen Richter und Verteidiger in aller Regel nicht die Annahme, diese Spannungen könnten sich auf den Angeschuldigten selbst und seine Sache auswirken (vgl. BGH StV 1993, 339; NStZ 1987, 19; MDR 1975, 23, bei Dallinger).
  • BGH, 13.11.1970 - I ZR 49/69

    Wettbewerbswidrigkeit der Bezeichnung eines Geschäfts als "Discount-Geschäft" -

    Auszug aus OLG Braunschweig, 22.01.1997 - Ws 5/97
    Bei Anlegung dieses Maßstabs hat z.B. der Vorwurf eines Richters an den Verteidiger, dessen Befragung eines Mitangeklagten stelle einen strafbaren Nötigungsversuch dar, kein genügend erhebliches Gewicht (BGH MDR 1971, 197, bei Dallinger).
  • OLG Hamm, 07.10.2004 - 2 Ss 345/04

    Ablehnung; Besorgnis der Befangenheit; Verhalten des Richters in anderem

    Das Ablehnungsgesuch war zwar zulässig, da (gravierende) Spannungen zwischen Richter und dem Verteidiger des Angeklagten grundsätzlich die Besorgnis der Befangenheit begründen können (vgl. u.a. BGH StV 1993, 339; StV 1995, 396 f., Senat in StraFo 2002, 355 und OLG Braunschweig StraFo 1997, 76).

    Eine weitere Ausnahme von dem Grundsatz, dass Spannungen zwischen dem Verteidiger und dem Richter die Besorgnis der Befangenheit gegenüber dem Angeklagte grundsätzlich nicht begründen, wird von der Rechtsprechung bei ganz außergewöhnlichen Animositäten angenommen (OLG Braunschweig StraFo 1997, 76; OLG Düsseldorf wistra 1991, 78; OLG Hamm NJW 1951, 731 mit weiteren Nachweisen zur älteren Rechtsprechung und Literatur; vgl. auch LG Frankfurt StV 1990, 258).

    Selbst solche Maßnahmen würden im Übrigen nicht in jedem Fall zur Besorgnis einer Befangenheit führen: So forderte das OLG Braunschweig (vgl. StraFo 1997, 76) als weiteres Indiz, dass sich eine Strafanzeige auf das nun zu entscheidende Verfahren z.B. in der Weise ausgewirkt haben müsse, dass der Verteidiger wegen ihr sein Mandat niederlegte.

    Persönliche Animositäten können eher einen Ablehnungsgrund begründen als rechtliche Uneinigkeiten (OLG Braunschweig StraFo 1997, 76).

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