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   OLG Braunschweig, 23.09.2010 - Ss 72/10   

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https://dejure.org/2010,32493
OLG Braunschweig, 23.09.2010 - Ss 72/10 (https://dejure.org/2010,32493)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 23.09.2010 - Ss 72/10 (https://dejure.org/2010,32493)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 23. September 2010 - Ss 72/10 (https://dejure.org/2010,32493)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BtMG § 29 Abs. 5; StGB § 47 Abs. 1
    Anforderungen an das tatrichterliche Urteil bei in Betracht kommender Anwendung des § 29 ABs. 5 BtMG; Voraussetzungen für die Verhängung einer kurzfristigen Freiheitsstrafe

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Hamburg, 27.09.2006 - III-104/06

    Verhängung einer kurzen Freiheitsstrafe bei Besitz von Betäubungsmitteln in

    Auszug aus OLG Braunschweig, 23.09.2010 - Ss 72/10
    Eine Freiheitsstrafe unter 6 Monaten ist nur dann auszusprechen, wenn sich diese Sanktion aufgrund einer Gesamtwürdigung aller die Tat und den Täter kennzeichnenden Umstände als unverzichtbar erweist (vgl. BGH StV 2003 S. 485; Hanseatisches OLG Hamburg, Beschluss vom 27.09.2006, 1 Ss 166/06 nach juris).

    Vor diesem Hintergrund hat z. B. das HansOLG Hamburg entschieden (27.09.2006, 1 Ss 166/06), dass im Falle des unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln in geringer Menge zum Eigenkonsum das Übermaßverbot auch bei einschlägigen Vorstrafen und einer laufenden Bewährung die Verhängung einer maßvollen Geldstrafe gebieten kann.

  • BayObLG, 26.05.1982 - RReg. 4 St 69/82
    Auszug aus OLG Braunschweig, 23.09.2010 - Ss 72/10
    Davon ausgehend hat das Bayerische Oberste Landesgericht (BayObLGSt 1982 S. 62) die Obergrenze der geringen Menge für Kokain bei 300 mg gezogen.
  • BGH, 08.04.2003 - 3 StR 92/03

    Rechtsfehlerhafte Vernehmung des sachferneren anstelle des sachnäheren Zeugen

    Auszug aus OLG Braunschweig, 23.09.2010 - Ss 72/10
    Eine Freiheitsstrafe unter 6 Monaten ist nur dann auszusprechen, wenn sich diese Sanktion aufgrund einer Gesamtwürdigung aller die Tat und den Täter kennzeichnenden Umstände als unverzichtbar erweist (vgl. BGH StV 2003 S. 485; Hanseatisches OLG Hamburg, Beschluss vom 27.09.2006, 1 Ss 166/06 nach juris).
  • BGH, 05.09.1991 - 4 StR 386/91

    Wirkstoffgehalt und Menge des Rauschgifts als bestimmender Strafzumessungsgrund

    Auszug aus OLG Braunschweig, 23.09.2010 - Ss 72/10
    Dem gegenüber geht der BGH nicht von der Gewichtsmenge des Betäubungsmittels, sondern von der Wirkstoffmenge aus (BGH NStZ 1991 S. 591).
  • OLG Karlsruhe, 18.11.2004 - 2 Ss 60/04

    Unerlaubter Besitz einer geringen Menge Heroin: Fehlerhafte Verhängung einer

    Auszug aus OLG Braunschweig, 23.09.2010 - Ss 72/10
    Aus dieser Begründung muss sich ergeben, aufgrund welcher konkreten Umstände sich die Tat oder der Täter derart von dem Durchschnitt solcher Taten oder dem durchschnittlichen Täter abhebt, dass eine Freiheitsstrafe ausnahmsweise unerlässlich ist (OLG Karlsruhe StV 2005, 275).
  • OLG Hamm, 01.09.1994 - 6 U 71/94

    Haftung des Verursachers eines Verkehrsunfalls für Folgeschäden durch ärztlichen

    Auszug aus OLG Braunschweig, 23.09.2010 - Ss 72/10
    Dabei dürften Gesichtspunkte der Generalprävention nicht einseitig in den Vordergrund treten (Fischer, Rd. 10); bei geringfügigen Betäubungsmittledelikten darf deshalb auch nicht allein auf die Gefährlichkeit des Suchtstoffes abgestellt werden (Bay NJW 1996, 789).
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