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   OLG Braunschweig, 23.11.2015 - 9 U 18/15   

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https://dejure.org/2015,70687
OLG Braunschweig, 23.11.2015 - 9 U 18/15 (https://dejure.org/2015,70687)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 23.11.2015 - 9 U 18/15 (https://dejure.org/2015,70687)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 23. November 2015 - 9 U 18/15 (https://dejure.org/2015,70687)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 286 ZPO; § 443 Abs 1 BGB; § 300 Abs 1 BGB; § 383 Abs 1 BGB; § 166 Abs 1 BGB
    Beweisvereitelung; Beweiserleichterung; Beweislastumkehr; Garantie; Garantierversprechung; Garantienehmer; Garantiegeber; Werkstoff; Werkarbeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 27.04.2004 - VI ZR 34/03

    Begriff und Rechtsfolgen eines groben Behandlungsfehlers

    Auszug aus OLG Braunschweig, 23.11.2015 - 9 U 18/15
    In einem solchen Fall kann den berechtigten Belangen der beweispflichtigen Partei nur durch eine Umkehr der Beweislast entsprochen werden (vgl. BGH, Urteil vom 27.04.2004 - VI ZR 34/03).
  • OLG Frankfurt, 11.06.1992 - 5 U 237/87
    Auszug aus OLG Braunschweig, 23.11.2015 - 9 U 18/15
    Weil die Erhebung des Sachverständigenbeweises regelmäßig nur auf Antrag der beweisbelasteten Partei durch Benennung des Beweismittels und des genauen Beweisthemas geschieht, ist demgemäß eine Erhebung des Beweises nach pflichtgemäßem Ermessen auch ohne Antrag der Parteien nach § 144 ZPO im Allgemeinen nicht veranlasst, wenn das Gericht der beweisbelasteten Partei gemäß § 139 ZPO Gelegenheit gegeben hat, Beweis durch Sachverständigengutachten anzutreten, die Partei den Beweisantrag daraufhin aber nicht stellt (OLG Frankfurt, Urteil vom 11.06.1992 - 5 U 237/87; Wieczorek/Schütze/Smid, a.a.O.).
  • BGH, 09.03.2011 - VIII ZR 266/09

    Zur Beweislast für einen Mangel der Kaufsache nach der Durchführung von

    Auszug aus OLG Braunschweig, 23.11.2015 - 9 U 18/15
    Zwar genügt der Käufer einer Sache - worauf die Berufung zutreffend hinweist - seiner Beweislast für das Fehlschlagen der Nachbesserung grundsätzlich durch den Nachweis, dass das von ihm gerügte Mangelsymptom weiter auftritt (BGH, Urteil vom 09.03.2011 - VIII ZR 266/09).
  • BGH, 19.01.1993 - XI ZR 76/92

    Grob fahrlässiger Erwerb eines abhandengekommenen Inhaberverrechnungsschecks

    Auszug aus OLG Braunschweig, 23.11.2015 - 9 U 18/15
    Nach der Rechtsprechung des BGH erfolgt eine Wissenszurechnung etwa auch dann, wenn eine Vertretung nur bei der Entgegennahme von Erklärungen stattfindet (vgl. BGH, Urteil vom 19.01.1993 - XI ZR 76/92).
  • BGH, 23.09.2003 - XI ZR 380/00

    Beweisvereitelung bei bewußt vielfältiger und variationsreicher Gestaltung der

    Auszug aus OLG Braunschweig, 23.11.2015 - 9 U 18/15
    Als Folge der Beweisvereitelung sind Beweiserleichterungen zu gewähren, die bis zu einer Umkehr der Beweislast führen können (BGH, Urteil vom 23.09.2003 - XI ZR 380/00, Rn. 13).
  • BGH, 29.01.2003 - IV ZR 173/01

    Zu den Folgen eines Rotlichtverstoßes für die Vollkaskoversicherung

    Auszug aus OLG Braunschweig, 23.11.2015 - 9 U 18/15
    Grob fahrlässig handelt, wer die im Verkehr erforderliche Sorgfalt nach den gesamten Umständen in ungewöhnlich hohem Maße verletzt und unbeachtet lässt, was im gegebenen Fall jedem hätte einleuchten müssen (BGH, Urteil vom 29.01.2003 - IV ZR 173/01).
  • OLG Saarbrücken, 29.06.2001 - 1 U 951/00

    Rechtsfolgen des Annahmeverzuges des Auftraggebers

    Auszug aus OLG Braunschweig, 23.11.2015 - 9 U 18/15
    Die Haftungseinschränkung des § 300 Abs. 1 BGB soll dabei dem Umstand Rechnung tragen, dass der Schuldner während des Annahmeverzugs mit der Sorge für den Leistungsgegenstand belastet bleibt, obwohl er eigentlich alles aus seiner Sicht Erforderliche unternommen hat, um von seiner Leistungspflicht frei zu werden (OLG Saarbrücken, Urteil vom 29.06.2001 - 1 U 951/00; Staudinger/Feldmann, Neubearbeitung 2014, § 300 Rn. 3).
  • RG, 26.11.1906 - VI 418/05

    Zu §§ 383, 181, 387 B.G.B.

    Auszug aus OLG Braunschweig, 23.11.2015 - 9 U 18/15
    Eine abweichende Beurteilung rechtfertigt sich auch nicht - wie der Kläger meint - unter dem Gesichtspunkt, der möglichen Versteigerung bzw. des "Notverkaufs" nicht hinterlegungsfähiger Sachen gemäß § 383 Abs. 1 BGB in Verbindung mit der Entscheidung des Reichsgerichts vom 26.11.1906, VI 418/05 (RGZ 64, 366, 374).
  • BGH, 14.04.2010 - VIII ZR 145/09

    Käufer hat Anspruch auf Ersatz des Nutzungsausfallschadens auch nach Rücktritt

    Auszug aus OLG Braunschweig, 23.11.2015 - 9 U 18/15
    Die in dieser Vorschrift enthaltene Haftungserleichterung betrifft - trotz des weitergehenden Wortlauts - nur die Haftung für den Leistungsgegenstand (BGH, Urteil vom 14.04.2010 - VIII ZR 145/09; Palandt/Grüneberg, 74. Aufl., § 300 Rn. 2).
  • BGH, 28.02.2012 - VI ZR 9/11

    Beginn der regelmäßigen Verjährungsfrist: Grob fahrlässige Unkenntnis der

    Auszug aus OLG Braunschweig, 23.11.2015 - 9 U 18/15
    Wissensvertreter im Sinne des § 166 Abs. 1 BGB ist jeder, der nach der Organisation des Geschäftsherrn damit betraut ist, im Rechtsverkehr als dessen Repräsentant aufzutreten, bestimmte Aufgaben eigenverantwortlich zu erledigen und die dabei anfallenden Informationen zur Kenntnis zu nehmen sowie ggf. weiterzuleiten (vgl. BGH, Urteil vom 28.02.2012 - VI ZR 9/11 m.w.N.).
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