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   OLG Braunschweig, 24.07.2013 - 3 U 218/11   

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OLG Braunschweig, 24.07.2013 - 3 U 218/11 (https://dejure.org/2013,56436)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 24.07.2013 - 3 U 218/11 (https://dejure.org/2013,56436)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 24. Juli 2013 - 3 U 218/11 (https://dejure.org/2013,56436)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 839 Abs. 1 BGB; Art. 34 S. 1 GG; § 61 InsO; § 9 InsVV
    Amtshaftungsansprüche des Insolvenzverwalters wegen schuldhafter Verzögerung der Entscheidung des Insolvenzgerichts über einen beantragten Kostenvorschuss bzw. dessen Versagung

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    Amtshaftungsansprüche des Insolvenzverwalters wegen schuldhafter Verzögerung der Entscheidung des Insolvenzgerichts über einen beantragten Kostenvorschuss bzw. dessen Versagung

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (21)

  • BGH, 01.10.2002 - IX ZB 53/02

    Rechtsmittel gegen die Versagung der Genehmigung zur Entnahme eines

    Auszug aus OLG Braunschweig, 24.07.2013 - 3 U 218/11
    a) Der Anspruch des Insolvenzverwalters auf seine endgültige Vergütung wird erst mit der Beendigung des gesamten Insolvenzverfahrens fällig (vgl. BGH, Beschluss vom 01.10.2002 - IX ZB 53/02 - juris Rn. 10).

    Jedenfalls unter dieser Voraussetzung ist die Ermessensausübung durch das Insolvenzgericht dahin gebunden, dass die Entnahme eines Vorschusses auf die nach den Maßstäben der §§ 1 bis 3 InsVV verdiente Vergütung nur unter besonderen Voraussetzungen abgelehnt werden darf (vgl. BGH, Urteil vom 01.10.2002 - IX ZB 53/02 - juris Rn. 10).

    § 1 InsVV zu entnehmen ist (BGH, Urteil vom 01.10.2002, - IX ZB 53/02 - Rn. 19 zitiert nach juris).

    und 12.08.2008 die befristete Erinnerung nach § 11 Abs. 2 RPflG einlegte (vgl. auch BGH, Beschluss vom 01.10.2002 - IX ZB 53/02 - juris Rn. 6), ist von dem grundsätzlichen Bestehen eines Amtshaftungsanspruchs des Klägers auszugehen, soweit er durch die verzögerte Bearbeitung seiner Anträge oder deren Zurückweisung einen Nachteil im schadensrechtlichen Sinn erleiden sollte.

  • BGH, 06.05.2004 - IX ZB 349/02

    Verbot der Schlechterstellung im Beschwerdeverfahren nach Aufhebung und

    Auszug aus OLG Braunschweig, 24.07.2013 - 3 U 218/11
    Denn der Einwand mangelhafter Leistungen oder fehlenden Erfolges kann die Höhe der Vergütung des Insolvenzverwalters nicht beeinflussen, da die Insolvenzverwaltervergütung kein Erfolgshonorar darstellt, sondern eine reine Tätigkeitsvergütung ist (vgl. Haarmeyer/Wutzke/Förster/Ast, InsVV, 4. Auflage 2007, Vor § 1 Rn. 33 m.w.N.; Mock, in Uhlenbruck, InsO, 13. Auflage München 2010, § 63 Rn. 42; BGH, Beschluss vom 06.05.2004 - IX ZB 349/02 - juris Rn. 22; LG Berlin, Beschluss vom 15.05.2001 - 86 T 312/01 - juris Orientierungssatz 6).

    Hierbei gebietet der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz eine enge Begrenzung der Fälle, in denen ein Anspruch auf Vergütung ausgeschlossen ist (vgl. BGH, Beschluss vom 06.05.2004 - IX ZB 349/02 - juris Rn. 32; vom 09.06.2011 - IX ZB 248/09 - juris Rn. 6).

  • BGH, 04.12.2003 - IX ZB 48/03

    Rechte des vorläufigen Insolvenzverwalters bei verzögerter Bearbeitung des

    Auszug aus OLG Braunschweig, 24.07.2013 - 3 U 218/11
    Ausgangspunkt ist dabei die Erwägung, dass im Fall einer schuldhaften Verzögerung oder Versagung eines beantragten Kostenvorschusses durch das Insolvenzgericht ein Schadensersatzanspruch des Insolvenzverwalters wegen Amtspflichtverletzung in Betracht kommt (vgl. BGH Urteil vom 04.12.2003 - IX ZB 48/03 - juris Rn. 21).

    Die Voraussetzungen des § 543 Abs. 2 Nr. 1 ZPO liegen vor, da die Rechtssache im Anschluss an das Urteil des BGH vom 04.12.2003 (IX ZB 48/03) die entscheidungserhebliche, klärungsbedürftige und klärungsfähige allgemeine Rechtsfrage aufwirft, unter welchen Voraussetzungen Amtshaftungsansprüche des Insolvenzverwalters bestehen, der von einer schuldhaften Verzögerung oder Versagung eines beantragten Kostenvorschusses betroffen ist.

  • BGH, 15.06.2009 - II ZR 242/08

    Schuldrechtliche und dingliche Wirkungen der Einbringung einer Sache dem Werte

    Auszug aus OLG Braunschweig, 24.07.2013 - 3 U 218/11
    Hinsichtlich der im Berufungsrechtszug vorgenommenen Erweiterung der Klage war zu berücksichtigen, dass bei positiven Feststellungsanträgen ein Abschlag von 20 % gegenüber einem entsprechenden Leistungsantrag vorzunehmen ist (vgl. nur BGH, Hinweisbeschluss vom 15.06.2009 - II ZR 242/08 - juris Rn. 9).
  • LG Berlin, 15.05.2001 - 86 T 312/01

    Festsetzung der Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters; Berechnung anhand

    Auszug aus OLG Braunschweig, 24.07.2013 - 3 U 218/11
    Denn der Einwand mangelhafter Leistungen oder fehlenden Erfolges kann die Höhe der Vergütung des Insolvenzverwalters nicht beeinflussen, da die Insolvenzverwaltervergütung kein Erfolgshonorar darstellt, sondern eine reine Tätigkeitsvergütung ist (vgl. Haarmeyer/Wutzke/Förster/Ast, InsVV, 4. Auflage 2007, Vor § 1 Rn. 33 m.w.N.; Mock, in Uhlenbruck, InsO, 13. Auflage München 2010, § 63 Rn. 42; BGH, Beschluss vom 06.05.2004 - IX ZB 349/02 - juris Rn. 22; LG Berlin, Beschluss vom 15.05.2001 - 86 T 312/01 - juris Orientierungssatz 6).
  • BGH, 05.12.1991 - IX ZR 275/90

    Vergütung und Auslagen des Konkursverwalters für die Zeit ab Feststellung der

    Auszug aus OLG Braunschweig, 24.07.2013 - 3 U 218/11
    Sein Vergütungsanspruch gemäß § 63 InsO entsteht schon mit seiner bloßen Tätigkeit und nicht erst mit der Festsetzung durch das Gericht (so zu § 85 KO - der den §§ 63 bis 65 InsO entspricht - BGH, Urteil vom 05.12.1991 - IX ZR 275/90 - juris Rn. 27).
  • BGH, 09.06.2011 - IX ZB 248/09

    Insolvenzverwaltervergütungsanspruch: Ausschluss bei Annahme der

    Auszug aus OLG Braunschweig, 24.07.2013 - 3 U 218/11
    Hierbei gebietet der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz eine enge Begrenzung der Fälle, in denen ein Anspruch auf Vergütung ausgeschlossen ist (vgl. BGH, Beschluss vom 06.05.2004 - IX ZB 349/02 - juris Rn. 32; vom 09.06.2011 - IX ZB 248/09 - juris Rn. 6).
  • BGH, 29.04.1985 - II ZR 146/84

    Aufrechnung mit Forderungen aus dem Schiffskasko nach Zusammenstoß von

    Auszug aus OLG Braunschweig, 24.07.2013 - 3 U 218/11
    Soweit der Beschluss vom 25.01.2010 sowie der auf diesen Beschluss verweisende Beschluss vom 16.04.2010 auf § 242 BGB abstellte im Sinne der Einrede des dolo agit, qui petit, quod statim redditurus est, lagen die Voraussetzungen der Einrede nicht vor, da sie nur an die sofortige Pflicht zur Rückgewähr der empfangenen Leistung anknüpft (vgl. BGH, Urteil vom 29.04.1985 - II ZR 146/84 - juris Rn. 19).
  • AG Göttingen, 28.09.2001 - 74 IN 147/99

    Rechtsmittel bei Vergütungsvorschuss

    Auszug aus OLG Braunschweig, 24.07.2013 - 3 U 218/11
    Entgegen der vereinzelt gebliebenen Ansicht des Amtsgerichts G. konnte jedenfalls im vorliegenden Fall die Zustimmung zur Entnahme des Vorschusses nicht mit dem bloßen Einwand abgelehnt werden, die Abwicklungstätigkeit des Verwalters sei verzögert oder vernachlässigt worden (so aber AG Göttingen, Beschluss vom 28.09.2001 - 74 IN 147/99 - juris Rn. 7; ferner Lorenz in FK-InsO, 6. Auflage 2011, § 9 InsVV Rn. 17).
  • BVerfG, 30.03.1993 - 1 BvR 1045/89

    Verfassungsmäßigkeit der Vergütung des Konkursverwalters

    Auszug aus OLG Braunschweig, 24.07.2013 - 3 U 218/11
    Dieser - durch Art. 12 Abs. 1 GG geschützte ( BVerfG, Beschluss vom 30.03.1993 - 1 BvR 1045/89, 1 BvR 1381/90, 1 BvL 11/90 - juris Rn. 73) - Anspruch ist auch auf eine unverzügliche Erfüllung gerichtet.
  • BGH, 05.01.1995 - IX ZR 241/93

    Rechtsfolgen des Handelns des Gesamtvollstreckungsverwalters ohne Zustimmung des

  • BGH, 07.12.1953 - III ZR 120/52

    Nichterfüllung beamtenrechtlicher Ansprüche

  • BGH, 17.10.1955 - III ZR 49/54

    Rechtsmittel

  • BGH, 07.02.1986 - V ZR 201/84

    Zulässigkeit einer Feststellungsklage; Begriff des Feststellungsinteresses

  • BGH, 13.01.2010 - VIII ZR 351/08

    Wohnraummiete: Feststellungsinteresse des Mieters hinsichtlich der Unwirksamkeit

  • BGH, 19.12.1991 - III ZR 9/91

    Endvermögen des Ehegatten - Versicherung an Eides Statt - Auskunft über das

  • BGH, 16.09.2008 - VI ZR 244/07

    Rechtsschutzbedürfnis und Feststellungsbedürfnis der Klage eines Theaterverlags

  • BGH, 03.07.2003 - III ZR 326/02

    Spruchrichterprivileg bei einstweiliger Anordnung betreffend eine vorläufige

  • BGH, 20.01.2006 - V ZR 124/05

    Rechtsstellung des Gläubigers nach Erklärung des Rücktritts vom Vertrag

  • BGH, 05.10.2006 - III ZR 283/05

    Abgabe der Negativerklärung der Vertretungsorgane bei einem Formwechsel;

  • BGH, 11.07.1989 - VI ZR 234/88

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines

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