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   OLG Braunschweig, 24.09.2014 - Ws 206/12, Ws 198/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,32251
OLG Braunschweig, 24.09.2014 - Ws 206/12, Ws 198/13 (https://dejure.org/2014,32251)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 24.09.2014 - Ws 206/12, Ws 198/13 (https://dejure.org/2014,32251)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 24. September 2014 - Ws 206/12, Ws 198/13 (https://dejure.org/2014,32251)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    StGB § 20; StGB § 67d Abs. 2; StGB § 67d Abs. 6 S. 1
    Keine Erledigung des Maßregelvollzugs bei Zweifeln am Fortbestehen der Erkrankung bzw. der Gefährlichkeit des Verurteilten; Festlegung der krankhaften Störung des im Maßregelvollzug Untergebrachten als schwer ist keine Sachverständigen-, sondern eine Rechtsfrage

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Keine Erledigung des Maßregelvollzugs bei Zweifeln am Fortbestehen der Erkrankung bzw. der Gefährlichkeit des Verurteilten; Festlegung der krankhaften Störung des im Maßregelvollzug Untergebrachten als schwer ist keine Sachverständigen-, sondern eine Rechtsfrage

  • Wolters Kluwer
  • psychiatrie-verlag.de PDF

    Fortdauer der Unterbringung im psychiatrischen Krankenhaus

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Fortdauer der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

  • rechtsportal.de

    Einordnung einer Störung (hier: Pädophilie) als schwere andere seelische Abartigkeit stellt eine Rechtsfrage dar

  • rechtsportal.de

    Keine Erledigung des Maßregelvollzugs bei Zweifeln am Fortbestehen der Erkrankung bzw. der Gefährlichkeit des Verurteilten

  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Fortdauer der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Diagnose einer Pädophilie rechtfertigt als solche nicht die Annahme einer schweren anderen seelischen Abartigkeit

Besprechungen u.ä.

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Beurteilung der Frage nach Schwere einer anderen seelischen Abartigkeit ist allein Rechtsfrage

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (16)

  • BGH, 26.08.1997 - 1 StR 383/97

    Strafzumessungserwägungen bei der Gesamtstrafenbildung - Annahme erheblich

    Auszug aus OLG Braunschweig, 24.09.2014 - Ws 206/12
    Allerdings handelt es sich bei der Beurteilung, ob eine diagnostizierte Störung, die grundsätzlich in den Anwendungsbereich des 4. Merkmals gemäß § 20 StGB fällt, auch als "schwer" i. S. d. Vorschrift einzustufen ist, um eine Rechtsfrage (Senat, a. a. O.; s. a. BGH, Urteil vom 26.08.1997, 1 StR 383/97, juris, Rn. 8, OLG Stuttgart, Beschluss vom 06.06.2007, 2 Ws 137/07, juris, Rn. 12; LG Berlin, Beschluss vom 01.12.2010, 594 StVK 146/10, juris, Rn. 24; Fischer, StGB, 61. Auflage, § 20 Rn. 42 m. w. N.), die das Gericht ohne Bindung an die Bewertung des Sachverständigen selbst zu beurteilen hat (OLG Stuttgart a. a. O.).
  • BGH, 06.01.1998 - 5 StR 446/97

    Aufhebung des Maßregelausspruchs - Maßregelvollzug bei heteroller Pädophilie -

    Auszug aus OLG Braunschweig, 24.09.2014 - Ws 206/12
    Dies ist im Wege einer Gesamtbetrachtung der Persönlichkeit des Täters unter Einbeziehung seiner Entwicklung, seines Charakterbildes sowie der ihm zur Last gelegten Tat einschließlich der ihr zugrunde liegenden Motive festzustellen (BGH, Beschluss vom 10.09.2013, 2 StR 321/13, juris, Rn. 6; Urteile vom 06.01.1998, 5 StR 446/97 und 582/97, jeweils juris, Rn. 8 f.).
  • BGH, 06.01.1998 - 5 StR 582/97

    Vorliegen einer zur Schuldunfähigkeit führenden seelischen Abartigkeit -

    Auszug aus OLG Braunschweig, 24.09.2014 - Ws 206/12
    In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist dabei unter anderem auf die Bedeutung des Sexualverhaltens des Verurteilten außerhalb seiner Delinquenz (Beschluss vom 06.01.1998, 5 StR 582/97 Rn. 9), einschlägiger Vorverurteilungen, der Umsetzung sexueller Tagträume und Phantasien in deviante Handlungen, einer deutlichen Steigerung der Tathandlungen und gescheiterter Therapieversuche (Beschluss vom 25.07.2006, 4 StR 141/06 Rn. 14) hingewiesen worden.
  • BGH, 25.07.2006 - 4 StR 141/06

    Erhebliche Verminderung der Steuerungsfähigkeit (Wirkung von Testosteron; in

    Auszug aus OLG Braunschweig, 24.09.2014 - Ws 206/12
    In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist dabei unter anderem auf die Bedeutung des Sexualverhaltens des Verurteilten außerhalb seiner Delinquenz (Beschluss vom 06.01.1998, 5 StR 582/97 Rn. 9), einschlägiger Vorverurteilungen, der Umsetzung sexueller Tagträume und Phantasien in deviante Handlungen, einer deutlichen Steigerung der Tathandlungen und gescheiterter Therapieversuche (Beschluss vom 25.07.2006, 4 StR 141/06 Rn. 14) hingewiesen worden.
  • BGH, 22.08.2007 - 2 StR 263/07

    Exhibitionistische Handlungen (erhebliche, für die Allgemeinheit gefährliche

    Auszug aus OLG Braunschweig, 24.09.2014 - Ws 206/12
    Sexualdelikte, die mit einem aktiven Zugehen auf Kindern und dem Suchen von Körperkontakt verbunden sind, sind schwerwiegende Straftaten (BGH, Beschluss vom 22.08.2007, 2 StR 263/07, juris, Rn. 5).
  • BGH, 06.07.2010 - 4 StR 283/10

    Rechtsfehlerhafte Anordnung der Unterbringung in ein psychiatrisches Krankenhaus

    Auszug aus OLG Braunschweig, 24.09.2014 - Ws 206/12
    Die Annahme einer schweren anderen seelischen Abartigkeit ist insbesondere dann naheliegend, wenn abweichende Sexualpraktiken zu einer eingeschliffenen Verhaltensschablone mit abnehmender Befriedigung, zunehmender Frequenz, Ausbau des Raffinements und gedankliche Einengung auf diese Praktiken geworden sind (BGH, Beschluss vom 06.07.2010, 4 StR 283/10, juris, Rn. 4).
  • BGH, 10.09.2013 - 2 StR 321/13

    Rechtfehlerhafte Ablehnung einer verminderten Schuldfähigkeit bei festgestellter

    Auszug aus OLG Braunschweig, 24.09.2014 - Ws 206/12
    Dies ist im Wege einer Gesamtbetrachtung der Persönlichkeit des Täters unter Einbeziehung seiner Entwicklung, seines Charakterbildes sowie der ihm zur Last gelegten Tat einschließlich der ihr zugrunde liegenden Motive festzustellen (BGH, Beschluss vom 10.09.2013, 2 StR 321/13, juris, Rn. 6; Urteile vom 06.01.1998, 5 StR 446/97 und 582/97, jeweils juris, Rn. 8 f.).
  • BVerfG, 08.10.1985 - 2 BvR 1150/80

    Fortdauer der Unterbringung

    Auszug aus OLG Braunschweig, 24.09.2014 - Ws 206/12
    Je länger die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus andauert, umso strenger werden die Voraussetzungen für die Verhältnismäßigkeit des Freiheitsentzugs (BVerfG, Urteil v. 08.10.1985, 2 BvR 1150/80, 2 BvR 2504/82, juris, Rn. 43).
  • BVerfG, 19.10.2006 - 2 BvR 1486/06

    Frage der Anwendbarkeit von § 67d Abs. 6 Strafgesetzbuch (StGB) auf anfängliche

    Auszug aus OLG Braunschweig, 24.09.2014 - Ws 206/12
    Diese Rechtsprechung ist verfassungsgemäß (vgl. BVerfG, Beschluss vom 19.10.2006, 2 BvR 1486/06, juris, Rn. 3 ff.).
  • LG Berlin, 01.12.2010 - 594 StVK 146/10

    Maßregelvollstreckung: Erledigung der Unterbringung in einem psychiatrischen

    Auszug aus OLG Braunschweig, 24.09.2014 - Ws 206/12
    Allerdings handelt es sich bei der Beurteilung, ob eine diagnostizierte Störung, die grundsätzlich in den Anwendungsbereich des 4. Merkmals gemäß § 20 StGB fällt, auch als "schwer" i. S. d. Vorschrift einzustufen ist, um eine Rechtsfrage (Senat, a. a. O.; s. a. BGH, Urteil vom 26.08.1997, 1 StR 383/97, juris, Rn. 8, OLG Stuttgart, Beschluss vom 06.06.2007, 2 Ws 137/07, juris, Rn. 12; LG Berlin, Beschluss vom 01.12.2010, 594 StVK 146/10, juris, Rn. 24; Fischer, StGB, 61. Auflage, § 20 Rn. 42 m. w. N.), die das Gericht ohne Bindung an die Bewertung des Sachverständigen selbst zu beurteilen hat (OLG Stuttgart a. a. O.).
  • OLG Braunschweig, 05.02.2014 - 1 Ws 340/13

    Voraussetzungen für eine Erledigung der Unterbringung in einem psychiatrischen

  • OLG Bremen, 24.09.2010 - Ws 90/10

    Voraussetzungen für eine Erledigterklärung der Unterbringung in einem

  • OLG Frankfurt, 14.10.2010 - 3 Ws 970/10

    Unterbringung: Erledigterklärung einer aus Rechtsgründen erfolgten Fehleinweisung

  • OLG Jena, 10.09.2010 - 1 Ws 164/10

    Maßregelvollzug: Erledigung der Unterbringung in einem psychiatrischen

  • OLG Stuttgart, 06.06.2007 - 2 Ws 137/07

    Unterbringung: Schwere andere seelische Abartigkeit; Pädophilie; zu erwartende

  • KG, 07.05.2001 - 5 Ws 23/01
  • OLG Braunschweig, 29.06.2015 - 1 Ws 133/15

    Einordnung einer Störung (hier: Pädophilie) als schwere andere seelische

    Das Gericht ist nicht gehindert, von dem Gutachten eines Sachverständigen abzuweichen (vgl. BGH, Beschluss vom 26. Mai 2010, Az.: 2 StR 48/10 - juris Rn. 10; OLG Braunschweig, Beschluss vom 24. September 2014, Az.: 1 Ws 206/12 + 1 Ws 198/13; OLG Stuttgart, Beschluss vom 6. Juni 2007, Az.: 2 Ws 137/07 - juris Rn. 12).

    Bei der Abwägung der widerstreitenden Interessen hängt das erforderliche Maß an Gewissheit für künftig straffreies Verhalten einerseits wesentlich vom Gewicht des bei einem Rückfall bedrohten Rechtsguts ab, wird aber andererseits durch die Dauer der Unterbringung wieder dahin relativiert, dass bei einem bereits langandauernden Freiheitsentzug etwaige Zweifel an einer günstigen Kriminalprognose leichter überwunden und Risiken in Kauf genommen werden müssen, um damit dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit in der gebotenen Weise Rechnung zu tragen (vgl. OLG Braunschweig, Beschluss vom 24. September 2014, Az.: 1 Ws 206/12 + 1 Ws 198/13).

  • OLG Braunschweig, 16.05.2017 - 1 Ws 68/17

    Voraussetzungen für die Vollstreckung des Strafrestes im Maßregelvollzug nach

    Bei der Abwägung der widerstreitenden Interessen hängt das erforderliche Maß an Gewissheit für künftig straffreies Verhalten einerseits wesentlich vom Gewicht des bei einem Rückfall bedrohten Rechtsguts ab, wird aber andererseits durch die Dauer der Unterbringung wieder dahin relativiert, dass bei einem bereits langandauernden Freiheitsentzug etwaige Zweifel an einer günstigen Kriminalprognose leichter überwunden und Risiken in Kauf genommen werden müssen, um damit dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit in der gebotenen Weise Rechnung zu tragen (OLG Braunschweig, Beschluss vom 24. September 2014, 1 Ws 206/12 + 1 Ws 198/13).
  • OLG Braunschweig, 15.01.2015 - 1 Ws 3/15

    Maßregel; Unterbringung; Entlassungsvorbereitung; Aufhebung; Maßregelvollzug;

    Denn dazu hätte mit Sicherheit - Zweifel gehen zu Lasten des Untergebrachten - feststehen müssen, dass der bei den Anlasstaten bestehende Defektzustand weggefallen ist (vgl. OLG Braunschweig, Beschluss vom 24.09.2014, Ws 206/12 und Ws 198/13, juris, Rn. 43; Stree/Kinzig in Schönke/Schröder, StGB, 29. Auflage, 2014, § 67d Rn 24, jeweils m.w.N.).
  • KG, 23.02.2018 - 5 Ws 11/18

    Prüfung der Aussetzungsreife bei einer Unterbringung in einem psychiatrischen

    Bei der Abwägung der widerstreitenden Interessen ist zu beachten, dass einerseits das erforderliche Maß an Gewissheit künftigen straffreien Verhaltens wesentlich vom Gewicht des bei einem Rückfall bedrohten Rechtsgutes abhängt, andererseits sich aber die Dauer der Unterbringung dahingehend relativierend auswirkt, dass bei einem bereits lang dauernden Freiheitsentzug etwaige Zweifel an einer günstigen Kriminalprognose leichter überwunden und Risiken in Kauf genommen werden müssen, um dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit in der gebotenen Weise Rechnung zu tragen (OLG Braunschweig, Beschlüsse vom 24. September 2014 - 1 Ws 206/12 -, juris Rdnr. 56, und 5. August 2014 - 1 Ws 133/14 -, juris Rdnr. 15; OLG Bamberg, Beschluss vom 26. Februar 2014 - 1 Ws 52/14 -, juris Rdnr. 19).
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