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   OLG Braunschweig, 25.01.2018 - 2 UF 126/17   

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https://dejure.org/2018,2381
OLG Braunschweig, 25.01.2018 - 2 UF 126/17 (https://dejure.org/2018,2381)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 25.01.2018 - 2 UF 126/17 (https://dejure.org/2018,2381)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 25. Januar 2018 - 2 UF 126/17 (https://dejure.org/2018,2381)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    GewSchG § 1 Abs. 1; GewSchG § 1 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 Buchst. b; GewSchG § 1 Abs. 2 S. 2; FamFG § 52 Abs. 2
    Erlass einer Gewaltsschutzanordnung zum Schutze eines wiederholt von einem Angeklagten an seiner Privatadresse aufgesuchten Staatsanwalts

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erlass einer Gewaltsschutzanordnung zum Schutze eines wiederholt von einem Angeklagten an seiner Privatadresse aufgesuchten Staatsanwalts

  • rabüro.de

    Zur Gewaltschutzanordnung wegen wiederholtem Aufsuchen einer Amtsperson (hier: Staatsanwalt) unter deren Privatadresse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erlass einer Gewaltsschutzanordnung zum Schutze eines wiederholt von einem Angeklagten an seiner Privatadresse aufgesuchten Staatsanwalts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 27.01.2015 - II ZB 7/14

    Gerichtliches Verfahren zur Entscheidung über die Zusammensetzung des

    Auszug aus OLG Braunschweig, 25.01.2018 - 2 UF 126/17
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist die Hauptsache in einem Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit erledigt, wenn nach Einleitung des Verfahrens der Verfahrensgegenstand durch ein Ereignis, welches eine Veränderung der Sach- und Rechtslage herbeiführt, weggefallen ist, sodass die Weiterführung des Verfahrens keinen Sinn mehr hätte, weil eine Sachentscheidung nicht mehr ergehen kann (vergleiche BGH, Beschluss vom 20.11.2017, XII ZB 578/16, Rn. 6 - zitiert nach juris; Beschluss vom 26.01.2015, II ZB 7/14, NJW 2015, 1449 Rn. 7; Beschluss vom 14.10.2010, V ZB 78/10, FGPrax 2011, 39 Rn. 11; Keidel/Sternal, FamFG, 19. Aufl. 2017, § 22 Rn. 24).
  • BGH, 22.11.2017 - XII ZB 578/16

    Eheschließung gleichgeschlechtlicher Partner: Hauptsacheerledigung des

    Auszug aus OLG Braunschweig, 25.01.2018 - 2 UF 126/17
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist die Hauptsache in einem Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit erledigt, wenn nach Einleitung des Verfahrens der Verfahrensgegenstand durch ein Ereignis, welches eine Veränderung der Sach- und Rechtslage herbeiführt, weggefallen ist, sodass die Weiterführung des Verfahrens keinen Sinn mehr hätte, weil eine Sachentscheidung nicht mehr ergehen kann (vergleiche BGH, Beschluss vom 20.11.2017, XII ZB 578/16, Rn. 6 - zitiert nach juris; Beschluss vom 26.01.2015, II ZB 7/14, NJW 2015, 1449 Rn. 7; Beschluss vom 14.10.2010, V ZB 78/10, FGPrax 2011, 39 Rn. 11; Keidel/Sternal, FamFG, 19. Aufl. 2017, § 22 Rn. 24).
  • LG Oldenburg, 04.09.2007 - 5 T 874/07

    Allgemeines Persönlichkeitsrecht; Bannmeile; Begehungsgefahr; Beschimpfung;

    Auszug aus OLG Braunschweig, 25.01.2018 - 2 UF 126/17
    Bei tatsächlich erfolgten Belästigungen ergibt sich in den Fällen, in denen die Unerwünschtheit offensichtlich ist, oder die Belästigung bedrohlichen Charakter hat, aus der Natur der Störungen heraus, dass das Opfer die Kontaktaufnahme nicht wünscht (LG Oldenburg, Beschluss vom 04.09.2007, 5 T 874/07, Rn. 16 - zitiert nach juris; Palandt/Brudermüller, BGB, 76. Aufl. 2007, § 1 GewSchG Rn. 14; Herberger/Martinek/Rüßmann u.a.-Breidenstein, jurisPK-BGB, 8. Aufl. 2017, § 1 GewSchG Rn. 22).
  • OLG Saarbrücken, 19.05.2010 - 6 UF 38/10

    Gewaltschutzanordnung: Erforderlichkeit der Befristung einer einstweiligen

    Auszug aus OLG Braunschweig, 25.01.2018 - 2 UF 126/17
    Die Verhältnismäßigkeit von Schutzmaßnahmen nach § 1 Abs. 1 Satz 1 GewSchG ist dann nicht mehr gewahrt, wenn aus den zugrunde gelegten Verletzungshandlungen für den Entscheidungszeitpunkt nicht mehr auf eine Wiederholungsgefahr geschlossen werden kann (vergleiche OLG Celle FamRZ 2009, 1751 ff. Rn. 8; OLG Saarbrücken FamRZ 2010, 1810 ff. Rn. 21, 26; OLG Hamm FamRZ 2015, 1405 ff. Rn. 35 - jeweils zitiert nach juris; Palandt/Brudermüller, a.a.O., § 1 GewSchG Rn. 7).
  • BGH, 14.10.2010 - V ZB 78/10

    Abschiebungshaftverfahren: Zulässigkeit des Haftaufhebungsantrags neben dem

    Auszug aus OLG Braunschweig, 25.01.2018 - 2 UF 126/17
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist die Hauptsache in einem Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit erledigt, wenn nach Einleitung des Verfahrens der Verfahrensgegenstand durch ein Ereignis, welches eine Veränderung der Sach- und Rechtslage herbeiführt, weggefallen ist, sodass die Weiterführung des Verfahrens keinen Sinn mehr hätte, weil eine Sachentscheidung nicht mehr ergehen kann (vergleiche BGH, Beschluss vom 20.11.2017, XII ZB 578/16, Rn. 6 - zitiert nach juris; Beschluss vom 26.01.2015, II ZB 7/14, NJW 2015, 1449 Rn. 7; Beschluss vom 14.10.2010, V ZB 78/10, FGPrax 2011, 39 Rn. 11; Keidel/Sternal, FamFG, 19. Aufl. 2017, § 22 Rn. 24).
  • OLG Celle, 06.02.2009 - 15 UF 154/08

    Befristung von Maßnahmen nach dem Gewaltschutzgesetz

    Auszug aus OLG Braunschweig, 25.01.2018 - 2 UF 126/17
    Die Verhältnismäßigkeit von Schutzmaßnahmen nach § 1 Abs. 1 Satz 1 GewSchG ist dann nicht mehr gewahrt, wenn aus den zugrunde gelegten Verletzungshandlungen für den Entscheidungszeitpunkt nicht mehr auf eine Wiederholungsgefahr geschlossen werden kann (vergleiche OLG Celle FamRZ 2009, 1751 ff. Rn. 8; OLG Saarbrücken FamRZ 2010, 1810 ff. Rn. 21, 26; OLG Hamm FamRZ 2015, 1405 ff. Rn. 35 - jeweils zitiert nach juris; Palandt/Brudermüller, a.a.O., § 1 GewSchG Rn. 7).
  • OLG Karlsruhe, 16.04.2015 - 20 WF 33/15

    Zwangsvollstreckung im Gewaltschutzverfahren: Prozessvergleich als

    Auszug aus OLG Braunschweig, 25.01.2018 - 2 UF 126/17
    Die Verhältnismäßigkeit von Schutzmaßnahmen nach § 1 Abs. 1 Satz 1 GewSchG ist dann nicht mehr gewahrt, wenn aus den zugrunde gelegten Verletzungshandlungen für den Entscheidungszeitpunkt nicht mehr auf eine Wiederholungsgefahr geschlossen werden kann (vergleiche OLG Celle FamRZ 2009, 1751 ff. Rn. 8; OLG Saarbrücken FamRZ 2010, 1810 ff. Rn. 21, 26; OLG Hamm FamRZ 2015, 1405 ff. Rn. 35 - jeweils zitiert nach juris; Palandt/Brudermüller, a.a.O., § 1 GewSchG Rn. 7).
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