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   OLG Braunschweig, 25.09.2013 - 1 U 24/12   

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https://dejure.org/2013,38749
OLG Braunschweig, 25.09.2013 - 1 U 24/12 (https://dejure.org/2013,38749)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 25.09.2013 - 1 U 24/12 (https://dejure.org/2013,38749)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 25. September 2013 - 1 U 24/12 (https://dejure.org/2013,38749)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    BGB § 253; BGB § 280 Abs. 1; BGB § 308 Nr. 4; BGB § 611; BGB § 613 S. 1
    Arzthaftung: Wirksamkeit einer Einwilligungserklärung bei unangekündigter Operation durch Chefarztvertreter trotz vereinbarter Chefarztbehandlung; Schmerzensgeld bei Stimmbandlähmung nach Schilddrüsenentfernung

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Arzthaftung: Wirksamkeit einer Einwilligungserklärung bei unangekündigter Operation durch Chefarztvertreter trotz vereinbarter Chefarztbehandlung; Schmerzensgeld bei Stimmbandlähmung nach Schilddrüsenentfernung

  • rechtsportal.de

    Umfang der Einwilligung in einen ärztlichen Heileingriff

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • christmann-law.de (Kurzinformation)

    Chefarzt muss in der Regel selbst behandeln oder er verliert Honorar

  • diekmann-rechtsanwaelte.de (Kurzinformation)

    Unwirksame Einwilligungserklärung bei unangekündigter Operation durch Chefarztvertreter trotz vereinbarter Chefarztbehandlung

  • prof-mayer-kollegen.de (Kurzinformation)

    Honoraranspruch bei unangekündigter Operation durch eine Chefarztvertretung. Rechtswidrige Operation mangels wirksamer Einwilligung.

  • tacke-krafft.de (Kurzinformation)
  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Privatpatient: Chefarzt muss persönlich operieren

  • medizinrecht-blog.de (Kurzinformation)

    Wahlleistungsvereinbarung: Unangekündigte Operation durch Chefarztvertreter stellt rechtswidrigen Eingriff dar, wenn Patient nicht über die unvorhergesehene Verhinderung informiert wurde

  • rechtsportal.de (Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 20.12.2007 - III ZR 144/07

    Zur Zulässigkeit der Vertretung bei sogenannter Chefarztbehandlung

    Auszug aus OLG Braunschweig, 25.09.2013 - 1 U 24/12
    Außerdem muss auch der ständige ärztliche Vertreter in der Vereinbarung namentlich benannt sein (Anschluss an BGH, Urteil vom 20.12.2007 - III ZR 144/07, Rn. 9-11).

    Außerdem sei sie entgegen der Rechtsprechung des BGH (Urteil vom 20.12.2007 - III ZR 144/07) vor dem Eingriff auch nicht über die Verhinderung des Beklagten zu 3) informiert worden.

    Insbesondere muss der als Wahlarzt verpflichtet Chirurg die geschuldete Operation grundsätzlich selbst durchführen, sofern er mit dem Patienten nicht eine Ausführung seiner Kernleistungen durch einen Stellvertreter wirksam vereinbart hat (vgl. BGHZ 175, 76 = VersR 2008, 493 Rn. 7 ff. m.w.N.).".

    Aus der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 11.5.2010 - VI ZR 252/08 - folgt weiter, dass der BGH gerade nicht die vom Landgericht hier vorgenommene Unterscheidung zwischen haftungsrechtlicher und honorarrechtlicher Betrachtung vornimmt; denn die in der vorgenannten Entscheidung - bei haftungsrechtlicher Fragestellung - zitierte Entscheidung (BGH VersR 2008, 493) ist zu einer Honorarklage ergangen.

    Aufgrund der oben genannten haftungsrechtlichen Entscheidung des BGH müssen auch in den Fällen der ärztlichen Haftung für die Frage, was für eine wirksame Vertreterbestellung und die diesbezügliche Einwilligung des Patienten erforderlich ist, dieselben Maßstäbe gelten, die der BGH in der in Bezug genommenen honorarrechtlichen Entscheidung (BGH, Urteil vom 20.12.2007 - III ZR 144/07 = VersR 2008, 493) aufgestellt hat.

  • BGH, 11.05.2010 - VI ZR 252/08

    Krankenhausaufnahmevertrag: Beschränkung der Einwilligung in einen ärztlichen

    Auszug aus OLG Braunschweig, 25.09.2013 - 1 U 24/12
    Vereinbart der Patient vor einem geplanten Heileingriff gegen zusätzliches Honorar die Behandlung durch den Chefarzt der Klinik, so ist seine Einwilligungsaufklärung auf die Durchführung der Operation durch den Chefarzt persönlich beschränkt (vgl. BGH, Urteil vom 11.5.2010 - VI ZR 252/08, Rn. 7) .

    aa) Welche Rechtsgrundsätze haftungsrechtlich, d.h. für die Frage einer auf einen Behandler beschränkten Einwilligung, gelten, hat der Bundesgerichtshof in seinem Urteil vom 11.5.2010 - VI ZR 252/08 (ZfSch 2010, 490) ausgeführt.

    Aus der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 11.5.2010 - VI ZR 252/08 - folgt weiter, dass der BGH gerade nicht die vom Landgericht hier vorgenommene Unterscheidung zwischen haftungsrechtlicher und honorarrechtlicher Betrachtung vornimmt; denn die in der vorgenannten Entscheidung - bei haftungsrechtlicher Fragestellung - zitierte Entscheidung (BGH VersR 2008, 493) ist zu einer Honorarklage ergangen.

    Dass die Anforderungen an die berechtigte Behandlersubstitution in den Fällen der Wahlarztvereinbarung im Haftungsrecht dieselben sind wie im Honorarrecht, ist höchstrichterlich bislang nur durch sogenanntes obiter dictum bestätigt worden (vgl. BGH, Urteil vom 11.5.2010 - VI ZR 252/08 = ZfSch 2010, 490, hier zitiert nach juris, Rn. 7).

  • OLG Köln, 12.10.1995 - 5 U 234/94

    Augumentationsoperation der Brust bei fehlendem Dauererfolg

    Auszug aus OLG Braunschweig, 25.09.2013 - 1 U 24/12
    Bezahlt ein Patient in einer solchen Situation in dem Wissen, dass sich bei der durch den Vertreter des Chefarztes durchgeführten Operation eingriffspezifische Risiken verwirklicht haben, so liegt in einer Bezahlung der Arztrechnung keine konkludente nachträgliche Billigung der Behandlersubstitution (entgegen OLG Köln, Urteil vom 12.10.1995 - 5 U 234/94 = VersR 1997, 115).

    Der Auffassung des Oberlandesgerichts Köln, welches in einer Zahlung der Arztrechnung eine mögliche konkludente nachträgliche Billigung der Behandlersubstitution sieht (vgl. Urteil vom 12.10.1995 - 5 U 234/94 = VersR 1997, 115), vermag sich der Senat aus tatsächlichen und rechtlichen Gründen nicht anzuschließen.

    Unabhängig davon kann womöglich von Bedeutung sein, dass der Auffassung des Oberlandesgerichts Köln, wonach in einer "anstandslosen" Bezahlung einer Wahlarztrechnung eine konkludente Genehmigung der Behandlersubstitution in Abweichung der zwischen Patient und Arzt zuvor getroffenen Wahlarztvereinbarung liegen könne (Urt. v. 12.10.1995 - 5 U 234/94 = VersR 1997, 115), das Oberlandesgericht Braunschweig auch aus den o. g. rechtlichen Erwägungen nicht folgt.

  • BGH, 08.01.1985 - VI ZR 15/83

    Anforderungen an den Beweis der Aufklärung durch einen Arzt; Verwertung eines

    Auszug aus OLG Braunschweig, 25.09.2013 - 1 U 24/12
    Es entspricht der gefestigten "Immer-So"-Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, wonach einem Arzt, auch wenn dieser sich an das einzelne Aufklärungsgespräch nicht mehr erinnert, dann, wenn er nachvollziehbar den generellen Ablauf der von ihm durchgeführten Aufklärungsgespräche nachvollziehbar bekundet, im Zweifel zu glauben ist, dass er das auch im jeweils streitgegenständlichen Fall so gehandhabt hat (BGH, Urt. v. 8.1.1995 - VI ZR 15/83, Rn. 13, hier zit. n. juris; vgl. Frahm/Nixdorf/Walter, Arzthaftungsrecht, 5. Auflage, Rn. 228 mit weiteren Nachweisen zur BGH-Rechtsprechung).

    bb) Auf die Frage der Übertragbarkeit der "Immer-So"-Rechtsprechung zur Einwilligungsaufklärung (BGH, Urteil vom 8.1.1985 - VI ZR 15/83 - Rn. 13, zitiert nach juris = VersR 1985, 361, 362) auf Fälle der Behandlersubstitution kommt es schon aus tatsächlichen Gründen nicht an.

  • OLG Köln, 14.04.2008 - 5 U 135/07

    Arztrecht - Schadensersatz bei fehlender Aufklärung über erhöhte Risiken einer

    Auszug aus OLG Braunschweig, 25.09.2013 - 1 U 24/12
    Dem vorliegenden Fall eher vergleichbar ist die Entscheidung des OLG Köln vom 14.4.2008 - 5 U 135/07, wobei zwar unter Berücksichtigung der Lebenshaltungskostenindexanpassung sich ein Schmerzensgeld von 32.000,00 EUR ergeben würde, jedoch lagen in jenem Fall - anders als hier - eine beidseitige Stimmbandlähmung sowie Aufklärungsfehler von besonderem Gewicht vor (OLG Köln, a.a.O., VersR 2009, 261).
  • BGH, 22.12.1992 - VI ZR 341/91

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Arzthaftung, Fehlerhafte Behandlung, Chirurgie

    Auszug aus OLG Braunschweig, 25.09.2013 - 1 U 24/12
    Es liegt damit ein Vertrag nebst einheitlichem Krankenhausvertrag vor, bei welchem die Beklagte zu 1) als Krankenhausträger Schuldner sämtlicher Leistungen ist, d.h. auch derjenigen, die die Beklagten zu 2) und 3) als Ärzte der Wahlleistungen zu erbringen haben; hinsichtlich Letzterer sind daneben die selbstliquidierungsberechtigte Ärzte, hier die Beklagten zu 2) und 3), Vertragsschuldner (BGH NJW 1993, 779; Frahm/Nixdorf/Walter, a.a.O.).
  • BGH, 07.02.2012 - VI ZR 63/11

    Arzthaftung: Darlegungs- und Beweislast für die Kausalität der Pflichtverletzung

    Auszug aus OLG Braunschweig, 25.09.2013 - 1 U 24/12
    Es ist Sache der Beklagten, darzulegen und nachzuweisen, dass derselbe Schaden auch eingetreten wäre, wenn der Beklagte zu 3) die Operation durchgeführt hätte (Einwand des gleichen Verlaufs bei hypothetisch rechtmäßigem Alternativverhalten, vgl. BGH NJW 2005, 1718; 2012, 850).
  • BGH, 09.03.2012 - V ZR 156/11

    Schadensersatzanspruch wegen Nichterfüllung eines Grundstückskaufvertrages:

    Auszug aus OLG Braunschweig, 25.09.2013 - 1 U 24/12
    Die bloße Möglichkeit, dass sich bei Operation durch den Beklagten zu 3) dieselbe Nervverletzung eingestellt hätte, genügt nicht (vgl. BGH NJW 1993, 520, 522; 2012, 2022).
  • BGH, 15.03.2005 - VI ZR 313/03

    Anforderungen an die ärztliche Aufklärung über unterschiedliche

    Auszug aus OLG Braunschweig, 25.09.2013 - 1 U 24/12
    Es ist Sache der Beklagten, darzulegen und nachzuweisen, dass derselbe Schaden auch eingetreten wäre, wenn der Beklagte zu 3) die Operation durchgeführt hätte (Einwand des gleichen Verlaufs bei hypothetisch rechtmäßigem Alternativverhalten, vgl. BGH NJW 2005, 1718; 2012, 850).
  • BGH, 25.11.1992 - VIII ZR 170/91

    Vorvertragliches Verschulden bei der Auftragsvergabe nach VOL/A

    Auszug aus OLG Braunschweig, 25.09.2013 - 1 U 24/12
    Die bloße Möglichkeit, dass sich bei Operation durch den Beklagten zu 3) dieselbe Nervverletzung eingestellt hätte, genügt nicht (vgl. BGH NJW 1993, 520, 522; 2012, 2022).
  • OLG Karlsruhe, 06.04.2010 - 12 U 11/10

    Amtshaftung: Allgemeine Verpflichtung staatlicher Stellen zum Schutz seiner

  • BGH, 10.03.1981 - VI ZR 202/79

    Tubenligatur - Arzthaftung, Beweislast für Durchführung des Eingriffs liegt beim

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