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   OLG Braunschweig, 26.08.2019 - 1 Ws 154/19   

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https://dejure.org/2019,56629
OLG Braunschweig, 26.08.2019 - 1 Ws 154/19 (https://dejure.org/2019,56629)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 26.08.2019 - 1 Ws 154/19 (https://dejure.org/2019,56629)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 26. August 2019 - 1 Ws 154/19 (https://dejure.org/2019,56629)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Stuttgart, 04.03.2015 - 2 Ws 14/15

    Internationale Rechtshilfe: Erlass eines weiteren Haftbefehls gegen eine auf

    Auszug aus OLG Braunschweig, 26.08.2019 - 1 Ws 154/19
    Ob der Spezialitätsgrundsatz eine Vollstreckung der Haftentscheidung hindert, ist im Rahmen der weiteren Haftbeschwerde zu prüfen (vgl. OLG Stuttgart, Beschlüsse vom 04. März 2015, 2 Ws 14/15 und vom 13. Januar 2012, 5 Ws 45/11, juris).

    Diese Vorschriften verbieten es grundsätzlich, ohne Zustimmung der zuständigen Behörde des ersuchten Mitgliedstaates der Europäischen Union eine übergebene Person wegen einer vor der Übergabe begangenen anderen Tat als derjenigen, die der Übergabe zugrunde liegt, zu verfolgen, zu verurteilen oder einer freiheitsbeschränkenden Maßnahme zu unterwerfen, wenn nicht eine der in § 83h Abs. 2 IRG, Art. 27 Abs. 3 RB-EUHb genannten Ausnahmen vorliegen (OLG Stuttgart, Beschl. vom 04. März 2015, 2 Ws 14/15, Rn. 13, zitiert nach juris).

  • OLG Hamm, 10.05.1999 - 2 Ws 142/99
    Auszug aus OLG Braunschweig, 26.08.2019 - 1 Ws 154/19
    Der Grund für den Entfall der Spezialitätsbindung liegt darin, dass der nach Verlassen des Bundesgebietes und anschließender Rückkehr des Verfolgten bestehende Aufenthalt nicht mehr auf die Auslieferung (des ursprünglich ersuchten Staates) zurückzuführen ist (OLG Hamm, Beschl. vom 10. Mai 1999, 2 Ws 142/99, OS, zitiert nach juris).
  • BGH, 16.11.2016 - 2 StR 246/16

    Mittäterschaft (Täterschaft bei Handlungen allein im Vorbereitungsstadium);

    Auszug aus OLG Braunschweig, 26.08.2019 - 1 Ws 154/19
    Der Bundesgerichtshof ist dieser Auslegung des Spezialitätsgrundsatzes nach Art. 27 Abs. 2 RB-EUHb als eines (reinen) Vollstreckungshindernisses gefolgt (u.a. BGH, Beschl. vom 16. November 2016, 2 StR 246/16, Rn. 2, m.w.N., zitiert nach juris).
  • EuGH, 01.12.2008 - C-388/08

    Leymann und Pustovarov - Polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit in

    Auszug aus OLG Braunschweig, 26.08.2019 - 1 Ws 154/19
    Nach der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes vom 01. Dezember 2008 (Rs. C-388/08, Leymann und Pustovarov, zitiert nach juris) ist Art. 27 Abs. 3 lit. c) RB-EUHb dahin auszulegen, dass die Zustimmung des Mitgliedstaates erst dann vorliegen muss, wenn die wegen der "anderen Handlung" im Sinne von Art. 27 Abs. 2 RB-EUHb angeordnete Freiheitsstrafe oder freiheitsentziehende Maßnahme zu vollstrecken ist.
  • OLG Bremen, 24.04.2019 - 1 Ws 44/19

    Zur Anwendung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes und des

    Auszug aus OLG Braunschweig, 26.08.2019 - 1 Ws 154/19
    Die Erwartung, dass es zu einer deutlichen Bestrafung kommen wird, kann die Fluchtgefahr zwar allein nicht begründen, jedoch ist die Straferwartung der Ausgangspunkt für die Erwägung, ob ein aus den zu erwartenden Rechtsfolgen folgender Fluchtanreiz unter Berücksichtigung aller Umstände zu der Annahme führt, der Beschuldigte werde dem Fluchtanreiz wahrscheinlich nachgeben und flüchtig werden (Hanseatisches Oberlandesgericht in Bremen, Beschl. vom 24. April 2019, 1 Ws 44/19, Rn.25, zitiert nach juris).
  • OLG Stuttgart, 13.01.2012 - 5 Ws 45/11

    Auslieferungsrechtliche Spezialität: Verfolgung eines von Österreich nach

    Auszug aus OLG Braunschweig, 26.08.2019 - 1 Ws 154/19
    Ob der Spezialitätsgrundsatz eine Vollstreckung der Haftentscheidung hindert, ist im Rahmen der weiteren Haftbeschwerde zu prüfen (vgl. OLG Stuttgart, Beschlüsse vom 04. März 2015, 2 Ws 14/15 und vom 13. Januar 2012, 5 Ws 45/11, juris).
  • BGH, 04.11.2020 - 6 StR 41/20

    Urteil des Landgerichts Braunschweig wegen schwerer Vergewaltigung einer

    Das bedeutet jedoch nicht, dass bei Übergaben in solchen Fällen die Spezialität fortbesteht (zutreffend OLG Braunschweig, Beschluss vom 26. August 2019 - 1 Ws 154/19; aM OLG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 18. Juli 2019 - 2 Ws 77/19).
  • OLG Bremen, 10.12.2019 - 1 Ws 124/19

    Widerruf der Aussetzung bei ohne Unterbringung nicht durchführbarer Maßregel

    Die Entscheidung über den Widerruf der Aussetzung der Unterbringung wird sodann ebenso wie eine Entscheidung über die Fortdauer einer angeordneten Unterbringung durch den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit bestimmt (siehe BVerfG, Beschluss vom 20.10.2012 - 2 BvR 659/12, juris Rn. 18 f., NStZ-RR 2013, 115; so auch KG Berlin, Beschluss vom 13.09.1999 - 5 Ws 533/99, juris Rn. 4 f.; Beschluss vom 29.05.2015 - 2 Ws 118/15, juris Rn. 13, NStZ-RR 2016, 30; OLG Hamm, Beschluss vom 09.04.2018 - 3 Ws 136/18, juris Rn. 28; Beschluss vom 28.08.2018 - 3 Ws 361/18, juris Rn. 17); es ist daher auch im Rahmen der Entscheidung nach § 67g Abs. 1 StGB in materieller Hinsicht eine Abwägung zwischen dem Sicherungsbedürfnis der Allgemeinheit vor zu erwartenden erheblichen Rechtsgutverletzungen einerseits und dem Freiheitsanspruch des Verurteilten andererseits vorzunehmen: Je länger die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus andauert, umso stärkeres Gewicht gewinnt wegen des sich verschärfenden Eingriffs das Freiheitsgrundrecht für die Wertungsentscheidung des Strafvollstreckungsrichters (vgl. BVerfG, Beschluss vom 04.10.2012 - 2 BvR 442/12, juris Rn. 14 ff., NStZ-RR 2013, 72; Beschluss vom 03.11.2016 - 2 BvR 2921/14, juris Rn. 27, RuP 2017, 162; Beschluss vom 16.11.2016 - 2 BvR 1739/14, juris Rn. 27; Beschluss vom 16.08.2017 - 2 BvR 1280/15, juris Rn. 27; Beschluss vom 21.02.2018 - 2 BvR 349/14, juris Rn. 26; Beschluss vom 23.05.2018 - 2 BvR 1161/16, juris Rn. 20, RuP 2018, 232; Beschluss vom 20.12.2018 - 2 BvR 2570/16, juris Rn. 26; Beschluss vom 07.02.2019 - 2 BvR 2406/16, juris Rn. 23, RuP 2019, 177; Beschluss vom 03.07.2019 - 2 BvR 2256/17, juris Rn. 39, NStZ-RR 2019, 272; so auch die st. Rspr. des Senats, vgl. zuletzt u.a. Hanseatisches OLG in Bremen, Beschluss vom 22.11.2016 - 1 Ws 156/16; Beschluss vom 06.04.2018 - 1 Ws 14/18; Beschluss vom 28.11.2019 - 1 Ws 154/19).

    Bleibt das Bemühen des Richters um Zuverlässigkeit der Prognose trotz Ausschöpfung der zu Gebote stehenden Erkenntnismittel mit großen Unsicherheiten behaftet, so hat auch dies Eingang in seine Bewertung zu finden (vgl. zu alldem BVerfG, Urteil vom 08.10.1985 - 2 BvR 1150/80, 2 BvR 1504/82, juris Rn. 44, BVerfGE 70, 297; Beschluss vom 04.10.2012 - 2 BvR 442/12, juris Rn. 15, NStZ-RR 2013, 72; Beschluss vom 16.05.2013 - 2 BvR 2671/11, juris Rn. 19 f., NStZ-RR 2013, 322; Beschluss vom 05.07.2013 - 2 BvR 789/13, juris Rn. 20, NStZ-RR 2013, 360 (Ls.); Beschluss vom 26.08.2013 - 2 BvR 371/12, juris Rn. 40 ff., NJW 2013, 3228; Beschluss vom 08.07.2016 - 2 BvR 435/15, juris Rn. 25 f., RuP 2016, 242; Beschluss vom 20.10.2016 - 2 BvR 517/16, juris Rn. 21, StV 2017, 602; Beschluss vom 03.11.2016 - 2 BvR 2921/14, juris Rn. 28, RuP 2017, 162; Beschluss vom 16.11.2016 - 2 BvR 1739/14, juris Rn. 28; Beschluss vom 16.08.2017 - 2 BvR 1280/15, juris Rn. 28; Beschluss vom 22.08.2017 - 2 BvR 2039/16, juris Rn. 41, BtPrax 2017, 238; Beschluss vom 21.02.2018 - 2 BvR 349/14, juris Rn. 27; Beschluss vom 23.05.2018 - 2 BvR 1161/16, juris Rn. 21, RuP 2018, 232; Beschluss vom 20.12.2018 - 2 BvR 2570/16, juris Rn. 27; Beschluss vom 07.02.2019 - 2 BvR 2406/16, juris Rn. 24, RuP 2019, 177; Beschluss vom 03.07.2019 - 2 BvR 2256/17, juris Rn. 37, NStZ-RR 2019, 272; so auch die st. Rspr. des Senats, vgl. zuletzt u.a. Hanseatisches OLG in Bremen, Beschluss vom 22.11.2016 - 1 Ws 156/16; Beschluss vom 06.04.2018 - 1 Ws 14/18; Beschluss vom 28.11.2019 - 1 Ws 154/19).

  • VerfGH Sachsen, 06.09.2019 - 85-IV-19
    Mit seiner am 17. Juli 2019 bei dem Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen eingegangenen Verfassungsbeschwerde wendet sich der Beschwerdeführer gegen einen Beschluss des Oberlandesgerichts Dresden vom 21. Juni 2019 (1 Ws 154/19).
  • AG Nürnberg, 31.10.2023 - 58 Gs 12014/23

    Anforderungen an die Ausnahme vom Spezialitätsgrundsatz bei Verbleib in

    Nach der Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Braunschweig (Beschluss vom 26.08.2019, Aktenzeichen: 1 Ws 154/19) entspricht die Vorschrift des § 83 h Abs. 2 Nr. 1 IRG derjenigen des Art. 14 Absatz 1 Buchst. b des Europäischen Auslieferungsübereinkommens.
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