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   OLG Braunschweig, 27.07.2010 - 7 U 51/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,16205
OLG Braunschweig, 27.07.2010 - 7 U 51/08 (https://dejure.org/2010,16205)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 27.07.2010 - 7 U 51/08 (https://dejure.org/2010,16205)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 27. Juli 2010 - 7 U 51/08 (https://dejure.org/2010,16205)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Verweis eines Versicherers auf eine gleichwertige, kostengünstigere Reparatur eines bereits reparierten Fahrzeuges auch zu einem späteren, nach dem Unfall liegenden Zeitpunkt i.R.e. fiktiven Abrechnung

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verweis eines Versicherers auf eine gleichwertige, kostengünstigere Reparatur eines bereits reparierten Fahrzeuges auch zu einem späteren, nach dem Unfall liegenden Zeitpunkt i.R.e. fiktiven Abrechnung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 249
    Höhe der Stundenverrechnungssätze bei fiktiver Abrechnung eines Kfz-Unfallschadens auf Gutachtenbasis

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • ra-frese.de (Kurzinformation)

    Verweisung nach Reparatur möglich ?

Besprechungen u.ä.

  • vogel.de (Entscheidungsbesprechung)

    Urteil zu fiktiven Reparaturkosten - Versicherung kann günstigere Stundensätze ansetzen

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 23.03.1976 - VI ZR 41/74

    Veräußerung des Unfallwagens - § 249 Abs. 2 Satz 1 BGB, Unmöglichkeit, fiktive

    Auszug aus OLG Braunschweig, 27.07.2010 - 7 U 51/08
    Die Nutzungsausfallentschädigung hängt vielmehr davon ab, ob der Geschädigte den Wagen überhaupt nutzen wollte und konnte (BGHZ 66, 239, Rz. 30 nach [...]; BGH, Lid. v. 10.3.2009 - VI ZR 211/08 NJW 2009, 1663; Palandt/Grüneberg, BGB, 69. Aufl., § 249 Rz. 40 ff m.w.N.).
  • BGH, 21.01.1992 - VI ZR 142/91

    Berechnung des Unfallschadens auf Grundlage der Wiederbeschaffungskosten;

    Auszug aus OLG Braunschweig, 27.07.2010 - 7 U 51/08
    Dies gilt bei der Beschädigung eines Kraftfahrzeugs auch für die Frage, in welcher Höhe dem Geschädigten wegen der ihm in seiner individuellen Lage möglichen und zumutbaren Verwertung seines Unfallfahrzeugs kein Schaden entstanden ist ( BGH, Urt. v. 21.1.1992 - VI ZR 142/91 - NJW 1992, 903, Rz. 13 nach [...]).
  • BGH, 10.03.2009 - VI ZR 211/08

    Schätzung der geforderten abstrakten Nutzungsausfallentschädigung bis zur

    Auszug aus OLG Braunschweig, 27.07.2010 - 7 U 51/08
    Die Nutzungsausfallentschädigung hängt vielmehr davon ab, ob der Geschädigte den Wagen überhaupt nutzen wollte und konnte (BGHZ 66, 239, Rz. 30 nach [...]; BGH, Lid. v. 10.3.2009 - VI ZR 211/08 NJW 2009, 1663; Palandt/Grüneberg, BGB, 69. Aufl., § 249 Rz. 40 ff m.w.N.).
  • BGH, 20.10.2009 - VI ZR 53/09

    Zur Höhe der Stundensätze im Rahmen der Reparaturkostenabrechnung nach einem

    Auszug aus OLG Braunschweig, 27.07.2010 - 7 U 51/08
    So kann für den Geschädigten die gleichwertige kostengünstigere Reparatur etwa unzumutbar sein, wenn das geschädigte Fahrzeug noch keine drei Jahre alt ist oder der Geschädigte das Fahrzeug bisher stets in einer markengebundenen Werkstatt hat warten lassen (vgl. BGH, Urt. v. 20.10.2009 - VI ZR 53/09 - NJW 2010, 606, Rz. 14 f. nach [...]; Urt. v. 23.2.2010 - VI ZR 91/09 - NJW-Spezial 2010, 361, Rz. 15 nach [...]).
  • BGH, 23.02.2010 - VI ZR 91/09

    Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Verweis des Geschädigten auf eine günstigere

    Auszug aus OLG Braunschweig, 27.07.2010 - 7 U 51/08
    So kann für den Geschädigten die gleichwertige kostengünstigere Reparatur etwa unzumutbar sein, wenn das geschädigte Fahrzeug noch keine drei Jahre alt ist oder der Geschädigte das Fahrzeug bisher stets in einer markengebundenen Werkstatt hat warten lassen (vgl. BGH, Urt. v. 20.10.2009 - VI ZR 53/09 - NJW 2010, 606, Rz. 14 f. nach [...]; Urt. v. 23.2.2010 - VI ZR 91/09 - NJW-Spezial 2010, 361, Rz. 15 nach [...]).
  • BGH, 14.05.2013 - VI ZR 320/12

    Fiktive Schadensabrechnung nach Verkehrsunfall: Verweisung auf günstigere

    Vertreten wird etwa, der Kfz-Haftpflichtversicherer könne den Unfallgeschädigten bei fiktiver Abrechnung des Unfallschadens an einem fünf Jahre alten Fahrzeug auch noch zu einem späteren Zeitpunkt, der mehrere Wochen nach dem Unfall liege, und zu dem das Fahrzeug bereits repariert worden sei, auf eine von ihm konkret benannte und dem Geschädigten zumutbare und zugängliche, technisch gleichwertige, aber kostengünstigere Reparaturmöglichkeit verweisen, es sei denn, der Geschädigte habe das Fahrzeug in einer markengebundenen Fachwerkstatt reparieren lassen (z.B. OLG Braunschweig, Urteil vom 27. Juli 2010 - 7 U 51/08, juris Rn. 18).
  • AG Grevenbroich, 17.07.2012 - 11 C 162/11

    Erstattungsfähigkeit von Reparaturleistungen in einer markengebundenen

    Denn bei einer fiktiven Abrechnung auf Gutachtenbasis kommt es grundsätzlich nicht darauf an, wann der Schädiger dem Geschädigten eine günstigere Reparaturmöglichkeit nachweist (OLG Braunschweig, Urteil vom 27.07.2010, Az. 7 U 51/08, Rn. 18; vgl. AG Essen, Urteil vom 11.03.2010, Az. 25 C 122/10, Rn. 14 ff.; beide zitiert nach Juris).

    Der Geschädigte, der sein Fahrzeug gar nicht oder selbst repariert oder anderweitig günstiger reparieren lässt und fiktiv abrechnet, erleidet bei einem "verspäteten" Nachweis einer kostengünstigeren Reparatur keinen Nachteil (OLG Braunschweig, Urteil vom 27.07.2010, Az. 7 U 51/08, zitiert nach Juris, Rn. 18).

    Nur bei einer tatsächlich in einer Vertragswerkstatt durchgeführten Reparatur kann es für den Geschädigten eine Rolle spielen, ob er vorher auf eine günstigere Reparaturmöglichkeit hingewiesen wurde, denn nur in diesem Fall kann er sich darauf berufen, er habe auf die Richtigkeit des zuvor eingeholten Sachverständigengutachtens vertraut (OLG Braunschweig, Urteil vom 27.07.2010, Az. 7 U 51/08, zitiert nach Juris, Rn. 18).

  • LG Düsseldorf, 02.09.2011 - 20 S 73/11

    Anspruch eines Taxifahrers auf Ersatz des Verdienstausfalls als Folge eines

    Entsprechend hat der Geschädigte konkret zum tatsächlichen Ausfall des beschädigten Fahrzeugs vorzutragen (vgl. BGH Urteil vom 23.03.1976, Az.: VI ZR 41/74; Urteil vom 10.03.2009, Az.: VI ZR 211/08; OLG Braunschweig, Az.: 7 U 51/08, jeweils zitiert nach beck-online.).
  • AG Hechingen, 28.06.2012 - 2 C 416/11
    Nur "in diesem Fall kann er sich darauf berufen, er habe auf die Richtigkeit des zuvor eingeholten Sachverständigengutachtens vertraut" (OLG Braunschweig 7 U 51/08).
  • LG Düsseldorf, 31.08.2011 - 2b O 25/11

    Anspruch auf Zahlung von Schadensersatz aufgrund eines Unfalls gegenüber einer

    Die Information müsse nur dann vor der Dispositionsentscheidung erfolgen, wenn der Geschädigte das Fahrzeug in einer markengebundenen Fachwerkstatt reparieren ließe, vgl. OLG Braunschweig, VRR 2010, 466.
  • LG Frankfurt/Main, 11.04.2012 - 24 S 164/11

    Verrechnungssätze einer markengebundenen Fachwerkstatt

    Da er fiktiv abrechnet, kommt es auf den Zeitpunkt, zu dem er auf eine günstigere Reparaturmöglichkeit hingewiesen wurde nicht an (vgl. OLG Braunschweig Urteil vom 27.7.10 Az.: 7 U 51/08).
  • LG Essen, 11.09.2012 - 13 S 91/12

    Erstattungsfähigkeit der Kosten einer Fachwerkstatt i.R.d. Schadensersatzes nach

    Nach Auffassung der Kammer kommt es bei einer fiktiven Abrechnung auf Gutachtenbasis - wie sie vorliegend vom Kläger vorgenommen wurde - nicht darauf an, wann der Schädiger dem Geschädigten eine günstigere Reparaturmöglichkeit nachweist (vgl. OLG Braunschweig, Urteil vom 27.07.2010, VRR 2010, 466 m.w.N.).
  • AG Darmstadt, 01.08.2012 - 308 C 125/10

    Schadensersatz bei Verkehrsunfall: Verweisungsmöglichkeit auf kostengünstigere

    Nur bei einer tatsächlichen in einer Vertragswerkstatt durchgeführten Reparatur kann es für den Geschädigten eine Rolle spielen, ob er vorher auf eine günstigere Reparaturmöglichkeit hingewiesen wurde, denn nur in diesem Fall kann er sich darauf berufen, er habe auf die Richtigkeit des zuvor eingeholten Sachverständigengutachtens vertraut (Landgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 22.12.2010, Aktenzeichen 2 - 16 S 62/10; OLG Braunschweig, Urteil vom 27.07.2010, Aktenzeichen 7 U 51/08; Landgericht Stuttgart, Beschluss vom 19.07.2010, Aktenzeichen 4 S 48/10; Landgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 19.01.2011, Aktenzeichen 2 - 16 S 121/10).
  • LG Frankenthal, 07.03.2012 - 2 S 180/11

    Übernahme von Gutachterkosten im Zusammenhang mit Schadensersatz nach

    Der in diesem Zusammenhang erstinstanzlich erfolgte Hinweis der Beklagten auf die Entscheidung des OLG Braunschweig vom 27. Juli 2010 ( 7 U 51/08 ; Verkehrsrecht aktuell 2011, 21 f) verfängt nicht.
  • AG Hechingen, 09.08.2012 - 2 C 165/12
    Nur "in diesem Fall kann er sich darauf berufen, er habe auf die Richtigkeit des zuvor eingeholten Sachverständigengutachtens vertraut" (OLG Braunschweig 7 U 51/08).
  • AG Langenfeld, 10.11.2010 - 31 C 90/10

    Voraussetzungen für die Verweisung des Klägers auf eine günstigere

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