Rechtsprechung
   OLG Braunschweig, 27.10.2015 - 7 U 61/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,50978
OLG Braunschweig, 27.10.2015 - 7 U 61/14 (https://dejure.org/2015,50978)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 27.10.2015 - 7 U 61/14 (https://dejure.org/2015,50978)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 27. Oktober 2015 - 7 U 61/14 (https://dejure.org/2015,50978)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2015,50978) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • RA Kotz

    Schadensersatz bei Kfz-Unfall - Ersatz des sog. Rentenkürzungsschadens

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    SGB VI § 187 a; SGB X § 116; SGB X § 119
    Übergang des Anspruchs auf Ersatz des sogenannten Rentenkürzungsschadens auf den Träger der gesetzlichen Rentenversicherung

  • VersR (via Owlit)

    SGB VI § 187 a; SGB X 116; SGB X 119
    Übergang des Anspruchs auf Ersatz des sogenannten Rentenkürzungsschadens auf den Träger der gesetzlichen Rentenversicherung L (Anmerkung von Prof. Dr. Hermann Plagemann)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Übergang des Anspruchs auf Ersatz des sog. Rentenkürzungsschadens auf den Träger ...

  • schluender.info (Kurzinformation)

    Ersatzfähiger Rentenverkürzungsschaden?

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2016, 1283
  • VersR 2016, 620
  • VersR 2016, 879
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (8)

  • LSG Baden-Württemberg, 20.03.2007 - L 9 R 917/05

    Schadensersatz bei einem Verkehrsunfall - Überleitung von Ansprüchen auf den

    Auszug aus OLG Braunschweig, 27.10.2015 - 7 U 61/14
    Die Vorschrift ist als den Ersatz von Beiträgen erfassende Spezialregelung aus der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes zur Vorgängervorschrift des § 116 Abs. 1 SGB VI, nämlich zu § 1542 RVO, hervorgegangen (BadWürttLSG 20.03.2007 - L 9 R 917/05, in Juris Rz. 91 -).

    Denn durch die aus § 1542 RVO übernommene Vorschrift des § 116 SGB VI soll bei einem Zusammentreffen von Ansprüchen aus der Sozialversicherung und zivilrechtlichen Schadensersatzansprüchen sowohl eine ungerechtfertigte Entlastung des Schädigers als auch eine doppelte Entschädigung des Geschädigten vermieden werden (WürttLSG 20.03.2007 - L 9 R 917/05, in Juris Rz. 78-84 - Bley u.a. / Gitter, SGB, Bd. 4a, X. Buch, S. 550/224).

  • BGH, 10.11.1981 - VI ZR 262/79

    Bemessung des Dienstausfalls bei vorgezogener Altersrente des Geschädigten

    Auszug aus OLG Braunschweig, 27.10.2015 - 7 U 61/14
    Das hat der Bundesgerichtshof im Urteil vom 10.11.1981 (BGH VersR 1982, 166 - in Juris Rz. 17f -) ausgeführt.

    Dieses zusätzliche Erfordernis lasse erkennen, dass für den Gesetzgeber in solchen Fällen die gesundheitliche Schädigung des betreffenden Personenkreises im Vordergrund gestanden habe (BGH VersR 1986, 812 - in Juris Rz. 6ff, insbes. 9, 14-18 - im gleichen Sinne BGH VersR 1982, 166 - in Juris Rz.14, 20 -).

  • BGH, 02.12.2003 - VI ZR 243/02

    Prozessführungsbefugnis des Geschädigten nach gesetzlichem Forderungsübergang

    Auszug aus OLG Braunschweig, 27.10.2015 - 7 U 61/14
    Deswegen kommt es auf die Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 02.12.2003 nicht entscheidend an; dort ging es um die Forderung des Geschädigten nach Beitragszahlungen (VersR 2004, 492 - in Juris Rz. 2-4 -).

    Demzufolge hat der Bundesgerichtshof auch in der von den Parteien angeführten Entscheidung vom 02.12.2003 zu § 119 Abs. 1 SGB VI die Möglichkeit des Verbleibs irgendeiner Einziehungsermächtigung ausgeschlossen (BGH VersR 2004, 492 - in Juris Rz. 16 - zu § 119 SGB VI).

  • BGH, 11.03.1986 - VI ZR 64/85

    Übergang des Anspruchs auf vorgezogenes Altersruhegeld auf den

    Auszug aus OLG Braunschweig, 27.10.2015 - 7 U 61/14
    Dieses zusätzliche Erfordernis lasse erkennen, dass für den Gesetzgeber in solchen Fällen die gesundheitliche Schädigung des betreffenden Personenkreises im Vordergrund gestanden habe (BGH VersR 1986, 812 - in Juris Rz. 6ff, insbes. 9, 14-18 - im gleichen Sinne BGH VersR 1982, 166 - in Juris Rz.14, 20 -).
  • OLG Hamm, 24.09.1996 - 27 U 85/96

    Kongruenz zwischen Leistungen der Berufsgenossenschaft und Schadensersatz wegen

    Auszug aus OLG Braunschweig, 27.10.2015 - 7 U 61/14
    Es kommt schließlich auch nicht darauf an, dass der Schadensersatzanspruch des Klägers auf Ausgleich der Rentenkürzung gem. § 116 SGB X auch auf die für den Kläger zuständige Berufsgenossenschaft MMBG übergegangen ist, weil auch diese eine kongruente Versicherungsleistung an den Kläger erbringt (vgl. OLG Hamm NJW 1997, 1450 - in Juris Rz. 9f - zu § 1542 RVO a.F.).
  • SG Braunschweig, 24.03.2017 - S 70 R 320/12

    Nochmal Rentenkürzungsschaden gem. § 77 SGB VI

    Auszug aus OLG Braunschweig, 27.10.2015 - 7 U 61/14
    Der Kläger, welcher wegen der Rentenkürzung seit September 2012 in dem nicht abgeschlossenen Verfahren S 70 R 320/12 vor dem Sozialgericht Braunschweig die DRV B. auf ergänzende Rentenzahlung in Anspruch nimmt, beantragt, unter Abänderung des erstinstanzlichen Urteils.
  • LSG Bayern, 30.10.2013 - L 1 R 507/13

    Die Abschlagsregelungen bei vorzeitigem Bezug einer Altersrente wegen

    Auszug aus OLG Braunschweig, 27.10.2015 - 7 U 61/14
    Der gewöhnliche Verlauf der Dinge hätte aller Wahrscheinlichkeit nach (§ 252 BGB) zur Anwendung eines Rentenzugangsfaktors von 1, 000 bei Erreichen des Rentenalters geführt; der vorzeitige Renteneintritt des Klägers führte aber gem. § 77 Abs. 2 Nr. 2 lit. a) SGB VI zur Kürzung des Zugangsfaktors auf 0, 847. Diese Kürzung kann gemäß § 187a SGB VI durch Zahlung eines ggf. vom Versicherten zu erfragenden (Eichenhofer / Wenner / Dötsch, SGB VI [2014], Rz. 6 zu § 187a) Einmalbetrages ausgeglichen werden (vgl. dazu etwa BayLSG NZS 2014, 184 - in Juris Rz. 28 -).
  • OLG Celle, 27.06.2012 - 14 U 193/10

    Eintritt der Arbeitsunfähigkeit eines Arbeitslosen durch einen Verkehrsunfall:

    Auszug aus OLG Braunschweig, 27.10.2015 - 7 U 61/14
    Gleichwohl wird in Literatur und Rechtsprechung angenommen, dass auch ein Anspruch auf Ersatz eines Rentenkürzungsschadens, der aus wie auch immer gearteter Nichtzahlung von Rentenversicherungsbeiträgen resultiert, gem. § 119 Abs. 1 SGB X vom Geschädigten auf den Rentenversicherungsträger bereits im Zeitpunkt des Unfalls übergeht (OLG Celle VersR 2013, 1052 - in Juris Rz. 191ff - Küppersbusch / Höher / Küppersbusch , Personenschäden, 11. Aufl., Rz. 44, 2. Stichpunkt; Luckey a.a.O. Rz. 1631 Fn. 1744; Burmann / Heß / Jahnke / Janker, Straßenverkehrsrecht, 23. Aufl., Rz. 164 zu § 842 BGB).
  • BGH, 20.12.2016 - VI ZR 664/15

    Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Kürzung der Altersrente wegen des Bezugs der

    Das Berufungsgericht, dessen Entscheidung in VersR 2016, 620 veröffentlicht ist, ist der Auffassung, der Schadensersatzanspruch des Klägers auf Ausgleich der Kürzung seiner Altersrente sei jedenfalls nach § 116 Abs. 1 Satz 1 SGB X zum Zeitpunkt des Schadensereignisses auf die Streithelferin als Rentenversicherungsträger übergegangen, so dass der Kläger nicht mehr aktivlegitimiert sei.

    Allerdings ist ein unfallbedingter Rentenkürzungsschaden des Klägers nicht schon deshalb zu verneinen, weil nach den Feststellungen des Berufungsgerichts die Beklagte der Streithelferin sowohl nach § 119 SGB X die entgangenen Beiträge zur Rentenversicherung (sogenannter Renten ver kürzungsschaden) erstattet hat als auch die an den Kläger gezahlte vorzeitige Altersrente bis zum Erreichen des 65. Lebensjahres (so allerdings Jahnke, VersR 2016, 1283, 1285).

    b) Ob eine Kürzung der Altersrente wegen des Bezugs der vorgezogenen Altersrente nach § 77 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a SGB VI auch dann gerechtfertigt ist, wenn in einem Haftpflichtschadensfall der Schädiger oder dessen Haftpflichtversicherer den nach §§ 116 und 119 SGB X regressierenden Rentenversicherungsträger durch Erstattung der jeweiligen Rentenzahlungen und Zahlung der entgangenen Pflichtbeiträge so stellt, als habe der Versicherte diese Rente "wegen Alters nicht mehr vorzeitig in Anspruch genommen" (vgl. § 77 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 SGB VI), ist allerdings zweifelhaft (vgl. Jahnke, VersR 2016, 1283, 1285; Plagemann, VersR 2016, 879, 880; Meyer, NZS 2014, 849, 852; Küppersbusch/Höher, Ersatzansprüche bei Personenschäden, 12. Aufl. Rn. 44; a.A. wohl Car, VersR 2016, 566, 572).

  • AG Buchen, 17.04.2014 - 1 C 3/14

    Steinschlagschaden durch Herabfallenden Stein als unabwendbares Ereignis

    OLG Braunschweig, Az.: 7 U 61/14, Urteil vom 27.10.2015 Übergang des Anspruchs auf Ersatz des sog. Rentenkürzungsschadens auf den Träger der gesetzlichen Rentenversicherung Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts Braunschweig vom 29. August 2014 wird zurückgewiesen.
  • LSG Hessen, 31.08.2021 - L 2 R 302/20

    Vormerkung von Beitragszeiten gemäß § 119 Abs. 3 SGB X im Wege des Regresses in

    Der Anspruch geht somit vollständig auf den Rentenversicherungsträger als Treuhänder über, dem Geschädigten verbleibt keinerlei "Einzugsermächtigung" (vgl. OLG Celle, Urteil vom 19. Februar 2020, 14 W 4/20, juris; OLG Bamberg, Urteil vom 4. September 2017, 5 U 63/17, r+s 2019, 117; OLG Celle, Urteil vom 27. Juni 2012, 14 U 193/10, VersR 2013, 1052, 1058; Jahnke, VersR 2016, 1283, 1288; Lang, jurisPR-VerkR 9/2019 Anm. 1).
  • OLG Hamm, 11.01.2021 - 11 U 33/20

    Rentenversicherung, Rentenversicherungsträger, Abfindung, Haftpflichtversicherer,

    Soweit der Kläger geltend macht, die Beklagte habe sich ohne hinreichende Prüfung mit der Regressierung von Rentenversicherungsbeiträgen in Höhe von 109.200 DM zufrieden gegeben und zu seinen Lasten auf die Geltendmachung des vollen Regressanspruchs verzichtet, können sich aus einem solchen Sachverhalt zwar grundsätzlich Amtshaftungsansprüche ergeben.Im Ausgangspunkt ist zur Ermittlung der Höhe des Beitragsschadens von dem Entgelt auszugehen, dass der Geschädigte vor dem schädigenden Ereignis erzielt hat, wobei sich die weitere Entwicklung des Einkommens an dem fiktiven Erwerbsleben des Geschädigten zu orientieren hat (vgl. Jahnke in VersR 2016, 1283, 1288).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht