Rechtsprechung
OLG Braunschweig, 28.06.2004 - 1 Ss (S) 1/04 (17) |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
Strafbarkeit eines Rechtsanwalts wegen Gebührenüberhebung
- Judicialis
StGB § 352
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 352
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen (Leitsatz)
§ 352 Abs. 1 StGB; § 22 StGB; § 23 StGB; § 3 Abs. 1 S. 1 bis 2 BRAGO; § 263 StGB
Einklagen erhöhten Anwaltshonorars bei formunwirksamer Honorarvereinbarung; Wirksamkeitsvoraussetzungen einer erhöhten Honorarvereinbarung; Wirksamkeit eines mündlich vereinbarten erhöhten Anwaltshonorars; Tatbestandsmäßige Voraussetzungen der "Gebührenüberhebung"; ... - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Gebührenüberhebung bei individuell vereinbartem Anwaltshonorar; Sinn und Zweck der Schriftform bei der Vereinbarung eines Anwaltshonorars
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Einklagen erhöhten Anwaltshonorars bei formunwirksamer Honorarvereinbarung; Wirksamkeitsvoraussetzungen einer erhöhten Honorarvereinbarung; Wirksamkeit eines mündlich vereinbarten erhöhten Anwaltshonorars; Tatbestandsmäßige Voraussetzungen der "Gebührenüberhebung"; ...
Verfahrensgang
- AG Braunschweig - 6 Cs 701 Js 54675/02
- OLG Braunschweig, 28.06.2004 - 1 Ss (S) 1/04 (17)
Papierfundstellen
- NJW 2004, 2606
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 13.05.1953 - 3 StR 926/52
Vergütung eines Vormunds oder eines Pflegers als Vergütung im Sinne des § 352 …
Auszug aus OLG Braunschweig, 28.06.2004 - 1 Ss (S) 1/04
Ein versuchter Betrug durch Täuschung des M. B. kommt nicht in Betracht, weil hier § 352 BGB dem § 263 BGB als Spezialnorm vorgeht; Letzteres gilt immer dann, wenn neben die Gebührenüberhebung keine sonstige Täuschung tritt (BGHSt 4, 233, 236;… LK-Träger, a.a.O., § 352 Rdnr.24). - BGH, 26.09.2002 - I ZR 44/00
Anwalts-Hotline
Auszug aus OLG Braunschweig, 28.06.2004 - 1 Ss (S) 1/04
Ihr ist zwar zuzugeben, dass der Angeklagte sich seinerseits zu Unrecht auf das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 26.09.2002 (MMR 2003, 261 ff) beruft, denn der dort vorliegende Sachverhalt ist dem hier vorliegenden nicht vergleichbar. - BGH, 28.02.1963 - VII ZR 167/61
Erfolgshonorar des Rechtsanwalts
Auszug aus OLG Braunschweig, 28.06.2004 - 1 Ss (S) 1/04
5 St 5/89|OLG Düsseldorf; 01.06.1989; 1 Ws 456/89">NJW 1989, 2901 ff) und des OLG Karlsruhe (NStZ 1991, 239 f) jeweils ein Fall zugrunde, in dem zwischen Anwalt und Mandant ein sog. Erfolgshonorar vereinbart worden war; Letzteres wird nach einhelliger Meinung als Sittenverstoß i.S.d. § 138 BGB angesehen und ist deshalb nichtig (BGHZ 39, 142-151). - OLG Karlsruhe, 20.12.1990 - 2 Ws 265/89
Auszug aus OLG Braunschweig, 28.06.2004 - 1 Ss (S) 1/04
5 St 5/89|OLG Düsseldorf; 01.06.1989; 1 Ws 456/89">NJW 1989, 2901 ff) und des OLG Karlsruhe (NStZ 1991, 239 f) jeweils ein Fall zugrunde, in dem zwischen Anwalt und Mandant ein sog. Erfolgshonorar vereinbart worden war; Letzteres wird nach einhelliger Meinung als Sittenverstoß i.S.d. § 138 BGB angesehen und ist deshalb nichtig (BGHZ 39, 142-151). - RG, 05.10.1886 - 2325/86
1. Zur Auslegung des §. 47 der Gebührenordnung für Rechtsanwälte vom 7. Juli 1879 …
Auszug aus OLG Braunschweig, 28.06.2004 - 1 Ss (S) 1/04
Der Tatbestand der Gebührenüberhebung kann nicht nur dann als erfüllt angesehen werden, wenn ein Anwalt den Rahmen eines nur auf Gesetz beruhenden Anspruchs überschreitet (so noch RGSt 14, 364, 372 f), sondern nach neuerer Auffassung auch dann, wenn der Anwalt eine ihm nicht zustehende Zahlungsaufforderung auf eine Honorarvereinbarung stützt (BayObLG …
- BGH, 06.09.2006 - 5 StR 64/06
Gebührenüberhebung durch Rechtsanwälte (Honorarvereinbarungen; Sittenwidrigkeit; …
Gleiches gilt aber auch, wenn der Rechtsanwalt auf der Grundlage einer unwirksamen Honorarvereinbarung seinen Anspruch beziffert (Kuhlen aaO Rdn. 17; Cramer/Sternberg-Lieben in Schönke/Schröder, StGB 27. Aufl. § 352 Rdn. 9a; OLG Braunschweig NJW 2004, 2606 für den Fall der formunwirksamen Honorarvereinbarung; a. A. Träger aaO Rdn. 12; Tröndle/Fischer, StGB 53. Aufl. § 352 Rdn. 6; BayObLG …